Bevor wir zur Abstimmung kommen, hat sich der Abgeordnete Rüdiger Weiß, SPD, gemeldet, um eine Erklärung zur Abstimmung abzugeben. Gemäß § 47 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung erhält er dafür für höchstens drei Minuten das Wort. – Herr Kollege Weiß, Sie haben die Gelegenheit, sich zu erklären.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte eine persönliche Erklärung zum vorliegenden Tagesordnungspunkt abgeben und gleichzeitig betonen, dass die abgegebene Erklärung voll und ganz die Meinung meiner Fraktion widerspiegelt.
Ich stelle fest, dass die Landesregierung einen Paradigmenwechsel in der Besetzung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen einleitet, indem sie als ordentliches Mitglied in den Ausschuss der Regionen kein Mitglied mit einem parlamentarischen Mandat entsendet, sondern lediglich ein Mitglied der Regierung, und dann noch nicht einmal ein Mitglied mit Ministerrang.
Dieses Vorgehen widerspricht nicht nur ganz klar der bisherigen Besetzungstradition in Nordrhein-Westfalen, sondern zeugt auch von wenig Respekt gegenüber dem Parlament. Seit 1996, also seit der ersten Mandatsperiode des AdR, waren sowohl ordentliche als auch stellvertretende Mitglieder im AdR immer gleichzeitig Mitglieder des Landtags von NordrheinWestfalen. An dieser bewährten Praxis sollte sich unserer Meinung nach nichts ändern.
Auch wenn der Landtag kein Vetorecht bei der Besetzung des ordentlichen Mitglieds hat, möchte ich für die SPD-Fraktion deutlich machen, dass wir nicht Teil dieses Paradigmenwechsels sein wollen. Die nun eingeführte Besetzungspraxis zeigt einmal mehr, dass die schwarz-gelbe Landesregierung kein Interesse an einer Stärkung des Parlaments hat.
(Beifall von der SPD – Daniel Sieveke [CDU]: Das war keine persönliche Erklärung! – Wei- tere Zurufe von der CDU – Gegenruf von Mi- chael Hübner [SPD]: Ganz ruhig, Leute! – Ge- genruf von Marc Herter [SPD]: Ruhig weiterat- men, Leute!)
(Daniel Sieveke [CDU]: Nein, das war keine! – Zuruf von der CDU: Wir nicht! – Weitere Zu- rufe von der CDU)
Wer stimmt dem Wahlvorschlag Drucksache 17/1539 der Fraktionen von CDU und FDP zu? – CDU, FDP, AfD und die drei fraktionslosen Abgeordneten, die wir namentlich einzeln aufnehmen, stimmen diesem Wahlvorschlag zu. Wer stimmt gegen diesen Wahlvorschlag? – Die SPD-Fraktion stimmt gegen diesen Wahlvorschlag. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der grünen Fraktion ist der Wahlvorschlag mit breiter Mehrheit des Hohen Hauses angenommen.
der Beschwerde des Herrn M. gegen die Wahlprüfungsentscheidung des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 13. September 2017
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 17/1403, in dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht keine Stellung zu nehmen.
Wir kommen zur Abstimmung über diese Beschlussempfehlung. Wer stimmt so zu? – Gibt es dazu Gegenstimmen? – SPD und Grüne sind dagegen. CDU, FDP und AfD stimmen ebenso wie die fraktionslosen Abgeordneten zu. Gibt es Enthaltungen? – Die gibt es nicht. Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen von CDU, FDP, AfD und den drei fraktionslosen Abgeordneten angenommen.
der Beschwerde der Alternative für Deutschland (AfD), Landesverband NRW, gegen die Wahlprüfungsentscheidung des Landtags
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 17/1404, in dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht keine Stellung zu nehmen.
Wir kommen direkt zur Abstimmung. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – CDU, FDP und AfD stimmen zu. Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne stimmen dagegen. Wer enthält sich? – Die drei fraktionslosen Abgeordneten, die wir einzeln aufführen werden, enthalten sich. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 17/1404 mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD angenommen.
Die Übersicht 3 enthält fünf Anträge, die vom Plenum nach § 82 Abs. 2 der Geschäftsordnung an einen Ausschuss zur abschließenden Erledigung überwiesen worden. Das Abstimmungsverhalten der Fraktionen ist aus der Übersicht ersichtlich.
Ich lasse nun über die Bestätigung des Abstimmungsverhaltens der Fraktionen in den jeweiligen Ausschüssen entsprechend der Übersicht 3 abstimmen. Wer bestätigt das? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit sind die in Drucksache 17/1456 enthaltenen Abstimmungsergebnisse so von Ihnen allen bestätigt worden.
Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. Das findet hiermit statt. Es liegen mit der Übersicht 17/7 Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir abstimmen.
Eine Aussprache ist vereinbarungsgemäß nicht vorgesehen. Wir kommen also gleich zur Abstimmung. Wer stimmt dieser Übersicht zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in Übersicht 17/7 einstimmig bestätigt.