Protocol of the Session on March 1, 2018

Das Fazit, das die Studie benennt, ist sehr klar: Das Ziel muss sein – ich zitiere –, weitere Segregation zu vermeiden, damit die Schule für die oft hoch motivierten geflüchteten Kinder und Jugendlichen nicht zur Sackgasse wird. Durch ein auf kulturelle sowie soziale Vielfalt konsequent eingestelltes Schulsystem ließen sich zudem auch die Bildungschancen einheimischer Schülerinnen und Schüler verbessern. – Das stand heute in der Pressemitteilung, um es deutlich zu sagen.

Zum Schluss möchte ich hier auch noch einmal ganz offiziell meiner Freude Ausdruck verleihen und Herrn Dr. Stamp gratulieren – ich habe das heute schon persönlich gemacht –, dass es gelungen ist, Professor El-Mafaalani für die Arbeit im Ministerium zu gewinnen. Ich finde, das ist ein gutes Zeichen. Ich sage Dankeschön für das Bemühen und hoffe auf eine gute Zusammenarbeit.

Diesem Antrag wird niemand folgen, weder jetzt noch in den Beratungen im Ausschuss.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Ver- einzelt Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Beer. – Als nächster Redner hat der fraktionslose Abgeordnete Pretzell das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe heute wieder etwas gelernt: Man kann auch mit maximaler Selbstverliebtheit und Überheblichkeit Selbstreflexion einfordern. Der Antrag war ursprünglich vielleicht einmal gut gemeint, er lässt aber ein paar Dinge außer Acht.

Kommen wir zu dem, was gut gemeint ist: Wir haben in der Tat große Probleme bei der Integration von Migrantenkindern unterschiedlichster Art. Bedauerlicherweise wird in dem Antrag der Fehler gemacht, dass völlig pauschal von Flüchtlingskindern die Rede ist. Das war immer falsch, das ist und bleibt auch falsch. Es gibt sehr unterschiedliche Gründe, warum Kinder zu uns kommen und an unseren Schulen unterrichtet werden.

Völlig außer Acht lässt der Antrag, dass einige dieser Kinder später in Deutschland bleiben werden. Das heißt, eine vollständige Segregation, die am Ende sogar dazu führt, dass sie nach Heimatländern bzw. den dortigen Lehrplänen beschult werden, kann nicht das generelle Ziel sein.

(Helmut Seifen [AfD]: Das steht nicht im An- trag!)

Genau das steht da drin: entsprechend den Heimatländern. Genau das steht da leider drin, und das ist falsch. Es wäre falsch, das so zu machen.

(Markus Wagner [AfD]: Subsidiärschutz!)

Das steht da auch. Aber es gibt sehr unterschiedliche Gründe, warum Menschen zu uns kommen. Es gibt Asyl, es gibt den Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, es gibt den subsidiären Schutz.

(Gabriele Walger-Demolsky [AfD]: Subsidiär- schutz steht da drin!)

Dann gibt es noch diejenigen, die überhaupt keine realistische Chance haben, hierzubleiben, weil sie keine der drei Möglichkeiten in Anspruch nehmen können.

(Zuruf von Gabriele Walger-Demolsky [AfD])

Das heißt, es werden einige hierbleiben, und das ist in diesem Antrag leider nicht zum Ausdruck gekommen.

Der nächste Punkt ist die Aufteilung nach Nationalitäten. Das wird aber aufgrund der Vielzahl der Nationalitäten in dieser Form auch nicht so einfach funktionieren. Das geht, so gut es ursprünglich vielleicht gemeint war, leider an der Realität vorbei. So wird man es nicht machen können.

Richtig ist allerdings, dass wir Integrationsprobleme haben, die wir ignorieren. Diese Integrationsprobleme könnten noch viel größer werden, und zwar

spätestens ab dem 1. August, wenn das Thema „Familiennachzug“ erneut auf uns zukommt. Da werden wir noch einige Überraschungen erleben.

Dann ist in der Tat darüber nachzudenken, wie man möglicherweise Gruppen von Migranten eben nicht sofort in Klassen integriert, sondern sie separat heranführt und ihnen erst die deutsche Sprache nahebringt, um sie so tatsächlich zu befähigen, am normalen Unterricht an nordrhein-westfälischen Schulen teilzunehmen. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Pretzell. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Dr. Stamp das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der AfD-Fraktion geht von falschen Voraussetzungen aus.

Erstens. Der Antrag geht davon aus, dass alle zugewanderten Kinder und Jugendlichen in ihr Herkunftsland zurückkehren. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass nicht vorhersehbar ist, welche der zugewanderten Kinder und Jugendlichen in Deutschland bleiben werden. Umso wichtiger ist es, auch für vermutlich temporär, aber absehbar längerfristig anwesende Kinder und Jugendliche zum Beispiel frühzeitig eine Deutschförderung umzusetzen, damit nicht später Integrationsdefizite zu beklagen sind.

Zweitens. Ebenso ist entgegen der Behauptung des Antrags nicht belegbar, dass die gemeinsame Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte eine der beiden Gruppen benachteiligt.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Drittens sind Ihre Ausführungen zu Jordanien – das hat die Kollegin Müller-Rech eben eindrucksvoll auseinandergenommen – mehr als fragwürdig.

(Beifall von der CDU und der FDP – Zuruf von der CDU: Ja!)

Ich habe mir selber die Mühe gemacht und bin in Jordanien gewesen. Ich habe das große Flüchtlingslager in Zaatari besucht, aber auch mit vielen zivilgesellschaftlichen Akteuren gesprochen und mir ein Bild von der Lage vor Ort gemacht. Die Beschulung findet tatsächlich so statt, wie Frau Müller-Rech es hier beschrieben hat, und das hat nichts mit dem zu tun, was Sie in Ihrem Antrag geschrieben haben.

Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich das schon sehr unseriös finde, und darf Ihnen an dieser Stelle vielleicht einen Tipp geben: Reisen bildet. Vielleicht

sollten Sie das beherzigen, bevor Sie sich zu solchen Aussagen in einem Antrag hinreißen lassen.

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN – Zuruf von Britta Altenkamp [SPD])

Meine Damen und Herren, für alle zugewanderten Kinder und Jugendlichen besteht Schulpflicht, soweit sie einer Gemeinde zugewiesen sind. Bei der Beschulung neu zugewanderter Kinder und Jugendlichen wird nicht nach ihrer Herkunft unterschieden.

Der Unterricht wird ausschließlich nach den nordrhein-westfälischen Richtlinien und Lehrplänen erteilt. Er ist gleichermaßen geeignet, den Kindern und Jugendlichen die Fortsetzung ihres Bildungsweges in Deutschland wie auch – bei einer Rückkehr – in ihrem Herkunftsland zu ermöglichen. Dies ist im Übrigen auch im Hinblick auf die in den Ländern der Europäischen Union geltenden Standards von Menschenrechten und Demokratie eine Selbstverständlichkeit.

Die Landesregierung sorgt dafür, dass die verschiedenen Formen des Deutschunterrichts für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche – orientiert an den jeweiligen individuellen sowie organisatorischen Erfordernissen und Möglichkeiten – umgesetzt werden können. Hierzu ist die Neufassung des sehr umstrittenen Erlasses von 2016 in Arbeit. Die Neufassung soll den Schulen vor Ort mehr Gestaltungsfreiheit ermöglichen.

Erlauben Sie mir an dieser Stelle einige kurze Ausführungen im Hinblick auf die im Antrag der AfD angeführten vermeintlichen Belege zu PISA:

Die Behauptung im Antrag, dass ein Ausländeranteil von mehr als 20 % in einer Klasse zu einer sprunghaften Verringerung des Leistungsniveaus führe, was seitdem durch zahlreiche nationale und internationale Vergleichsstudien immer wieder bestätigt worden sei, stimmt nicht.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: So ist es!)

Bezogen auf den angesprochenen Befund von PISA 2000 hat sich unter anderem Frau Professor Stanat, die im Jahr 2000 an diesen Studien beteiligt war, zehn Jahre später geäußert. Die wissenschaftliche Einschätzung lautet – ich zitiere –:

„Nach Kontrolle der sozialen Zusammensetzung der Schülerschaft, die anhand des mittleren sozioökonomischen Status der Familien operationalisiert wurde, reduzierte sich dieser Effekt jedoch und war bei zusätzlicher Kontrolle der mittleren Ausgangsleistungen der Schülerinnen und Schüler nicht länger signifikant.“

Das bedeutet, der Migranteneffekt ist in Wahrheit ein Schichteffekt. Ähnliche Ergebnisse zeigen auch andere Studien. Die Grundaussage des Antrags ist daher schlichtweg nicht zutreffend.

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Sehr geehrte Damen und Herren, wenn man unterstellt, dass die Hauptintention im vorliegenden Antrag die bestmögliche Unterstützung geflüchteter Kinder und Jugendlicher ist, sind ein Pilotprojekt und eine eigene Evaluation nicht erforderlich, da es bereits ausreichend Erkenntnisse gibt.

An dieser Stelle sei die antragstellende Fraktion auch darauf hingewiesen, dass eine durchgehende separate Beschulung zu zusätzlichen Raum- und Personalbedarfen führen würde. Darüber hinaus entstehen zusätzliche Schülerfahrtkosten und Kosten im Hinblick auf die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation.

Zuletzt möchte ich auf einen weiteren Aspekt hinweisen: Die Forderungen des Antrags schaden letztlich auch unserem Mittelstand, der daran interessiert ist, dass junge neu zugewanderte Menschen so schnell wie möglich mit der deutschen Sprache, mit den Regeln der Demokratie und des Lebens in Deutschland vertraut werden. Er ist daran interessiert, dass sie die Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die für eine berufliche Ausbildung in unserem Land erforderlich sind.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Ich glaube, alle diese Gründe zeigen eindeutig, dass Sie mit diesem Antrag hier völlig falsch liegen. – Danke schön.

(Beifall von der CDU und der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Stamp. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Fraktion der CDU erteile ich nun Frau Abgeordneter Korte das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Kinder von politischen Flüchtlingen oder subsidiär Schutzberechtigte unterliegen genauso der Schulpflicht, wie dies alle Kinder tun, die seit jeher ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ja, sie haben auch ein Recht auf Bildung.

Als politisch Verfolgte gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Personen erhalten in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis über drei Jahre. Dann erfolgt eine erneute Prüfung durch das BAMF, ob der Verfolgungsgegenstand weiter gegeben ist. Ist dieser Befund positiv, folgt eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder – bei Erfüllen weiterer Voraussetzungen – die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Dann, spätestens dann, ist der Aufenthalt in Deutschland nicht mehr temporär.

Der vorliegende Antrag verkennt zudem völlig, dass ein beträchtlicher Anteil der sich in Deutschland befindenden Kinder mit syrischer oder irakischer Staatsangehörigkeit in ihren Heimatländern keinen oder nur einen sehr kurzen Schulbesuch erlebt hat. Der war nämlich aufgrund der kriegerischen Zustände teilweise seit 2011 überhaupt nicht mehr möglich. Gleichzeitig halten sich aber viele Kinder seit einigen Jahren in Deutschland bzw. in Nordrhein-Westfalen auf. Die sind deutlich besser in das hiesige Schulsystem integriert, als sie das je in ihren Heimatländern waren. „Fortsetzung der Schul- und Berufslaufbahn im Heimatland“ ist also in vielen Fällen eine völlig falsche Bezeichnung.