Protocol of the Session on November 11, 2020

Der Anteil der Lehrkräfte, die aufgrund von Corona nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können, beträgt aktuell 5,8 %. Insgesamt wurden 559

bestätigte Coronafälle unter den Lehrkräften gemeldet. In Quarantäne befinden sich 3.465. Die Zahl der insgesamt im Präsenzunterricht einsetzbaren Lehrkräfte beträgt 90,4 %.

Pandemiebedingt konnten 3,5 % der Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Von den Schulen wurden 3.662 bestätigte Coronafälle unter den Schülerinnen und Schülern gemeldet. In Quarantäne befinden sich 50.000 Schülerinnen und Schüler.

Die aktuellen Ergebnisse für die 46. Kalenderwoche werden heute entsprechend eingesammelt. Die Auswertung kann aber in Bezug auf die heutige Fragestellung hier noch nicht dargelegt werden.

Auch wenn hinsichtlich des Infektionsgeschehens in den Schulen eine steigende Tendenz zu erkennen ist – ebenso wie bei uns im Land –, stellt sich doch mit Blick auf die landesweite Entwicklung die Frage, ob damit, wie von der Fragestellerin dargelegt, jetzt schon eine kritische Größe erreicht wird. Genaue Parameter, die einen solchen Wert definieren, existieren nicht. Es bleibt also der Fragestellerin überlassen, zu erläutern, was sie meint und was sie unter einer kritischen Größe versteht.

Wir halten uns als Landesregierung – das hat auch Gesundheitsminister Laumann heute Morgen deutlich gemacht – dagegen an die Fakten, an die Zahlen und an die Daten, die wir von den Gesundheitsämtern gemeldet bekommen.

Nach dem Datenbestand vom 10. November 2020 ist der tägliche Zuwachs bei den Fallzahlen der mit dem Coronavirus Infizierten zurückgegangen. Das freut uns. Darauf können wir uns natürlich nicht ausruhen. Wir müssen weiter schauen, dass wir mit unseren Maßnahmen hier noch weitere Rückgänge verzeichnen können.

Aber es zeigt auch, dass die Maßnahmen, die die Landesregierung insgesamt in den unterschiedlichsten Bereichen ergriffen hat, zumindest in den Ansätzen Wirkung zeigen.

Ich würde gern in Bezug auf den schulischen Bereich hier noch einmal einige Maßnahmen ausführen.

Wir haben gesagt: unter Coronabedingungen angepasster Präsenzunterricht nach Stundentafel unter strikter Befolgung der Hinweise und Verhaltensempfehlungen für die Hygiene und den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit COVID-19. Dazu gehört natürlich auch ein entsprechender Hygieneplan. – Diese Maßnahmen sind zusammen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, mit den kommunalen Spitzenverbänden, aber auch mit der Unfallkasse hier bei uns in Nordrhein-Westfalen erarbeitet worden.

Wir haben Maskenpflicht für alle Jahrgangsstufen ab der Klasse 5 auf dem Schulhof, im Schulgebäude

und im Klassenzimmer – nicht im Unterricht bei den Grundschülerinnen und Grundschülern.

Wir haben gesagt: möglichst konstante Lerngruppen sowie Einhaltung und Dokumentation einer festen Sitzordnung.

Wir haben in diversen SchulMails auch noch einmal auf die Entzerrung des Unterrichtsbeginns in der Zeit zwischen 7:30 Uhr und 8:30 Uhr hingewiesen.

Ich darf dazu sagen, dass es auch mit den kommunalen Spitzenverbänden Gespräche darüber gegeben hat, ob es möglich ist, diese Zeit nach hinten zu erweitern. Diese Gespräche waren sehr positiv.

Wir haben – auch dieses Mittel haben Sie schon angeführt, Frau Beer – den Rückgriff auf erweiterte Mittel zur Gewährleistung von Vertretungsunterricht. Natürlich kann es in solchen Zeiten wie diesen Unterrichtskürzungen geben und gibt es auch. Sie sind dann in Erwägung zu ziehen, wenn dies aufgrund Personalmangels oder sonstiger Engpässe unvermeidbar erscheint.

Bei coronabedingten Engpässen kann der Präsenzunterricht durch Distanzlernangebote nach Maßgabe der Distanzlernverordnung ersetzt werden. Aber grundlegende Abweichungen von der Erteilung des Unterrichts gemäß Stundentafel sind – und auch das finde ich richtig – nach wie vor mit der Schulaufsicht abzustimmen. Es kommt in den kommenden Wochen darauf an, dass diese Maßnahmen konsequent weiter angewendet werden.

Zudem werden wir die Schulen weiter entsprechend unterstützen, wie wir es schon getan haben. Ich nenne hier die Versorgung mit persönlicher Schutzausstattung, die Anschaffung von Desinfektionsmitteln – das haben wir sehr früh gemacht – bzw. das Portal, auf dem verlässliche Anbieter angefragt werden können.

Wir haben ein Landesförderprogramm für Raumlüftungsgeräte auf den Weg gebracht.

Wir haben als eines von wenigen Bundesländern eine Teststrategie der Landesregierung für das Personal an Schulen. Das ist nicht selbstverständlich und findet nicht in jedem Bundesland statt.

Wir haben das bereits erwähnte vierte Maßnahmenpaket zur Gewinnung zusätzlicher Lehrkräfte, wir haben das Ferienprogram, wir haben die Instrumente von LOGINEO NRW und die diversen Endgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrerinnen und Lehrer und die entsprechende Handreichung dazu.

Wir haben Fortbildungsangebote, die mit großem Eifer von den Lehrerinnen und Lehrern wahrgenommen werden, und wir haben das Landesförderprogramm für zusätzliche Schulbusse.

Liebe Frau Beer, bevor Sie nach weiteren Konzepten fragen, möchte ich gerne, dass Sie das, was das

Land schon auf den Weg gebracht hat, was ich gerade vorgetragen habe, auch einmal für die Schulen als Maßnahme akzeptieren und zur Kenntnis nehmen.

Mein Anliegen ist es, die Schulleitungen in ihrer Verantwortlichkeit sowohl für den Arbeits- und Gesundheitsschutz als auch für die Erfüllung der Bildungs- und Erziehungsziele der Schulen weiter zu unterstützen und zu stärken. Auch wenn immer wieder das Gegenteil behauptet wird: Wir haben einen sehr engen und kurzen Draht zu den Beteiligten vor Ort, also den Schulleitungen, den Schulträgern und den Gesundheitsämtern.

Natürlich ist auch die Schulaufsicht mit ihrer Beratungskompetenz dabei, entsprechende Modelle und Konzepte der Schulen zusammen mit den Schulleitungen auf den Weg zu bringen. – Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Das war die Antwort auf die Dringliche Anfrage. – Jetzt steht eine Nachfrage von Frau Kollegin Beer an. Bitte schön.

Danke schön, Herr Präsident. – Danke schön, Frau Ministerin, für die ausführliche Darlegung zu Anfang. Ich weiß jetzt nicht, ob es der Ministerin ansteht, das Präsidium zu kritisieren, das schließlich die Dringliche Anfrage zugelassen hat. Daher entspricht sie den Vorgaben. Das will ich jetzt gar nicht weiter kommentieren.

Ich möchte Sie aber Folgendes fragen: Sie haben in Bezug auf den von Ihnen vertretenen nordrheinwestfälischen Weg immer darauf hingewiesen, dass Sie sich an die KMK-Vereinbarungen halten. Nun hat aber Hessen seinen Vierstufenplan ausdrücklich mit dem Hinweis auf die KMK-Vereinbarung aus dem August erlassen. Die Stufe 3 sieht ein Wechselmodell und Stufe 4 Distanzunterricht vor. Berlin hat einen Vierstufenplan, Niedersachsen sieht ein Wechselmodell im Szenario B vor, das eintritt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz bei 100 oder höher liegt.

Wenn Ihre Haltung bislang vor allen Dingen mit anderen Bundesländern und der Vereinbarung der KMK begründet wurde, dann stellt sich für mich die Frage, warum diese Entwicklung nicht auch in Nordrhein-Westfalen mitgegangen werden kann und solche Modelle dann auch zugelassen werden.

Bitte schön, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich etwas korrigieren: Ich habe hier nicht die Entscheidung des Präsidiums infrage

gestellt, sondern ich habe mir die Frage gestellt, ob es tatsächlich für die Antragstellerin eine Dringliche Anfrage gewesen ist. Aber das sei dahingestellt.

Frau Beer, ich würde gerne an dieser Stelle aus dem Beschluss der Kultusministerkonferenz „Coronapandemie“ vom 23. Oktober zitieren. Dort heißt es:

„1. Die Kultusministerinnen und Kultusminister

bekräftigen, dass das Recht auf Bildung von Kindern und Jugendlichen am besten im Präsenzunterricht in der Schule verwirklicht werden kann und Schulen als Orte auch des sozialen Miteinanders von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sind. Dies muss oberste Priorität bei allen Entscheidungen über einschränkende Maßnahmen haben, die aufgrund steigender Infektionszahlen zu ergreifen sind.

2. Die Schulen haben den Umgang mit der Pan

demie sehr gut bewältigt und haben sich auf mögliche weitere Maßnahmen und Szenarien zum Infektionsschutz vorbereitet. Dafür und für die gute und konsequente Umsetzung der Infektionsschutzmaßnahmen vor Ort gebührt allen am Schulleben Beteiligten, die in den vergangenen Monaten in umsichtiger und sehr verantwortungsvoller Weise das Unterrichtsangebot gewährleistet haben, großer Respekt und Dank.

3. Kinder und junge Jugendliche sind laut aktuel

len Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts, den vorliegenden Studien und aufgrund der Erfahrungen an den Schulen keine Treiber der Pandemie. Infektionen mit SARS-CoV-2 werden oftmals von Erwachsenen von außen in die Schulen eingetragen. Die Infektionszahlen in den Schulen bewegen sich derzeit bundesweit im Promillebereich und damit auf einem vergleichsweise geringen Niveau. Schulen sind somit im Vergleich zu anderen Lebensbereichen als sichere Orte anzusehen. Die Kultusministerinnen und Kultusminister werden diese Entwicklung weiterhin sorgfältig beobachten und regelmäßig entsprechende Zahlen erheben und zusammenführen.

4. Die dynamische Entwicklung der Pandemie

und die steigenden Infektionszahlen sind Grund zur erhöhten Aufmerksamkeit. Auch weiterhin erfordert die Situation, auf das Infektionsgeschehen lokal, regional und landesweit sensibel zu reagieren. Die Empfehlungen von führenden Wissenschaftlern und wissenschaftlichen Verbänden wie etwa der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin, des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte e. V., der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie sowie des Robert-Koch-Instituts, wonach aufgrund von

Indikatoren jeweils über die vor Ort erforderlichen Maßnahmen zu entscheiden ist, sind neben möglichen landesspezifischen Regelungen ein zusätzlicher Orientierungsrahmen für die flexible und verhältnismäßige Reaktion im Bereich der Schulen, die immer auch in Abwägung mit anderen Aspekten des Kindeswohls erfolgt.“

Der Weg von Nordrhein-Westfalen hält sich genau an diesen Beschluss der Kultusministerkonferenz.

(Beifall von Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration)

Danke schön, Frau Ministerin. – Frau Paul hat eine weitere Frage. Bitte, Frau Paul.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, daran würde ich gerne anschließen. Sie haben gerade den KMK-Beschluss vorgetragen und auch gesagt, dass sich NordrheinWestfalen exakt an diesem KMK-Beschluss orientiert. Das heißt, Sie bleiben weiter dabei, dass Ihre Haltung sozusagen Ausfluss des KMK-Beschlusses ist.

Nun stellt es sich aber so dar, dass der KMKBeschluss ganz offensichtlich keinen Widerspruch zwischen der Priorisierung von Präsenzunterricht und dem Angehen präventiver Maßnahmen aufzeigt, wie das im Übrigen die Länder Hessen, Berlin und Niedersachen sehen. Die lesen den KMK-Beschluss offensichtlich anders als die Landesregierung.

Ich frage mich dann schon, bzw. in diesem Fall frage ich Sie, Frau Ministerin, warum sich die Landesregierung dann nicht dieser präventiven Entwicklung für Nordrhein-Westfalen anschließt, also den KMK-Beschluss nicht so umsetzt, wie es möglich ist.

Bitte schön, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Paul, ich habe Ihnen gerade vorgelesen, was diese Landesregierung alles an Maßnahmen zum Präventivschutz an unseren Schulen auf den Weg gebracht hat. Ich glaube, das muss ich nicht noch einmal wiederholen.