Protocol of the Session on March 1, 2018

Wir nehmen dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung als notwendiges Gegengewicht zur Datenverarbeitung und als Korrekturinstrument sehr ernst. Das heißt, dass wir die Vorgaben der EUDatenschutz-Grundverordnung selbstverständlich

beachten und daneben das bisherige Datenschutzniveau des Landes Nordrhein-Westfalen aufrechterhalten.

Zweitens. Wir wollen den Datenschutz aber nicht zum Verhinderungsinstrument machen. Deshalb wollen wir nicht über die Vorgaben der Europäischen

Union hinausgehen. Denn – ich zitiere noch einmal Professor Bull – es ist nicht Aufgabe des Datenschutzrechts und der Datenschutzkontrollinstanzen, die Menschen von autonomen Entscheidungen über ihre Daten abzuhalten.

Der Landesregierung danke ich für die Vorlage dieses umfangreichen Gesetzentwurfes. Ich freue mich auf die vielfältigen Beratungen in den Ausschüssen und in diesem Haus. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Geerlings. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege van den Berg.

Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die grundrechtliche Bedeutung des Umgangs mit personenbezogenen Daten ist nicht nur vom Verfassungsgericht immer wieder betont worden. In unserer digitalisierten Zeit stellen solche Daten mitunter einen Schatz dar, dessen Kontrolle für die Lebensausgestaltung des einzelnen Menschen maßgeblich ist.

Deswegen, Herr Dr. Geerlings, fand ich es gut, dass Sie den eingangs zitierten Satz von Frau Merkel, dass Daten die Rohstoffe des 21. Jahrhunderts sind, nachher dann in diesem Kontext ein bisschen zurückgenommen haben. Ich glaube, das ist an dieser Stelle wichtig. Denn wir kommen mehr und mehr in die Situation, dass Personen alleine anhand von Datensätzen nahezu vollständig erfassbar und beurteilbar werden.

Die Macht, die von der Kontrolle dieser Daten ausgeht, insbesondere in der Verbindung mit hoheitlichem Handeln, bedeutet daher eine ganz besondere Verantwortung. Ich bin froh, dass der Innenminister darauf eingegangen ist.

Es ist klar, dass hier eindeutige Regelungen getroffen werden müssen, um die Rechte des Einzelnen zu schützen. Und es ist auch klar, dass Daten heutzutage nicht mehr an nationalen Grenzen haltmachen und dies im europäischen Kontext zu erfolgen hat.

Herr Minister, Sie haben wohl sowohl im Gesetzentwurf als auch in Ihrer Rede betont, dass der Erhalt des bestehenden hohen Schutzniveaus, welches sich im aktuellen Datenschutzgesetz manifestiert hat, vonseiten der Landesregierung ausdrücklich als Ziel bei der Neuregelung formuliert wird. – Das begrüßen wir sehr. Unsere Aufgabe im parlamentarischen Prozess ist, das zu überprüfen. Sie haben gesagt, es ist ein umfangreiches Gesetz. – Das ist völlig richtig. Wir werden da noch genau hinschauen müssen.

Vor dem Hintergrund will ich nur drei Bemerkungen zum Gesetzentwurf machen:

Erste Bemerkung: Betreffend die Videoüberwachung, die in § 20 des Gesetzentwurfs geregelt wird, gibt es auch andere Begehrlichkeiten. Wir alle haben die Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei, die uns rät, aus ermittlungstaktischen Gründen gern auch deutlich längere Speicherzeiten von Videoaufnahmen zuzulassen. – Dies haben wir abzuwägen, und wir alle wissen, dass Videoüberwachung allein kein Allheilmittel bei der Kriminalitätsbekämpfung ist.

Zweite Bemerkung: Nach der ersten Durchsicht scheint es an einer Stelle zu einer bedeutsamen Verschlechterung der Befugnisse der Landesdatenschutzbeauftragten zu kommen, nämlich wenn es um die Rechte gegenüber Berufsgeheimnisträgern geht. Das wird in § 27 Abs. 3 Ihres Gesetzentwurfs geregelt. Hier kommt es gegenüber der bisherigen Regelung zu einer deutlichen Einschränkung der Rechte der LDI. Gerade die Arbeit von Berufsgeheimnisträgern ist oftmals durch den Umgang mit höchst sensiblen Daten geprägt. Die datenschutzrechtliche Aufsicht hat hier eine besondere Schutzfunktion für die Betroffenen hinsichtlich der Vertraulichkeit ihrer Daten. Wir werden dies im Ausschuss sicherlich genau zu hinterfragen haben.

Dritte Bemerkung: Ein weiterer Bereich, dessen Bedeutung sofort ins Auge sticht, ist die Regelung der Datenweitergabe an internationale Organisationen und Drittstaaten, was sich in Ihrem Gesetzentwurf in den §§ 62 ff. widerspiegelt.

Hier gilt es, die Arbeit insbesondere unserer Sicherheitsorgane und deren internationale Zusammenarbeit effektiv zu unterstützen – ohne Frage –, aber gleichzeitig darauf zu achten, dass es nicht zu einer laxen Praxis mit den informationellen Rechten der Bürgerinnen und Bürger kommt und hier Einschränkungen erfolgen.

Meine Damen und Herren, grundsätzlich müssen wir auf den Grundsatz der Datensparsamkeit achten, darauf, dass nur Daten erhoben werden, die unbedingt nötig sind. Ein weiteres rechtliches Kriterium ist nämlich das der Erforderlichkeit, das wir in diesem Zusammenhang nicht geringschätzen dürfen und nicht hoch genug bewerten können. Daten, die gar nicht erst erhoben werden, müssen auch nicht geschützt werden. Das gilt als Ratschlag für die private, aber auch für die öffentliche Seite.

Ich diesem Sinne glaube ich, dass wir einer sehr konstruktiven Beratung des Datenschutzgesetzes in den Ausschüssen und insbesondere im federführenden Hauptausschuss entgegensehen können. Wir freuen uns auf den weiteren Dialog und den fachlichen Austausch mit Ihnen, Herr Minister. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege van den Berg. – Für die FDP erteile ich Frau Kollegin Freimuth das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Datenschutzrecht wurde mit der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union europaweit harmonisiert. Innerhalb der EU soll es keine datenschutzrechtlichen Rückzugsräume mehr geben, und die Rechte des einzelnen Nutzers sollen auch durch einen leichteren Zugang zu seinen Daten gestärkt werden.

Die Grundverordnung stellt klar – das ist vielleicht einer der wesentlichen Punkte –, dass personenbezogene Daten dem Nutzer gehören. Bei vielen Diskussionen klang gerade schon ein bisschen durch, ob Daten als Ware, ob Daten als Währung des 21. Jahrhunderts betrachtet werden können. Wir haben mit dieser Klarstellung, dass die personenbezogenen Daten dem Nutzer gehören, die entsprechenden Rückwirkungen auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte und damit auch auf den individuellen Schutz der personenbezogenen Daten.

Außerdem stellt die EU-Grundverordnung auch klar – das ist ein weiterer Punkt, der viele Bürger bewegt –, dass die Regelungen nicht nur für in Europa ansässige Unternehmen gelten, sondern auch für alle, die Dienste auf dem europäischen Markt anbieten.

Auf der Bundesebene wurde die Umsetzung bereits im April 2017 verabschiedet und tritt zum 25. Mai dieses Jahres in Kraft. Der hier vorliegende Gesetzentwurf stellt die bis Mai 2018 durchzuführende Anpassung und Umsetzung auf Landesebene vor. Das wird uns in den damit befassten Ausschüssen natürlich einen gewissen Ansporn geben, zügig, sachlich und konstruktiv zu beraten.

Der Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht eine sehr gute Grundlage für die anstehenden parlamentarischen Beratungen. Die Umsetzung der EURegelungen ist notwendig, aber sie lässt auch – das ist der Vorteil – Raum für Abwägung und Verhältnismäßigkeit auf landesgesetzlicher Ebene zu.

Dabei ist es ein besonderes Anliegen, dass wir mit der Umsetzung der europäischen Datenschutzreform keine Absenkung des bisherigen Datenschutzniveaus verbinden, wie es verschiedentlich in der Debatte befürchtet wurde. Dem trägt der Gesetzentwurf, den die Landesregierung vorgelegt hat, Rechnung und ist damit eine gute Beratungsgrundlage.

§ 20 und damit die Form der Videoüberwachung ist gerade schon angesprochen worden. Ich finde die Klarstellung wichtig, dass diese Überwachung dann zulässig ist, wenn es keine Anhaltspunkte gibt, dass schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen

überwiegen. Der Begriff „keine Anhaltspunkte“ ist also sehr niedrigschwellig angelegt. Man muss letztlich sensibel gucken, ob personenbezogene Daten, also schutzwürdige Interessen des Einzelnen, auch tatsächlich berührt sind und überwiegen. Damit hat man bei der Zulässigkeit eine gewisse Beweislastumkehr. Der Anschein setzt ein Stop! Insofern haben wir, wie ich finde, eine gute Beratungsgrundlage.

Mehr Rechtssicherheit gewährt auch der in § 5 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen formulierte Auffangtatbestand. Auch darüber wird klargestellt, dass wir die persönlichen Daten in besonderer Weise als schutzbedürftig betrachten.

Wir werden diese europäischen Vorgaben in den kommenden parlamentarischen Beratungen sachlich und zügig diskutieren und begleiten. Dabei werden wir genau darauf achten, die Spielräume für die Gestaltung des Datenschutzes in Nordrhein-Westfalen im digitalen Zeitalter so zu nutzen, dass wir auf der einen Seite die Chancen des digitalen Zeitalters tatsächlich ergreifen und auf der anderen Seite die Rechte des einzelnen Teilnehmers, des einzelnen Menschen, der individuellen Persönlichkeit an ihren Daten wirksam schützen.

In diesem Zusammenhang stimmen wir natürlich gerne der Überweisung in die Fachausschüsse zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Grünen hat Herr Bolte-Richter das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Minister, ich will gerne mit einem Lob und einem Kompliment an die Landesregierung einsteigen. Ich kann mich erinnern, wie wir schon Mitte 2016 – damals noch in anderer Konstellation – mit den Häusern darüber beraten haben, was dieses Datenschutzpaket der Europäischen Union uns als Land, als Landesgesetzgeber bringen wird. Schon damals war klar, dass es ein riesengroßes Paket an Fleißarbeit sein würde. Alleine dafür, dass Sie sich mit Ihrem Haus da durchgekämpft haben, einen Dank und ein Kompliment!

Es war ein Verfahren mit breiter Beteiligung – das haben Sie gerade hervorgehoben –, aber es ist natürlich auch ein Verfahren, das uns jetzt in eine Situation bringt, die dem Ganzen eigentlich nicht gerecht wird. Es ist ein ziemliches Hopplahopp-Verfahren, wenn wir am 1. März mit einem Gesetzgebungsverfahren anfangen, das Mitte Mai abgeschlossen sein soll. Dies wird dem Vorhaben eigentlich nicht gerecht,

denn die Europäische Datenschutz-Grundverordnung, um die es ja letztlich geht, ist ein Quantensprung für die Bürgerinnen und Bürger Europas, sie ist ein Quantensprung für den Schutz der Menschenwürde und der Selbstbestimmung. Es ist nicht einfach nur, wie es manchmal diskutiert wird, ein Verbraucherschutzrecht.

Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, war es wichtig, dass alle Rednerinnen und Redner in dieser Debatte die Vorteile dieser Reform für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Unternehmen in Europa betont haben. Diese Reform bringt uns mehr Transparenz, sie bringt einen einheitlichen Rechtsrahmen, sie bringt uns endlich einen Rahmen für Datenschutz mit hohen Standards für 550 Millionen Menschen in Europa. Das zeigt nicht nur, dass es eine gute Reform ist, sondern das zeigt auch immer wieder, dass Europa uns etwas bringt, was uns alle in unserem Alltag voranbringt, was uns Vorteile bringt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich glaube aber, dass wir, gerade weil wir bei vielen Umsetzungsfragen dieser Reform eine zum Teil schwierige Debattenlage haben, uns immer wieder vergegenwärtigen müssen, dass diese Reform auch für Unternehmen Vorteile bringt, insbesondere weniger Bürokratie. Hierfür müssen wir gemeinsam stehen.

Ich bin im Moment viel bei Mittelständlern und Startups, die alle sagen: Da kommt ja was auf uns zu. Das stellt uns vor immense Herausforderungen. – Das erkennen wir natürlich an, aber die Folge daraus kann nicht sein, dass wir die Standards infrage stellen, sondern die Folge daraus muss sein, dass wir bei der Umsetzung dieser Reform die Wirtschaft bestmöglich unterstützen. Auch deshalb haben wir ja zur rotgrünen Zeit massiv zusätzliche Stellen bei der LDI aufgebaut.

(Beifall von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, damit komme ich zu der Frage, die uns jetzt eigentlich beschäftigen muss. Jenseits des vor uns liegenden Gesetzgebungsverfahrens müssen wir uns auch darüber unterhalten, wie wir es schaffen, dass diese Reform nicht nur Gesetzeslage wird. Denn es gibt in den Gesprächen, die ich aktuell führe, sehr viele Rückmeldungen, wonach die Datenschutz-Grundverordnung für Versäumnisse beim heute schon geltenden Datenschutzrecht verantwortlich gemacht wird. Baustellen, die eigentlich heute schon bestehen müssten, kommen jetzt endlich an die Oberfläche.

Es geht also nicht nur um Gesetzesrealität, sondern auch darum, dass Datenschutz tatsächlich gelebt wird, dass neue Regeln nicht nur rechtlich implementiert, sondern tatsächlich auch gelebt werden. Diese

Herausforderung müssen wir alle gemeinsam angehen.

Für eine politische Bewertung dieses Gesetzentwurfs muss man sehr genau hinschauen. Ich habe mich jetzt eher auf allgemeine Aspekte beschränkt. Herr Kollege van den Berg und Frau Kollegin Freimuth haben ja schon konkretere Punkte angesprochen, über die wir sicherlich in den Ausschussberatungen miteinander sehr intensiv reden müssen.

Denn alleine die Tatsache, dass sich die Landesregierung viel Arbeit gemacht hat, dass jetzt eine Fleißarbeit auf unserem Tisch liegt, bringt uns ja noch nicht nach vorne, sondern wir sehen: Das ist die Umsetzung dessen, was Europa beschlossen hat, und der Bundesgesetzgebung in Landesrecht, aber dahinter ist kein politischer Gestaltungsanspruch. Herr Kollege Geerlings hat gerade so schön von einem schlanken Umsetzungsweg gesprochen. Das ist nur ein Synonym für fehlenden politischen Gestaltungsanspruch.

Da hätte ich mir schon gewünscht, dass Sie als Landesregierung, dass Sie als regierungstragende Fraktionen sagen: Wir können hier in Nordrhein-Westfalen im Interesse der Bevölkerung konkret gestalten, dafür sorgen, dass wir hier tatsächlich hohe Datenschutzstandards sicherstellen. – Da ist leider im vorliegenden Gesetzentwurf aus grüner Sicht zu wenig zu erkennen.

Insofern darf ich Ihnen versichern: Wir werden genauso Fleißarbeit leisten, wie Sie das im Vorfeld getan haben. Wir werden auf die Schwächen und Lücken aufmerksam machen sowie – ich komme zum Schluss – konkrete Verbesserungen vorschlagen – ganz im Sinne einer konstruktiven Opposition bei einem so wichtigen Thema für alle Menschen in Europa. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr BolteRichter. – Für die AfD hat Herr Tritschler das Wort.