Protocol of the Session on November 16, 2017

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen – weil die antragstellende Fraktion direkte Abstimmung beantragt hat, was ich für das Thema nicht angemessen finde –: Wir werden den vorliegenden Antrag ablehnen. Weder teilt die FDP-Fraktion die im Antrag enthaltenen Unterstellungen bzw. die darin enthaltene Polemik, noch halten wir den Antrag für sachdienlich, um Wissenschaftlern und Forschern auch in ihren Diskussionen und Abwägungen tatsächlich eine Unterstützung zu bieten.

Forschungsfreiheit heißt nicht Verantwortungslosigkeit; wir haben das an verschiedenen Stellen diskutiert.

Es geht auch gar nicht so sehr um die Frage, ob Forschung friedlichen Zwecken dienen soll; das ist ganz klar geregelt. Wir haben zwar im Artikel 5 unseres Grundgesetzes klar die Freiheit von Forschung und Wissenschaft verankert, aber das Bundesverfassungsgericht hat mehr als deutlich auch klargestellt, dass diese Forschungsfreiheit nicht völlig schrankenlos ist, sondern ebenfalls verfassungsimmanenten Schranken unterliegt.

(Dietmar Bell [SPD]: Genau!)

Da sind unter anderem anzuführen: das Friedensgebot der Präambel unseres Grundgesetzes oder auch Artikel 26, der im Übrigen auch für die private Forschung gilt.

Gleichzeitig gibt es in unserem Grundgesetz auch andere Regelungen. Zum Beispiel ist in Artikel 87

(Zuruf von der SPD: Artikel 87!)

der militärische Verteidigungsauftrag verankert. Weitere Regelungen finden sich im Völkerrecht. „Responsibility to protect“, das von den Vereinten Nationen anerkannt ist, sieht vor, zum Schutz vor Völkerrechtsverletzungen militärisch zu intervenieren. Deswegen sollten wir hier keine Stellvertreterdebatte zu diesen Fragestellungen auf dem Rücken von Forschung und Wissenschaft führen.

Meine Damen und Herren, Hochschulen sind auch Orte der Grundlagenforschung. Wir haben uns in den vergangenen Jahren verschiedentlich darüber ausgetauscht, ob es gerade bei der Grundlagenforschung möglich sei, eine Generalzweckbindung in „gute“ und „schlechte“ Zwecke von Forschung vorzunehmen. Ich möchte ganz klar für uns und für mich sagen: Ich will, dass die Forscherinnen und Forschern keine Schere im Kopf haben und freies Denken einstellen.

(Beifall von Dr. Stefan Berger [CDU])

Ich will vielmehr, dass sie weiterdenken und dass sie Freiheit haben, Ideen und Innovationen mit Blick auf Produkte, Verfahren und Methoden zu entwickeln. Sie sollten sich nicht in vorauseilendem Gehorsam irgendwelche Denkverbote auferlegen.

Das entlässt sie nicht aus der Verantwortung, auch stets die verfassungsimmanenten Schranken ihrer eigenen Forschungsfreiheit zu überprüfen und ethische Fragen zu beantworten, die die Anwendung und Nutzung von bestimmten Ergebnissen betreffen. Es gibt im Übrigen durchaus Ansatzpunkte dafür – wir haben viele Debatten im gesellschaftlichen Diskurs leider noch nicht geführt –, bestimmte Dinge in geeigneter Weise transparent darzustellen. Denn wir alle wissen: Es gibt einige Forschungsergebnisse, die wir lieber nicht vollständig transparent haben wollen, weil wir eben auch dem Frieden dienen wollen.

Ein Aspekt kommt bei diesem Antrag komplett zu kurz: Hier wird völlig die Dual-Use-Problematik ausgeblendet. Im Antrag wird nicht dem Problem Rechnung getragen, dass die Unterscheidung zwischen militärisch-kriegerischer und ziviler Nutzung oftmals schwierig ist. So ist zum Beispiel die Friedens- und Konfliktforschung per se dazu angetan, militärischen oder interventionistischen Fragestellungen zu dienen.

Im Bereich der Medizin sind es solche Dinge wie die Entwicklung von Impfstoffen oder auch die Traumaforschung, die in Teilen aus Forschung für militärische Zwecke entwickelt wurden, aus denen die Zivilgesellschaft jedoch einen sehr großen Nutzen zieht und die Millionen von Menschen gerettet haben. Das gilt insbesondere für die Impfstoffe.

Ein weiterer Bereich – lieber Matthi Bolte-Richter, da fällt es mir immer besonders stark auf – ist das gesamte Feld der Digitalisierung: die Erfindung des Internets, GPS, satellitengestützte Kommunikation, Fragen im Zusammenhang mit Cybersecurity sowie autonome Mobilität. All das gäbe es möglicherweise noch nicht.

Die Redezeit.

Überall dort besteht doch diese Problematik, der Sie in keiner Weise Rechnung tragen.

Ich würde mir sehr wünschen – und das können wir gerne auch in geeigneter Weise im Wissenschaftsausschuss tun, im Zweifel bei der Hochschulgesetznovelle; das sei meine letzte Bemerkung, Frau Präsidentin –, dass wir die Gelegenheit nutzen, uns darüber noch in der Sache auszutauschen. Der vorliegende Antrag ist jedenfalls ungeeignet. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die AfD spricht Herr Kollege Seifen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der hier vorliegende Antrag belegt einmal mehr die gesinnungsethische Haltung der Grünen bei ihren politischen Zielsetzungen.

Sie sprechen in Ihrem Antrag von Forschungszielen und Forschungsergebnissen, die gesellschaftlich nicht erwünscht sind. Können Sie mir einmal sagen, wer dieses gesellschaftlich Gewünschte identifiziert? Sind Sie da vielleicht in der Gedankenwelt von Menschen, die glauben, ihre eigenen Vorstellungen von der Welt wären so rein und edel, dass sie für alle anderen gelten sollen?

(Beifall von der AfD – Zuruf von der AfD: So ist es!)

Sind wir da vielleicht bei Rousseaus „Volonté générale“ und damit natürlich wieder bei den Jakobinern und ihren ideologischen Nachfolgern, die glaubten, den allgemeinen Volkswillen zu kennen und ihn mit den unterschiedlichsten Gewaltmitteln durchsetzen zu dürfen?

(Karl Schultheis [SPD]: Das sind Sie doch!)

Wie ist das zu verstehen, wenn Sie im ersten Absatz davon sprechen, dass aufgrund – ich zitiere aus Ihrem Antrag – „von Initiativen aus der Friedensbewegung und von anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen“ – Zitat Ende und jetzt frei gesprochen – immer mehr Hochschulen eine Zivilklausel in ihre Grundordnung aufgenommen hätten? Was berechtigt diese gesellschaftlichen Gruppen dazu, eine solche Initiative in die Hochschulen hineinzutragen, welche die Freiheit der Forschung maßgeblich einschränkt und behindert? Woher nehmen diese Gruppen ihre Legitimation, und welcher Art sind diese Initiativen? Haben sie den gleichen Gewaltcharakter wie die Aktionen, mit denen heutzutage immer wieder Vorträge missliebiger Professoren an den Universitäten ver

hindert werden? Und sind die jeweiligen Universitäten durch ähnliche oder subtilere Gewaltaktionen zur Zivilklausel gezwungen worden?

Das sind Fragen über Fragen, die sich aus der Formulierung Ihres Antrags ergeben; denn hinter Ihren apodiktischen Formulierungen verbirgt sich meiner Ansicht nach doch eine besserwisserische Attitüde, mit der Sie anderen vorschreiben wollen, Ihren Vorstellungen bedingungslos zu folgen.

(Beifall von der AfD – Zuruf von der SPD)

Genau hier leisten wir von der AfD Widerstand. Wir werden die Freiheit gegen Ihre Gängeleien verteidigen.

(Karl Schultheis [SPD]: Bitte nicht!)

Im Übrigen widerspricht Ihr Antrag auch den augenblicklichen und grundsätzlichen Erfordernissen.

Sie sagen doch selbst, dass die Welt von internationalen Krisen und bewaffneten Konflikten geprägt ist. Gut, dass Sie das bemerkt haben. Und vor diesem Hintergrund halten Sie es für verantwortungsvoll, sich als Gesellschaft aus der militärischen Forschung zurückzuziehen? Dann sollten Sie bitte bedenken, dass die Debatte um ein Verbot der Militärforschung auch verteidigungsmilitärische Forschung aus

schließt. Ich hielte es für verantwortungslos, die Menschen des Landes, für dessen Wohl zu sorgen wir als Abgeordnete die Verpflichtung übernommen haben, schutzlos potenziellen Aggressoren auszuliefern,

(Beifall von der AfD)

Aggressoren, die sich einen Dreck um unsere Friedensliebe kümmern und alles daransetzen, militärische Überlegenheit zu generieren.

(Karl Schultheis [SPD]: Setzen Sie sich bitte hin!)

Verantwortungsvolle Politik wird alles tun, um die Wehrhaftigkeit des eigenen Staates aufrechtzuerhalten, und dazu gehören auch Forschungen im militärischen Nutzbereich.

Zum anderen lassen sich Forschungsprojekte nicht immer genau dem zivilen oder militärischen Bereich zuordnen, denn die Entwicklung von Waffen beschränkt sich nicht auf ihre gezielte Forschung. Waffen können auch das Ergebnis einer Forschung sein, welches am Anfang noch nicht absehbar war. Das betrifft weniger die anwendungsorientierte Forschung, aber durchaus die Grundlagenforschung.

Des Weiteren sind nicht die Forschung und ihre Ergebnisse die Quelle des Übels, sondern die jeweilige Gesinnung, mit der man das Erforschte einsetzt. Wissen ist zunächst einmal gesinnungsfrei, es ist nicht per se gut oder schlecht, und Waffen sind es auch nicht. Der Einsatz von Waffen kann dem Schutz dienen oder der Verfolgung böser Absichten. Ja,

man kann bekanntlich sogar ein Auto bewusst einsetzen, um zu töten. Ich hoffe nicht, dass die Grünen irgendwann einmal einen Antrag stellen, die Forschungen im Bereich der Automobilbranche einzustellen.

(Beifall von der AfD)

Die Zivilklausel beschränkt also die Forschungsfreiheit, gefährdet den technologischen Wissensstand unseres Landes im Militärsektor, macht uns in Verteidigungsfragen abhängig von anderen Ländern und führt zu einem Spitzelsystem und damit zu einem Kotrollwahn, der unserem Ideal der Forschungsfreiheit diametral entgegenläuft.

Wir lehnen den Antrag ab, möchten ihn aber gerne im Ausschuss diskutieren. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Danke, Herr Kollege Seifen. – Für die Landesregierung hat jetzt Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die im Antrag gewählte Formulierung erscheint schon allein aus verfassungsrechtlichen Erwägungen bedenklich. Schließlich kann man die konkrete Beschlussempfehlung durchaus als eine Begrenzung der Wissenschaftsfreiheit werten.

Der Verzicht auf jede staatliche Einwirkung auf den Prozess der Gewinnung und Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse ist im Grundgesetz in Artikel 5 Absatz 3 geregelt. Dabei gelten natürlich die Schranken, die Frau Abgeordnete Freimuth hier schon sehr gut dargelegt hat.

Das, was die Verfassungsgerichtsrechtsprechung angeht, möchte ich gar nicht wiederholen.

Ganz unabhängig von den verfassungsrechtlichen Überlegungen bin ich mit Blick auf den Antrag und die im Hochschulgesetz formulierte sogenannte Zivilklausel davon überzeugt, dass die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen keine regulatorischen Vorgaben mit Blick auf die Zielsetzung von Frieden und Demokratie benötigen. Diese Ziele sind tief im gesellschaftlichen Bewusstsein verankert.

Sie haben es sehr zutreffend dargestellt, Herr BolteRichter: Seit den 60er-Jahren ist das ein wesentlicher Bestandteil vieler Debatten, die genau dieses Bewusstsein sehr stark geformt haben, das nicht nur in der Gesellschaft im Allgemeinen, sondern auch in den Wissenschaftsinstitutionen und selbstverständlich auch bei den dort tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vorhanden ist.