Protocol of the Session on March 1, 2018

Die Bundesregierung hat das Gesetz damals gemeinsam eingebracht, also SPD und CDU. Beide Fraktionen haben das im Bundestag unterstützt, und im Bundesrat haben auch die meisten Länder zugestimmt, sonst wäre es ja nicht durchgekommen. In einigen Ländern gab es anfangs Widerstand, nachher ist einiges noch aufgeklärt worden. Übrigens: Auch NRW hat zugestimmt.

Man versteht in solchen Debatten nicht so ganz, warum jetzt alles so total falsch sein soll, wenn alle – vor allem die Fraktion, die jetzt den Antrag eingebracht hat – das von Beginn an als ein richtiges, vernünftiges Projekt begrüßt haben. Auch Nordrhein-Westfalen hat im Bundesrat übrigens zugestimmt. CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen waren auf jeden Fall nicht dafür zuständig, um das klar zu sagen. Wenn überhaupt, dann war es die damals geschäftsführende NRW-Landesregierung von SPD und Grünen. Im Nachhinein weiß man wieder alles besser.

Und dann schiebt man es einfach dem Bundesfinanzminister zu. – Das ist, wie ich finde, eine relativ billige Sache. Wenn schon, dann muss man wenigstens alle einbeziehen, auch die eigenen Parteikollegen.

Dritte Bemerkung. Wenn es aktuell Probleme gibt – die bestreitet ja keiner; sie sind vorhin schon vielfach vorgetragen worden –, dann ist es doch unsere Aufgabe, soweit es geht – wir sind gar nicht zuständig – unsere Möglichkeiten der Einflussnahme zu nutzen, um auf die zukünftige Bundesregierung bzw. auf die Administration einzuwirken, dass die Apparate besser ausgestattet werden. Wenn Technik und Personal ein Problem sind, dann ist das doch lösbar; das ist vielleicht nicht ganz einfach, aber immerhin lösbar.

Wenn es bei der SPD am Sonntag zu einer Abstimmung mit dem Ergebnis kommen sollte, dass Sie an der nächsten Regierung beteiligt sein wollen, dann lade ich Sie und uns ein, dass wir uns gemeinsam darum kümmern. Ich auf jeden Fall werde mich daran gerne beteiligen.

Vierte Bemerkung. Zurück zu Nordrhein-Westfalen: Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus ist ein Schwerpunkt dieser Landesregierung. Übrigens macht da eine Rolle rückwärts keinen Sinn. Der Schlüssel liegt vielmehr darin, gemeinsam gegen das Problem vorzugehen, und zwar ressortübergreifend.

Wir haben im November 2017 eine hochrangig besetzte Taskforce installiert: Innen-, Finanz-, Justizressort. Zu den Aufgaben gehören das Erkennen von Transaktionen zur Finanzierung des internationalen Terrorismus, Geldwäsche und Organsierte Kriminali

tät; die Erhellung von Geschäftsfeldern und Geldquellen sowie der nachhaltige Ausbau der ressortübergreifenden Bearbeitung von Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Schwerstkriminalität.

Das sind gute Voraussetzungen, damit wir zu guten Ergebnissen in Nordrhein-Westfalen kommen. Ich empfehle uns allen, dass wir die Sachen, für die wir zuständig sind, ordentlich machen und uns nicht mit Sachen beschäftigen, für die wir gar nicht zuständig sind.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann kann ich die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 6 an dieser Stelle schließen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/1991 an den Innenausschuss – der bekommt die Federführung – und den Haushalts- und Finanzausschuss – er bekommt die Mitberatung. Die abschließende Abstimmung soll dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Niemand, der dagegen stimmen möchte? – Das ist so. Auch niemand, der sich enthalten möchte? – Dann haben wir so überwiesen.

Ich rufe auf:

7 Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des

allgemeinen Datenschutzrechtes an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Nordrhein-Westfäli- sches Datenschutz-Anpassungs- und Umset- zungsgesetz EU – NRWDSAnpUG-EU)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/1981

erste Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Zur Einbringung hat Herr Minister Reul jetzt das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Schwierigkeit, den Titel vorzutragen, macht schon deutlich, um welch komplexes und kompliziertes Thema es hier geht. Dabei handelt es sich ohne Zweifel – ich glaube, das ist unbestritten – um ein zentrales Thema unserer Zeit.

Es handelt sich zudem um eine laufende Aufgabe. Das Datenschutzrecht weiterzuentwickeln, ist kompliziert und schwierig, aber eine permanente Aufgabe. Das heißt, wir brauchen einen vertrauensvollen und vor allen Dingen einheitlichen Umgang mit

Daten über unsere Landesgrenzen hinweg. Dem wurde mit der Europäischen Datenschutzgrundverordnung und der Datenschutzrichtlinie Rechnung getragen.

Diese EU-Datenschutzgrundverordnung gilt für die Mitgliedstaaten am 25. Mai dieses Jahres und weist zum einen Öffnungsklauseln für die nationalen Gesetzgeber auf, zum anderen aber auch ganz konkrete Regelungsaufträge. Bis zum 6. Mai muss die Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden. Daraus ergibt sich für uns ein Anpassungsbedarf beim Datenschutzrecht des Landes.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sind wir diesem Anpassungsbedarf nachgekommen. Es bedurfte einer völligen Neugestaltung des DSG NRW, und das ist in Art. 1 des Gesetzentwurfes umgesetzt worden. In Art. 2 bis 10 des Entwurfes sind dann die bereichsspezifischen Datenschutzbestimmungen in den Gesetzen aus unserem Zuständigkeitsbereich – also aus dem des Ministeriums des Inneren – an die Vorgaben des Europäischen Datenschutzrechts angepasst worden.

Für dieses komplexe Thema – nur, damit man ein Gefühl dafür bekommt – wurden allein von unserem Hause 109 Verbände und andere Einrichtungen sowie die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit angehört. Das war wirklich eine Riesenaufgabe mit einem Riesenzuspruch und enormem Anregungspotenzial. Ein Teil der Anregungen wurde noch im Gesetzentwurf aufgenommen, weil wir der Auffassung waren: Das sind kluge und vernünftige Verbesserungen.

Ich glaube, es ist uns gelungen, mit dem Gesetzentwurf eine einheitliche Struktur und einen Einklang auch mit dem Bundesdatenschutzrecht zu schaffen. Das muss man ja auch beachten.

Wir haben in Nordrhein-Westfalen einen starken Datenschutz. Das war und ist für uns wichtig und selbstverständlich. Da, wo es die DSGVO möglich macht, halten wir dieses hohe Niveau auch aufrecht.

Dieser Gesetzentwurf trägt im Besonderen der Entwicklung der Sicherheitslage in Deutschland und in Europa Rechnung. Das heißt, bei der Ausarbeitung haben wir auch Wert auf die Rechte der betroffenen Bürger gelegt. Ich hoffe, dass hier ein ausgewogenes Gesetz entstanden ist.

Ich möchte einige Beispiele nennen.

Ein Beispiel ist die Zulässigkeit der Videoüberwachung durch Einführung präziser Tatbestandsmerkmale. Das ist deutlich konkretisiert worden und gibt den öffentlichen Stellen nun klare Vorgaben an die Hand. Insbesondere muss der Tatbestand der Erforderlichkeit erfüllt sein. Die Löschung der Daten bleibt erhalten. Es wurde eine Maximalspeicherdauer ergänzt. Diese dient der Rechtssicherheit und soll die

Verfahrensweisen öffentlicher Stellen beschleunigen.

Die Regelung der Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext berücksichtigt nunmehr gleichermaßen die Interessen von Beschäftigten, Interessenvertretungen, Dienstherren bzw. Arbeitgebern. Ich gehe davon aus, dass wir da eine gute Regelung gefunden haben.

Der LDI wurde die Befugnis zur Verhängung von Geldbußen gegen Beschäftigte der öffentlichen Stellen bei vorsätzlichen Datenschutzverstößen eingeräumt. Dadurch werden rechtsfreie Räume im Bereich der öffentlichen Datenverarbeitung vermieden.

Ein hohes Maß an Rechtssicherheit konnten wir mit dem Auffangtatbestand des Art. 5 schaffen. Künftig können mögliche datenschutzrechtliche Lücken des bereichsspezifischen Rechts mithilfe dieser Vorschrift geschlossen werden.

Noch einmal: Trotz der Komplexität des Datenschutzrechts und des europäischen Wiederholungsverbots ist es uns hoffentlich gelungen, den Gesetzentwurf so anwenderfreundlich wie möglich zu machen. Das Gesetz stärkt den Datenschutz sowie die Rechte der Betroffenen.

Ich hoffe auf fachkundige und sachkundige Beratungen in den Ausschüssen und darauf, dass wir möglichst zügig zu Ergebnissen kommen. Ich weiß, dass unsere Vorgaben zeitlich sehr eng sind. Wir werden uns jedoch bemühen, die entsprechende Hilfestellung zu leisten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Dr. Geerlings.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Daten sind die Rohstoffe des 21. Jahrhunderts. Das hat unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel vor etwa zwei Jahren auf der CEBIT in Hannover gesagt, und sie hat recht damit. So wie einst in der Phase der Industrialisierung Kohle und Erz weiten Teilen unseres Landes zum Wohlstand verholfen haben, sind im Zeitalter der Digitalisierung Daten die Grundlage für neue Geschäftsmodelle, wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand.

Personenbezogene Daten sind aber vor allem wertvolle Güter, mit denen viel Gutes erreicht werden kann, deren Verbreitung aber den Betroffenen auch materiellen oder immateriellen Schaden zufügen kann. Zitat:

„Datenschutz ist ein notwendiges Gegengewicht und ein Korrekturinstrument gegen übermäßige,

die Individualrechte beeinträchtigende Datenverarbeitung, aber er kann und soll kein Verhinderungsinstrument sein.“

So formulierte es der deutsche Staats- und Verwaltungsrechtler und erste Bundesbeauftragte für den Datenschutz Hans Peter Bull. Damit hat er die Notwendigkeit, zugleich aber auch die Grenzen des Datenschutzrechtes erkannt.

Weil der Austausch von Daten keine Grenzen zwischen Ländern kennt, haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat im Jahr 2016 die Europäische Datenschutz-Grundverordnung verab

schiedet. Ab dem 25. Mai dieses Jahres gilt sie in Deutschland als unmittelbar verbindliche Regelung. Die Ziele der Verordnung sind im Wesentlichen die Stärkung des Verbraucherschutzes, die Harmonisierung der Datenschutzvorschriften, die wirksame Interessenwahrung in der Abwägung zwischen Grundrechtschutz und öffentlichem Interesse und die Förderung datenschutzgerechter Techniken.

Die EU-Verordnung ist zwar zunächst einmal unmittelbar geltendes Recht, gibt den nationalen Gesetzgebern und damit auch uns aber auch Handlungsspielräume mit. Sie weist Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber auf und formuliert konkrete Regelungsaufträge.

Neben der EU-Verordnung muss auch die EURichtlinie zur Datenverarbeitung im Strafrecht umgesetzt werden. Außerdem sind Anpassungen des allgemeinen Datenschutzrechtes und einiger bereichsspezifischer Gesetze erforderlich.

Alles in allem stehen wir vor einer völligen Neugestaltung des nordrhein-westfälischen Datenschutzgesetzes.

(Beifall von der CDU)

Die soeben zitierte Aussage von Hans Peter Bull gibt uns die Kautelen für die weitere Beratung vor:

Erstens. Der Datenschutz entspringt dem in unserer Verfassung gesicherten Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Verfassungsrecht wurde seinerzeit vom Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil entwickelt. Seitdem hat sich vieles im Bereich der Datenerhebung und -verarbeitung grundlegend gewandelt.

Wir nehmen dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung als notwendiges Gegengewicht zur Datenverarbeitung und als Korrekturinstrument sehr ernst. Das heißt, dass wir die Vorgaben der EUDatenschutz-Grundverordnung selbstverständlich