Protocol of the Session on November 16, 2017

Grundsätzlich gilt: Friedlichkeit und Frieden sind ein hochrangiges verfassungsrechtliches Element. Unser Grundgesetz erlaubt aber auch ausdrücklich den Einsatz militärischer Mittel zur Landesverteidigung. Von daher ist die bisherige Regelung im Hochschulzukunftsgesetz nicht nur unklar, sie ist verwirrend und überflüssig.

Darüber hinaus wirkt eine Zivilklausel auch degenerierend. Sie verhindert Innovation, sie erschwert Auftragsforschung – auch für die Bundeswehr –, sie begrenzt Fachdisziplinen mit potenziellen militärischen Anwendungen wie Laserforschung, IuK-Technik und Nanotechnologie. Erfindungen wie das Internet, das aus dem Arpanet des US-Verteidigungsministeriums entstanden ist, wären damit ausgeschlossen oder würden zumindest behindert.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Nur durch eine unabhängige Forschung und Wissenschaft ist es möglich, eine wahrheitsgeleitete Wissenschaft zu betreiben.

Die Zivilklausel stellt einen schweren Eingriff in die vom Grundgesetz garantierte Wissenschaftsfreiheit dar. Es besteht die Gefahr, dass insbesondere von politischen Gruppierungen der Friedensbegriff benutzt wird, um den Betrieb an den Hochschulen für eigene Zwecke zu instrumentalisieren oder zu steuern. Zivilklauseln können herangezogen werden, um Forschungsvorhaben politisch zu diskreditieren.

Zusammenfassend gilt also: Die Zivilklausel in Nordrhein-Westfalen ist schon mit Zwang eingeführt worden.

(Karl Schultheis [SPD]: Gesetze sind kein Zwang!)

Sie ist unklar, sie ist überflüssig, sie lähmt und hemmt die Forschung und sie kann politisch instrumentalisiert werden.

Im Sinne der Freiheit werden wir es den Hochschulen freistellen, selbstständig zu entscheiden, wie mit diesem Thema umgegangen werden soll. Wir beenden die politische Bevormundung der Hochschulen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Berger. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Bell.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die neue Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen diskreditieren die sogenannte Zivilklausel als Element zentraler Steuerung und unnötigen bürokratischen Aufwands.

(Daniel Sieveke [CDU]: Richtig!)

Sie hat angekündigt, dass sie das bestehende Hochschulgesetz überarbeiten will und die Pflicht zur Aufnahme von Zivilklauseln in die Grundordnung der Hochschulen abschaffen wird.

(Bodo Löttgen [CDU]: Exakt!)

Die jetzt von der Regierungskoalition losgetretene Debatte wirkt dabei seltsam aus der Zeit gefallen. In einem internationalen Umfeld, das durch den Verlust von demokratischen Mindeststandards und die Zunahme militärischer Konflikte geprägt ist, ist es gerade die Aufgabe von Hochschulen, sich der eigenen Verfasstheit zu vergewissern. Nichts anderes, als dies einzufordern, haben wir 2014 durch die Neuformulierung des § 3 Absatz 6 im Hochschulzukunftsgesetz getan.

(Zuruf von Daniel Sieveke [CDU])

Ja, Sie sind der Kenner der Hochschulpolitik, Herr Sieveke, das nehme ich gerade zur Kenntnis.

(Daniel Sieveke [CDU]: Was ist das denn für eine Arroganz?)

Deshalb ist es zur Versachlichung der Debatte sicherlich notwendig, für Sie den Wortlaut der Vorschrift noch einmal darzustellen. § 3 Absatz 6 lautet:

„Die Hochschulen entwickeln ihren Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt. Sie sind friedlichen Zielen verpflichtet und kommen ihrer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nach innen und außen nach. Das Nähere zur Umsetzung dieses Auftrags regelt die Grundordnung.“

Die abschließende Formulierung mit Aufnahme des Bezugs zur Demokratie ist auf Vorschlag des Wissenschaftsausschusses durch das Parlament vorgenommen worden. Wie kommen Sie eigentlich auf die absurde Idee, dies als bürokratische Fessel zu bezeichnen? Wer diese Formulierung nicht mittragen kann, sollte sich nicht hinter der Freiheit der Hochschulen verstecken, sondern sagen, was er inhaltlich wirklich will.

Sie sind darlegungspflichtig hinsichtlich der Frage, inwieweit die Hochschulfreiheit durch diese Regelung im Hochschulgesetz beschränkt worden ist. Uns ist bis zum heutigen Zeitpunkt aus den Hochschulen kein einziger Fall vorgetragen worden, bei dem diese Formulierung die Wissenschaftsfreiheit einge

schränkt hätte. Ich bin der Auffassung, dass Sie, wenn Sie diese Debatte sachgerecht führen wollen, Beispiele bringen müssen, bei denen diese Formulierung letztlich jenseits der Verfasstheit der Hochschulen reale Einschränkungen mit sich gebracht hat.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zu- ruf von der AfD)

Vielmehr hat die neue gesetzliche Regelung, die wir damals in Kraft gesetzt haben, viele Konflikte an den Hochschulen deeskaliert. Wir hatten nämlich im Vorfeld dieser gesetzlichen Normierung sehr häufig inhaltliche Auseinandersetzungen in den entsprechenden Gremien der Hochschulen über die Frage, welche Inhalte an der eigenen Hochschule bearbeitet werden sollen und welche nicht.

Es hat Klarheit gegeben und keine Entmündigung, wie hier formuliert wurde.

Die aktuelle Debatte, die durch Ihr Vorhaben initiiert wird, tut auch den Hochschulen nicht gut, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Bodo Löttgen [CDU]: Lassen Sie doch die Hochschulen entscheiden!)

Deswegen nenne ich nur die Überschrift aus der „Westdeutschen Zeitung“ von heute: „Die Zivilklausel steht vor dem Aus. NRW-Ministerin Pfeiffer-Poensgen will den Hochschulen in NRW militärische Forschung wieder erlauben“.

(Lachen von Ministerin Isabel Pfeiffer-Poens- gen)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, genau das wollen die Hochschulen nicht.

(Bodo Löttgen [CDU]: Woher wissen Sie das denn?)

Sie wollen auch eine solche Debatte überhaupt nicht, die sie hier lostreten,

(Zuruf von der CDU: Mit welcher Arroganz Sie hier auftreten!)

weil sie von Ihnen mit einem Label versehen werden, das sie selbst überhaupt nicht wünschen.

Ich will deshalb auch gern aus dem Kommentar von Frau Dowe in der heutigen „WZ“ mit Erlaubnis der Präsidentin zitieren:

„Wer die Abschaffung der Zivilklausel auf landespolitischer Ebene jedoch gleichgültig abnickt, macht es sich dennoch zu einfach: Denn abseits der praktischen Konsequenzen hat die Politik eine Verantwortung, sich an dem in der Verfassung formulierten, friedlichen Leitbild in der Forschung zu orientieren und sich einschränkungslos zu unseren humanistischen Werten zu bekennen.“

(Daniel Sieveke [CDU]: Lesen Sie mal den An- fang davon vor!)

„Die Zivilklausel hat dafür ein starkes Signal weit über den Campus hinaus gesandt, das die Politik nicht leichtfertig einem vermeintlichen Bürokratieabbau opfern sollte. Wenn an den Hochschulen ohnehin kein Interesse an militärischer Forschung besteht, können sie auch gut ohne die theoretische Möglichkeit dazu leben.“

Ich habe schon in der Debatte zur kleinen Regierungserklärung zum Ausdruck gebracht, dass ich mir große Sorgen mache, wenn die Herausforderungen an den Wissenschaftsstandort Nordrhein-Westfalen auf Punkte wie die Zivilklausel oder die Rahmenvorgaben beschränkt werden.

Die Redezeit.

Das tut diesem Land nicht gut.

Liebe Mitglieder der Regierungskoalition, entfesseln Sie sich selbst und weiten Sie den Blick auf die wesentlichen Zukunftsfragen des Wissenschaftssystems.

Herr Kollege Bell!

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege Bell. – Das war eine schwierige Situation, weil der Kollege schon die Redezeit überschritten hatte. Es hätte noch den Wunsch nach einer Zwischenfrage gegeben.

(Daniel Sieveke [CDU] winkt ab.)

Danke, Herr Kollege Sieveke, für Ihr Verständnis. – Für die FDP-Fraktion spricht Frau Kollegin Freimuth.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen – weil die antragstellende Fraktion direkte Abstimmung beantragt hat, was ich für das Thema nicht angemessen finde –: Wir werden den vorliegenden Antrag ablehnen. Weder teilt die FDP-Fraktion die im Antrag enthaltenen Unterstellungen bzw. die darin enthaltene Polemik, noch halten wir den Antrag für sachdienlich, um Wissenschaftlern und Forschern auch in ihren Diskussionen und Abwägungen tatsächlich eine Unterstützung zu bieten.