Protocol of the Session on March 1, 2018

Haben Sie herzlichen Dank, Herr Kollege Witzel, dass Sie meine Zwischenfrage zulassen.

Wir haben jetzt an mehreren Tagen erläutert bekommen, dass in Zukunft freundschaftliche Konsultationen im Zusammenhang mit dem Ankauf von Steuer-CDs anstehen werden. Jetzt komme ich sofort zu der Frage. Würden Sie mir bitte erklären – denn diesen einen Punkt habe ich in den verschiedenen Ausführungen nicht verstanden –: Finden diese freundschaftlichen Konsultationen innerhalb Ihrer Koalition mit dem Kabinett dann vor der Entscheidung über den Erwerb eines angebotenen Datenträgers statt oder nachher? Das, finde ich, ist für die Bewertung ausgesprochen interessant.

Herr Kollege Kämmerling, wie Sie jetzt mehrfach von Herrn Finanzminister Lienenkämper, von mir und von den Koalitionsfraktionen mitgeteilt bekommen haben, gibt es kein formalisiertes Verfahren und damit auch keine formalisierte Abweichung von bisherigen Gepflogenheiten früherer Regierungen,

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Woher wis- sen Sie das denn? Das ist der Arkanbereich des Kabinetts!)

weder einer früheren schwarz-gelben Regierung noch früherer rot-grüner Regierungen. Deshalb gibt es keine Kodifizierung, binnen welcher Frist wer mit wem reden muss. Vielmehr gibt es das gemeinsam getragene Verständnis, dass in politisch wichtigen Fragen, zu denen sicherlich auch ein öffentlichkeitswirksamer Punkt

(Zuruf von den GRÜNEN: Die Antwort dauert aber lange! – Josef Hovenjürgen [CDU]: Wir hoffen, dass Sie es jetzt begreifen, Herr Kol- lege!)

wie die Frage des Ankaufs von Daten gehört, die Sie ja angesprochen haben, Kabinettskollegen miteinander reden und sich informieren.

Hinsichtlich der Frage, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Rahmen man das macht, haben wir in der Tat das Vertrauen, dass der Finanzminister politisch so erfahren ist, dass er die richtige Entscheidung in der richtigen Situation treffen wird.

(Beifall von der CDU – Michael Hübner [SPD]: Aber Sie werden daran beteiligt? – Stefan Kämmerling [SPD]: Vorher oder nachher? Das war die Frage! – Michael Hübner [SPD]: Wer- den Sie daran beteiligt?)

Für die Auswertung dieser Datensätze besteht im Übrigen, anders als in anderen Rechtsgebieten, auch kein Verwertungsverbot in möglichen sich anschließenden Gerichtsverfahren. Sie von der SPD und von den Grünen wissen ganz genau, dass sich eine frühere schwarz-gelbe Landesregierung bereits in der 14. Legislaturperiode dieses Instrumentariums bedient hat

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das be- streitet doch niemand!)

und dass erstmals von CDU und FDP dieses Instrument zur Anwendung gebracht worden ist. Insofern kann es keine prinzipielle Ablehnung dieses Instrumentariums geben, zumal viele beteiligte handelnde Akteure von damals auch heute noch im Kabinett oder in der Koalition mitwirken.

Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ist dieses Vorgehen aber dennoch als dauerhafter Automatismus nicht unproblematisch und daher auch nur jeweils nach genauer Prüfung der Verhältnismäßigkeit vertretbar.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das steht schon im Gesetz! – Stefan Kämmerling [SPD]: Und in Absprache mit Ihnen!)

Der Staat darf jedenfalls die Begehung von Straftaten nicht veranlassen oder dazu auffordern und sollte sich auch für die Begleitumstände der Datendeals ausdrücklich interessieren. Deshalb wird es eine Einzelfallprüfung bei jedem angebotenen Datensatz geben, die eine Pauschalaussage verbietet.

(Monika Düker [GRÜNE]: Die gab es schon immer! – Josef Hovenjürgen [CDU]: Genau das sagen wir ja!)

Ein solches rechtsstaatliches Vorgehen verbietet es auch, Whistleblowern, wie das die Grünen in ihrem Antrag fordern, einen Freibrief für jegliche ihrer Handlungen auszustellen. Das zeigt vielmehr das einmal mehr problematische Verhältnis der Grünen zur Rechtsstaatlichkeit.

(Beifall von der FDP)

Ihre gemeinsame Haltung hat die Landesregierung bereits im September 2017 in der Landtagsdrucksache 17/675 dargestellt, und zwar ohne Bezug zu den

aktuellen Ereignissen, die heute hier diskutiert werden.

Geradezu absurd wird die Kritik von Rot-Grün hinsichtlich individueller Entscheidungen zweier Beamter, einen Seitenwechsel zu vollziehen und ein besseres Gehalt von anderen Arbeitgebern zu erlangen. Eine Eigenkündigung steht jedem Beamten selbstverständlich frei. Sie ist vom Beamtenrecht gedeckt und politisch nicht zu bewerten.

Die konkret angesprochene vakante Position in Wuppertal ist jedenfalls korrekt ausgeschrieben und neu besetzt worden, da der vorherige Amtsinhaber in den Ruhestand getreten ist, also ein ganz normaler Vorgang von der Vorgehensweise her. Die reguläre Nachbesetzung dient gerade der Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Finanzverwaltung, indem Führungspositionen nicht unbesetzt bleiben.

Beamtenrechtlich sind Führungspositionen nach Eignung, Leistung und Befähigung zu besetzen. Das sagt der Grundsatz der Bestenauslese gemäß Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes, und dies ist auch unter Fairnessaspekten gegenüber den 28.000 weiteren Bediensteten in der Finanzverwaltung notwendig.

Eine Eigenkündigung steht jedem Beamten selbstverständlich frei und ist vom Beamtenrecht gedeckt.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das haben Sie eben schon gesagt!)

Aber die abgewählte rot-grüne Landesregierung hat in der Vergangenheit Stellenbesetzungen und Beförderungen lieber nach politischen Zielvorstellungen statt nach Leistungsgesichtspunkten vorgenommen

(Stefan Kämmerling [SPD]: Das ist eine Unter- stellung! – Michael Hübner [SPD]: Wirklich un- verschämt!)

und ist damit in zahlreichen Verfahren vor Gericht gescheitert. Schwarz-Gelb hat vor und nach der Landtagswahl versprochen, diese Praxis zu ändern und Personalbesetzungsfragen wieder leistungsorientiert zu entscheiden.

(Michael Hübner [SPD]: Deshalb haben Sie als Erstes 146 Stellen geschaffen, ist klar!)

Die ausgeschiedenen Personen in Wuppertal haben sich hingegen gar nicht erst um die Leitungsposition beworben. Das zeigt ja auch den klamaukhaften Charakter dieser Debatte.

Zwischenzeitlich hat sich die SPD-Opposition sogar öffentlich hingestellt und einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss gefordert, bis Sie mittlerweile offenbar erkannt haben, wie lächerlich Sie sich mit dieser Forderung gemacht haben. Es wäre jedenfalls in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland der erste Parlamentarische Untersuchungsaus

schuss, der der Fragestellung nachgeht, warum jemand eine Stelle nicht bekommen hat, für die er sich gar nicht erst beworben hat.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Die NRW-Koalition kümmert sich lieber um Sachpolitik, schätzt die Expertise der 600 Steuerfahnder in Nordrhein-Westfalen und stärkt ihnen bei ihrer täglichen Arbeit aktuell und zukünftig den Rücken. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Witzel. – Der nächste Redner ist Herr Strotebeck für die AfD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sagen Ihnen die Namen Markus Kurth, Nicole Maisch, Manuel Sarrazin, Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, Sylvia Kotting-Uhl und Anton Hofreiter etwas? All die genannten Personen sind laut Zeitungsberichten Steuerhinterzieher.

Diese Personen haben aber noch mehr gemeinsam. Sie gehören alle der gleichen Partei an: den Grünen. Sie sind zudem keine einfachen Mitglieder, sondern besitzen gut bezahlte Mandate auf Landes- und Bundesebene – getreu dem Motto: höhere Steuern fordern, aber selber keine zahlen.

(Beifall von der AfD)

Genau diese Grünenpartei will nun die Steuerfahndung stärken. Das ist grotesk und klingt wie Hohn.

(Zuruf von den GRÜNEN: Allerdings sitzen Kriminelle im Landtag!)

Es fällt mir schwer, Ihnen abzunehmen, dass es Ihnen im vorliegenden Antrag wirklich darum geht, die Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen zu stärken. Dafür spricht schon, dass Sie es nicht schaffen, auf den knapp fünf Seiten Ihres Antrags auch nur einen konkreten Vorschlag zur Verbesserung der Steuerfahndung zu machen.

Aussagen wie: „Der Landtag stellt fest, Steuerbetrug ist eine Straftat und ein ernst zu nehmendes gesellschaftliches Problem“ sind uns allen bekannt, und dazu stehen wir sicherlich auch alle. Es ist anzunehmen, dass es Ihnen primär um etwas ganz anderes geht, und zwar um die Möglichkeit, endlich wieder einmal in der Presse vorzukommen – auf Kosten der Beschädigung unseres Finanzministeriums. Ihr Ventil dafür ist der Wechsel zweier Wuppertaler Steuerfahnder in die freie Wirtschaft.

Um dieses Glück möglichst lange auskosten zu können, wurde das Thema „Wuppertaler Steuerfahnder“ mehrmals im Haushaltsausschuss mit einem persönlichen, empörten Unterton diskutiert. Dies brachte al

lerdings noch nicht den gewünschten Medienrummel. Es musste eine Sondersitzung des Haushaltsausschusses herhalten, was dazu führte, dass endlich die Kameras vor der Sitzungstür aufgebaut wurden.

Es wurde schon angesprochen: Das Groteske ist, dass die Vertreterin der Grünen es dann vorzog, während der Sitzung zeitweise lieber den Kameras vor der Tür ihre Anwesenheit zu schenken, als der angeblich so wichtigen Sitzung vollständig zu folgen.

Genauso schnell wie der Medienrummel gekommen ist, verschwindet er bekanntlich wieder – jedenfalls dann, wenn sich bei dem eigentlichen Anlass herausstellt, dass es sich doch nicht um ein solch großen Skandal handelt. Allerdings wollten sich die Grünen damit offensichtlich nicht abfinden, also haben sie sich überlegt, wie sie dieses Thema noch länger am Kochen halten können. Damit das nicht ganz so leicht auffällt, steckt man die Causa „Wuppertal“ in die große Hülle mit dem wohlklingenden Namen „Steuerfahndung stärken“.

Auf den ersten eineinhalb Seiten des Antrags führen Sie dann ausschließlich bereits bekannte Stichpunkte auf: Die Schweiz ist ein Steuerparadies für Hinterzieher. In Deutschland gibt es ein Problem mit der Steuerhinterziehung usw.

Erst nach all den mehr oder weniger bekannten Fakten kommen Sie zum Kern Ihres Anliegens: Es sei unklar, wie CDU und FDP mit dem zweifelhaften Ankauf von Steuerdaten umgehen würden. Auf dieser Annahme baut sich Ihr ganzer Antrag auf. Sie implizieren, die Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen sei schwach, Whistleblower seien ungeschützt und Steuer-CDs würden nicht mehr eingesetzt.

All diese Annahmen sind falsch. Sie haben mehrfach mündlich und schriftlich bestätigt bekommen, dass die Landesregierung weiterhin gegen Steuerbetrug vorgehen wird. Sie haben mehrfach mündlich und schriftlich bestätigt bekommen, dass auch die Wuppertaler Behörde in gleicher Konsequenz weiterarbeiten wird. Dies wird zum Beispiel in der Antwort auf eine Kleine Anfrage eines SPD-Abgeordneten deutlich. Zitat des Finanzministers:

„Die … Strukturen haben sich bewährt und sollen auch im Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Wuppertal erhalten bleiben.“