Erft ausreichend versorgen; wir müssen das ganze Wassersystem in Gang halten – alles unter der Prämisse, dass es jetzt viel früher geschehen muss. Dazu hat man sich schon entscheidende Gedanken gemacht.
In der letzten Leitentscheidung 2016 haben Sie ganze vier Entscheidungssätze formuliert. Wir haben in dem jetzigen Entwurf 14 Entscheidungssätze vorgestellt. Daran sieht man schon, mit welcher Ausführlichkeit man sich jetzt mit diesem Thema auseinandergesetzt hat.
Ganz besonders wichtig ist auch, dass man an vielen Stellen innerhalb der Leitentscheidung Dinge formuliert hat, die auf einen frühzeitigeren Ausstieg im Jahre 2035 hinarbeiten. Als ein Beispiel nenne ich die verkehrliche Erschließung zwischen Wanlo und Jackerath. Dazu sind schon sehr dezidierte Aussagen gemacht worden.
Das Gleiche gilt für die Entwicklung der ganzen Region. Die Einbindungen der Kommunen, die Einbindungen der neuen interkommunalen Gesellschaften, die sich gebildet haben, sowie die Stärkung und Hervorhebung der Landwirtschaft sind ganz wichtige Themen, gerade bei uns im Bereich von Garzweiler II, aber auch bei den anderen Tagebauen.
Ich denke, dass hier ein sehr gelungener Entwurf der Leitentscheidung vorgelegt worden ist, den wir jetzt natürlich in der Öffentlichkeit weiter diskutieren, der aber auch in der Öffentlichkeit mit vielen Akteuren schon im Vorhinein besprochen worden ist. Der Dialog, der von der Landesregierung geführt wurde, ist dort sehr gut angekommen.
Wir sollten jetzt alles daransetzen, größtmögliche Verbesserungen für die Anwohner und die vom Tagebau Betroffenen durchzusetzen. Dafür bietet die Leitentscheidung große Chancen. Wir sollten darauf hinarbeiten, dass es dann vielleicht für einen frühzeitigen Kohleausstieg reicht; immer unter dem Gesichtspunkt der Versorgungssicherheit. Daher bin ich der Landesregierung für diesen Entwurf sehr dankbar. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, lieber Herr Kollege Schnelle. – Weitere Wortmeldungen zum Tagesordnungspunkt 1 sehe ich nicht. Dann schließe ich hiermit die Aussprache zur Unterrichtung der Landesregierung.
Konsequenter Kampf gegen rechtsextremistische Tendenzen in der Polizei – Dunkelfeld weiter aufhellen
Rechtsextreme, rassistische und antidemokratische Einstellungen in der Polizei NRW untersuchen und entschlossen bekämpfen!
Die Fraktionen von CDU und FDP sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben jeweils mit Schreiben vom 5. Oktober 2020 gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu der oben genannten aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt. In Verbindung damit beraten wir den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die dazu vorliegenden Entschließungsanträge.
Dieses alles vorangeschickt, eröffne ich die Aussprache und erteile für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Abgeordneter Schäffer das Wort. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr froh, dass in die Diskussion über wissenschaftliche Studien zu Einstellungen in der Polizei endlich ein bisschen Bewegung kommt, auch wenn der Minister jetzt nur Teilaspekte untersuchen will.
Ich möchte gerne noch einmal an die Debatte in der letzten Plenarrunde erinnern. Da sagte der Innenminister – Zitat –:
„Ich denke nur nicht, dass es eine große weltumfassende Studie bringt – am besten noch von einem Professor, der vorher schon weiß, was nachher herauskommt, und bei der es wahrscheinlich nur darum geht, sie zu finanzieren.“
Herr Minister, ich finde, das war nicht nur wissenschaftsfeindlich, sondern Sie haben sich da ganz offenbar in etwas verrannt, aus dem Sie jetzt gesichtswahrend wieder herauskommen müssen. Wir kennen das ja.
Herr Minister, wir helfen Ihnen da sehr gerne. Die Fraktionen von CDU und FDP müssen einfach unserem Antrag zustimmen. Dann gibt es einen sehr klaren Handlungsauftrag vom Parlament. Dann sind Sie raus. Dann können Sie sagen: Das Parlament hat mich beauftragt. – Und dann können wir diese Studie machen.
Wenn es Aussagen gibt, denen in Studien von Befragten zugestimmt wird, wenn Aussagen wie – Zitat – „Die Weißen sind führend in der Welt“ eine Zustimmung von über 10 % bekommen, wenn die Aussage – Zitat – „Juden haben in Deutschland zu viel Einfluss“ über 8 % Zustimmung erhält oder wenn die Aussage „Muslimen sollte die Zuwanderung nach Deutschland untersagt werden“ über 17 % Zustimmung in Studien erfährt, dann muss man festhalten, dass wir ein Problem mit rassistischen, mit antisemitischen, mit islamfeindlichen Einstellungen in der Gesellschaft haben.
Man könnte das noch mit weiteren Aussagen fortführen. Ich will darauf hinweisen, dass diese Ergebnisse aus der letzten Einstellungsstudie von Andreas Zick, Beate Küpper und vielen anderen mit dem Titel „Verlorene Mitte – feindselige Zustände …“ stammt.
Das ist übrigens genau die Studie, die von vielen jetzt zum Thema „Einstellungen in der gesamten Gesellschaft“ gefordert wird. Diese Studien gibt es seit vielen Jahren. Wir wissen, dass wir ein Problem in der Mitte der Gesellschaft haben.
Dass rassistische und andere Ungleichwertigkeitsvorstellungen nicht mit dem Einloggen mit dem Chip von behördlichen Zeiterfassungssystemen morgens an der Behördentür abgelegt werden, sondern in den öffentlichen Dienst und auch in die Sicherheitsbehörden mitgenommen werden, muss jedem klar sein.
Das Problem ist allerdings: Gerade der öffentliche Dienst ist an unsere Verfassung gebunden. Der Staat darf niemanden diskriminieren. Er muss aktiv für einen Diskriminierungsschutz sorgen.
Gerade bei den Sicherheitsbehörden – bei der Polizei, beim Verfassungsschutz – können rassistische und rechtsextreme Einstellungen zu fatalen Fehleinschätzungen führen. Wenn Einstellungen Einfluss auf Ermittlungen nehmen und Opfer kriminalisiert werden, wie wir es am Fall des NSU erlebt haben, wenn rassistisch oder antisemitisch motivierte Straftaten nicht als solche erkannt werden, wenn rassistische Positionen möglicherweise zu einer Blindheit führen, die eine Verharmlosung der rechtsextremen Szenen zur Folge hat, schwächt das das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden. Das führt dann auch dazu, dass sich bestimmte Gruppen nicht mehr an die Polizei wenden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das darf nicht sein, weil alle Menschen darauf vertrauen können müssen, dass sie unabhängig von Herkunft, Hautfarbe und anderen Merkmalen von unserer Polizei geschützt werden. Deshalb sind diese Einstellungen in der Polizei und im Verfassungsschutz unter keinen Umständen zu dulden.
Sie sind auch nicht zu dulden – das möchte ich noch einmal explizit benennen –, weil es um den Diskriminierungsschutz innerhalb der Behörde geht, weil es darum geht, dass Beschäftigte innerhalb der Behörde, die selbst einer Minderheit angehören, nicht diskriminiert werden dürfen.
Unsere Polizei wirbt um Vielfalt. Sie wirbt damit, dass sie die Vielfalt dieser Gesellschaft abbildet. Das muss so bleiben, weil wir diese Vielfalt der Gesellschaft auch in den Behörden brauchen und dafür werben müssen.
Ja, Herr Minister, selbstverständlich wird und kann eine Studie zu Einstellungsmustern in der Polizei keine Zauberlösung sein. Das sagt auch niemand. Aber eine Studie kann wichtige Erkenntnisse liefern, auf denen wir Gegenmaßnahmen aufbauen können und nachsteuern können, um Gegenmaßnahmen zu verbessern.
Meines Erachtens zeigen die bekannt gewordenen Fälle beim Verfassungsschutz auch, dass wir die ganze Diskussion nicht allein auf die Polizei verengen dürfen. Das passiert mir hier gerade viel zu sehr. Wir fokussieren hier immer auf die Polizei. Wir müssen auch über Einstellungen und über Mechanismen im Verfassungsschutz als Sicherheitsbehörde sprechen; denn es darf nicht sein, dass es ein Klima gibt, in dem menschenverachtenden Aussagen nicht widersprochen wird.
Deshalb haben wir unseren Antrag auch durch einen Neudruck verändert. Wir haben ihn noch einmal verändert und gesagt: Eine Studie darf sich nicht nur auf die Polizei beziehen, sondern wir brauchen eine
Herr Minister, als grüne Fraktion haben wir in unserer Fraktionssitzung vorgestern einen Vorschlag für weitergehende Forderungen verabschiedet. Es sind zehn Punkte geworden. Es hätten auch mehr oder weniger werden können. Aber wir haben zehn Punkte. Wir erheben gar nicht den Anspruch, dass das irgendwie der Weisheit letzter Schluss ist. Sicherlich gibt es auch noch andere Forderungen. Wir sind sehr gerne bereit, über unsere Punkte auch kritisch und kontrovers zu diskutieren.
Thema „Beirat/Sonderbeauftragter“: Wir unterstützen Sie darin, dass Sie einen Sonderbeauftragten für rechtsextremistische Tendenzen in der Polizei eingerichtet haben. Das finden wir richtig; da unterstützen wir Sie. Aber wir wollen, dass diesem Sonderbeauftragten ein Beirat mit Personen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft, die auch einen Blick von außen in die Arbeit des Sonderbeauftragten einbringen können, an die Seite gestellt wird.
Wir wollen, dass es auch innerbehördliche Maßnahmen wie zum Beispiel das Thema „Rotation“ gibt. Ich glaube, dass wir über das Grundprinzip „Rotation“ sprechen müssen. So etwas existiert bislang nicht. Meines Erachtens ist das aber wichtig, und zwar in beiden Behörden, in der Polizei und im Verfassungsschutz, damit sich so etwas wie ein falsch verstandener Korpsgeist nicht entwickeln kann.
Wir brauchen verpflichtende Fortbildungsmaßnahmen. Wir brauchen die Verankerung von Supervision auch als Maßnahme der Verantwortung und Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beschäftigten.