Protocol of the Session on January 18, 2018

Dr. Stamp das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Situation der Bürgen von syrischen Geflüchteten ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen, denn wir wollen die Übernahme von Verantwortung sowie moralisches und ethisches Handeln fördern und nicht bestrafen. Das hat auch etwas mit grundsätzlichem Gerechtigkeitsempfinden zu tun.

Ich darf an der Stelle auch noch einmal sagen, auch weil ich damals selbst in der Situation gewesen bin, dass ich beinahe eine solche Bürgschaft eingegangen wäre. Das ist dann an anderen Dingen gescheitert. Von der damaligen Landesregierung wurde damals angesichts der Bilder von ausgebombten Menschen in den syrischen Gebieten, von zahlreichen toten Kindern klar kommuniziert, dass es hier darum geht, Menschen bis zu Ihrer Anerkennung diese Bürgschaft zu vermitteln. Da die Anerkennung nahezu bei 100 % lag, war auch das Risiko für diejenigen, die der Argumentation der Landesregierung gefolgt sind, überschaubar.

Meine Damen und Herren, im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms für Syrer vom 26. September 2013 konnten Menschen, die vor den Folgen des syrischen Bürgerkriegs fliehen mussten, zu ihren in Nordrhein-Westfalen lebenden Angehörigen kommen. Die hier lebenden Angehörigen mussten diese Verpflichtungserklärung für die Kosten des Lebensunterhalts ihrer Verwandten abgeben. Hier haben sich aber auch zahlreiche Menschen unserer Zivilgesellschaft engagiert und die erforderlichen Erklärungen abgegeben. Dieses Engagement für Humanität nötigt mir nach wie vor großen Respekt ab.

(Beifall von Berivan Aymaz [GRÜNE] und Mo- nika Düker [GRÜNE])

Leider hat es dann in der Folge Unklarheiten über die Dauer der Haftung aus diesen Verpflichtungserklärungen gegeben. Ich habe eingangs mein persönliches Erleben dazu geschildert.

Die seinerzeitige Landesregierung vertrat wie andere Länder auch die Auffassung, dass die Haftung mit der Anerkennung eines Flüchtlings endet. Im Gesetzgebungsverfahren zum Integrationsgesetz 2016 hat Nordrhein-Westfalen sich für eine entsprechende Klarstellung zugunsten der Verpflichtungsgeber eingesetzt. Der Vorschlag hat jedoch keine Mehrheit gefunden.

Durch das Integrationsgesetz vom 31. Juli 2016 und die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2017 wurde geklärt, dass die Haftung eines Verpflichtungsgebers für die Lebensunterhaltskosten von Bürgerkriegsflüchtlingen durch die erfolgte Anerkennung als Flüchtling nicht erlischt. Das ist eine rechtliche Ausgangslage, die wir akzeptieren müssen.

Vielen Verpflichtungsgebern war damals aufgrund der unklaren Rechtslage der zeitliche Umfang ihrer Haftung nicht bewusst. Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, dass die Sozialleistungsträger konsequent jeden Einzelfall prüfen. In Härtefällen kann die Leistungsbehörde von einer Inanspruchnahme der Bürgen absehen. Das schließt zumindest einen verfassungswidrigen Eingriff in das Existenzminimum der Bürgen aus.

Unabhängig von möglichen Hilfen im Einzelfall brauchen wir eine grundsätzliche Lösung. Die Verantwortung zur Lösung der Probleme liegt vor dem Hintergrund der Gesetzgebungskompetenz und der Behördenzuständigkeit auf Bundesebene. Ich erwarte, dass dort über Einzelfälle hinaus einheitliche Lösungen gefunden werden, damit Verpflichtungsgeber nicht unbillig in Regress genommen werden.

Deshalb habe ich bereits im September 2017 die damalige Bundesarbeitsministerin Nahles angeschrieben mit der Bitte, die Regresspraxis der Jobcenter auf den Prüfstand zu stellen und durch den Bund eine sozialverträgliche Lösung herbeizuführen. Frau Bundesarbeitsministerin Dr. Barley hat mir als Nachfolgerin bestätigt, dass die Jobcenter bei ihren Forderungen auch Ermessens- und Billigkeitsgesichtspunkte einzubeziehen haben.

Wir brauchen aber Eindeutigkeit und am besten eine bundeseinheitliche Linie. Ich unterstütze daher nachdrücklich den auf der Innenministerkonferenz gefassten Beschluss, dass die Länder Niedersachsen und Hessen in diesem Sinne Gespräche mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales führen sollen.

An der Stelle möchte ich auch einmal darauf verweisen, dass es nicht so ist, dass nur weil keine neue Bundesregierung gewählt worden ist, die Bundesregierung in Berlin und die Ministerien und alle Ämter handlungsunfähig sind. Das ist bei Weitem nicht der Fall. Insofern können diese Gespräche stattfinden.

Den Ergebnissen dieser gemeinsamen Bemühungen der Länder sollten wir aber wiederum durch Zahlungen des Landes Nordrhein-Westfalen nicht vorgreifen. Denn damit würde eine bundeseinheitliche Regelung erheblich erschwert werden. – Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Wir sind damit am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags in der Drucksache 17/1668 federführend an den Integrationsausschuss sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wenn Sie dieser Überweisungsempfehlung folgen wollen, bitte ich um Ihr Handzeichen. – Das sind SPD, Grüne, CDU, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete Langguth. Ist jemand dagegen, enthält sich jemand? – Dann ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

9 Zehnjähriges Jubiläum der Kooperation zwi

schen Nordrhein-Westfalen und der BeneluxUnion – grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit unseren Nachbarländern vertiefen

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/1660

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDU Herrn Dr. Optendrenk das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie sieht eigentlich die Idee eines Europas von Frieden, Freiheit und Wohlstand unter einem Brennglas aus? Wie kann man als Vorreiter einer europäischen Integration gewissermaßen im Labormaßstab ausprobieren, wie ein solches Europa funktionieren könnte?

Das hat diejenigen Politiker beschäftigt, die vor 60 Jahren die Benelux-Union gegründet haben. Diese Kooperation von Belgien, den Niederlanden und Luxemburg gehört in das unmittelbare zeitliche Umfeld der ersten europäischen Verträge, der Römischen Verträge des Jahres 1957.

Neben den Beneluxstaaten haben damals Frankreich, Italien und die Bundesrepublik Deutschland unter anderem die EWG, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, gegründet.

Benelux – das war vor 60 Jahren tatsächlich etwas Neues. Das war der europäische Aufbruch im Kleinen.

50 Jahre später wurde unser Bundesland NordrheinWestfalen ein privilegierter Partner dieser BeneluxUnion, ein Status, den es davor nicht gegeben hat, etwas ganz Besonderes, denn Nordrhein-Westfalen ist ja kein Staat im völkerrechtlichen Sinne.

Umso wichtiger ist es in diesem Jahr – zehn Jahre nach diesem Beitritt zur Zusammenarbeit der Beneluxstaaten –, daran zu erinnern, was damals wie heute diese Partnerschaft prägt.

Das sind der Gedanke der guten Nachbarschaft, das Wissen um viele gemeinsame Wurzeln und gemeinsame Wertegrundlagen. Das ist aber auch die Erkenntnis, dass es alleine durch geografische Nähe und wirtschaftliche Verflechtungen starke gemeinsame Interessen gibt. Nordrhein-Westfalen wickelt immerhin mehr als 20 % seines gesamten Außenhandels mit den drei Beneluxstaaten ab. Die Niederlande sind sogar der wichtigste Handelspartner unseres Landes.

In vielen Bereichen ist es für uns Bürger selbstverständlich, sich ohne Grenzen zwischen Luxemburg und Texel, zwischen Antwerpen und Aachen zu bewegen. Das gilt für den Tourismus, für Städtepartnerschaften, für die gemeinsame Arbeit in den Euregios, aber auch im kulturellen und sozialen Leben.

Umso wichtiger ist es für uns, heute daran zu erinnern, was 2008 der Zweck der Partnerschaft Nordrhein-Westfalens mit Benelux sein sollte. Der damalige Ministerpräsident Jürgen Rüttgers hat dies in der damaligen politischen Erklärung wie folgt auf den Punkt gebracht:

Es ist unsere erklärte Absicht, die Zusammenarbeit auszubauen und vorhandene Potenziale besser auszuschöpfen.

Wenn wir nun gegen Ende dieses Jahres offiziell die zehnjährige Partnerschaft feiern, dann sollte dieser Feier auch eine inhaltliche Bestandsaufnahme vorausgehen. Wie sieht die aus?

Es ist offenbar gelungen, auf vielen Ebenen ein besseres und breiteres Verständnis dafür zu entwickeln, dass die Beneluxländer und Nordrhein-Westfalen tatsächlich manche Ähnlichkeiten aufweisen, viele gemeinsame Interessen haben und auch voneinander lernen können. Die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Institutionen ist schon ein Stück einfacher geworden, auch wenn mancher offizielle Weg einfach so gar nicht ginge, sondern offiziell noch über Berlin laufen müsste.

In den letzten Monaten hat sich dabei eine neue Dynamik in dem Wunsch nach intensiverer Zusammenarbeit auf vielen Themenfeldern ergeben. NordrheinWestfalen hat Partner im Westen, die mit uns gemeinsam Hürden beseitigen, praktische Probleme lösen und freundschaftlich zusammenarbeiten wollen. Wir dürfen darüber froh sein, unsere Nachbarn als Freunde zu haben.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Zehn Jahre Partnerschaft ist aber auch die Chance, die Zusammenarbeit deutlich zu intensivieren. Themen dafür gibt es genug. Lassen Sie uns nicht nur

der Regierung antragen, das zu intensivieren, sondern lassen Sie uns das auch als Parlament gemeinsam angehen, damit Europa von unten her bürgernah, begreifbar und zukunftsfest wird. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Optendrenk. – Für die FDP hat nun Kollege Nückel das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Modell Benelux ist ein einmaliges Erfolgsprojekt, und das seit 60 Jahren. Auch die zehnjährige Kooperation von NRW mit den Beneluxstaaten ist ein Erfolgsmodell, und selbst überzeugte und eingefleischte Bundesrepublikaner in NRW werden sich vielleicht insgeheim manchmal beim Träumen ertappen, wie gut doch zu den beiden Königreichen und dem Großherzogtum NRW – sagen wir mal: NRW als Herzensherzogtum – passen würde. Aber das ist nicht einmal nötig, denn die Zusammenarbeit mit den Beneluxnachbarn ist heute enger als je zuvor. Aber das ist natürlich kein Grund, sich auf Erreichtem auszuruhen.

Die Beziehung NRWs mit den Beneluxstaaten bildet einen der wesentlichen Schwerpunkte der europäischen Zusammenarbeit dieser Koalition, und die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit sowohl mit der Benelux-Union, mit den nationalen Regierungen der Beneluxstaaten als auch mit den dezentralen Ebenen fußt dabei auf drei wichtigen Säulen:

Erstens zum Beispiel die grenzüberschreitende Kooperation im Rahmen der Euregios. Zu den Bereichen Hochschulen und Arbeitsmarkt hat die NRWKoalition gestern einen Antrag eingebracht. Zweitens die nachbarschaftlichen, freundschaftlichen Beziehungen zwischen NRW, den Niederlanden, Belgien und Luxemburg und den regionalen Institutionen auf bilateraler Ebene und drittens die privilegierte Partnerschaft von NRW mit der Benelux-Union.

Diese Dreigliedrigkeit ist wahrlich kein Selbstzweck, sondern ist dem mitunter nicht zu vergleichenden Staatsaufbau der vier Staaten geschuldet. Aber der Erfolg ist aller Mühen wert.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Denn auf dieser Grundlage entwickelten sich in den vergangenen Jahren auf allen Ebenen von Wirtschaft und Gesellschaft vielfältige und enge Beziehungen. Davon zeugen über 100 Städtepartnerschaften, aber eben auch der rege fachliche und politische Austausch mit unseren Nachbarn. In diesem Jahr feiern wir nicht nur 60 Jahre Geburtstag der Unterzeichnung des Beneluxvertrages, sondern auch das zehnte Jubiläum des Kooperationsabkommens, mit

dem die Partnerschaft zwischen der Benelux-Union und dem Land NRW vertraglich fixiert wurde.

Das Jubiläumsjahr sollte genutzt werden, die Partnerschaft zwischen NRW und der Benelux-Union auf dieser Basis der Kooperation systematisch weiterzuentwickeln. Das wird schon deshalb, glaube ich, von Erfolg gekrönt sein, weil – und das muss ich als freier Demokrat betonen und unterstreichen – derzeit alle drei Beneluxländer ausnahmslos von Ministerpräsidenten liberaler Parteien regiert werden. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Kollege Nückel. – Für die SPD hat nun der Abgeordnete Weiß das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist es ja die Aufgabe der Opposition, die Regierung zu kritisieren, zu kontrollieren und alternative Lösungen vorzuschlagen. Auch wenn wir das üblicherweise von und an dieser Stelle immer wieder gerne tun, dieser Antrag bietet aus meiner Sicht wenig Anlass dazu. Es ist deshalb schön, ausnahmsweise einmal lobende Worte für einen Antrag der Regierungsparteien aussprechen zu können.