Meine Damen und Herren, die Altersfeststellung selbst ist schon jetzt im SGB VIII gesetzlich geregelt und obligatorisch vorgegeben. Die Feststellung der Minderjährigkeit ist bereits zwingende Voraussetzung für die Inobhutnahme junger Flüchtlinge.
Erst 2015 sind neue Vorgaben zur Altersfeststellung im Zuge des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von ausländischen Minderjährigen geschaffen worden.
Das Jugendamt prüft danach in einem dreistufigen Verfahren das Alter: durch Ausweispapiere, durch qualifizierte Inaugenscheinnahme und in Zweifelsfällen durch eine ärztliche Untersuchung.
Allerdings besteht über die Leistungsfähigkeit und die Genauigkeit der verschiedenen medizinischen Verfahren wie auch über damit verbundene berufsethische Fragen selbst unter Medizinern kein Konsens. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ermöglichen medizinische Verfahren gesicherte Erkenntnisse zur Volljährigkeit zum Beispiel dann, wenn Personen deutlich älter als 18 Jahre sind. Sie ermöglichen aber keine exakte Altersbestimmung, sondern
Anders als im Antrag suggeriert wird, gibt der Stand der medizinischen Verfahren nicht her, dass eine Altersfeststellung nur darauf gestützt werden könnte. Denn bei den schwierigen Fällen geht es oftmals um die Frage, ob der junge Mensch 17 oder 18 Jahre oder ob er 16 oder 17 Jahre alt ist. In den schwierigen Abgrenzungsfällen muss eine medizinische Feststellung daher in Kombination mit den Ergebnissen von Befragungen und qualifizierter Inaugenscheinnahme gewertet werden.
Auf der Grundlage der bestehenden Gesetzeslage können die Jugendämter übrigens schon jetzt jederzeit eine erneute Altersfeststellung durchführen, wenn aufgrund der Entwicklung des Jugendlichen oder aufgrund neuer Informationen Zweifel entstehen.
Meine Damen und Herren, was wir angesichts der komplexen Thematik derzeit am allerwenigsten brauchen, ist politische Stimmungsmache, die nicht auf Problemlösung zielt.
Wir brauchen auch keine neuen Gesetze. Was wir brauchen, ist eine Optimierung der Verfahren, eine Klärung von Standards und eine Verbesserung und Angleichung in der Praxis. Dazu habe ich einen angemessenen Vorschlag gemacht. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag, den wir heute hier diskutieren, greift eine gesellschaftliche Diskussion auf, die aktuell von vielen Menschen geführt wird. Aber der Antrag greift nicht nur eine gesellschaftliche Diskussion auf, er greift auch ein gesellschaftliches Gefühl auf.
Denn es geht bei dem Thema Altersfeststellung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nicht nur um irgendwelche abstrakten medizinischen Feststellungsverfahren. Es geht hier eigentlich um die Frage, wer in unserem Rechtsstaat unter welchen Bedingungen Schutz bekommt. Diese Frage wird von der AfD mit Zweifeln um unseren Staat genährt und gespickt. Um die Frage nach Schutz geht es Ihnen hier nicht. Es geht Ihnen vielmehr darum, ob unser Staat eigentlich alles im Griff hat.
Sie nähren Zweifel, ob Verfahren geordnet und rechtmäßig ablaufen, so wie das sein sollte, oder ob die Dinge sogar systematisch im Argen liegen. Immer wieder wollen Sie Misstrauen in unserem Staat schüren, nur um dann aus Stimmungen Stimmen zu machen.
Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen klipp und klar sagen: Die Menschen sagen und erwarten, dass wir demjenigen, der nach der Flucht vor Krieg und Tod und Elend hierher zu uns kommt und Schutz sucht, diesen Schutz gewähren. Unsere Herzen sind offen. Wir tun, was wir können, als Mitmenschen und als Staat.
Frau Kollegin Wermer, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Frau Kollegin Walger-Demolsky würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.
Aber – und das denken viele Menschen auch – wir erwarten Ehrlichkeit von denen, die da kommen. Wir wollen unsere Hilfsbereitschaft nicht ausgenutzt wissen. Wir wollen und erwarten von den staatlichen Institutionen, dass Offenheit und Ordnung in Einklang stehen. Das erwarten die Menschen hier bei uns und überall im Lande zu Recht. Dabei haben sie uns als CDU und NRW-Koalition ohne Wenn und Aber an ihrer Seite. Wir stehen dafür ein, dass Offenheit und Ordnung in Einklang stehen.
Wir stehen dafür ein, dass Recht und Gesetz gelten. Ich gebe Ihnen mein Wort, dass wir als CDU und als NRW-Koalition alles daransetzen, dass Ihre und unsere Nächstenliebe nicht missbraucht wird.
Erstens ist eine Altersfeststellung auf der bestehenden rechtlichen Grundlage schon jetzt obligatorisch, und sie wird auch durchgeführt. Unser Staat und unser System funktionieren also. Da, wo trotzdem Fehler passieren, schauen wir nicht weg, sondern wir schauen im Gegenteil genau hin und stellen diese ab.
Zweitens: Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gilt das zuletzt Gesagte selbstverständlich ebenso. Fürs Protokoll: Wir haben es aber bei den
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nicht pauschal mit einer Horde von Betrügern und Lügnern zu tun, wie die AfD zu suggerieren versucht.
Es geht um den Schutz von Kindern und um den Schutz des Kindeswohls. Diese haben wir vor Augen und diesen werden wir nach Kräften gerecht. Deshalb sind Zweifel an den Mitarbeitern im öffentlichen Dienst bzw. ganz konkret in den Jugendämtern unangebracht.
Ja, die Überprüfung des Alters eines Asylbewerbers oder eines jungen Flüchtlings ist aus sozial-, asyl-, aufenthalts- und jugendhilferechtlichen Gesichtspunkten ein notwendiges und wichtiges Verfahren. Die Jugendämter in unserem Land und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das nötige Knowhow und die beste Kompetenz, um dieses Verfahren durchzuführen.
Drittens verspreche ich Ihnen: Wir als CDU und NRW-Koalition sind und bleiben am Ball. Wir arbeiten kontinuierlich an Verbesserungen und loten Optimierungspotenziale bei der Altersfeststellung von Flüchtlingen aus. Wir sind an Ihrer Seite, wir sorgen für Recht und Ordnung. Denn das ist im Interesse der Menschen, die schon hier leben, und dient genauso dem Wohl derjenigen, die zu uns kommen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Manchmal muss man gar keine Rede zum Thema ausarbeiten. Man muss hier nur sitzen und ein bisschen zuhören, dann schreibt man sich ein paar Dinge auf, und dann fängt man erst mal an zu antworten auf das, was hier teilweise von sich gegeben wurde.
Da kommt Frau Gebauer von der CDU und erzählt etwas darüber, dass das Alter nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann. – Ja, genau. Das ist aber nicht das Problem, um das es hier geht. Denn was zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist, ob jemand volljährig ist, wenn er volljährig ist, zumindest über ein gewisses Maß hinaus. Und genau darum geht es.
burg, Hussein Khavari. Der wurde nämlich unter Inaugenscheinnahme als 16-Jähriger eingeschätzt und ist in Wirklichkeit 33 Jahre alt. Also kommen Sie mir nicht mit der halbwegs zuverlässigen Inaugenscheinnahme! Da ist gar nichts zuverlässig.
Denn das Beispiel Saarland, in dem übrigens eine Große Koalition regiert, was ja nach Ihrer Ansicht nichts taugt, zeigt ganz eindeutig, dass nach der medizinischen Prüfung der Altersfeststellung über 50 % derjenigen, die sich als minderjährige Flüchtlinge ausgegeben haben, gar nicht minderjährig sind.
Frau Aymaz, Sie sprechen von der Menschenwürde, wenn es um medizinische Untersuchungen zur Feststellung des Alters und der Volljährigkeit geht. Wo ist denn die Menschenwürde derjenigen, die einen Behindertenausweis beantragen und dementsprechend medizinische Untersuchungen über sich ergehen lassen müssen? Haben die keine Menschenwürde? Werden die erst einmal nicht unter Generalverdacht gestellt? Selbstverständlich werden sie es, weil sie alles nachweisen müssen, wenn sie Leistungen bekommen wollen.
Genauso, Herr Yetim, geht es mir mit Ihren Aussagen des Generalverdachts. Wir hatten früher in diesem Land mal Passkontrollen. Jeder, der reinkam, musste nachweisen, wer er ist, wie alt er ist und wo er herkommt. Das heißt, jeder stand zunächst einmal an der Grenze unter Generalverdacht. Selbstverständlich! Als derjenige, der in dieses Land kommt, muss ich nachweisen, wer ich bin, woher ich komme und wie alt ich bin. Wenn ich das nicht nachweisen kann, habe ich daran mitzuwirken bzw. die Feststellung zuzulassen.
Wenn Sie behaupten, Herr Yetim, dass wir unbegleitete minderjährige Flüchtlinge als Kostenfaktor betrachten, dann muss ich Sie enttäuschen. Als Kostenfaktor betrachten wir Menschen, die vorgeben, minderjährig zu sein, und nicht diejenigen, die tatsächlich minderjährig sind. Das ist ein bedeutender Unterschied.
Dementsprechend, meine Damen und Herren der vier Fraktionen, haben Sie ein ganz großes Problem. Und das ist Ihr tatsächliches Problem: Seit Jahren wissen alle, dass eine große Zahl derjenigen, die hierherkommen und sagen, sie seien minderjährig, eben nicht minderjährig sind. Und obwohl es seit Jahren alle wissen, wollen Sie es seit Jahren nicht wissen. Das ist Ihr Problem, meine Damen und Herren. Und deswegen wehren Sie sich dagegen.
In diesem Sinne halte ich es mit Frau Nahles: Der Staat darf sich nicht betrügen lassen. – Sie hingegen wollen sich belügen lassen.