Zweitens. In Bezug auf das, was hier von der FDP gesagt wurde, bitte ich Sie, Herr Minister, sehr genau hinzugucken; denn Sie haben in einer ähnlichen Richtung argumentiert. Es ist nicht falsch, dass wir eine gute kommunale Planung haben. Ich halte das für völlig richtig. Und ich sage noch eines dazu: Es ist völlig richtig, dass wir uns über die Stadtentwicklung Gedanken machen und uns überlegen, wie Quartiere aussehen müssen, wo Menschen mit Behinderungen leben können. Deswegen ist es ja nur konsequent, dass Sie die Landesbauordnung aussetzen und eben nicht für mehr barrierefreie Wohnungen sorgen wollen. Sie wollen die Wahlfreiheit in Wirklichkeit gar nicht aufdecken. Das ist mir heute deutlich klarer geworden. Und das finde ich nicht in Ordnung, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich widerspreche Ihnen ausdrücklich: Der Markt ist nicht der beste Pfadfinder. Ich bin sehr für Wettbewerb. Dann müssen Sie den Wettbewerb allerdings auch definieren. Im Moment findet aber etwas anderes statt. Ich habe eine ganz andere Wahrnehmung in Bezug darauf, wie die Menschen in NordrheinWestfalen leben und was wir zu tun haben. Ich kenne Quartiere in Essen, in Duisburg und in Gelsenkirchen, wo die Menschen nicht einmal mehr aus ihrem Haus herauskommen können, weil sich unten ein paar Stufen befinden und wo die Assistenzbedarfe so groß sind, dass ein selbstbestimmtes Leben im Quartier eben nicht stattfinden kann.
Darauf müssen wir reagieren. Wir müssen doch keinen Kampf gegen Windmühlen führen und sagen: Ach, die armen Heime, die stationären Einrichtungen sind zurückgedrängt worden. Darum geht es überhaupt nicht. Wir müssen Wahlfreiheit in NordrheinWestfalen überhaupt erst einmal in ausreichendem Maße sicherstellen, damit auch Menschen mit umfassendem Unterstützungsbedarf darüber entscheiden können, wo sie wohnen wollen. Darum geht es jetzt – das ist die Stunde, die es jetzt geschlagen hat – und nicht um die Diskussion, die Sie hier geführt haben.
Eines will ich in der Situation sehr klar sagen, weil ich es sehr unverhohlen fand, wie die FDP das vorgetra
gen hat. Sie haben sich mit fast keiner Silbe über etwas anderes ausgelassen als über stationäre Einrichtungen. Sie wollen den Markt dafür bereiten, dass größere Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen mit Renditen, die im Pflegeimmobilienbereich zwischen 5 und 10 % liegen, wieder Platz greifen können. Sie wollen einer bestimmten Klientel den Markt anbieten. Sie haben nicht die Menschen im Auge, sondern Sie haben den Markt von einigen Anbietern von Pflegeeinrichtungen im Blick. Das ist nicht grüne Politik; das sage ich an der Stelle ganz eindeutig.
Ich möchte, dass wir diesen Antrag sachgerecht im Ausschuss diskutieren. Herr Minister, ich habe den Eindruck, dass Sie in einigen Punkten deutlich anderer Auffassung sein könnten als die FDP. Das sollten wir herausarbeiten, und Sie sollten die richtigen Schlüsse daraus ziehen. Nach dem, wie Sie heute geredet haben, bin ich allerdings wenig guter Hoffnung, dass Sie eine qualifizierte Planung für dieses Land vorlegen wollen. Das ist außerordentlich bedauerlich.
Wir sollten die Beratungsstrukturen und die Qualifizierung für die Zukunft nach vorne bringen. Da geht es nicht um Patentsicherung, liebe Kollegin Altenkamp, sondern darum, dass wir hier in NordrheinWestfalen einen guten Weg vorangegangen sind, und zwar anders als andere Bundesländer. Wir sollten auch an der Spitze bleiben und im Vergleich der Bundesländer nicht zurückfallen; denn wir sind der Raum, der die größte Herausforderung hat und die beste Qualität anbieten kann. Da sollten wir besser werden und nicht schlechter. Das jedoch droht mit der Politik, die hier im Raume steht.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mostofizadeh. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir am Schluss der Aussprache sind.
Wir können zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates kommen, der uns nahelegt, den Antrag Drucksache 17/1279 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen zu überweisen. Die abschließende Abstimmung soll dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? –
cher Personen – Gefährdergesetz – (Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen)
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der AfD dem Abgeordneten Wagner das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 19. Juli dieses Jahres hat der Bayerische Landtag das Polizeiaufgabengesetz verabschiedet, das die Erhöhung der Präventivhaft von 14 Tagen auf bis zu drei Monate vorsieht. Dies war aus Sicht der Mehrheit der dortigen Abgeordneten notwendig geworden, nachdem die von CDU und SPD verantwortete unkontrollierte Massenzuwanderung aus dem muslimischen Kulturraum zu einer immer größeren Anzahl von terroristischen Gefährdern geführt hatte.
Wer diesen Zusammenhang 2015/16 sah und auf die Gefahren hinwies, also auf die doch evidente Korrelation von „mehr Asylmigration gleich mehr potenzielle Terroristen“ hinwies, der wurde seinerzeit gebrandmarkt als Rechtspopulist, Rechtsextremist, Rassist, Hetzer, islamophob usw., also das ganze linksgrüne Vokabular, das nur dazu dient, jedwede inhaltliche Auseinandersetzung zu unterdrücken und hier mit solchen Dingen zu arbeiten.
Nur, meine Damen und Herren, dass dieses Mal nicht nur Linksgrün dabei war, sondern auch die SPD und auch gleich noch die CDU mit von der Partie war –, und das natürlich samt angeschlossener Funkhäuser und Zeitungsverlage. So titelte die „Frankfurter Rundschau“ am 02.10.2015 – ich zitiere –: „De Maizière: keine Terroristen unter Flüchtlingen.“
Und wo der Innenminister ist, ist auch der Justizminister nicht weit: Heiko Maas, SPD, am 16.11.2015 – ich zitiere –: „Flüchtlinge sind Opfer, keine Täter.“
Auch Armin Laschet sah am 17.11.2015 im Deutschlandfunk keinen Zusammenhang zwischen der Migrantenwelle und terroristischen Anschlägen. Seine Meinung seinerzeit: „Terror hatten wir auch schon vorher. Mit den Flüchtlingen hat das nichts zu tun.“ – Ja, Herr Laschet, islamischen Terror hatten wir auch schon vorher, das stimmt; denn auch schon vorher hatten Sie und Ihre Freunde eine vollkommen verfehlte Einwanderungspolitik zu verantworten.
Aber was ist das für eine Argumentation? Weil wir auch schon vorher Probleme mit muslimischen Migranten hatten, weil wir auch schon vorher Probleme mit islamischen Terroristen hatten, deswegen wollen Sie das Problem auch noch vergrößern? Der zusätzliche Terror, die zusätzlichen Straftaten, alles nicht so schlimm, weil es das vorher auch schon gab? – Meine Damen und Herren, das ist eine interessante, aber doch sehr unlogische Logik, die Herr Laschet da verbreitet hat.
Kommen wir zum Gesetzentwurf selbst. Zunächst einmal: Die im Gesetzentwurf vorgesehene Erweiterung des polizeilichen Instrumentariums ist verfassungsrechtlich abgesichert. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 20. April 2016 festgestellt, dass der Gesetzgeber bei Eingriffstatbeständen nicht auf die Abwehr konkreter gegenwärtiger Gefahren beschränkt ist; vielmehr kann er die Grenzen auch weiter ziehen, sprich: Für ein Eingreifen muss keine vollendete Tat vorliegen, sondern deren Gefahr reicht aus.
Es müssen allerdings bestimmte tatsächliche Anhaltspunkte auf eine im Einzelfall drohende Gefahr für ein gewichtiges Rechtsgut hinweisen und den Schluss auf ein der Art nach konkretisiertes und zeitlich absehbares Geschehen sowie über die Beteiligung von bestimmten Personen zulassen. Maßnahmen kommen gemäß dem Bundesverfassungsgericht gerade im terroristischen Bereich in Betracht, wenn zwar ein konkretes Geschehen noch nicht erkennbar ist, jedoch das individuelle Verhalten einer Person die konkrete Wahrscheinlichkeit begründet, dass sie in nächster Zukunft Straftaten begehen wird.
Auch nach aktuellem Recht ist bei einer Reihe der polizeilichen Standardbefugnisse anerkannt, dass diese auch unterhalb der Schwelle der konkreten Gefahr zur Anwendung gelangen können. Der Polizei ist selbstverständlich gestattet, auch atypische Maßnahmen zur Abwehr der Entstehung einer Gefahr zu treffen und hierzu auch bereits in den Kausalverlauf einzugreifen.
Durch die Bezugnahme auf die Vorgaben aus Karlsruhe wird sichergestellt, dass polizeiliche Maßnahmen keinesfalls aufgrund bloßer Vermutungen ge
troffen werden können. Durch Nr. 5 des Gesetzentwurfes wird unter strengen Voraussetzungen einer bestehenden Gefahr für die abschließend in Bezug genommenen bedeutenden und hochrangigen
Rechtsgüter des § 8 Abs. 3 S. 2 Nrn 1 bis 3 und Nr. 5 auch die Ingewahrsamnahme gefährlicher Personen ermöglicht.
Meine Damen und Herren, hätte dieser Haftgrund bereits vor einem Jahr bestanden, das Attentat durch Anis Amri wäre eventuell zu verhindern gewesen. Es wäre eventuell möglich gewesen, zahlreiche Linksextremisten daran zu hindern, nach Hamburg zu fahren und die halbe Stadt auseinanderzunehmen. Es wären vielleicht die Aktivitäten von Hooligans oder Rechtsextremisten usw. zu verhindern.
Ich bitte Sie, dies zu bedenken, sollten Sie dieses Gesetz nur deshalb ablehnen wollen, weil es von der AfD eingebracht wird. Als AfD-Fraktion wollen wir den freiheitlichen Rechtsstaat erhalten. Es ist schlimm genug, dass es Ursachen gibt, die uns dazu zwingen, die gesetzlichen Möglichkeiten zu erweitern. Die Ursache liegt in der durch Sie, die alten Parteien, begründeten Veränderung unserer Lebenswirklichkeit. Das merkt der Bürger nicht nur in der Fußgängerzone, in der Straßenbahn oder auch an den Betonklötzen vor seinem Weihnachtsmarkt.
Alleine die Anzahl der Salafisten hat in den vergangenen fünf Jahren kontinuierlich zugenommen. Auch für das aktuelle Jahr 2017 ist in Nordrhein-Westfalen mit einem weiteren Anstieg der Gesamtzahl zu rechnen, wie die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von Frau Schäffer zugeben musste.
Während im Jahr 2012 noch etwa 1.000 Salafisten für Nordrhein-Westfalen angegeben wurden, ist diese Zahl bis zum Jahre 2017 auf 2.900 gestiegen. Der Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen stellt bei aktuell mehr als 780 Personen des salafistischen Spektrums eine Gewaltorientierung fest. Die Zahl der Gefährder, von denen schwerste Gewalttaten möglich sind, stieg von 28 vor der von Armin Laschet bejubelten Grenzöffnung auf nunmehr 244 im August 2017. Das ist fast eine Verzehnfachung.
Meine Damen und Herren, die Zahl der Terrorermittlungsverfahren in Deutschland hat in diesem Jahr erstmals die Höchstmarke von 1.000 erreicht. Der extreme Anstieg – 2014 waren es nur 117 neu eingeleitete Ermittlungen, 2016 schon knapp 250 – hat mit der Vielzahl von Hinweisen zu tun, die aus Flüchtlingswohnheimen kommen. Das sagt die Bundesanwaltschaft.
Wir als Staat, als Politik hier im Landtag müssen daher nun endlich handeln. So hat auch die neue rotschwarze Koalition in Niedersachsen gerade beschlossen, die Gefährder-Ingewahrsamnahme und den Einsatz von elektronischen Fußfesseln neu zu
normieren. Die dortige CDU hat übrigens gefordert – jetzt hören Sie gut zu –, eine Präventivhaft von 18 Monaten für islamische Gefährder einzuführen. Meine Damen und Herren, die CDU in Niedersachsen ist also, wenn es nach Ihrer Logik geht, sechsmal so rechtspopulistisch wie die AfD.
Meine Damen und Herren, Bayern macht es vor. Niedersachsen zieht nach, und auch NRW sollte nun die Ingewahrsamnahme von Gefährdern besser regeln. Ein vernünftiger Gesetzentwurf liegt durch uns vor.
Ich hoffe für die Menschen in unserem Land, dass Sie sich diesmal im Ausschuss nicht verweigern. Sollte es wieder einmal heißen, was von der AfD kommt, wird abgelehnt, egal, wie gut der Vorschlag ist, dann kann ich für Ihr Gewissen und das Leben Unschuldiger nur hoffen, dass niemand, der durch unser Gesetz von einem terroristischen Anschlag hätte abgehalten werden können, hier einen Anschlag verübt. Das wäre Ihre Verantwortung. – Ich danke Ihnen.
Das war der Abgeordnete Wagner für die antragstellende Fraktion der AfD. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Sieveke das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die CDU-Fraktion steht fest: Jeder Extremist ist Mist – egal, aus welcher Richtung er kommt.