Das Einfachste wäre ja gewesen, wenn Ihre Fraktionsspitzen auf uns zugekommen wären und gesagt hätten, wir machen das gemeinsam, wir machen ein schnelles Verfahren, und dann bringen wir das zu Ende.
Wir werden diesen Gesetzentwurf ganz zügig – das muss natürlich die Vorsitzende regeln – beraten. Wir haben überhaupt kein Problem, hier etwas schneller zu machen, etwas besser zu machen und auch zügig durchzubringen. Das war schon im Januar unser Appell.
Wenn wir etwas Gemeinsames gemacht hätten, hätten wir ja heute auch schon gemeinsam den Gesetzentwurf einbringen können. Das hätten wir ja alles machen können.
Aber den Eindruck zu erwecken, als wenn wir in der Sache unterschiedlicher Auffassung wären, finde ich nicht in Ordnung. Als Minister, der diesen Gesetzentwurf noch nicht einmal eingebracht hat, den Anspruch zu erheben, der Ausschuss müsse jetzt mal schnell machen, fand ich nicht ganz in Ordnung.
Ich kann für meine Fraktion zusichern: Wir werden den Gesetzentwurf zügig beraten, wie wir das bei allen Gesetzentwürfen machen. Wir haben noch keinen Gesetzentwurf verzögert. Allerdings müssen wir uns das Recht rausnehmen, zu einem Gesetzentwurf die Fachleute im Rahmen einer Anhörung anzuhören. Als Parlamentarier bitte ich, das zur Kenntnis zu nehmen. Deswegen bin ich noch einmal an das Redepult getreten.
Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat hat die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2121 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales federführend sowie an den Wissenschaftsausschuss mitberatend empfohlen. Wer stimmt der Überweisung zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Die sehen wir von hier oben nicht. Damit ist einstimmig so überwiesen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 7.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Demokratie heißt wörtlich: Herrschaft des Volkes. Über die eigene Regierung mitzubestimmen, frei die eigene Meinung zu äußern – in Deutschland sind das relativ junge Errungenschaften; so kann man auf der Webseite der Bundezentrale für politische Bildung lesen.
Ich halte unsere parlamentarische Demokratie für die beste Regierungsform, die diesen Anspruch der Herrschaft des Volkes umsetzt, die es mit Leben zu füllen gilt und die wir Demokraten gegen innere und äußere Feinde verteidigen müssen.
In Zeiten wie diesen, in denen wir uns mit Extremismus von rechts und links – das geht im vorliegenden Antrag leider komplett unter; wir hätten uns dazu mehr Deutlichkeit gewünscht – und auch religiöser Art auseinandersetzen müssen, ist es wichtiger denn je, auf die Bedeutung von Demokratie und ihre Grundsätze hinzuweisen und diese zu fördern, wo immer es geht.
Der Antrag Drucksache 17/508 mit der Forderung im Titel „Wir brauchen ein Demokratiefördergesetz!“, über den wir heute beraten, hat sich in unseren Augen ein wenig überholt. Direkt im zweiten Absatz heißt es:
„Allerdings blockieren CDU und CSU die SPDForderung nach einem Demokratiefördergesetz. Eine bundesgesetzliche Grundlage würde aber notwendig, um die geleistete Präventionsarbeit abzusichern.“
Aus Sicht der CDU-Fraktion kann ich – Stand heute 21. März 2018 – sagen: Wir brauchen kein Demokratiefördergesetz, weil schon viele gute Maßnahmen auf dem Weg sind.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPDFraktion: Warum haben Sie die Chance auf Bundesebene verstreichen lassen, Ihre Forderung nach einem Demokratiefördergesetz im Koalitionsvertrag der neuen GroKo zu verankern? Auf den Seiten 119 und 120 im Unterpunkt „Stärkung der Demokratie und Extremismusprävention“ wird lediglich von einer „nachhaltigen Absicherung von qualitativ guten Programmen zur Demokratieförderung und Extremismusprävention“ gesprochen.
Auf diese Sprachregelung sollten wir uns auch auf Landesebene verständigen. Natürlich sind wir dafür, notwendige und wichtige Programme beizubehalten
und bei Bedarf auszubauen. Uns sind gute Rahmenbedingungen für die Arbeit der betroffenen Akteure wichtig. Darüber treten wir gern in einen Dialog ein.
Jetzt mit einem Antrag aus September 2017 die Landesregierung aufzufordern, sich auf Bundesebene für ein Demokratiefördergesetz einzusetzen, ist nach der gerade erfolgten Bildung einer Regierungskoalition über das Ziel hinausgesprungen.
Gerade in der Extremismusbekämpfung nimmt uns ein Gesetz in der gegebenen Schwerfälligkeit die notwendige Flexibilität, Handlungsweisen bei Bedarf so schnell es geht anzupassen. Viel sinnvoller ist es, den Fokus im Bereich der Demokratieförderung auf den schulischen und außerschulischen Bereich der politischen Bildung zu legen.
Ich zitiere aus der Stellungnahme von Herrn Dr. Ludger Gruber anlässlich der Expertenanhörung zu diesem Antrag am 25. Januar: Der wichtigste Ansatz zur Demokratieförderung und Extremismusprävention bestünde darin, die fortschreitende Erosion des Politikunterrichts zu stoppen.
Im Bereich der schulischen und außerschulischen politischen Bildung wirken unabhängig von der Parteicouleur – und das ist auch gut so – viele etablierte Akteure auf unterschiedlichsten Ebenen mit und leisten gute Arbeit.
Sie schreiben in dem Antrag, es gelte, von Anfang an zu verhindern, dass sich Menschen radikalisieren und unsere freie und offene Gesellschaft zum Feind erklären. Deswegen müssen wir Demokratie, Toleranz und Respekt nachhaltig fördern und Extremismus frühzeitig vorbeugen. In der Sache sind wir ganz bei Ihnen – aber nicht hinsichtlich des Weges eines Gesetzes.
Ein Demokratiefördergesetz ist ein ungeeigneter Ansatz zur Stärkung der Demokratie. Es könnte zu einer Schwächung der föderalen Zuständigkeiten führen. Die Vielschichtigkeit von Radikalisierungsursachen erfordert eine Vielfalt von Akteuren und Ansätzen. – Dieses Spektrum kann ein Gesetz niemals flexibel gewährleisten.
Nach der Beratung im Ausschuss und der Expertenanhörung zu diesem Thema steht der Entschluss der CDU-Fraktion fest: Wir lehnen den Antrag in der vorliegenden Fassung aus den erläuterten Gründen ab. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am heutigen Tag beraten wir abschließend den von der SPD-Fraktion eingebrachten Antrag auf Unterstützung der Forderung nach einem bundesweiten Demokratiefördergesetz – ein Antrag, der angesichts des kürzlich verabschiedeten Koalitionsvertrages in Berlin an Aktualität nichts eingebüßt hat. Da widerspreche ich Ihnen ausdrücklich.
Unbestritten sind Demokratieförderung und Extremismusprävention nach wie vor erforderlich. Deshalb sind sowohl vom Bund beispielsweise das Programm „Demokratie leben!“ oder auch schon von der alten Landesregierung das Programm „Wegweiser“ erfolgreich auf den Weg gebracht und umgesetzt worden. Die Relevanz wird selbst von jenen nicht bestritten, die einer Verankerung in einem Demokratiefördergesetz skeptisch gegenüberstehen. Auch dies zeigt sich im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung.
Aber was ist der Sinn eines Demokratiefördergesetzes? – Ein Demokratiefördergesetz soll die bereits vorhandene Infrastruktur der Demokratieförderung ausbauen und unterstützen sowie die Möglichkeit schaffen, Strukturen dauerhaft zu finanzieren, also für eine Verstetigung zu sorgen, weg von der Beliebigkeit und Kurzfristigkeit einzelner Programme hin zu einer verlässlichen Struktur, aber auch – das müsste gerade der NRW-Landesregierung ganz besonders am Herzen liegen – den Abbau von unnötigem bürokratischen Aufwand bei der wiederkehrenden Antragstellung fördern. So meinte ein Sachverständiger in der Anhörung, das Programm „Demokratie leben!“ könne auch als „Bürokratie leben“ bezeichnet werden. – Ein deutlicher Hinweis.
Schließlich sendet die Politik durch die gesetzliche Verankerung der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe des Kampfes gegen Extremismus in jeglicher Form auch ein Signal der Wertschätzung an die Initiativen vor Ort.
Derzeit sind zahlreiche Projekte gegen Extremismus, gegen Salafismus zeitlich eng begrenzt. Zwar wurde die maximale Förderdauer auf fünf Jahre ausgeweitet, aber das reicht nicht. Den Beteiligten muss dauerhafte Planungssicherheit gegeben werden. Dabei sorgen feste Strukturen auch für eine qualitativ hochwertige Arbeit der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die andernfalls – das ist Ihnen allen bekannt – aufgrund befristeter Arbeitsverhältnisse in ständiger Unsicherheit über ihre berufliche Zukunft leben müssen.
Wir Sozialdemokraten sehen es als eine wesentliche Aufgabe des Staates an, diese engagierte Arbeit zu unterstützen und die Rahmenbedingungen zu verbessern, damit Demokratieförderung nachhaltig wirken kann.
Die vielen lokalen Initiativen und Einrichtungen brauchen eine gesicherte Finanzierung und verlässliche,
verstetigte Rahmenbedingungen. Demokratieförderung und Extremismusprävention dürfen nicht nur als temporäre, als vorübergehende Aufgabe verstanden werden. Nein, ein Demokratiefördergesetz wäre der Wechsel von der Demokratisierungshilfe zu langfristig angelegter Demokratieförderpolitik und würde die lokalen Strukturen nachhaltig sichern sowie den Bundesländern signalisieren, dass es sich hier um eine gemeinsame gesamtstaatliche Aufgabe handelt.
Dabei ist das Aufgabenfeld konkret zu benennen; ich wiederhole es Ihnen noch einmal: Unterstützung zielgruppenspezifischer Unterstützungs- und Beratungsstrukturen, Stärkung der politischen Bildungsarbeit, Stärkung sozialräumlicher Präventionsangebote und Unterstützung flächendeckender Präventions- und Deradikalisierungsangebote sowie Ausbau der Extremismusforschung.
All das mag Ihnen angesichts der bereits vorhandenen, ohne Zweifel hervorragenden Angebote in NRW nicht erforderlich erscheinen. Aber Ziel ist es, dass mithilfe eines Demokratiefördergesetzes nicht nur einige Bundesländer hervorragende Arbeit leisten, sondern dass wir einen bundesweiten und verlässlichen Standard anstreben. Schließlich machen Extremismus, Populismus und Menschenfeindlichkeit weder an Ländergrenzen halt, noch halten sie sich an Bewilligungszeiträume.
Der im Sommer des vergangenen Jahres erschienene Bericht der damaligen Bundesregierung zur Extremismusprävention betonte aufgrund der aktuellen Zahlen die Notwendigkeit der Verabschiedung einer Strategie zur Extremismusprävention und Demokratieförderung.
Dies verstehen wir als ersten Schritt, dem die Verabschiedung eines Demokratiefördergesetzes folgen muss.
Selbstverständlich halten wir es darüber hinaus für dringend geboten, dass die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen das bestehende integrierte Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus fortführt und mit den lokalen Akteuren und Initiativen weiterentwickelt sowie dass das bestehende ganzheitliche Konzept zur Salafismusbekämpfung umgesetzt wird.
Mit der jetzt von der Landesregierung beschlossenen Ausweitung des Programms „Wegweiser“, einem Präventionsprogramm gegen gewaltbereiten Salafismus, ist ein guter Schritt getan, aber er alleine reicht nicht aus. Wir sind der Überzeugung, dass, wie im Koalitionsprogramm der neuen Bundesregierung vereinbart, weitere Vorschläge zur Stärkung demokratischer Prozesse erarbeitet werden müssen.
Dazu gehört ohne Zweifel das von uns im Antrag angesprochene Demokratiestärkungsgesetz. Ja, es wird im Koalitionsvertrag nicht wörtlich erwähnt; das
haben wir auch festgestellt. Aber wer aufmerksam diesen Vertrag liest, findet dort all jene Elemente beschrieben, die wir als Bestandteile eines Demokratiefördergesetzes in unserem Antrag aufgezählt haben. Schließlich heißt es dort auch: Die Stärkung der freiheitlichen Demokratie muss allen am Herzen liegen.
Gerade in Zeiten, in denen eine wachsende Zahl von Bürgerinnen und Bürgern verunsichert ist und mit wachsendem Desinteresse und Misstrauen demokratischen Institutionen und Parteien begegnet, wollen wir Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie und der Zivilgesellschaft ergreifen, um das zivilgesellschaftliche Engagement zu ertüchtigen und die Gesellschaft gegen jede Form von Extremismus zu stärken.
Dazu gehören die nachhaltige Absicherung von guten Programmen zur Demokratieförderung und Extremismusprävention, der Ausbau unserer erfolgreichen Programme gegen Rechtsextremismus, Linksextremismus, Antisemitismus, gegen Islamismus und Salafismus, aber auch – ich zitiere – „Stärkung politischer und kultureller Bildung“ und außerdem – ich zitiere erneut – „Ausbau der Koordinierung der Maßnahmen zur Extremismusprävention von Bund und Ländern und Weiterentwicklung auf Grundlage von externen Forschungs- und Evaluierungsergebnissen.“ All das ist nachzulesen im Koalitionsvertrag.