Die CDU hat eine fundamental andere Auffassung. Ich bin der festen Überzeugung: Keiner Frau fällt es leicht, sich für einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden.
Es ist eben etwas anderes, über Schwangerschaften zu reden, als auf einem Ultraschallbild zu sehen, wie früh und wie winzig klein menschliches Leben beginnt.
Ich habe schon viele schwangere Frauen in Situationen erlebt, für die der Begriff „Konfliktsituation“ stark beschönigend ist. Deshalb finde ich es auch richtig, dass § 218 eine Beratungspflicht vorsieht. Nur eine umfassende Beratung kann nämlich gewährleisten, dass eine schwangere Frau ihre Entscheidung in Kenntnis aller relevanten Umstände trifft. In diesem Zusammenhang kann man durchaus über eine Änderung des § 219a StGB nachdenken.
In der Tat greift das Werbeverbot in der aktuellen Fassung von § 219a StGB sehr weit und umfasst auch das, was heute jedermann ohnehin bei Wikipedia und „Dr. Google“ nachlesen kann. Hier könnte ich mir gut eine Anpassung, aber keinesfalls eine ersatzlose Abschaffung, wie von Ihnen gefordert, vorstellen.
Denn Werbung, meine Damen und Herren, für Schwangerschaftsabbrüche, für Mittel, Gegenstände oder Verfahren dazu, kann ich mir nicht vorstellen.
Ich glaube auch, dass diese Fragestellung angesichts von gerade mal zwei Fällen, die im vergangenen Jahr in der Polizeilichen Kriminalstatistik in NRW erfasst wurden, an den tatsächlichen Problemlagen der Menschen in diesem Land vorbeigeht. Viel wichtiger wäre es, liebe grüne Fraktion, dass der Staat seine Schutzpflicht umfassender verstünde, indem er Schwangeren in Konflikt- oder Notsituationen das Ja zum Kind möglichst leicht macht.
In der von mir bereits erwähnten Debatte des Bundestags 1995 hat der junge Bundestagsabgeordnete Armin Laschet eine Erklärung abgegeben und darauf
hingewiesen, dass der Schutz des ungeborenen Lebens nur mit der Mutter und nicht gegen sie gelingen könne.
Deshalb ist es gut, dass fast alle Parteien auf allen Ebenen unseres Gemeinwesens an diesem Miteinander arbeiten, indem wir zum Beispiel Betreuungsangebote aufbauen und finanzielle Hilfen gewähren. Unser Ziel muss es sein, den Frauen Möglichkeiten und Hilfen anzubieten, damit Kinder auch in Konfliktsituationen Grund zur Freude sind, die die Frauen nach einer qualifizierten Beratung behalten dürfen und können.
Wir wollen erreichen, dass es zwar gesetzliche Vorschriften wie §§ 218 und 219a StGB gibt, diese aber überhaupt keine Relevanz finden, weil man sie nicht anwenden muss.
Daran sollten wir eigentlich gemeinsam arbeiten. Darum werden wir Ihren Antrag heute ablehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von der CDU, der AfD, Alexander Langguth [fraktionslos] und Marcus Pretzell [fraktionslos] – Vereinzelt Beifall von der FDP)
Liebe Kollegin Wendland, kommen Sie bitte zurück ans Redepult. Wir haben eine Kurzintervention von Frau Düker aus den Reihen der Grünen.
(Daniel Sieveke [CDU]: Weil Sie das Thema richtig schön beherrschen! – Minister Hendrik Wüst: Erste Rede! – Zurufe von der CDU: Frechheit! Das ist unglaublich! – Weitere Zu- rufe – Monika Düker [GRÜNE] signalisiert, dass ihr Mikrofon nicht funktioniert.)
(Matthias Kerkhoff [CDU]: Das funktioniert bei ersten Reden nicht! – Petra Vogt [CDU]: Bei ersten Reden funktioniert das nicht! – Weitere Zurufe von der CDU – Monika Düker [GRÜNE]: Vielleicht verstehen Sie mich auch so! – Zuruf von der SPD: Mikro bitte! – Zuruf: Das geht nicht wegen des Livestreams!)
Liebe Frau Kollegin, auch wenn es Ihre erste Rede ist, würde ich gerne das Mittel der Kurzintervention nutzen, um Sie zu fragen
Ja, das ist eine Äußerung. – Ich möchte die Kollegin darauf aufmerksam machen, dass in unserem Antrag, den wir hier …
Ich wüsste es nicht, aber gibt es irgendwo in der Geschäftsordnung eine Regelung, dass man bei der ersten Rede das Mittel der Kurzintervention nicht benutzen darf?
Ich glaube, hier vorne sind sich zwei Kolleginnen viel mehr als Sie in Ihren Reihen einig, dass so etwas möglich ist.
Mir geht es um eine Klarstellung. Ich finde die Klarstellung im Sinne der Sache wichtig. Die Klarstellung
lautet, dass es uns in unserem Antrag selbstverständlich nicht um Werbung geht, sondern es geht uns darum – deswegen trage ich das noch einmal vor –: Wir fordern die Landesregierung auf, auf das umfassende Informationsrecht von Frauen hinzuwirken.