Protocol of the Session on October 30, 2020

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den vielen Rückwärtsbetrachtungen des SPD

Fraktionsvorsitzenden,

(Widerspruch und Lachen von der SPD)

nach vehementer Kritik des SPD-Fraktionsvorsitzenden an SPD-geführten Landesregierungen, gestatten Sie mir, Herr Kutschaty, drei Vorbemerkungen.

(Lachen von Michael Hübner [SPD])

Erstens. Wir in Nordrhein-Westfalen kennen 40 % der Infektionsherde, im Bund sind es 25 %. Vielleicht fragen Sie erst mal in den SPD-regierten Städten Hamburg, Bremen und Berlin nach, woran das liegt, bevor Sie hier den Schlauberger geben.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP – Zurufe von der SPD: Das bringt doch nichts! Das ist doch nicht angemessen, wie Sie jetzt damit umgehen!)

Zweitens. In der gestrigen Bundestagsdebatte sprach Herr Gauland von der AfD von einem Notstandskabinett. – Sie haben heute an diesem Pult den Begriff „Notstandsverordnungen“ benutzt. – Als ehemaliger Justizminister sollten gerade Sie wissen,

(Sarah Philipp [SPD]: Was soll das denn?)

dass das, was wir vorlegen, keine Notstandsverordnungen sind. Es sind Verordnungen, die auf § 10 Pandemiegesetz – das Sie mit beschlossen haben – fußen.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Das sind keine Notstandsverordnungen.

Drittens. Als ehemaliger Justizminister,

(Sarah Philipp [SPD]: Was ist das denn für ein Auftritt? – Zuruf)

als heutiger Fraktionsvorsitzender, als Jurist, sind Sie der Meinung, dass auch dann, wenn die Infektionszahlen drastisch sinken würden, die Beschränkungen für die Bevölkerung aufrechterhalten werden sollten? Genau das haben Sie eben gesagt, Herr Kutschaty. Da unterscheiden wir uns eben. Armin Laschet, dieser Ministerpräsident, wir als regierungstragende Fraktionen wollen die Beschränkungen, wenn Infektionszahlen sinken, auch wieder zurücknehmen. Das verhältnismäßige Regierungs- und Parlamentshandeln ist unsere Pflicht, und dabei werden wir auch bleiben, egal, was Sie wollen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als Parlament tragen mit unseren Entscheidungen Verantwortung für die Freiheit und die Zukunftschancen der jüngeren Mitbürgerinnen und Mitbürger. Aber wir tragen in gleichem Maße auch die Verantwortung für den Gesundheitsschutz und die Lebenschancen der Älteren und derjenigen mit Vorerkrankungen.

Wir tragen darüber hinaus in einer schwierigen, einer hochkomplexen und zum Teil unberechenbaren Lage auch Verantwortung für die Aufrechterhaltung und die Stärkung des gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, die Unterstützung von Familien, Alleinstehenden und Lebensgemeinschaften, die Ermöglichung von Arbeit und unternehmerischem Handeln, die Aufrechterhaltung von Wertschöpfungsketten und nicht zuletzt für die Sicherung und den Fort

bestand der Arbeit einer großen Zahl von ehrenamtlich Engagierten in Vereinen, Verbänden und Zusammenschlüssen.

Die Frage, die wir uns heute hier in diesem Parlament stellen sollten, lautet: Nehmen wir diese Verantwortung vor dem Hintergrund der heute zu diskutierenden Beschlüsse und der damit verbundenen harten Einschränkungen auch in ausreichender Weise wahr? Meine Antwort lautet ohne Wenn und Aber und trotz aller Kritik: Ja.

Zukunftschancen für die Jüngeren zu erhalten heißt, Kitas, Schulen und Universitäten offen zu halten, auch in einer Krisensituation. Lebenschancen für Ältere zu verbessern heißt, Altenheime, Pflegeeinrichtungen, Mehrgenerationenhäuser offen zu halten. Es heißt, soziale Kontakte da als unverzichtbar einzustufen, wo sie das letzte Bindeglied zur Gesellschaft, quasi zur Außenwelt sind. Es heißt, Sterbenden in Krankenhäusern, auf Palliativstationen und in Hospizen einen menschenwürdigen Abschied im Kreis ihrer Familie und/oder ihrer Freunde zu ermöglichen.

(Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD]: Meine Güte!)

Die Anerkennung dieser beiden Prioritäten ist das Ergebnis eines Abwägungsprozesses, einer Beurteilung der Lage, in der bundesweit 75 % der Coronainfektionen nicht mehr nachverfolgbar sind, einer Lage, in der noch so gute Hygienekonzepte diese Nachverfolgung nicht mehr möglich machen, einer Lage, in der ohne sofortiges Eingreifen in mehreren Wochen, vielleicht in drei bis vier Wochen, bei exponentieller Entwicklung keine Intensivbetten mehr zur Verfügung stehen würden.

Bei heute festgestellten 18.681 Neuinfektionen in Deutschland, 5.396 davon in Nordrhein-Westfalen, bei einem Inzidenzwert von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in ganz Deutschland hilft jetzt kein Debattieren mehr über Hätte, Wäre, Wenn und Aber. Wir müssen jetzt zur Abwendung eines Gesundheitsnotstandes mit allen Folgen für die Wirtschaft und Gesellschaft die Notbremse ziehen, damit dieser Infektionszug zum Stillstand kommt.

Jetzt hilft nur eines, wenn wir die Lage wieder beherrschbar machen wollen: Begegnungen in den unterschiedlichsten Alltagssituationen drastisch reduzieren, persönliche Kontakte für eine bestimmte Zeit drastisch verringern. Meine sehr geehrten Damen und Herren: Schützen, was uns wichtig ist! Verzichten wir für einige Zeit auf das, was nicht unbedingt notwendig ist. Üben wir zeitlich begrenzten Verzicht gegenüber lieb gewonnenen Gewohnheiten.

Ich habe null Komma null Verständnis für diejenigen, die es heute und am Wochenende noch einmal so richtig krachen lassen wollen, die das Wochenende noch einmal in Ekstase verbringen möchten, wie heute Morgen im Radio zu hören war. Aber ich habe

eine Botschaft für diejenigen, die meinen, dass das unbedingt notwendig sei. Am 2. November beginnen für einen Monat befristete Beschränkungen. Das ist nicht das Jüngste Gericht. Einen Monat mal keine Party, keine Skatrunde, kein Stammtisch, kein Restaurantbesuch, kein Theaterbesuch, kein Kino, kein neues Tattoo, nicht notwendige medizinische Kosmetik, keine Massage, keine Ausflugsreisen, keine Urlaubsreisen, damit das, was uns wichtig ist, möglich bleiben kann.

Ist das zu viel verlangt von jedem Einzelnen? Ist es zu viel verlangt, wenn durch die Einhaltung dieser Regeln Infektionen verhindert, Krankenhausaufenthalte vermieden oder verkürzt und am Ende Leben gerettet werden können? Meine Antwort lautet: Nein, es ist nicht zu viel verlangt.

Viel verlangen wir dagegen denjenigen ab, die keine Kunden mehr bedienen dürfen, keine Besucher mehr haben, nicht mehr auftreten dürfen, die ihren Beruf nicht mehr ausüben können, ja, denjenigen, die Angst um den Bestand ihres Unternehmens und um ihre Zukunft haben. Sie verdienen unsere besondere Wertschätzung. Denn ihr verordneter Verzicht ermöglicht überhaupt erst die Wirksamkeit der Maßnahmen.

Deshalb haben sie auch besonderen Anspruch auf Unterstützung. Weil der Staat ihre Geschäfte schließt, ihre unternehmerische Tätigkeit verbietet oder ihre Auftritte nicht zulässt, ist der Staat auch in der Pflicht, den zugefügten Schaden zu ersetzen. Das gestern von Finanzminister Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Peter Altmaier vorgestellte Hilfs- und Unterstützungsprogramm in Höhe von 10 Milliarden Euro ist daher keine milde Gabe, sondern ein notwendiger Akt gesellschaftlicher und staatlicher Solidarität.

(Zuruf von Sven Wolf [SPD])

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Freiheit ist nicht das Recht des Stärkeren, Freiheit ist auch nicht die Freiheit, die Regeln bewusst zu verletzen, sondern Freiheit in dieser Pandemie ist Verantwortung, und die verlangt von uns jetzt für eine begrenzte Zeit, sich an neue Regeln zu halten.

Verantwortung zu übernehmen ist aber mehr, als sich selbst zu schützen, und darf sich nicht in Interpretationen von Eigenverantwortung erschöpfen. Nein, diese Krisensituation verlangt unabdingbar neben dem Sich-selbst-Schützen von uns Solidarität, verlangt von uns, verlangt von jedem Einzelnen die Erkenntnis, dass er mit seinem Handeln auch den Schutz anderer gewährleisten muss.

Aber auch der eigene Schutz und das solidarische Handeln zum Schutz anderer hat Grenzen. Gestern konnte man den Medien entnehmen: Bayern setzt bei der Kontrolle von Verstößen gegen die Kontaktbeschränkungen in Privatwohnungen auf Hinweise und Anzeigen von Nachbarn.

(Zuruf von Christof Rasche [FDP])

Ich halte das für grundfalsch.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wer als Staat Regeln setzt, darf sich nicht darauf verlassen, dass Bürgerinnen und Bürger die Arbeit für ihn erledigen. Ich bin dem Ministerpräsidenten unseres Landes, ich bin Armin Laschet dankbar, dass er hier immer wieder ein deutliches Stoppzeichen aufgestellt hat. Wir stehen dazu, die Formulierung aus dem geeinten Papier eins zu eins zu übernehmen. Gruppen feiernder Menschen in Wohnungen und privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage inakzeptabel. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen – nicht weniger, aber auch nicht mehr.

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

„Eines der Wesensmerkmale unserer parlamentarischen Demokratie ist die Mitbestimmung und Mitverantwortung vieler, …“

Das hat gestern im Bundestag SPD-Fraktionsvorsitzender Rolf Mützenich gesagt. Das gilt auch in schwierigen Zeiten, hat er hinzugefügt. Mit was? Mit Recht.

Was aber, wenn die Akteure dieser parlamentarischen Demokratie Mitbestimmung fordern, aber Mitverantwortung ablehnen? Dann sind wir bei den angeblichen Volksvertretern, die in vorderster Reihe bei Demonstrationen gegen Maßnahmen mitmarschieren, bei denjenigen, die mit Begriffen wie „Notstandskabinett“ und „Coronadiktatur“ ihr billiges und dünnes politisches Süppchen köcheln, bei denjenigen, die mit ihrem politischen Wasserpistolenballett braune Soße als gesellschaftliches Gift in alle Richtungen verschießen in der Hoffnung, es möge etwas hängenbleiben. Mit anderen Worten: Wir sind bei der AfD und ihren Unterstützern.

Wenn für die AfD gestern Herr Gauland in der Bundestagsdebatte Friedrich Schiller mit dem Satz zitiert „Das Leben ist der Güter höchstes nicht!“, dann zeigt das nur, aus welchen vergangenen Jahrhunderten sich die AfD geistig nährt.

(Beifall von der CDU und der FDP – Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD])

Schiller kannte kein Grundgesetz; er lebte nicht in einer Demokratie. Aber wir leben in einer Demokratie, die unseren Bürgerinnen und Bürgern den besonderen Schutz des Art. 2 GG – „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ – garantiert.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ich will deshalb der AfD im Gegenzug auch ein Zitat von Schiller mit auf den Weg geben: „Dein Weg ist krumm, er ist der meine nicht.“ Ich füge hinzu: Er wird es auch niemals werden.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Meine Damen und Herren, Herr Kutschaty hat ja eben hier an diesem Rednerpult ein wenig den Eindruck erweckt, dieses Parlament sei bisher irgendwie so etwas wie ein unbeteiligter Beobachter bei der Bekämpfung der Coronapandemie gewesen. Dann, muss ich ehrlich sagen, Herr Kutschaty, haben Sie in den letzten Monaten entweder geschlafen oder wussten nicht, worüber Sie abgestimmt haben.

(Sarah Philipp [SPD]: Das hat er nicht gesagt! – Zuruf von der SPD: Sie haben nicht zugehört!)

Die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in unserem Land begründen sich ausschließlich auf den Entscheidungen dieses nordrhein-westfälischen Landtages. Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland, das sich im April mit dem Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID19-Pandemie und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen der Pandemie eine gesetzliche Handlungsgrundlage mit Befristung und mit Zustimmungsvorbehalten dieses Parlaments gegeben hat.