Ich möchte gerne, dass die Frage aufgerufen wird. Ich möchte dem angeblich so tollen Typ von Ministerpräsident die Chance geben, sich zu diesem Sachverhalt noch persönlich zu äußern.
Dann haben wir noch die Mündliche Anfrage 90 der Abgeordneten Wibke Brems. Wie soll damit verfahren werden: schriftliche Beantwortung oder mündlicher Wiederaufruf? Bitte, Frau Brems.
Beim nächsten Mal wieder aufrufen. So wird das hier protokolliert, und dann wird auch so verfahren. Ich bedanke mich. Weitere Anfragen liegen nicht vor. Die Fragestunde ist damit nach einer Stunde, 52 Minuten und 52 Sekunden geschlossen.
Die Aussprache ist eröffnet. Marco Schmitz hat für die CDU-Fraktion das Wort, und der Präsident übernimmt die Sitzungsleitung. Bitte schön, Herr Präsident.
Sehr geehrte Herren Präsidenten! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nicht weiter über Textilunternehmen sprechen, sondern mich jetzt um das Qualifizierungschancengesetz kümmern, für das wir in Nordrhein-Westfalen Werbung machen müssen.
Wir leben in einer Welt, die von ständigem Wandel geprägt ist. Strukturwandel und Digitalisierung sind dabei nur einige Schlagwörter, die diesen Wandel prägen. Für Beschäftigte bedeutet das, dass sich die Qualifikations- und Kompetenzanforderungen angesichts dieser Veränderungen weiterentwickeln.
Auch die Coronapandemie stellt uns vor neue Herausforderungen, die einen strukturellen Wandel mit sich bringen müssen. Aktuell zeigt sich auch: In dieser Phase besteht nach wie vor oder sogar noch viel stärker der Bedarf, Know-how und Wissen aufzufrischen bzw. neu zu erlernen.
Aktuell befinden sich leider viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Man kann diese Zeit aber auch nutzen, denn es besteht die Möglichkeit, während des Wegfalls der Beschäftigung Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen.
Das Qualifizierungschancengesetz bietet dafür die entsprechende Grundlage. Damit verbunden sind Chancen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die Gesamtgesellschaft. Durch das Gesetz erhalten alle Personen, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden, Unterstützung bei ihrer beruflichen Qualifizierung. Dabei spielen Alter, Ausbildungsgrad und Betriebsgröße keine Rolle.
Man muss es einmal fragen: Warum nutzen Arbeitnehmer, die gerade in Kurzarbeit sind, die Zeit nicht, um sich fortzubilden, und das auch noch kostendeckend, weil es finanziert wird?
Kommen wir zu den finanziellen Vorteilen. Abhängig von der Unternehmensgröße gibt es Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten. Es gibt Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, wenn der Arbeitgeber seine Mitarbeiter während der Weiterbildung weiter bezahlt.
Geht es bei der Weiterbildung um den Erwerb eines Berufsabschlusses, kann der Zuschuss sogar bis 100 % des Entgelts betragen. Kleine und mittelständische Unternehmen erhalten somit besondere Anreize, in die Weiterbildung ihrer Angestellten zu investieren.
Die Maßnahmen bieten sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber relevante Vorteile. Die Mitarbeiter erwerben neue Kompetenzen, steigern ihre Qualifikation, bilden sich für das Unternehmen in den relevanten Bereichen weiter und liefern insbesondere während der aktuellen Situation einen großen Mehrwert.
Erfolgt die Weiterbildung während der Kurzarbeit, besteht für den Arbeitsausfall auch ein Anspruch auf
Kurzarbeitergeld. Man wird also weiterhin bezahlt, obwohl man die Weiterbildung macht. Entscheidend hierbei ist, dass die Weiterbildung überwiegend Kenntnisse oder Fähigkeiten vermittelt, die für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbar sind.
Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen müssen jederzeit in der Lage sein, die Qualifizierungsmaßnahmen an die aktuellen betrieblichen Anforderungen anzupassen.
Jetzt muss ich etwas technisch werden: Vom 1. Juli 2021 bis zum 31. Dezember 2021 werden für alle Betriebe, die bis Ende Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, auch die Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Man sieht also: Der Staat kümmert sich darum, dass möglichst viele Menschen das in Anspruch nehmen.
Das Qualifizierungschancengesetz bietet die Möglichkeit, unsere Gesellschaft nicht nur fit für die aktuellen Herausforderungen zu machen, sondern Beschäftigte auch auf die Zukunft vorzubereiten.
Das Gesetz birgt hervorragende Möglichkeiten und einen hohen Mehrwert, insbesondere während der digitalen Transformation in Nordrhein-Westfalen.
Unterstützen wir die Menschen in unserem Bundesland, indem wir ihnen aufzeigen, welche beruflichen Chancen bestehen. Lassen Sie uns die Nutzung des Qualifizierungschancengesetzes vorantreiben, um besser und stärker durch alle Herausforderungen und Krisen zu kommen. Ich würde mich freuen, wenn Sie dem Antrag zustimmen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Infolge der Coronapandemie und der damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens mussten in diesem Jahr Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit gehen.
Angesichts der aktuellen Entwicklung der Infektionszahlen ist auch noch nicht absehbar, wann diese Menschen wieder in vollem Umfang ihrer Arbeit nachgehen können. Gerade deswegen ist es so wichtig, die Zeiten ohne Beschäftigung sinnvoll zu nutzen. Wir plädieren dafür, diese Zeiten für den Erwerb und Erhalt von Qualifikationen zu nutzen.
Qualifizierung und Weiterbildung sind ja eigentlich nicht erst seit heute wichtig, aber sie sind heute wichtiger denn je. Wir haben es mit einer sich wandelnden Arbeitswelt und ständig neuen Herausforderungen zu tun.
Wir sprechen von der digitalen Arbeitswelt, von der Globalisierung, vom Strukturwandel und vom Fachkräftemangel. Letzterer wird nach der Coronakrise wieder in den Fokus geraten. Angesichts dessen sollten wir diese Zeit der Krise für diese Themen so gut wie möglich nutzen.
Von den neu erworbenen oder auch den ausgebauten Kompetenzen profitieren auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie erhalten neue Chancen. Auch die Betriebe profitieren davon: Sie können nämlich ihre Beschäftigten an ihr Unternehmen binden.
Auch in Pandemiezeiten ist Weiterbildung möglich. Wir haben E-Learning. Wir haben Angebote direkt am Arbeitsplatz oder im Betrieb. Wir sollten auch realistisch sein: Wir können davon ausgehen, dass Weiterbildungseinrichtungen eher wiedereröffnen dürfen als Freizeiteinrichtungen.
Mit dem Qualifizierungschancengesetz werden die Möglichkeiten zur Förderung von Weiterbildung deutlich ausgeweitet. Unternehmen können sowohl Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten als auch zum gezahlten Arbeitsentgelt erhalten. Die Höhe der Zuschüsse ist dabei abhängig von der Betriebsgröße.
Die Teilnahme an entsprechend geförderten Angeboten zur Qualifizierung ist auch während einer Phase der Kurzarbeit möglich. Sofern ein Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt und eine Weiterbildung während der Kurzarbeit durchgeführt wird, besteht auch für die Zeit der Weiterbildung Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Für die Förderung von Weiterbildung bei Kurzarbeit gelten aber einige Bedingungen. So müssen im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme überwiegend Kenntnisse oder Fähigkeiten vermittelt werden, die für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbar sind.
Die Ausgestaltung der Maßnahme hat sich an den durch den Arbeitsausfall bestimmten Gegebenheiten im Betrieb zu orientieren, und das Verschieben oder Abbrechen der Maßnahme muss jederzeit möglich sein, wenn es die vorhandene Arbeit im Betrieb erfordert.
Zudem wurde befristet bis zum 31. Juli 2023 für die Arbeitgeber die Möglichkeit geschaffen, sich bei der Kurzarbeit die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte erstatten zu lassen, die während des Bezugs von Kurzarbeitergeld qualifiziert werden.
Aufgrund der infolge der Coronapandemie verabschiedeten Regelungen über Erleichterungen der Kurzarbeit kann diese Möglichkeit zur Förderung von Weiterbildung während der Kurzarbeit im Zeitraum
bis Mitte 2021 zwar noch keine Wirkung entfalten; aber von da an erwarten wir, dass dadurch deutliche Anreize geschaffen werden.
Diese Ausführungen zeigen, dass wir noch mehr konkrete Informationen und Beratung brauchen, um die Potenziale des Gesetzes in vollem Umfang in Nordrhein-Westfalen ausschöpfen zu können. Dabei setzt das Land auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen, mit Unternehmen, Kammern und Weiterbildungsanbietern. Das wollen wir mit dem vorliegenden Antrag vorantreiben.
Ebenso fordern wir von der Bundesebene, dass die Bedingungen für die Inanspruchnahme sowie die Förderinstrumente überprüft und möglichst vereinfacht oder auch verbessert werden. Dazu zählt auch eine Verlängerung der befristeten Regelung zur hälftigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge. So können wir Chancen zur Qualifizierung von Beschäftigten in Kurzarbeit besser nutzen.
Ich bedanke mich jetzt nicht nur für die Aufmerksamkeit. Da dies meine letzte Rede für dieses Jahr ist, möchte ich Ihnen allen auch eine besinnliche Zeit, ein paar schöne Festtage, einen guten Rutsch und vor allem viel Gesundheit im neuen Jahr wünschen. Ich wünsche uns allen nur das Beste. Möge es nächstes Jahr besser werden. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die Pandemie hat uns alle fest im Griff. Daher ist es wichtig, dass wir uns in möglichst vielen dieser Bereiche intensiv damit auseinandersetzen, wie wir damit umgehen und Perspektiven aufzeigen können.
Ein zentraler Bereich dabei ist, wie wir mit den Auswirkungen in der Wirtschaft und damit auch in der Arbeitswelt umgehen. Vermutlich haben die meisten von uns zuletzt wieder verstärkt Hinweise und kritische Nachfragen aus ihren Wahlkreisen, aber auch darüber hinaus bekommen, wie es für Unternehmen und Beschäftigte weitergehen soll. Das gilt ebenso für die vielen Solo-Selbstständigen.