Meine Damen und Herren, dieser Politiker hat absolut recht. Es war übrigens Karl-Heinz Florenz von der CDU, der das im November letzten Jahres sagte.
Seit 2013 haben wir uns auch aus Nordrhein-Westfalen heraus – der ehemalige Minister Remmel hat es stark mit vorangetrieben – mit der Wirkgruppe der Neonicotinoide beschäftigt. Immer wieder wurde von den Ländern über die AMK Druck gemacht, dass da was passieren muss. Frau Aigner – kaum jemand erinnert sich noch an sie als Landwirtschaftsministerin – hat das eher blockiert, Herr Schmidt hat dasselbe getan.
Ich glaube, es wäre gut, wenn wir aus Nordrhein-Westfalen heraus ein Signal setzen würden, dass wir erkannt haben, dass diese Wirkstoffe aus dem Verkehr gezogen gehören. Man kann übrigens bei Karl-Heinz Florenz gut nachlesen, in welche Richtung sich Landwirtschaft seiner Meinung nach entwickeln muss.
Lesen Sie das Papier „Nachhaltige Landwirtschaft“ der DLG. Sie kommt zu genau demselben Ergebnis. Tragen Sie unseren Antrag mit. Nehmen Sie nicht Ihren schlechten Entschließungsantrag, der nur nach hinten weist. Gehen Sie mit uns nach vorne. Stimmen Sie unserem Antrag zu. – Vielen Dank.
Danke schön, Herr Kollege Rüße. Herr Kollege Rüße hat die Redezeit großzügig ausgelegt. Das werden wir bei den nachfolgenden Rednerinnen und Rednern auch tun.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bienen, Hummeln und Insekten im Allgemeinen sind für eine vielfältige Fauna und Flora und für den Erhalt unserer Kulturlandschaft von zentraler Bedeutung. Auch die Frage, ob die Ernte von Früchten und Blütenpflanzen erfolgreich ist, hängt mit einer lebendigen, aktiven Insektenvielfalt zusammen.
Für die NRW-Koalition steht daher außer Frage, dass wir gemeinsam dieses wichtige Thema angehen müssen.
Kommen wir zum heutigen Antrag. Einmal mehr liegt uns ein Antrag der Fraktion der Grünen vor, der suggeriert, dass der Landtag von Nordrhein-Westfalen über ein Verbot von Wirkstoffen aus der Gruppe der Neonicotinoide entscheiden könnte. Dass dies mitnichten so ist, wissen auch Sie, liebe Kollegen von den Grünen, ganz genau. Über Zulassung oder Verbote von Pflanzenschutzmitteln entscheiden in Deutschland nicht die Landesparlamente. Offensichtlich dient Ihr Antrag also wieder einmal dazu, Aufsehen auf der politischen Bühne zu erregen.
Erst für morgen – auch das wissen Sie sicherlich ganz genau – ist ein erster Beratungstermin auf EUEbene angesetzt. Mit einer Entscheidung, ob einzelne Wirkstoffe – wir sprechen über einzelne Wirkstoffe – aus der Gruppe der Neonicotinoide kurzfristig für eine Ausbringung im Freiland verboten werden sollen, ist zu diesem Termin noch nicht zu rechnen.
Gleichwohl würden wir es sehr begrüßen, wenn zu diesem Thema eine schnelle Entscheidung getroffen würde; denn es geht um den wichtigen Bereich des Bienenschutzes.
Nachdem nun die aktualisierten Ergebnisse der 2013 begonnenen Studie der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit vorliegen, wissen wir, dass ein Teil der Wirkstoffe der Neonicotinoide mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Risiko für Hummeln, Honig- und Wildbienen darstellt.
Wir als NRW-Koalition beschäftigen uns schon sehr lange mit diesem Thema – auch, wie eingangs bereits erwähnt, im Hinblick auf die Insektenvielfalt insgesamt. Wir sind daher dem zuständigen Ministerium dankbar, dass bereits jetzt wichtige Maßnahmen zum Erhalt der Insektenvielfalt auf den Weg gebracht wurden.
Über eine Weiterentwicklung des landesweiten Insektenmonitorings, eine Ausweitung des Vertragsnaturschutzes bis hin zur Verstärkung der Maßnahmen in Entwicklung und Forschung – vieles ist bereits schon auf den Weg gebracht, vieles kann und muss aber noch besser werden. Deshalb ist unser Weg, dieses Thema mit Maß und Mitte und gesundem Menschenverstand anzugehen, ein anderer als der, den die Grünen mit ihrem Antrag einschlagen wollen. Ihr Weg ist uns eindeutig zu kurz gesprungen.
Daher liegt Ihnen ein Entschließungsantrag der NRW-Koalition vor, der sich diesem komplexen Problem viel mehr in der Tiefe annähert.
Bereits seit 2009 sind Neonicotinoide als Beizmittel im Maisanbau verboten – der Kollege Rüße hat vorhin schon darauf hingewiesen –, und seit 2013 auch beim Anbau von Raps und Wintergetreide.
Wir wissen, dass seitdem der Anbau von Raps um 100.000 ha zurückgegangen ist. Diese Frucht, die uns nicht nur durch ihre wundervoll gelb blühenden Blütenstände im Frühjahr erfreut, ist eigentlich unter anderem als alternativer Energieträger entdeckt worden – Stichwort: Biodiesel. Sie geht allerdings leider durch das Beizverbot in vielen Bereichen verloren.
Wenn wir nicht ähnliche Einbrüche zum Beispiel beim Zuckerrübenanbau riskieren wollen, müssen wir zielgerichteter vorgehen. Ein sofortiges Verbot würde Zuckerrübenanbauer vor große Probleme stellen; denn immerhin ist Deutschland der viertgrößte Zuckerrübenproduzent weltweit und gerade bei uns in Nordrhein-Westfalen gibt es große Anbaugebiete für Zuckerrüben, beispielsweise in der JülichZülpicher-Börde. Deshalb müssen wir natürlich die Auswirkungen eines Anwendungsverbots genauer betrachten.
Wir fordern daher, dass sich die Landesregierung für eine ergebnisoffene Nutzen-Risiko-Prüfung der betroffenen Neonicotinoide zur Beizanwendung insbesondere im Zuckerrübenanbau auf Bundesebene einsetzen möge.
Die Zuckerrübe, die vor der Ernte nämlich gar nicht blüht, ist eigentlich gar kein Zielobjekt für Bienen.
Des Weiteren muss die Forschung im integrierten Pflanzenschutz weiter vorangetrieben werden. Alternative Wirkstoff- und Bekämpfungsverfahren müssen mit Hochdruck erforscht und Zulassungsverfahren auf den Weg gebracht werden. Mit einem kompletten Verbot der Neonicotinoiden würde eine Wirkstoffgruppe verloren gehen, die beispielsweise auch beim Resistenzmanagement eine Rolle spielt. Daher ist uns eine maßvolle Herangehensweise wichtig.
Der Schutz der Bienen, der Hummeln und aller Insektenarten steht für uns bei all diesen Überlegungen, die ich Ihnen vorgestellt habe, an erster Stelle.
Vielen Dank, Frau Kollegin Winkelmann. – Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Watermann-Krass.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Winkelmann, wenn ich mir Ihren Entschließungsantrag ansehe und vergegenwärtige, was Sie hier vorgetragen haben, nämlich ergebnisoffene Nutzen- und Risikoprüfungen, das Insektenmonitoring, das wir ja eingeführt haben, bis 2022 abwarten, warten, welche Erkenntnisse Bund und EU-Ebene haben, dann muss ich auch in Anbetracht dessen, was Ihr Kollege Löttgen heute hier vom Zaun gebrochen hat, sagen: Sie verabschieden sich heute hier von einer ernst zu nehmenden Umweltpolitik.
Im November haben wir hier über den Antrag der SPD-Fraktion, basierend auf der Erkenntnis der Entomologen aus Krefeld, dass 75 % unserer Fluginsekten weg sind, beraten. Das war der Antrag, in dem wir gesagt haben: Bitte aufwachen! Wir müssen etwas tun. – Auch damals hat ihr Kollege Deppe uns erzählt, dass in seinem Garten noch alles summt. Also, wer sich die Welt so malt, der hat den Ernst der Lage noch nicht erkannt.
Jetzt komme ich zur EU-Ebene. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, die EFSA, hat eine Risikobewertung herausgegeben. Frau Winkelmann, ich frage Sie im Ernst: Unterstützen Sie die Bewertung, dass man diese drei Stoffe aus der Gruppe der Neonicotinoiden aus dem Freilandversuch herausnehmen sollte? Darauf hätte ich gerne heute eine Antwort. Natürlich weisen Sie darauf hin, dass wir Bienen, Hummeln, Honigbienen brauchen. Fest steht aber doch: Neonicotinoide schaden Bienen und Hummeln. Das heißt: Wir müssen jetzt und hier handeln. Etwas anderes kann ich daraus nicht ableiten. Wir brauchen ein generelles Freilandverbot für diese besagten Stoffe.
Wir sind hier und heute aufgefordert, etwas gegen das dramatische Artensterben auch unserer Bestäuber, die für uns in der Landschaft wichtig sind, zu unternehmen. Denn ich möchte nicht, dass meine Enkelkinder in Zukunft fragen: Wie war das denn mit Birne, Apfel und anderen Dingen? Oder sollen wir demnächst Roboterbienen die Besteuerung übernehmen lassen?
Im Übrigen weise ich darauf hin: Die SPD hat die Verbote der Neonicotinoide immer unterstützt – schon lange, auf allen Ebenen, sowohl im Bundestag als auch im Europäischen Parlament. Jetzt besteht eine gute und realistische Chance, dass die EU dieses
Verbot noch in diesem Monat – morgen tagt die EU schon – beschließt. Ich hoffe, wir kriegen das hin.
Vorhin wurde die AMK genannt. Natürlich hat sie Einfluss, Frau Winkelmann. Wir müssen uns hier im Landesparlament damit beschäftigen. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass sowohl in Berlin als auch in Brüssel das geltend gemacht wird und dieses Verbot endlich auf den Weg gebracht wird.
Seit wenigen Tagen ist ja unsere neue Bundesregierung im Amt. Ich hoffe, dass in dieser neuen Koalition eine bessere Absprache zwischen dem Umweltressort und dem Landwirtschaftsressort stattfindet.
Ich bin zuversichtlich, dass sich unsere neue Umweltministerin, Svenja Schulze, genau wie ihre Vorgängerin einem Verbot nicht verschließen wird. Es bleibt zu hoffen – deswegen auch noch mal der Appell an die CDU –, dass die jetzige Landwirtschaftsministerin Klöckner sich an Absprachen hält und ebenfalls für ein Verbot stimmt.
Also, ich stelle fest: Die SPD ist für ein endgültiges Freilandverbot von Neonicotinoiden auf Bundes- und EU-Ebene. Deshalb stimmen wir dem Antrag zu. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über einen Antrag der Fraktion der Grünen und einen entsprechenden Entschließungsantrag der NRW-Koalition zum Einsatz von Neonicotinoiden auf unseren Äckern.