sage an diese Landesregierung. Die Landesregierung hat 35 Millionen € vorgeschlagen, der Minister hat 0 € für die nächsten Jahre angekündigt. Das ist die Aussage der Landesregierung, die hier im Raum steht. Alles andere müssen wir abwarten. Bislang ist nichts gekommen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zwei Punkte möchte ich in der Debatte noch mit auf den Weg geben, weil das eben in wortreichen Verklausulierungen angekündigt worden ist:
Erstens kommt es nicht infrage, dass die Kommunen die Zeche dafür zahlen, dass Sie nicht bereit sind, ein Sozialticket zu finanzieren.
Zweitens kommt es nicht infrage, dass Sie eine Ausrede dafür suchen, Ihre unsozialen Versprechungen umzusetzen. Auch das werden wir uns im weiteren Beratungsverfahren sehr genau anschauen und nicht tolerieren.
Ich komme zum Schluss. Eigentlich müsste man sagen: Es ist gut, dass die Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP gelernt haben. Das konstatiere ich ausdrücklich. Eines aber kann ich Ihnen empfehlen: Nachdenken kann man auch, bevor man Unsinn macht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Vielen Dank, Herr Kollege Mostofizadeh. – Die nächste Wortmeldung kommt von der SPD-Fraktion. Herr Kollege Löcker hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde es schon bezeichnend, wenn sich die CDU im Rahmen einer Aktuellen Stunde – in der es darum geht, über das Sozialticket, ein wichtiges Thema, zu diskutieren – hier nur einmal zu Wort meldet und sich danach wegduckt. Das ist schon ein Hinweis darauf, welche Kompetenzen Sie im Rahmen dieses Feldes besitzen.
Die ganze verunglückte Rhetorik Ihrer Kommunikation, meine Damen und Herren, macht sich insbesondere daran fest, dass der Ministerpräsident Mitte letzter Woche angekündigt hat, dass er sich auf den Weg machen wird, eine sozialverträgliche Lösung finden zu wollen. Da muss man einmal beleuchten, was das denn überhaupt heißt, meine Damen und Herren.
Der Sozialticketpreis befindet sich ja jetzt mit 37,80 € bereits am Limit des Stemmbaren. In Berlin kostet das gleiche Ticket 27,50 €. So viel zu den Kompetenzen.
Eine Mitfinanzierung durch die anderen Fahrgäste ist – wie mir die Nahverkehrsunternehmen in der letzten Woche mitgeteilt haben – gar nicht denkbar. Das würde nämlich massive Preiserhöhungen nach sich ziehen. Im Klartext heißt das: Die Nahverkehrsunternehmen verdienen am Sozialticket ohnehin gar nichts, meine Damen und Herren, sondern sie sind auf die Zuschüsse von 40 Millionen € angewiesen.
Es gehört auch zur Wahrheit, dass der ursprüngliche Plan, dieses Ticket durch eine angemessene Anschubfinanzierung Realität werden zu lassen, so gut funktioniert – das muss man wissen –, dass ein Wegbrechen selbiger eher einer sozialpolitischen Geisterfahrt gleichkäme. Das muss man einmal deutlich sagen.
Wer also, meine Damen und Herren, soll von dieser so beschriebenen sozialverträglichen Lösung in Zukunft wirklich partizipieren? Das ist in dem Zusammenhang eine wichtige Frage.
Erstens. Die Ticketkäufer – sie zahlen 37,80 € – fallen aus. Diesen Preis kann man ja wohl nicht mehr höher ausloben. Zweitens. Die Nahverkehrsunternehmen verdienen daran überhaupt nichts, sondern buttern zu. Das muss man wissen. Sie fallen also auch aus. Drittens. Die Kreise und Städte, meine Damen und Herren, die Gewährleistungsträger, zahlen ohnehin schon zu. Auch sie fallen also aus.
Zieht man also einen Strich unter diese Erkenntnisse, so bleibt ja nur einer übrig, meine Damen und Herren, der davon partizipieren soll, nämlich das Land Nordrhein-Westfalen.
Was hat es – die Frage sei zum Schluss erlaubt – mit einer sozialverträglichen Lösung zu tun, wenn das Land NRW durch den Einsatz der zusätzlichen 40 Millionen € für den Straßenverkehr läppische dreieinhalb Kilometer Straße bauen kann? Aus meiner Sicht ist das, was da auf Kosten der Nutzerinnen und Nutzer des Sozialtickets angestrebt wird, eher asozial; und verkehrspolitisch ist es eh eine Geisterfahrt.
Erlauben Sie mir zum Schluss die Bemerkung: Dieser Minister ist – zumindest rund um die Fragen des ÖPNV – ein Totalausfall. Das können wir an der Stelle ausdrücklich festhalten. Er hat überhaupt keine Ahnung. Und wenn ihm das jemand aufgeschrieben hat, hätte der sicher auch keine Ahnung, meine Damen und Herren.
Deshalb machen Sie Schluss, machen Sie reinen Tisch in Bezug auf diese Idee, auf Kosten der Kommunen und der Zweckverbände einen neuen Versuch zu organisieren. Der wird scheitern. Lassen Sie
uns lieber für die Nutzerinnen und Nutzer 10 Millionen € mehr in die Hand nehmen! Das wäre eine gute Tat. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Löcker. – Weitere Wortmeldungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind hier oben nicht angezeigt worden. – Das bleibt auch so. Dann schließe ich an dieser Stelle die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 1 und rufe auf:
Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, heute keine Aussprache durchzuführen.
Wir können also sofort zur Abstimmung über die Überweisung des Antrages kommen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 17/1282 an den Verkehrsausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung zur Mitberatung. Alle fünf Fraktionen haben sich ebenfalls darauf verständigt, dass die abschließende Aussprache und Abstimmung nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen soll.
Möchte jemand gegen diese Überweisung stimmen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Dann haben wir gemeinsam so überwiesen.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anforderungen von Eltern an den Umfang und
die Flexibilität der Betreuungszeiten im frühkindlichen Bereich haben sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt.
Der klassische Halbtagskindergarten, wie er noch vor einigen Jahren in Nordrhein-Westfalen die Regel war, wird kaum noch nachgefragt. Wir müssen feststellen, dass die starren Buchungszeiten von 25, 35 und 45 Stunden des sogenannten Kinderbildungsgesetzes nicht der Lebenswirklichkeit von Familien entsprechen. Die 25-Stunden-Kontingente werden kaum noch nachgefragt, und auch das 35-StundenAngebot gerät gegenüber dem 45-Stunden-Platz immer stärker ins Hintertreffen. Um einigermaßen flexibel zu bleiben, nutzen Eltern das Höchstmaß an Buchungszeiten, auch wenn sie es mit zum Teil hohen Kitabeiträgen erkaufen müssen.
Die breite Spanne der Schließzeiten der Einrichtungen, die zwischen 13:15 Uhr und 21:30 Uhr liegen, zeigt, dass es in Nordrhein-Westfalen – ebenso wie bei den Kitabeiträgen – bei den Betreuungsmöglichkeiten einen bunten Flickenteppich gibt. Dies entspricht aber häufig nicht den Wünschen der Familien.
Nordrhein-Westfalen hat gesetzlich starre Buchungszeitenmodelle festgelegt. Es hat aber keinen landesweiten Überblick über die Betreuungsbedarfe der Familien. Hier muss die Landesregierung ansetzen und eine konkrete Bedarfsermittlung vornehmen. Daraus lassen sich dann entsprechende Maßnahmen ableiten.
Gesetzliche Regelungen zumindest hinsichtlich der Öffnungszeiten der Einrichtungen gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht. Hier wäre ein erster Ansatzpunkt. Ein zweiter muss sich mit den Randzeiten – also den Zeiten vor 7:30 Uhr und nach 16:30 Uhr – befassen. Erfahrungen aus dem Bundesprogramm KiTaPLUS zeigen, dass für die allermeisten Familien der Bedarf bereits gedeckt ist, wenn zumindest eine Kita im Sozialraum Betreuungszeiten von 7 bis 18 Uhr anbietet.
Dann lassen Sie uns über jene sprechen, die es besonders schwer haben, Beruf und Familie zu vereinbaren. Das sind etwa Beschäftigte im Schichtdienst oder auch Alleinerziehende. Hier können Kombinationen von Kita und Tagespflege helfen.
Besonders erfolgversprechend arbeitet aber auch das Essener Projekt „Sonne, Mond und Sterne“ des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter. Im eigenen Zuhause werden hier Kinder zu untypischen Zeiten von sogenannten Kinderfeen betreut. Durch die bedarfsgenaue Betreuung konnten viele Mütter wieder eine Beschäftigung aufnehmen.
Es muss uns gelingen, derartige Konzepte in Gesetzesform zu gießen, damit Familien einen Anspruch darauf haben und passgenaue Lösungen nicht Glückssache bleiben.
Für die SPD ist wichtig: Bei allen Maßnahmen muss weiterhin das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen. Als Richtschnur muss deshalb gelten: Eine tägliche Betreuungszeit von neun Stunden für das Kind darf in der Regel nicht überschritten werden. Eine familiengerechte Arbeitswelt heißt auch nicht, dass Kinder den Schichtdienst ihrer Eltern nachvollziehen müssen.
Um das zu erreichen, ist es erforderlich, dass der Arbeitsmarkt familiengerechter und nicht die Familien arbeitsmarktgerechter werden.
Auf abstrakter Ebene teilt ja auch die Mitte-rechtsRegierung diesen Leitspruch. Dazu gehört dann aber auch die verbindliche Einbindung der Arbeitgeber. CDU und FDP setzen stattdessen auf Freiwilligkeit, garniert mit ein paar Best-Practice-Beispielen. Bislang ist noch nicht einmal vorgesehen, dass Nordrhein-Westfalen und die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangehen. Das reicht uns nicht.
Flexible und bedarfsgerechte Betreuungsangebote brauchen das Land, aber auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Sie brauchen ferner eine auskömmliche Finanzierung der frühkindlichen Bildung in Nordrhein-Westfalen. Träger und Einrichtungen müssen die Möglichkeit haben, ihre Öffnungszeiten entsprechend der zeitlichen Bedarfe anzubieten. Dafür muss das erforderliche Personal finanziert werden. Dafür braucht es ein neues Kitagesetz.