Protocol of the Session on November 29, 2017

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die CDU-Fraktion steht fest: Jeder Extremist ist Mist – egal, aus welcher Richtung er kommt.

(Beifall von der CDU)

Herr Kollege Wagner, Sie hätten sich, wenn Sie ernsthaft über die Thematik sprechen wollten, Ihre Eingangsbemerkungen sparen können. Denn Sie haben wiederum nur einseitig auf eine Problemstellung Wert gelegt und nicht den Gesamtkomplex hergestellt. Deswegen geht es nicht darum, AfD-Gesetzentwürfe oder -anträge abzulehnen, weil sie von Ihnen kommen, sondern weil sie inhaltlich schlecht vorbereitet und schlecht gemacht sind.

(Zuruf von der AfD)

Sie nennen das Schwachsinn. Das bleibt dann Ihre Überlegung. Wir wollen es besser, wir werden es besser machen.

(Beifall von der CDU und der FDP – Christian Loose [AfD]: Nennen Sie doch die Inhalte! Stellen Sie uns dann bitte auch inhaltlich!)

Sehr geehrte Damen und Herren, die Frage des Umgangs mit Gefährdern genießt spätestens seit dem

Anschlag in Berlin durch Anis Amri höchste politische Priorität,

(Zuruf von der AfD: Genau!)

ganz besonders bei den regierungstragenden Fraktionen von FDP und CDU in diesem Hohen Hause.

(Zuruf von der AfD: Davon merke ich noch nichts!)

Als Mitglied im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Anis Amri – deswegen hätten Sie sich eben auch Ihr Lachen an der einen oder anderen Stelle sparen können – weiß nicht nur ich allein, dass es immens wichtig ist, Fehler in Prozessen und Schwächen in der Wachsamkeit bei dieser Thematik so zu beheben und alle Beteiligten so zu sensibilisieren, dass das Risiko terroristischer Anschläge in der Zukunft auf ein absolutes Minimum reduziert wird, egal, aus welcher Richtung ein terroristischer Anschlag kommen könnte.

Ein Restrisiko jedoch wird es leider immer geben. Daher sind wir alle als Bevölkerung immer wieder aufgerufen, die Augen aufzuhalten und verdächtiges Verhalten zum Beispiel an Flughäfen, Bahnhöfen oder gerade jetzt wieder auf den Weihnachtsmärkten im Land unverzüglich der Polizei oder Streifen der Ordnungsämter bzw. Ordnungspartnerschaften zu melden.

Darüber hinaus werden CDU und FDP in NordrheinWestfalen diesem Hohen Haus eine Novelle eines Polizeigesetzes vorlegen, das insbesondere auch die Gefährderproblematik konsequent angeht und in den Fokus nimmt.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Dazu bedarf es allerdings einer sauberen Vorbereitung, die Rechtssicherheit und eine Angemessenheit im Ausgleich zwischen Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit und Freiheitsrechten des Einzelnen gewährleistet.

(Beifall von der CDU und der FDP – Zuruf von der AfD)

Dass die Freiheit des Einzelnen für Sie ein Fremdwort ist, ist uns allen hier, glaube ich, klar.

Ihr Gesetzentwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD-Fraktion, bezieht sich nicht nur auf Fragen der Terrorbekämpfung, sondern nimmt auch Aspekte von schweren Eigentumsdelikten oder beispielsweise gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Blickpunkt. Die Verschiedenartigkeit dieser jeweils für sich genommenen Straftatbestände zeigt aber, dass es sich empfiehlt, die Gefährderthematik nicht losgelöst, sondern im Rahmen einer umfassenden Einbettung in unsere Polizeigesetzgebung zu behandeln.

Auch wenn hier andere Bundesländer – darauf haben Sie selber eben hingewiesen – gesetzestechnisch einen anderen Weg gehen oder schon gegangen sind, was Sie offenbar inspiriert hat, diesen Gesetzentwurf so vorzulegen – so habe ich Sie eben verstanden –, so halten wir die Beratung im Kontext des Polizeigesetzes für den richtigen Weg.

Die Teilaspekte Ihres Entwurfes sind aber sicherlich geeignet, um sie im Innenausschuss federführend und auch im Rechtsausschuss zu beraten. Dort können dann die regulatorischen Wege anderer Bundesländer, zum Beispiel der Weg Bayerns in dieser Sache, auch auf Anwendbarkeit und Vergleichbarkeit in und mit dem Rechtskontext in Nordrhein-Westfalen erarbeitet werden.

Eine wirkungsvolle Rechtsgrundlage zu schaffen, geht hier vor dem schnellen Schuss, denn die Thematik ist für uns einfach zu wichtig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Sieveke. – Als nächster Redner erhält für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Ganzke das Wort.

Ich möchte jedoch zuvor, weil ich gerade darauf hingewiesen worden bin, ganz kurz eine Sache erwähnen. Für den Fall, dass auch im Protokoll verzeichnet worden ist, dass hier anlässlich der Anschlagsopfer auf dem letztjährigen Weihnachtsmarkt der Zuruf gefallen ist „Merkels Tote“, dann ist das so, Herr Dr. Blex. Sie haben diesen Zwischenruf getätigt.

Ich möchte Ihnen sagen, dass das absolut unparlamentarisch ist und ich Sie an dieser Stelle zur Ordnung rufe.

(Beifall von der CDU)

Herr Kollege Ganzke, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne! Ich habe in den Jahren 1985 bis 1992 Jura studiert und bin seit 22 Jahren selbstständiger Rechtsanwalt. Ich kann mich erinnern, dass uns in der Vorlesung „Grundrechte I“ der Professor damals gesagt hatte: Liebe Studentinnen und Studenten, passen Sie besonders auf, wenn es um irgendwelche Gesetze geht, mit denen Grundrechte eingeschränkt werden sollen! Da müssen Sie nämlich aufpassen, denn da passiert etwas mit Ihrer Verfassung.

Dieser Spruch des Professors damals – ich glaube, Bodo Pieroth hat damals Grundrechte gelehrt – ist richtig gewesen. Meines Erachtens ist es immer wichtig, wenn im Rahmen eines Gesetzentwurfes

auch Grundrechte eingeschränkt werden sollen – und deshalb ist es wichtig, das aufzuführen –, genau hinzuschauen und intensiv darüber zu diskutieren.

Wenn jedoch durch einen Gesetzentwurf gleich sechs Grundrechte eingeschränkt werden sollen, muss man besonders genau hinsehen. Man muss deshalb besonders hinsehen, weil unter den einzuschränkenden Grundrechten in Ihrem Gesetzentwurf, Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion, auch die Grundrechte aus Art. 2 und aus Art. 1 des Grundgesetzes – namentlich die Freiheit der Person und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit – eingeschränkt werden sollen.

(Zuruf von der AfD: Und das gilt auch für die Opfer!)

Gerade aus diesem Grunde kann es – und das hat auch Kollege Sieveke gerade gesagt – keine schnellen Entscheidungen und keine Änderungen eben mal so geben. Denn hier ist das Parlament gefordert und hier ist auch der Ausschuss gefordert, zu diskutieren, und zwar inhaltlich zu diskutieren.

Deshalb ist es richtig, dass wir den Gesetzentwurf gleich an den Innenausschuss und an den Rechtsausschuss verweisen, um dort inhaltlich zu diskutieren, und zwar intensiv über folgende Fragen: Wollen wir diese Grundrechte einschränken? Soll in Grundrechte eingegriffen werden, auch und gerade vor dem Hintergrund und dem Wissen, dass diese Grundrechte nicht nur für die einen oder für die anderen gelten, sondern insgesamt gelten und es auch Menschenrechte sind?

(Beifall von Verena Schäffer [GRÜNE])

Wenn es so einfach wäre – nehmen wir einmal das Instrument der Fußfessel oder das Instrument der Gefährderhaft –, solche gesetzlichen Grundlagen zu ändern oder neu einzuführen, dann würden sich nicht immer wieder das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit diesen Themen und auch mit Fragen der Präventivhaft befassen. Noch im Jahr 2016 hat es hierzu einige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und auch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegeben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist die Linie, die es zu beachten gilt, damit die individuelle Freiheit jedes Menschen gewahrt wird und nicht unverhältnismäßig in diese Freiheit eingegriffen wird.

Deshalb möchte ich kurz daran erinnern, worum es in diesem Gesetzentwurf geht. In diesem Gesetzentwurf geht es um das Einsperren – manche sagen auch um das Wegsperren – von Menschen, und zwar ohne ein Urteil.

Es geht darüber hinaus. Es geht um das Einsperren und Wegsperren ohne ein gerichtliches Verfahren –

ohne ein gerichtliches Verfahren! –, zwar mit Richtervorbehalt, das heißt, nur ein Richter darf die Entscheidung treffen, aber ohne ein gerichtliches Verfahren, in dem einem Angeklagten alle Rechte aus der Strafprozessordnung und dem Gerichtsverfassungsgesetz zur Verfügung stehen und er diese Rechte wahrnehmen kann.

Aus diesem Grunde ist es noch wichtiger, darüber nachzudenken: Wie wollen wir mit diesen Rechten und mit diesen Pflichten umgehen?

(Zuruf von Markus Wagner [AfD])

Ich möchte inhaltlich – das ist auch die Aufgabe von uns Parlamentariern – resümieren. Es geht um den Begriff der drohenden Gefahr. Die drohende Gefahr ist ein Gefahrbegriff, der noch nicht konkret definiert ist. Insoweit müssen sich die Anwender die Frage stellen: Könnte von dieser Person, um die es geht, in absehbarer Zukunft möglicherweise eine Gefahr ausgehen? Oder man muss sich auch die Frage stellen: Lässt das Verhalten dieser Person diese Vermutung zumindest als wahrscheinlich erscheinen?

Sie merken schon, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wie schwierig es ist, gerade in diesem Bereich einen Gefahrbegriff zu definieren, der auch dazu führt, dass jemand in seiner körperlichen Integrität bzw. in der Freiheit hinterher beeinträchtigt wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben auch auf den Gesetzentwurf Bezug genommen, der in Bayern in diesem Jahr verabschiedet worden ist. In Bayern ist es nicht nur darum gegangen, mögliche Gefährder für drei Monate zu inhaftieren. Vielmehr ist in Bayern das Gesetz insoweit geändert worden, dass jeder Richter, jede Richterin diese Dreimonatsfrist immer wieder um weitere drei Monate verlängern kann. Das bedeutet, wenn man es zu Ende denkt, dass es möglich ist, jemanden ohne ein Gerichtsurteil und ohne ein rechtsstaatliches Verfahren über Jahre zu inhaftieren. Und das ist eine Frage, die wir im Innenausschuss und im Rechtsausschuss zu diskutieren haben. Schnellschüsse empfehlen sich hier nicht.

Wir als SPD-Fraktion werden natürlich der Überweisung zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von Svenja Schulze [SPD])

Herr Kollege Ganzke, bevor Sie sich vom Rednerpult entfernen: Der Abgeordnete Wagner von der AfD wollte Ihnen eine Zwischenfrage stellen.

Ich lasse sie zu.

Bitte sehr, Herr Abgeordneter Wagner.