Protocol of the Session on October 30, 2020

Die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in unserem Land begründen sich ausschließlich auf den Entscheidungen dieses nordrhein-westfälischen Landtages. Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland, das sich im April mit dem Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID19-Pandemie und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen der Pandemie eine gesetzliche Handlungsgrundlage mit Befristung und mit Zustimmungsvorbehalten dieses Parlaments gegeben hat.

Aber – das will ich ebenso wie Sie hinzufügen – wir als CDU-Fraktion stehen der Konkretisierung dieser gesetzlichen Vorschrift an bestimmten Stellen und möglicherweise weiteren begründeten Zustim

mungsvorbehalten und Berichtspflichten sowie notwendigen Begründungen für Rechtsverordnungen natürlich vollkommen offen gegenüber und sind zu Gesprächen mit allen demokratischen Parteien bereit. Keine gute Idee zur Bekämpfung dieser Coronapandemie darf verlorengehen.

Das ist übrigens ein Grund, warum wir bereits jetzt in unseren Antrag zur Wiedereinsetzung der pandemischen Lage von landesweiter Bedeutung die Anregung zu einer verkürzten Laufzeit dieser Regelungen, damit wir schon Ende November auf der Grundlage einer möglicherweise anderen Lageeinschätzung wieder darüber diskutieren müssen oder können, sowie die Anregung zur fortlaufenden Berichterstattung der Landesregierung gegenüber dem Parlament aufgenommen haben.

(Vereinzelt Beifall von der CDU, der FDP und den GRÜNEN)

Unser Auftrag für die kommenden Wochen lautet jetzt, die Zeit notwendiger, aber eben auch befristeter Einschränkungen gut zu nutzen, um eine ständige Wiederholung von Lockdowns und Lockerungen, Virusausbreitung und -eindämmung zu verhindern.

Dazu werden wir in der NRW-Koalition gemeinsam mit der Landesregierung und auch gerne mit Unterstützung aus der Opposition Vorschläge auf den Tisch legen, um durch Stärkung und digitale Modernisierung der Gesundheitsämter die Kontaktnachverfolgung möglichst auf ein neues Level zu heben,

damit Privatleben, Geschäftsleben und wirksamer Gesundheitsschutz auch in Pandemiezeiten nach dem 30. November in ein verträgliches Gleichgewicht kommen.

Darüber hinaus ist es uns wichtig, durch handhabbare Methoden Antigenschnelltests zuerst und sicherlich noch einige Zeit nur für die vulnerablen Personengruppen, also die Älteren und Vorerkrankten, schnellstmöglich verfügbar zu machen. Danke –

(Bodo Löttgen [CDU] wendet sich Ministerprä- sident Armin Laschet zu.)

das hat der Ministerpräsident ja schon angekündigt –, sie sind da. Damit wollen wir die Infektionszahlen in Altenheimen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen möglichst auf einem niedrigen Niveau stabilisieren.

Spätestens mit Wirkung zu Beginn des Jahres 2021 muss bei beiden Punkten ein substanzieller Fortschritt erzielt werden. Wir wollen und können es uns nicht erlauben, in einem ständigen Zyklus von Einschränkungen und Lockerungen zu landen, der die Akzeptanz unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger nur herausfordern würde.

Dabei ist es wichtig und richtungsweisend, dass die Länder gemeinsam an einem Strang ziehen, um die aktuelle Ausbreitung des Coronavirus in den Griff zu bekommen. Mein ausdrücklicher Dank gilt allen Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, die parteiübergreifend einen solchen Akt der Einigkeit geschaffen haben, und diese Einigkeit wünsche ich mir auch für die kommenden Beratungen hier im Landtag.

Nach intensiven Beratungen, nach Abwägung der Folgen von Grundrechtsbeschränkungen sind wir, die CDU-Fraktion, der begründeten Auffassung, dass die Maßnahmen, die gestern durch das Landeskabinett beschlossen wurden, einem legitimen Zweck dienen und als legitimes Mittel zu diesem Zweck geeignet, erforderlich und angemessen sind.

Der viel zu wenig beachtete Grundsatz der Verhältnismäßigkeit untersagt dem Staat, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Daher in Kürze eine eher formale Begründung, warum wir entsprechend diesem Grundsatz von Verfassungsrang, warum wir verfassungsgemäß und verhältnismäßig gehandelt haben:

Die drastische Einschränkung von Kontakten auch durch die Schließung von nicht unbedingt zum Leben erforderlichen Einrichtungen ist ein legitimer und geeigneter Zweck, weil mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann und mit Sicherheit die erforderliche Möglichkeit der Zweckerreichung besteht.

Kern der Prüfung ist: Sind die Kontaktbeschränkungen und Schließungen von Unternehmen und Dienstleistern erforderlich? – Das Mittel ist zur Zweck

erreichung erforderlich, wenn der Gesetzgeber nicht ein anderes gleich wirksames, aber das Grundrecht nicht oder doch weniger fühlbar einschränkendes, sprich milderes Mittel hätte wählen können, sagen die Verfassungsjuristen.

Ich sage: Mir ist in dieser Situation kein milderes Mittel bekannt, das sofort geeignet ist, den gewünschten Erfolg, also die notwendige drastische Verringerung von Infiziertenzahlen mit der Wirkung der ausbleibenden Überlastung unseres Gesundheitssystems, zu erreichen.

Schlussendlich die Prüfung der Angemessenheit: Das gewählte Mittel ist angemessen zur Zweckerreichung, wenn das Maß der den Einzelnen betreffenden Belastungen noch in einem vernünftigen Verhältnis zu den der Allgemeinheit erwachsenden Vorteilen steht. Zugegeben: Das ist schwerer juristischer Tobak. Aber der Fokus der Angemessenheit liegt im Begriff „Gesamtabwägung“.

Diese Gesamtabwägung ist zugunsten der neuen Einschränkungen ausgegangen: Abwägung von Leben gegen befristete Schließungen, Abwägung von Reduzierung der Neuinfektionen gegen befristete Kontaktbeschränkungen, Abwägung des Offenhaltens von Schulen und Kitas gegen Reisefreiheit. Das Maß der Einschränkungen für den Einzelnen steht hinter den Zielen des Schutzes von Leben und Gesundheit und der Abwendung eines Gesundheitsnotstands mit allen Folgen eines damit verbundenen Defizits für Wirtschaft und Gesellschaft zurück. Die vorgenommenen Einschränkungen sind also angemessen.

Legitim, geeignet, erforderlich und angemessen – auch wenn diese juristischen Prüfsteine abgearbeitet sind, auch wenn sie in Zukunft überprüft werden, auch wenn die nun zum 2. November in Kraft tretenden Einschränkungen verhältnismäßig sind, bleibt eines, das mehr als alles andere notwendig ist, um die Herausforderungen der Viruspandemie erfolgreich zu meistern: Trotz harter und belastender befristeter Maßnahmen – wir in Deutschland, wir in NordrheinWestfalen haben von April bis August gezeigt, dass wir der Pandemie mit Regeln und der Disziplin, sie zu befolgen, trotzen können. Diesen Geist und diesen Willen brauchen wir jetzt erneut.

Ich bitte daher mit aller gebotenen Demut vor den zugefügten Zumutungen erneut um die notwendige Vernunft und die Solidarität aller Bürgerinnen und Bürger, damit die Maßnahmen zu dem von allen dringlich ersehnten Erfolg führen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Anhaltender Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Löttgen. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die

Grünen spricht jetzt eine der beiden frisch gewählten Fraktionsvorsitzenden, nämlich Frau Kollegin Schäffer. Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Wahl!

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die bedrohlich steigenden Infektionszahlen zeigen uns, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt. Das wissen auch die allermeisten Bürgerinnen und Bürger. Sie haben Verständnis für die sehr einschneidenden Maßnahmen, obwohl es sie wieder an die Grenzen der Belastbarkeit bringen wird.

Wir dürfen die Unterstützung und die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger bei diesem gemeinsamen Ziel, die Infektionszahlen zu senken und das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu bewahren, nicht verlieren. Ich bin davon überzeugt, dass wir diese Akzeptanz in der Bevölkerung nur erhalten und stärken können, wenn wir die Entscheidungen aus den Verhandlungszimmern, aus den Videokonferenzen der 16 Länderchefs und der Kanzlerin herausholen und hier im Parlament öffentlich und transparent diskutieren. Denn das Parlament ist die Herzkammer der Demokratie. Hier ist der Ort für Wort und Widerwort. Hier muss das Ringen um die besten Lösungen stattfinden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ja, ich sehe auch uns als Oppositionsfraktion in der Verantwortung. Wir Grüne haben immer deutlich gemacht, dass wir kritisch und konstruktiv das Regierungshandeln begleiten werden. Denn wir alle tragen Verantwortung für den Schutz unserer Bevölkerung und insbesondere für die Risikogruppen sowie dafür, eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern.

In den täglichen Lageberichten zu Corona, die wir vom MAGS erhalten, kann man seit Tagen beobachten, dass die Fallzahlen in den Krankenhäusern deutlich ansteigen. Seit Tagen ist die NRW-Karte dunkelrot eingefärbt, und wenn ich darüber nachdenke, dass wir über Inzidenzwerte von 35 oder 50 als Schwellenwerte für neue Maßnahmen diskutiert haben, dann erscheint dies aus der heutigen Perspektive fast absurd, so hoch sind die Zahlen inzwischen.

Dass etwas passieren muss, um dem Virus zu begegnen, ist aus meiner Sicht völlig unstreitig. Es ist höchste Zeit, zu handeln. Umso weniger ist das Getöse von Christian Lindner und Teilen der FDP nachvollziehbar,

(Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD])

und ich finde es auch nicht glaubwürdig, wenn Lindner im Bundestag hart kritisiert, die FDP-Fraktion hier

aber zustimmt. Wenn dann wenigstens Alternativvorschläge kämen, wie man mit den hohen Infektionszahlen umgehen kann! – Ich muss ganz ehrlich sagen: Dieser Auftritt der FDP derzeit hat für mich wenig mit verantwortungsvoller Politik zu tun.

(Beifall von den GRÜNEN und Lisa-Kristin Kapteinat [SPD])

Klar ist aber auch: Im Gegensatz zum März sind wir heute weiter. Wir wissen mehr darüber, wie sich das Virus verbreitet, und wir wissen, dass Alltagsmasken wirken. Gerade deshalb ist die Kritik an einer pauschalen Schließung in den Bereichen der Gastronomie, der Kultur und des Sports durchaus nachvollziehbar. Die Betreiber von Restaurants und Cafés, die Soloselbstständigen, die Theatermacher, die Kinobesitzer fragen doch zu Recht, weshalb sie im Sommer an ausgefeilten Hygienekonzepten gearbeitet haben und in Schutzmaßnahmen investiert haben, wenn sie jetzt doch diejenigen sind, die als Erste wieder dichtmachen müssen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Zur Wahrheit gehört auch, dass wir nicht mehr mit Bestimmtheit sagen können, wo die Anste

ckungsorte sind. Aus der Erkenntnis, dass viele Infektionen auf den privaten Bereich zurückzuführen sind, kann meines Erachtens umgekehrt nicht die Schlussfolgerung gezogen werden, dass es etwa im Theater oder in der Straßenbahn kein Ansteckungsrisiko gibt. Wir wissen es schlichtweg nicht.

Natürlich hat das inzwischen auch – nicht nur, aber auch – etwas mit der Überforderung der Gesundheitsämter zu tun, weil nicht mehr jeder Kontakt zurückverfolgt werden kann. Jetzt ist endlich Geld für mehr Personal in den Gesundheitsämtern da, aber ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich nicht nachvollziehen kann, warum man nicht früher in die personale Aufstockung und in die digitale Ausstattung der Gesundheitsämter investiert hat.

Herr Laumann und Herr Laschet, ich finde, dass Sie an dieser Stelle Ihre Verantwortung vernachlässigt haben. Sie hätten hier Vorsorge treffen müssen. Die personelle Ausstattung der Gesundheitsämter ist doch ein Beispiel dafür, dass diese Landesregierung endlich vom Krisenmodus wegkommen und ein Vorsorgemanagement betreiben muss.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Laschet, es würde schon helfen, endlich den vorgehaltenen Krisenstab der Landesregierung zu aktivieren. Wir müssen ihn gar nicht erst einrichten, sondern den gibt es ja. Es gibt einen Krisenstab. Alle Bezirksregierungen, alle Kreise, alle kreisfreien Städte haben ihre Krisenstäbe längst aktiviert. Insgesamt sind es 58 Krisenstäbe in diesem Land, die die Arbeit koordinieren. Nur ausgerechnet ein Krisenstab tagt nicht: der Krisenstab der Landesregierung.

Das steht sinnbildlich für das Krisenmanagement dieser Landesregierung. Herr Laschet, nutzen Sie die Kompetenz Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krisenstab! Das würde insbesondere der bisher chaotischen Kommunikation mit den Kommunen abhelfen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich möchte an die Zeit im Frühjahr zurückerinnern. Es war eine Zeit, die sehr geprägt war von Solidarität in der Gesellschaft. Diese Solidarität brauchen wir jetzt wieder. Solidarität zu zeigen, heißt für mich neben dem Schutz von Risikogruppen auch Solidarität mit denjenigen, die besonders von der Krise betroffen sind. Das sind diejenigen, die am Montag nicht mehr auf der Bühne stehen, die ihre Cafés, ihre Tanzschulen, ihre Kinos schließen müssen. Für viele ist das wirklich eine bedrohliche Krise.

Deshalb müssen die angekündigten Hilfen für Betriebe und für Selbstständige jetzt wirklich ankommen. Sie müssen schnell und unbürokratisch sein. Insbesondere die Soloselbstständigen gehörten zu den ersten, die durch die Einschränkungen im März ihren Betrieb einstellen mussten, und sie sind diejenigen, die im November keinen einzigen Euro Umsatz erzielen können.

Wir Grüne haben von Beginn an einfache und transparente Unterstützungsmaßnahmen vorgeschlagen, damit niemand durchs Raster fällt. Deshalb muss nun endlich der Unternehmerlohn für Soloselbstständige und Freiberufler kommen. Auch das ist für mich ein Ausdruck von Solidarität.

(Beifall von den GRÜNEN)