Protocol of the Session on March 1, 2018

(Zuruf von der SPD)

Hier machen Sie es sich deutlich zu einfach.

Ansehen und Qualität des Studienangebots sind im internationalen Vergleich weit wichtiger für die Wahl des Studienorts als eine komplette Gebührenfreiheit. Sie verschweigen überdies – vielleicht wollen Sie es aber auch nicht wissen –, dass aus der Anhörung und den einzelnen Stellungnahmen eindeutig hervorgegangen ist, dass die Hochschulen chronisch unterfinanziert sind und wir uns dringend über neue Wege der Hochschulfinanzierung Gedanken machen müssen.

(Matthi Bolte-Richter [GRÜNE]: Sie hatten ja schon einen Haushalt Zeit! Haben Sie nicht ausgenutzt!)

Herr Kollege, darauf komme ich noch! – Und das, obwohl wir in NRW den höchsten Hochschuletat aller Zeiten ausgewiesen haben.

(Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

Die NRW-Koalition aus CDU und FDP ist sich dieser Aufgabe also sehr wohl bewusst. Wir möchten und wir werden die Hochschulen zukünftig wieder stärker unterstützen und ihnen die eigenverantwortliche Gestaltungskraft zurückgeben, die ihnen zusteht, und die ihnen unter der Regierungsverantwortung von Rot-Grün sukzessive weitgehend genommen wurde.

(Vereinzelt Beifall von der CDU und der FDP)

Der hoffentlich unter allen Fraktionen vorhandene unstrittige Wunsch zur Verbesserung der Situation an den Hochschulen, für eine höhere Qualität der Lehre sowie zur Verbesserung der Studienrahmenbedingungen kann nur mit zusätzlichen finanziellen Mitteln in die Realität umgesetzt werden. Aus den

Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung im Wissenschaftsausschuss vom 21. November 2017 ist uns allen bekannt, dass auch das Baden-Württemberg-Modell – die Umsetzung der Studienbeiträge für nicht EU-Ausländer – von der Mehrheit der Sachverständigen – sagen wir es einmal so – kritisch gesehen wird. Ebenso ist aber bekannt, dass das Modell in Baden-Württemberg aktuell evaluiert und hinsichtlich einer etwaigen Umsetzung in NRW sorgsam überprüft wird.

Unsere Ministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen hat hierzu im Wissenschaftsausschuss sehr klare Worte gefunden. Wir werden in NRW keine Schnellschüsse wagen. Wir stehen erst am Anfang eines Diskussionsprozesses. Wir werden die Auswertung aus Baden-Württemberg abwarten, diese sorgsam analysieren und Ihnen sodann eine Vorlage unterbreiten.

Behauptungen also, die NRW-Koalition beabsichtige ganz aktuell eine ungeprüfte Übertragung des Baden-Württemberger Modells auf NRW oder plane sogar eine Ausweitung – und so suggerieren Sie es in Ihrem Gesetzesentwurf – auf Studierende aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sind einfach nur eins: Sie sind unwahr.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP – Zuruf von der SPD: Rückzugsge- fecht!)

Richtig ist vielmehr, dass wir im Koalitionsvertrag für NRW Folgendes fixiert haben – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus unserem Koalitionsvertrag –:

„Unsere Hochschulen sollen in ihrer Rolle als Katalysatoren für Innovation und gesellschaftlichen Fortschritt wieder gestärkt werden. Dafür brauchen sie wieder mehr Freiheit, bessere Rahmenbedingungen und eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung.“

Ich zitiere weiter:

„Zur Finanzierung … werden wir jedoch auf die Einführung allgemeiner Studiengebühren verzichten.“

Verzichten – also genau das Gegenteil von dem, was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf zu suggerieren versuchen.

Auf eine etwaige Vorhaltung, dass wir mit der möglichen Einführung einer Gebührenpflicht für Studierende aus Drittländern diese Studierenden diskriminieren würden, erwidere ich:

Auch dem ist nicht so – das wurde uns auch durch das Gutachten von Professor Dr. Riedel von der Uni Mannheim bestätigt –; denn bei der Erhebung von Studiengebühren bildet der konkrete, gefestigte Inlandsbezug das rechtlich entscheidende Kriterium. Selbstverständlich werden wir uns, wenn es zu einer Vorlage der Regierung kommt, an dieser Stelle auch

Gedanken über Stipendien machen, um zum Beispiel auch Studierenden aus Entwicklungsländern weiterhin ein Studium in NRW zu ermöglichen.

Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, unser Handeln an unserem Koalitionsvertrag messen möchten, können Sie das sehr gerne tun. Erlauben Sie mir, in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass darin auch fixiert ist, dass wir den Landesanteil zur Kofinanzierung des Hochschulpaktes im Umfang von 250 Millionen € verstetigen werden. Das haben wir mit unserem Haushaltsgesetz 2018 bereits umgesetzt.

Nur mit gesteigerten finanziellen Mitteln und geeigneten Maßnahmen zur Unterstützung der Hochschulfreiheit werden wir die Hochschulen in NRW noch attraktiver gestalten, Studienbedingungen für Lehrende und Studierende nachhaltig verbessern, die Wissenschaft fördern und unsere Hochschulen im Wettbewerb mit anderen Hochschulen sowie im Bereich des internationalen Wettbewerbs zukunftsfit machen. Das sind unsere Aufgaben, und an diesen werden wir uns auch 2022 gerne messen lassen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ich lebe in der Wissenschaftsstadt Bonn und habe 20 Jahre Kommunalparlamentserfahrung. Die Bonner Uni hat aktuell die Chance, NRWs dritte Exzellenzuniversität zu werden. Mir ist nicht zuletzt durch zahlreiche Gespräche mit den Universitäts- und Hochschulleitungen in Bonn und der Region bekannt, wo genau der Schuh drückt. Die Reaktionen der Hochschulen auf die durch die NRW-Koalition angekündigte Entbürokratisierung bei Hochschulen und die Novellierung der Hochschulgesetzgebung zeigen mir, dass sich CDU und FDP auf dem richtigen Weg befinden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, in diesem Hohen Hause wird oft davon gesprochen, dass Sie hier in den letzten sieben Jahren die Verantwortung getragen haben. Mit nur einer Unterbrechung haben zumindest Sie von der SPD NRW jedoch fast 50 Jahre lang regiert. Letztes Jahr wurden Sie abgewählt, da die Menschen in NRW mit Ihrer Regierungsleistung unzufrieden waren. Somit sollten Sie die Menschen jetzt nicht auch noch als Opposition enttäuschen, sondern sich konstruktiv mit uns den realen Problemen stellen, anstatt unnötige Ängste zu schüren.

Wir stehen am Anfang einer Diskussion um eine verbesserte Hochschulfinanzierung und nicht am Ende. Ich freue mich auf hoffentlich konstruktive weitere Beratungen hierzu und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Déus. Das war, wie gesagt, die erste

Rede des Kollegen. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Bell.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Déus, herzlichen Glückwunsch zu Ihrer ersten Rede hier im Hohen Haus, direkt in Block II. Vor diesem Hintergrund werde ich, was meine Kritik am Inhalt der Rede betrifft, etwas zurückhaltender sein. Diese werden Sie aber aufgrund der Glückwünsche zur ersten Rede gar nicht so richtig mitbekommen.

Ich möchte sehr deutlich sagen, dass wir diesen Gesetzentwurf eingebracht haben, weil wir – offensichtlich im Gegensatz zu Teilen der Regierungskoalition – das, was Sie im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben, ernst genommen haben. Sie haben im Koalitionsvertrag festgelegt, dass Sie nach dem baden-württembergischen Modell Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer einführen wollen. So steht es im Koalitionsvertrag. Wir haben das zum Anlass genommen, diesem Entwurf des Koalitionsvertrages einen – ich sage mal – vorsorglichen Gesetzentwurf voranzustellen, um die im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen zu verhindern.

Die Gründe, die uns dazu motiviert haben, haben sich aus zwei Aspekten gespeist. Der eine Aspekt ist relativ einfach: Wir wollen den Kolleginnen und Kollegen der CDU die Möglichkeit geben, das, was Sie den Menschen in diesem Hohen Hause vor der Wahl versprochen haben, letztlich auch umsetzen zu können.

Aus der Rede von Herrn Dr. Berger, der hier in der ersten Reihe sitzt, habe ich schon bei der Einbringung des Gesetzes zitiert; deswegen möchte ich jetzt darauf verzichten. In dieser Rede hat er für die CDU als Partei und Fraktion in diesem Hohen Haus erklärt, mit der CDU werde es keine Studiengebühren geben.

Ich finde, das sind Sie den Menschen in diesem Land nun auch schuldig. Das kann ich aber gelassen sehen; denn das werden Sie gegenüber den Studierenden in diesem Land zu verantworten haben.

Des Weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, dass das, was Sie inhaltlich planen, von allen Akteuren in der Wissenschaftslandschaft in Nordrhein-Westfalen abgelehnt wird. Das haben bei der Anhörung sogar die generellen Befürworter von Studiengebühren deutlich gemacht.

Deswegen würde ich mich jetzt gerne mit den Beiträgen befassen, die wir von den Sachverständigen in der Diskussion als Anregung bekommen haben.

Ich möchte mit den ausdrücklichen Befürwortern von generellen Studiengebühren anfangen. Sie haben völlig recht, es gibt durchaus auch Befürworter genereller Studiengebühren, wie zum Beispiel das CHE,

das Centrum für Hochschulentwicklung. In der Stellungnahme des CHE heißt es – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –:

„Die Umsetzung des baden-württembergischen Gebührenmodells ist nach Ansicht des CHE eindeutig als ,schlecht‘ zu klassifizieren. Die von der schwarz-gelben Koalition in Anlehnung an das baden-württembergische Modell geplante Einführung von Studiengebühren für ausländische Studierende in Nordrhein-Westfalen ist daher – hier ist den Äußerungen der SPD-Fraktion durchaus zuzustimmen – als äußerst problembehaftet anzusehen.

… der finanzielle Ertrag ist äußerst überschaubar … Zu Recht konstatiert die SPD-Fraktion, dass bei Gebührenpflicht ,andere Erwartungshaltungen an Dozierende oder an die Hochschule‘ entstehen. … Das Modell schreckt Studierende ab, weil die Zahlungspflicht nicht mit einem Darlehensanspruch oder einer anderen Form der Nachlagerung gekoppelt ist. …

Das Modell, Studiengebühren nur von ausländischen Studierenden und Zweitstudenten zu erheben, wirkt nicht ganz durchdacht. Überschlägigen Berechnungen zufolge würde eine Gebührenpflicht für Nicht-EU-Ausländer, Bildungsinländer, Studierende aus Entwicklungsländern, anerkannte Flüchtlinge etc. (Ausnahmetatbestände angelehnt an die baden-württembergischen Re- gelungen) bereits abgezogen, nur ca. 5 % der nordrhein-westfälischen Studierenden betreffen. Studiengebühren nur von einer solch kleinen Teilgruppe der Studierenden zu erheben, bedeutet viel Aufwand für wenig Ertrag.“

So das CHE.

Ich würde gern auch noch auf die Stellungnahme der Kunst- und Musikhochschulrektoren eingehen, weil gerade die Kunst- und Musikhochschulen der Frau Ministerin aufgrund ihrer beruflichen Vita sehr nahe sind.

Aus der Stellungnahme der k & m-Landesrektorenkonferenz:

„Eine Ungleichbehandlung von Studierenden kann zu veränderten sozialen Bezügen innerhalb der Hochschulen führen, da eine offensichtliche Zweiklassengesellschaft entsteht. Gerade in den Kunst- und Musikhochschulen, in denen kleine Unterrichtsgruppen und künstlerische Klassen bestehen, kann eine solche Separierung die kooperative Zusammenarbeit erschweren.

Nicht wenige Studierende – auch gerade aus dem Nicht-EU-Ausland – sind beim Studium in Deutschland bereits jetzt erheblichen finanziellen Belastungen ausgesetzt.“

Herr Professor Grosse hat in der Anhörung dazu ausgeführt:

„Wir gehen tatsächlich davon aus, dass wir mit diesem noch unklaren, aber doch im Raum stehenden Modell nur geringe Mittel einnehmen würden. Vermutlich kommt man da in eine ähnliche Diskussion wie bei der Pkw-Maut und freut sich, wenn es sich einigermaßen refinanziert. Da besteht bei uns in der Tat eine ganz erhebliche Skepsis.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Pkw-Maut aus dem Mund der Landesrektorenkonferenz der Kunst- und Musikhochschulen als Eindruck dessen, was Sie im Koalitionsvertrag entsprechend vereinbart haben! Ich finde, eine größere Klatsche kann es an der Stelle überhaupt nicht geben.

Die Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen sagt in ihrem Beitrag: