Protocol of the Session on November 29, 2017

Bitte sehr, Herr Abgeordneter Wagner.

Herr Kollege, erst einmal vielen Dank dafür, dass Sie mir die Zwischenfrage gestatten. Es ist ja mittlerweile selten geworden, dass ich eine stellen darf. – Sie haben gerade zu Recht auf Bayern und das immer wieder mögliche Fortschreiben hingewiesen. Trifft es zu, dass die SPD sich dabei zumindest enthalten hat und jedenfalls nicht dagegengestimmt hat?

Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag hat sich enthalten. Das ist richtig.

(Markus Wagner [AfD]: Alles klar!)

Alles klar. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ganzke. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Lürbke das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Lürbke.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch in NordrheinWestfalen gibt es unbestritten eine zunehmend schwierige Sicherheitslage. Die Bedrohungen terroristischer Art machen nun einmal nicht vor unseren Landesgrenzen halt.

Deswegen ist unser Ziel als Nordrhein-WestfalenKoalition ja so klar. Denn auf das zunehmende Sicherheitsbedürfnis unserer Bürgerinnen und Bürger und die ebenfalls steigende Notwendigkeit nach Sicherheit für unsere Polizei, die wir vor Angriffen schützen müssen, reagieren wir als NRW-Koalition konsequent.

Wir unterstützen unsere Sicherheitsbehörden. Wir unterstützen unsere Polizei. Wir machen sie fit. Das gilt sowohl beim Personal durch modernste Ausrüstung als auch bei der Modernisierung des Rechtsrahmens für polizeiliches Handeln.

Viele dieser Punkte haben wir auch schon angepackt. Schauen wir einmal auf das Personal. Hier will ich nur die Erhöhung der Anwärterzahlen auf 2.300 und die 500 zusätzlichen Regierungsbeschäftigten im Polizeidienst nennen. Wir investieren im Haushalt 2018 über 50 Millionen € in modernste Ausrüstung bei der Polizei. Insofern sieht man: Für uns hat innere Sicherheit Priorität.

Deswegen braucht es auch diesen Gesetzentwurf von Ihnen nicht, werte AfD-Fraktion. Denn er zeigt auch nur erneut – Herr Wagner, gestatten Sie mir diesen Kommentar – Ihre politische Anspruchslosigkeit; Anspruchslosigkeit deshalb, weil das von Ihnen bereits eingebrachte Gesetz zum Verschleierungsverbot, das wir heute in zweiter Lesung diskutieren,

bekanntlich aus der Feder der niedersächsischen CDU stammt.

Auch bei diesem Gesetzentwurf haben Sie sich ungeniert bedient – diesmal bei der CSU; konkret beim bayerischen Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen.

(Zuruf von der AfD)

Aber auch in der Sache zeigt das singuläre Herausgreifen der Einführung von elektronischen Fußfesseln und der Verlängerung der Ingewahrsamnahme, dass Sie die Problematik offenbar noch nicht so recht verstanden haben.

Ich will einmal ein Beispiel geben: Allein mit elektronischen Fußfesseln wird niemand der terroristischen Gefahr Herr werden.

(Zuruf von der AfD: Das hat auch keiner be- hauptet!)

Schauen wir nach Bayern! Bayern ist meines Wissens aktuell das einzige Bundesland, das die Fußfessel überhaupt in der Praxis anwendet – offenbar bei zwei Gefährdern, wie aktuell zu lesen war. Einer dieser beiden islamistischen Gefährder ist vor zwei Wochen trotz elektronischer Fußfessel über Hamburg in die Türkei ausgereist. Er ist einfach in einen Billigflieger gestiegen. Nun ist er weg, und die Fußfessel funkt auch nicht mehr.

Wenn man eine solche gesetzliche Regelung machen will, muss man es auch richtig machen. Wir haben im Koalitionsvertrag daher eine umfassende Novellierung des Polizeigesetzes vorgesehen. Unser Ziel ist es, die polizeiliche Überwachung von terroristischen Gefährdern rechtssicher und praxistauglich zu verbessern.

Dabei ist für uns Freie Demokraten ganz klar: Freiheit und Sicherheit müssen dabei wie immer sauber austariert werden. Daher müssen wir auch die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz rechtssicher umsetzen, meine Damen und Herren.

Wir als NRW-Koalition geben uns deshalb allein mit abgekupferten Gesetzen nicht zufrieden. Die Wahrheit ist: Wir haben in Nordrhein-Westfalen dynamische Sicherheitslagen. Unser Polizistinnen und Polizisten sind auch hier stets aufs Neue gefordert.

Die Verantwortung gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern, aber auch unseren Polizeibeamtinnen und -beamten erfordert und gebietet es, dass der Landtag passgenaue Gesetze schneidert. Das gehen wir konsequent an und werden das bei der Novelle des Polizeigesetzes auch tun.

Der Überweisung stimmen wir zu. Wir freuen uns auf die Beratungen. – Ganz herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Lürbke. – Für die grüne Fraktion spricht Frau Schäffer.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Sieveke und Herr Lürbke, dann bin ich einmal gespannt auf Ihren Gesetzentwurf. Ich freue mich jedenfalls schon auf die Diskussion, die wir dazu führen werden.

Jetzt aber erst einmal zum Gesetzentwurf der AfDFraktion: Zum einen ist schon die Beschreibung der Ausgangslage in Ihrem Gesetzentwurf schlichtweg falsch. Sie schreiben, dass es einen „unkontrollierten Zuzug von (islamischen) Gefährdern“ geben würde – ganz abgesehen davon, dass Sie mal wieder die Rhetorik bedienen, mit der Sie Stimmung gegen Flüchtlinge machen.

Zum anderen verkennen Sie völlig, dass die allermeisten Salafisten, die wir in Nordrhein-Westfalen haben, entweder deutsche Staatsangehörige sind

(Zuruf von der AfD)

oder Personen mit Migrationshintergrund, die zum Teil in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen aufgewachsen sind.

Das Interessante ist doch Folgendes – das stellt man fest, wenn man sich einmal die Zahlen dazu anguckt –: Je stärker die Radikalisierung ist, je stärker die Gewaltbereitschaft ist, desto mehr steigt der Anteil derjenigen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Bei den Salafisten insgesamt liegt der Anteil der Deutschen bei 44 %. Bei den gewaltorientierten Personen haben 59 % die deutsche Staatsangehörigkeit. Unter den Gefährdern sind sogar 64 % Deutsche. Alles das kann man in den Antworten der Landesregierung auf meine Kleinen Anfragen vom August dieses Jahres nachlesen.

Damit will ich sagen, dass man sich viel stärker damit beschäftigen muss, warum sich denn bestimmte Personen, die in Deutschland leben und hier aufgewachsen sind, radikalisieren und diesen Weg einschlagen.

(Beifall von den GRÜNEN – Markus Wagner [AfD]: Warum denn?)

Wir müssen uns viel stärker mit Prävention auseinandersetzen. Es reicht nicht, das immer nur auf das Ausländerrecht zu schieben oder so, wie Sie es tun, gegen Ausländer zu hetzen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Frau Schäffer, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Wagner?

Nein, ich möchte keine Zwischenfrage … Ich vermute, von der AfD?

(Markus Wagner [AfD]: Das könnte gefährlich werden, oder?)

Ja, von Herrn Wagner.

Von der AfD möchte ich keine Zwischenfrage zulassen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Aber auch die Annahme, die Sie hier aufführen, dass die Sicherheitskräfte nur auf Straftaten reagieren würden, ist falsch.

(Markus Wagner [AfD]: Was hat denn der Ge- fährderstatus mit der Nationalität zu tun?)

Wenn Sie das glauben, würde ich Ihnen empfehlen, einmal einen Blick in das Verfassungsschutzgesetz zu werfen. Sie sind ja sogar Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium. Da können Sie ja noch einmal nachlesen, was die Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes als einer der Sicherheitsbehörden in Deutschland sind.

Aber nun zum eigentlichen Gesetzentwurf: Wie schon gesagt worden ist, haben Sie hier abgeschrieben und mal wieder keine eigenen Gedanken darauf verwendet. Das kennen wir von Ihnen ja. In diesem Fall haben Sie aus dem bayerischen Gesetz abgeschrieben.

Zum bayerischen Gesetz ist vielleicht noch zu sagen, dass dieses Gesetz vehement und sehr scharf von Verfassungsrechtlern

(Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD])

und vielen anderen Personen – wie ich finde, zu Recht – kritisiert wurde, weil es an vielen Stellen wirklich unverhältnismäßig ist und tief in die Grundrechte eingreift. Das nehmen Sie hier so auf.

(Markus Wagner [AfD]: Was ist denn mit den Grundrechten der Opfer?)

Sie nennen Ihr Gesetz „Gefährdergesetz“. Sie liefern aber keine Definition des Gefährders. Ich fände es richtig, eine rechtliche Definition des Gefährders zu schaffen und das zu normieren. Auch das haben wir Grüne in der letzten Legislaturperiode gefordert, weil es nicht sein kann, dass von den Sicherheitsbehörden hier ein Begriff geschaffen wird, der überhaupt nicht rechtlich definiert und normiert ist.