Denn sonst könnte man sich nicht vorstellen, dass das, was wir aktuell erleben, nämlich diese Absetzung von der Tagesordnung, überhaupt möglich ist. Jetzt gibt es zwar die Ankündigung, man werde eventuell im Dezember – geplant ist der 14. Dezember – wieder
das Thema auf die Agenda nehmen. Einzig ist noch nicht klar, ob CDU/CSU diesem Gesetz so zustimmen würden.
Da muss man sich die Frage stellen: Waren all die Worte, waren all die Forderungen und auch das klare und deutliche Auftreten des Arbeitsministers umsonst? Haben wir es wieder damit zu tun, dass die Bundestagsfraktionen einknicken, weil sie bearbeitet wurden, weil sie weiterhin wollen, dass Werkverträge und damit miserable Arbeitsbedingungen in dieser Branche fortgesetzt werden?
Das ist der Punkt, um den es geht. Und wenn in Richtung Berlin ein Signal gehen soll, dass dies beendet wird, dann muss dieses Signal von diesem nordrhein-westfälischen Parlament kommen.
Hier in diesem Bundesland, wo wir letztendlich den Kernbereich der Fleischindustrie in Deutschland haben, hier, wo wir erlebt haben, was in Rheda-Wiedenbrück und woanders stattgefunden hat, muss das Signal erfolgen.
Ich habe – wie viele andere auch – sehr positiv zum Beispiel die Einwendungen zur Kenntnis genommen, die Sie, Kollege Marco Schmitz, auch in der letzten Sitzung des AGS geäußert haben. Das ist sehr gut und sehr positiv.
Jetzt geht es darum, sicherzustellen, dass niemand es durch irgendein Schlupfloch in Berlin schafft, dieses Zeitfenster, das wir jetzt haben und das durch Corona sehr sichtbar geworden ist, zu schließen, um zu verhindern, dass dieses klare und deutliche Gesetz im Deutschen Bundestag nicht beschlossen wird.
Jetzt gilt es, klar Farbe zu bekennen und auch aus diesem Parlament Signale in Richtung Bundesregierung – insbesondere eines Teils der Bundesregierung – zu senden und zu sagen: Schluss mit den Debatten, Schluss mit Lobbyismus; für gute, klare, würdige Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie. Deshalb muss dieses Arbeitsschutzkontrollgesetz kommen.
Ich appelliere an alle in diesem Hause, diesem Antrag zuzustimmen. Noch mehr appelliere ich an die Kolleginnen und Kollegen der CDU, alles dafür zu tun, dass die Blockadehaltung in Berlin endlich beendet wird. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Neumann, ich bin immer ein bisschen skeptisch, wenn Sie mich von hier vorne loben. Dann muss ich immer überlegen, ob ich alles richtig oder etwas falsch gemacht habe.
Ja, das habe ich auch. Da bin ich auch der vollen Überzeugung. In dem Punkt habe ich alles richtig gemacht, und da sind wir nicht weit voneinander entfernt. Es zählt nun einmal zu den Traditionen der CDU und zur sozialen Marktwirtschaft, dass wir uns um die Menschen kümmern. Deswegen haben wir klar und deutlich gesagt: Wir werden diese Missstände in der Fleischindustrie beenden, und dazu stehen wir nach wie vor.
Ich habe auch gesagt – und dazu stehe ich nach wie vor –, dass ich ein bisschen enttäuscht von unserer Bundestagsfraktion war, dass dieses Thema noch einmal nach hinten geschoben worden ist. Wir müssen jetzt – und da gehe ich vollkommen konform mit Ihnen – Regeln zur Umsetzung finden. Ich habe mich mit den Kollegen in Berlin noch einmal ausgetauscht. Es bestanden Bedenken, dass in der Bandbreite, wie es jetzt geplant ist, noch Gespräche geführt werden müssen. Das ist aufgeschoben, aber das ist nicht aufgehoben. Wir werden dieses Gesetz sicherlich in einer Form verabschieden, mit der die Mitarbeiter, die Leiharbeiter und die Werkvertragsnehmer geschützt werden bzw. mit der es zukünftig gar nicht mehr möglich ist, sie einzusetzen.
Sie haben unseren Arbeitsminister eben bereits angesprochen. Ich kenne Karl-Josef Laumann schon sehr lange, und als Kommunisten würde ich ihn nicht bezeichnen; denn ein guter Katholik ist in den seltensten Fällen Kommunist. Das muss man dazusagen.
Wir werden das also unterstützen. Die Landesregierung hat im letzten Jahr bereits mehrfach gezeigt, dass sie daran arbeitet. Wir haben den Arbeitsschutz gestärkt, und wir werden ihn in der Haushaltsdebatte im nächsten Jahr wieder stärken. Wir machen darauf aufmerksam, wo die Probleme in der Fleischindustrie sind. Wir arbeiten daran, und wir werden uns darum
kümmern, dass die Lücken in diesem Moloch – anders kann man es in der Fleischindustrie nicht nennen – geschlossen werden und dass es keine Möglichkeiten geben wird, sich über diese Regelungen hinwegzusetzen.
Die einzige Einschränkung, die ich machen möchte, ist diese Grenze von 50 Arbeitnehmern. Wir müssen dem Mittelständler, dem kleinen Fleischverarbeiter, der fleischveredelnden Industrie und dem Metzger vor Ort – oder von mir aus auch dem Großmetzger; ich rede nicht von Zerlegebetrieben – natürlich auch die Möglichkeit geben, weiterhin Bestand zu haben. Da müssen wir sehr genau hinschauen.
Aber im Grundsatz sind wir Ihrer Meinung. Dass wir das natürlich nicht unterstützen werden, ist auch klar, weil wir es nicht benötigen, weil wir daran seit Jahren arbeiten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Schmitz. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP Herr Abgeordneter Kollege Lenzen das Wort.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich gerne den Worten des Kollegen Schmitz an. Auch ich halte unseren Arbeitsminister für keinen Kommunisten. Das eint uns schon einmal.
Wir haben dieses Thema hier bereits mehrfach diskutiert. Die SPD-Fraktion versucht mit dem vorliegenden Antrag, das Thema noch einmal in den Landtag zu ziehen, obwohl es aus Sicht der Freien Demokraten eigentlich im Koalitionsausschuss in Berlin entschieden werden müsste. Dahin gehört es doch.
Der Entwurf des Arbeitsschutzkontrollgesetzes lag vor. Er war in den parlamentarischen Beratungen. Offensichtlich hat sich weiterer Diskussionsbedarf ergeben.
Aus Sicht der Freien Demokraten gehe ich gleich auf drei Punkte ein, aufgrund derer wir auch verstehen können, dass es noch Diskussionsbedarf gibt. Kollege Schmitz hat zum Ende auch durchblicken lassen, dass man über einige Punkte noch einmal sprechen sollte.
Etwas Weiteres sollte uns einen. Das haben wir auch schon mehrfach im Landtag debattiert. Überall – nicht nur in der Fleischwirtschaft – sollte doch gelten: Wir benötigen menschenwürdige Arbeitsbedin
Dass einige Akteure gerade in der Fleischwirtschaft diese Regeln missachtet haben, haben wir schon bei den Schwerpunktkontrollen durch unser Arbeitsministerium mit alleine 9.000 festgestellten Verstößen gegen Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitszeitgesetz und Mindestlohngesetz erlebt.
Das geht natürlich zuallererst zulasten der Beschäftigten. Es geht aber auch zulasten der Betriebe, die korrekt arbeiten. Das ist für uns Freie Demokraten wichtig. In der Sozialen Marktwirtschaft und einem fairen Wettbewerb müssen die Regeln für alle gelten.
Es ist sicherlich kein fairer Wettbewerb, wenn sich Betriebe in einer Branche schwerpunktmäßig nicht an die Regeln halten. Wir möchten natürlich nicht alle Betriebe unter einen Generalverdacht stellen. Aber Fehlentwicklungen in der Branche sind einzudämmen.
Die FDP hat in Bund und Ländern schon einen zentralen Punkt vorgeschlagen: Man könnte die Verantwortung an den auftraggebenden Betrieb vergeben, der dann für die Einhaltung des Arbeitsschutzes und für die Standards betrieblicher Unterkünfte zuständig wäre. Dies könnte man klar regeln. Das wäre möglich.
Wir brauchen Bußgelder, die so spürbar sind, dass sie nicht einfach mit einkalkuliert werden können. Sie müssen denjenigen, der sich nicht an die Regeln hält, treffen.
Das ist für uns als Freie Demokraten wichtig. Denn erst wenn wir eine Art Waffengleichheit herstellen, können wir von einem fairen Wettbewerb in einer Sozialen Marktwirtschaft reden. Da müssen Missstände bekämpft werden. Aber genauso möchten wir eine überbordende Regulierung vermeiden.
Die CDU-Bundestagsfraktion hat Beratungsbedarf angemeldet. Das kann ich gut nachvollziehen. Ich möchte kurz die drei Punkte skizzieren, bei denen auch wir sagen: Da müssen wir noch einmal genauer hinschauen.
Erstens. Wir haben die starre Grenze von 50 Beschäftigten. Wird auf diese Weise wirklich zwischen handwerklichen Betrieben in der Fleischindustrie unterschieden? Ist das so richtig? Schließlich gibt es auch Betriebe mit mehreren Filialen und viel Verkaufspersonal. Trifft es wirklich den Richtigen, wenn ich die Grenze starr bei 50 setze?
den Schlachthöfen und den Betrieben der Fleischveredelung unterschieden. Das sollte man vielleicht genauer herausarbeiten. Denn da gelten in der Tat ganz andere Regeln zum Thema „Arbeits- und Produktionsbedingungen“. Da müsste man aus Sicht der Freien Demokraten genauer hinsehen.