Protocol of the Session on March 21, 2018

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über einen Antrag der Fraktion der Grünen und einen entsprechenden Entschließungsantrag der NRW-Koalition zum Einsatz von Neonicotinoiden auf unseren Äckern.

Warum ist das so? – Bei einem so wichtigen Anliegen wie dem Schutz unserer Insekten, vielleicht sogar weiterer Wildtiere vor eventuell schädlichen Insektiziden sollte doch eigentlich ein gemeinsamer Schulterschluss aller Fraktionen hier im Haus möglich sein. Aber das ist leider nicht so. Das geht eben nicht, wenn die einzige und reflexhafte Forderung der Grünen ein sofortiges Verbot der Neonicotinoide ist.

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Wir schließen uns der Forderung der EFSA an!)

Die EFSA fordert das auch nicht. Sie fordert das ausdrücklich nicht.

Sie haben doch vorhin selbst von der vertanen Chance gesprochen, dass damals nicht die Chance ergriffen wurde, vernünftig zu forschen, sich einen

Kopf darüber zu machen, ob diese Stoffe in unserer Umwelt etwas zu suchen haben oder nicht.

Jetzt haben wir diese Chance. Die EFSA hat den Scheinwerfer auf dieses Thema gelenkt, spricht aber selber sehr im Konjunktiv: dass es eventuell sein könnte, dass man Verdachte habe, dass unter bestimmten Umständen... Es steht nicht eindeutig in dem Papier, dass es in allen Fällen giftig ist und in allen Fällen zum Insektensterben beiträgt, sondern es steht drin, dass es sein könnte und dass es einen Blick lohnt.

Diesen Blick lohnt es, glaube ich, durchaus. Das würde ich genauso sehen. Denn wir müssen jede Chance ergreifen, die uns dabei helfen kann, das Problem zu lösen, das es in der Tat gibt und das man nicht wegdiskutieren kann. Aber eine reflexhafte Forderung nach einem sofortigen Verbot gibt es nicht.

Laut dem Antrag der Grünen sollen – anders als die SPD gerade glaubhaft machen wollte, nämlich dass es sich nur um die drei umstrittenen Bereiche handelte – alle Neonicotinoide verboten werden. Das ist reflexhaft und greift zu kurz.

Es ist genau so wie bei der Auseinandersetzung um Glyphosat, bei der die völlig überspitzte Debatte der Sache am Ende auch geschadet hat. Glyphosat ist den meisten seriösen Untersuchungen zufolge nicht verantwortlich für all das, was damit in Verbindung gebracht wurde – Insektensterben usw.

Trotzdem wurde mit falschen Behauptungen öffentlichkeitswirksam ständig an dem Verbot geschraubt. Das hinterlässt Spuren; denn jetzt sieht es für viele Menschen so aus, als ob mit den Neonics einfach nur die nächste Sau durchs Dorf getrieben wird. Das ist schade, und es schadet der sachlichen Debatte.

(Beifall von der FDP und von Bianca Winkel- mann [CDU])

Deswegen eignen sich Zulassungsverfahren und Risikobewertungen auch nicht zur Politisierung. Nicht umsonst werden solche Untersuchungen und Bewertungen nicht von Parlamenten, sondern von Experten in Behörden vorgenommen.

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Aber irgendwann muss man sich entscheiden – Artenvielfalt oder Pestizide! – Dr. Christian Blex [AfD]: Das ist doch Quatsch!)

Es gibt kein Sowohl-als-auch. Wir werden beides brauchen, um die Weltbevölkerung und uns selbst zu ernähren. Der Kampf gegen Schadinsekten hört ja nicht morgen auf, nur weil die Grünen das wollen. Die Schadinsekten werden ja da sein. Wir müssen uns nur die besten Mittel heraussuchen.

Wie gesagt: Die EFSA sieht nicht in allen Neonics direkte Gefahren für Insekten. Die Mittel, die zum Beispiel beim Raps angewendet werden, sind nach B4 – nicht bienengefährlich – eingestuft. Das wurde schon

untersucht, und da ist es auch klar. Warum sollte man diese Mittel nun verbieten?

Das macht aus dieser Sicht keinen Sinn, sondern wir müssen neu forschen und schauen, welche Mittel ein Problem darstellen. Da werden wir dann tätig, und das ist auch der Inhalt des Entschließungsantrags. Das ist sinnvoller, als etwas pauschal zu verbieten und es im Zweifel durch etwas zu ersetzen, das noch schlechter ist. Denn wir werden es ersetzen müssen; irgendetwas wird die Schädlingsbekämpfung auf dem Acker ja leisten müssen.

Wir wollen Erkenntnisse sammeln, wir wollen bewerten, und wir wollen auf Grundlage dieser Ergebnisse eine Entscheidung treffen und Alternativen untersuchen. Die Grünen fordern ein generelles Verbot – wir fordern, Alternativen zu suchen, Zulassungsverfahren zu beschleunigen und sich auch auf der Bundesebene für Prüfungen der betroffenen Neonicotinoide einzusetzen.

Wir nehmen das Thema ernst und wollen uns inhaltlich damit beschäftigen. Ein Showantrag mit vermeintlich einfachen Lösungen eignet sich dafür nicht. Deshalb stellen wir unseren Entschließungsantrag. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Diekhoff. – Für die AfD spricht nun Herr Dr. Blex.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Der Antrag der Grünen ist handwerklich mal wieder schlecht gemacht.

(Roger Beckamp [AfD]: Und menschenfeind- lich!)

Insektenfeindlich, menschenfeindlich – er ist für alles feindlich! Aber das ist egal. Er ist auch insektenfeindlich; darauf gehe ich gleich ein.

Erneut begründen Sie Ihre Verbotspolitik mit der Langzeitstudie des Entomologischen Vereins Krefeld, die in ihrer wissenschaftlichen Qualität gleich zweimal die Auszeichnung „Unstatistik des Monats“ erhalten hat.

Eigentlich ist der Antrag auch unnötig; denn er bedient nur ein Einzelthema, das aus ökotoxikologischer, wirtschaftlicher und politischer Sicht schon seit Jahren bearbeitet und in Fachkreisen diskutiert wird. Dass Sie jetzt nicht darüber diskutieren wollen, zeigt auch die Tatsache, dass Sie nicht eine Überweisung, sondern die direkte Abstimmung wollen. Sie wollen für Ihre Hintergrundorganisation natürlich einen Showantrag stellen.

Die Breite und Tiefe dieser Erörterung und Entscheidungsfindung lässt sich anhand der Dokumente der EU-Kommission und der Fachinstitute gut nachverfolgen. Dabei wurde nicht nur auf die Wirkung auf Bienen und andere Insekten abgestellt, sondern auch auf warmblütige Tiere und Fische sowie auf allgemeine Verdachtsmomente – auf Ökotoxizität.

Dem vorliegenden Antrag kann die AfD-Fraktion nicht zustimmen, weil darin wesentliche Elemente für eine umsichtige Entscheidung fehlen.

Erstens. Der enorme Nutzen der NNI für den Anbau von Nahrungsmitteln sowohl in der Phase des Aufwuchses als auch in der Saatgutvorbereitung wird überhaupt nicht erwähnt.

Zweitens. Die sehr sichere Wirkung dieser Pestizide auf die Schädlinge – ohne nennenswerte Risiken für die Gesundheit von Menschen und Wirbeltieren – wird nicht gewürdigt.

Drittens. Die Alternativen zum Schutz der Pflanzen, die dem Landwirt, dem Gärtner und dem Pflanzenzüchter nach dem beantragten Verbot der drei NNI zur Verfügung stehen, werden nicht aufgeführt.

Zu bedenken ist zudem, dass die hier im Fokus stehenden Bienen auch noch massenhaft Opfer anderer Krankheiten und anderer Schädlinge werden. Als Krankheit ist hier die bedrohliche Colony Collapse Disorder zu nennen; als Schädling der Bienenvölker ist die Varroamilbe besonders besorgniserregend.

(Johannes Remmel [GRÜNE]: Das sind doch deutsche Bienen! – Heiterkeit von den GRÜNEN und von der SPD)

Man muss also auch die Insekten vor anderen Insekten schützen! Bereits die Römer nahmen die Bedrohung durch die Anopheles-Mücke sehr ernst und versuchten, durch die Trockenlegung der Pontinischen Sümpfe, den gefährlichen Plagegeist ganz ohne Pestizide zu bekämpfen.

In der europäischen Diskussion um NNI muss die Landesregierung jetzt ihr Votum gegenüber der Bundesregierung und der EU-Kommission abgeben. Sie muss auch die Umsetzung der Bewertung der EFSA ausarbeiten; denn dieses Fachinstitut bewertet das Risiko der bedenklichen NNI, enthält sich aber ausdrücklich bei konkreten Handlungsempfehlungen.

Die AfD-Fraktion legt besonderen Wert darauf, dass die Entscheidung der Landesregierung noch einmal abschließend begründet wird und dass den Nutzern dieser demnächst nicht mehr zugelassenen Pestizide Perspektiven für die Zukunft gegeben werden.

Die Landesregierung kann sich in ihrer Urteilsfindung hinsichtlich der Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf den reichhaltigen Sachverstand in Deutschland und im Ausland stützen. Neben der genannten Europäischen Behörde für Le

bensmittelsicherheit gibt es große Forschungsinstitute im Bereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Die Landesregierung muss darlegen, welche Mittel zur Kontrolle der Insektenplagen für die vielfältigen Kulturen unserer Bauern und Gärtner in Zukunft verbleiben. Sie muss das auch mit einem Beratungsangebot verbinden; denn sie steht viel stärker in der Verantwortung, die Menschen vor den Insekten zu schützen, als die Insekten vor dem Menschen.

Die Landesregierung sollte auch dafür Sorge tragen, dass die Gesundheit der Bienen und ihr Bestand langfristig nach gleichbleibenden Maßstäben überwacht werden, damit die unvermeidlichen Schwankungen vernünftig eingeordnet werden können.

Dem Entschließungsantrag der Mitte-links-Regierungsfraktionen können wir zustimmen.

(Beifall von der AfD)

Das war der Abgeordnete Dr. Blex für die AfD-Fraktion. Für die Landesregierung hat jetzt Frau Ministerin Schulze Föcking das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Rüße, wenn die Rettung der Insekten so einfach wäre, wie Ihr Antrag suggeriert, wäre das wirklich schön. Ich bin mir sicher, dass wir alle hier sofort dafür unterschreiben würden.

(Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE])

Ich fürchte aber: Wenn wir die Ursachen für das Insektensterben nur bei den gesamten Neonicotinoiden suchen, dann liegen wir falsch. Das wird einem solch komplexen Thema, bei dem die Ursachen noch nicht bekannt sind, einfach nicht gerecht.

Ich habe auch deshalb Zweifel an dieser Lösung, Herr Kollege Rüße, weil die drei im Antrag genannten Stoffe in Deutschland für bestimmte Anwendungen und aufgrund bestimmter Auflagen schon seit fast zehn Jahren nicht mehr zugelassen sind. Ihre Forderung, Frau Watermann-Krass, ist somit schon erledigt. Aber trotzdem geht es den Insekten nicht besser. Daran kann es also nicht so einfach liegen.

Zu den Fakten. Die EFSA, also die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, ist für die Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln zuständig. Sie hat mehr als 1.500 wissenschaftliche Studien zu drei Wirkstoffen aus der Klasse der Neonicotinoide ausgewertet. Ihr Fazit lautet: Diese drei Stoffe stellen bei Anwendung im Freiland insgesamt ein Risiko und teilweise sogar ein hohes Risiko für Bienen und Hummeln dar.

Ihre Empfehlung an die Europäische Kommission und an die Mitgliedstaaten lautet deshalb, Anwendungsbeschränkungen für diese drei Wirkstoffe festzulegen. Diese Empfehlung kann ich nachvollziehen und unterstütze sie vollumfänglich. Das muss so sein. Jetzt ist es Sache der Risikomanagementbehörden, hieraus die richtigen Schlussfolgerungen für die Zulassung dieser Stoffe zu ziehen. Das wird zu Recht vermutlich auf ein sehr weitgehendes Verbot für Freilandanwendungen hinauslaufen, was, wie gesagt, in Deutschland schon lange der Fall ist.

Betonen möchte ich vor allen Dingen: Wir brauchen unabhängige wissenschaftliche Verfahren zur Risikobewertung und zum Risikomanagement bei Stoffzulassungen. Das habe ich zuvor schon in anderen Debatten gefordert. Das gilt dann selbstverständlich auch für diese untersuchten Wirkstoffe. Für weitere Wirkstoffe aus dieser Klasse muss das gleiche Bewertungsverfahren erfolgen, bevor Verbote oder Beschränkungen ausgesprochen werden. Eines ist klar: Wenn eine Gefahr davon ausgeht, muss gehandelt werden.