Der vorliegende Gesetzentwurf tut das, indem er den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, finanzielle Schäden in den Bilanzen zu isolieren. Das ist in gewisser Art und Weise, wenn man so möchte, eine Analogie zum Rettungsschirm, den wir hier im Landtag mit breiter Mehrheit beschlossen haben. Schließlich laufen die Gelder aus diesem Rettungsschirm nicht über den Kernhaushalt, sondern sind als Sondervermögen abgebildet.
Darüber hinaus gibt es einige weitere Rahmensetzungen für die Kommunen, beispielsweise Regelungen zu den Haushaltssperren und Erleichterungen bei den Vergaben; das ist ein ganz wichtiger Punkt. Die Sonderzuweisungen an die Stärkungspaktteilnehmer sind gerade schon erwähnt worden; darum kann ich mich kürzer fassen.
Richtig ist – ich habe das schon in der letzten Plenarwoche gesagt –, dass die Lage dynamisch ist und bleibt, und darum werden wir regelmäßig überprüfen müssen, welche Schutzmaßnahmen wirken, welche angepasst werden müssen und wo völlig neue Maßnahmen nötig sind. Diese Beobachtung sollten wir gemeinsam im Fachausschuss vornehmen und beurteilen, welche Maßnahmen gut sind und welche nicht.
Es ist das Privileg der Opposition, aufzuzählen, was alles nicht in diesem Gesetzentwurf geregelt ist. Nichtsdestotrotz macht es das, was im Gesetzentwurf steht, nicht falsch, zumal auch der Titel des Gesetzentwurfs nicht aussagt, dass die Altschuldenproblematik oder Ähnliches darin geregelt wird. Hier geht es um die dringliche und kurzfristige Bekämpfung der Coronapandemiefolgen. Die Lösung der Altschuldenproblematik ist nicht unwichtig, aber in der aktuellen Situation weniger dringlich als die unmittelbare Coronapandemiebekämpfung; das ändert allerdings nichts an unseren grundsätzlichen Zielen für die Lösung der Altschuldenproblematik.
Wie gesagt, dieses Gesetz ist ein Baustein im Gesamtmaßnahmenpaket zur Unterstützung der Kommunen, und ich würde mich über mich eine breite Unterstützung dafür hier und heute freuen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an das anknüpfen, was der Kollege Höne zuletzt gesagt hat. Dieser Gesetzentwurf beschäftigt sich im Wesentlichen mit den bilanziellen Fragen der Isolierung der coronabedingten Lasten, und er beschäftigt sich in Teilen auch mit weiteren Ausführungen, unter anderem was die Frage von Investitionen angeht.
Ich nehme es vorweg: Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen, weil das Gesetz notwendig ist, um die Kommunen überhaupt handlungsfähig zu halten.
Die Anhörung hat gezeigt, dass man viele Punkte auch einfacher hätte gestalten können. Das ist geschenkt. Ich halte den Gesetzentwurf, was die bilanziellen Aspekte betrifft, so weit für in Ordnung. Sonst müsste man andere umfangreiche Änderungen vorschlagen. Das haben wir nicht getan, und insofern werden wir dem jetzt auch folgen.
Man könnte und man muss – der Kollege Höne hat es bereits angesprochen – auch auf die Dinge hinweisen, die nicht geregelt werden. Nicht geregelt wird die Frage, wie es in den nächsten Jahren mit den Gewerbesteuerkompensationen weitergeht.
Herr Kollege Löttgen, ich habe ein Zeitungsinterview aus der „Westdeutschen Zeitung“ mitgebracht, das Sie in Wuppertal gegeben haben. Darin haben Sie angekündigt, sobald die September-Steuerschätzung vorliegt, einen Vorschlag bzw. Aussagen zum Altschuldenfonds zu machen.
Sie sagen in dem Interview auch, dass die 63 Millionen Euro, die das Land Nordrhein-Westfalen dem Bund quasi per Suggestion aufgedrückt hat, also die KdU-Entlastung, jetzt dazu genutzt werden müssten, um Spielräume zu nutzen.
Ich möchte Ihnen einmal Folgendes vorrechnen: In Essen treffen 63 Millionen Euro KdU-Entlastung auf 70 Millionen Euro Belastung, wenn man keinen Altschuldenfonds hat und die 2 Milliarden Euro somit aus dem eigenen Haushalt finanzieren muss. Wo Sie da Spielräume erkennen, ist für mich nicht so leicht nachzuvollziehen, zumal die Gewerbesteuer auch noch oben draufkommt.
(Lachen von Bodo Löttgen [CDU]: Das haben Sie doch gerade selber beantwortet! – Chris- tian Dahm [SPD]: Das ist ja noch nicht einmal Dreisatz!)
Es gibt noch einen weiteren Aspekt, der nicht geregelt wird. Es fehlt dringend eine Aussage zum Flüchtlingsaufnahmegesetz. Herr Minister Stamp hat schon im Mai dieses Jahres gesagt, man müsse quasi nur noch den Stift anspitzen, um zu unterschreiben. Mittlerweile haben wir September, aber es kommt nichts. Ich höre jedenfalls nichts. In jedem Kommunalausschuss wird uns vorgetragen, man sei kurz davor und müsse nur noch zumachen.
Es wäre ziemlich fair, zwei Jahre, nachdem das Gutachten vorliegt, endlich auch eine Lösung auf den Tisch zu legen.
Ich sage Ihnen noch etwas: Wir werden spätestens Ende September den Haushalt zugestellt bekommen. Da werde ich sehr genau hinschauen.
Sie haben das Stärkungspaktgesetz angesprochen. Das Stärkungspaktgesetz, das Sie in diesem Interview als Gewerbesteuererhöhungsgesetz diffamiert haben, hat dazu geführt, dass über 4,5 Milliarden Euro als direkte Landeszuweisung an die Kommunen gegangen sind. 440 Millionen Euro standen in diesem Haushalt noch als Zuweisung an den Stärkungspaktfonds drin. Wenn Sie kein Altschuldenfondsgesetz vorlegen, muss ich davon ausgehen, dass Sie 440 Millionen Euro zulasten der Kommunen einsparen wollen, obwohl die Kommunen nicht handlungsfähig sind. Das muss ich an dieser Stelle einmal feststellen.
Darüber hinaus stelle ich fest, dass Sie, obwohl Sie über 2 Milliarden Euro weniger für die Unterbringung
der Geflüchteten ausgeben müssen als im Jahr 2016, auch noch dieses Geld einsparen wollen. Damit entlasten Sie sich um über 2,5 Milliarden Euro zulasten der Kommunen. Wie man dann von einem fairen Partner der Kommunen sprechen kann, entzieht sich meiner Kenntnis, und es wäre auch schlicht unverschämt, wenn Sie das weiter behaupten würden.
Ich komme auf den Gesetzentwurf zurück, der heute hier vorliegt. Frau Ministerin, sicherlich hätte man das eine oder andere anders betiteln können. Ob das zu mehr Transparenz führt, ist zumindest unter Bilanzforschern umstritten.
Sie haben allerdings klar angekündigt, die Kosten zu isolieren und als Maßstab die Mittelfristige Finanzplanung, die Zahlen zu nehmen. Das halten wir im Kern für in Ordnung. Deswegen werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen.
Trotzdem muss die Arbeit jetzt beginnen. Sie müssen jetzt – und ich hoffe, das ist geschehen; schließlich wird der Haushalt gedruckt – die Vorbereitungen dazu treffen, was in den Jahren 2021, 2022 und 2023 geschehen soll. Sie haben selber diagnostiziert, dass die Kommunen ohne die Hilfe des Landes und des Bundes nicht in der Lage sein werden, ihre Haushalte zu führen. Die Kommunen – Stichwort: Gesundheitsämter – sind der wesentliche Schlüssel zur Bekämpfung der Pandemie.
Aber noch ein anderer Aspekt ist wichtig: Die gesamte öffentliche Daseinsvorsorge, also der öffentliche Nahverkehr, Kindertagesstätten, Schulen usw., wird nicht zu bestreiten sein, wenn das Land nicht seiner Verpflichtung nachkommt, seine Kommunen, Ihre Kommunen, anders aufzustellen. Das werden wir spätestens in der nächsten Sitzung wieder angehen müssen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird hier niemand bestreiten, dass der Corona-Lockdown alle öffentlichen Haushalte, insbesondere die kommunalen, massiv belastet. Eben haben wir es gehört: Wir wissen noch gar nicht, in welchem Ausmaß.
Von unserer Seite gehört auch zur Wahrheit dazu, dass wir die Lockdown-Maßnahmen zu Beginn der Krise mitgetragen haben. Es war schlicht nicht absehbar, wie sich die Sache entwickeln würde. Man erinnert sich sicherlich noch sehr gut an die schrecklichen Bilder aus Italien.
Erfreulicherweise zeigte sich aber sehr rasch, dass die Pandemie in Deutschland keine Leichenberge hervorbringen würde. Dabei war längst das eingetreten, wovor wir schon von Anfang an gewarnt hatten: der Gewöhnungseffekt. Noch viel schlimmer: Die Regierung gefällt sich irgendwie in ihrer Rolle als Krisenmanager. Man muss nicht mehr durch die Niederungen der Alltagspolitik waten, sondern bekommt täglich beste Sendezeit, um sich als Retter der Nation zu präsentieren.
Von dieser Droge können Sie bis heute nicht lassen, auch wenn die Pandemie in Deutschland quasi zu Ende ist.
Wie ein Glaubensbekenntnis zeigt man sich mit Maske, und wie an einem Weihwasserkessel bedient man sich ehrfürchtig an jedem sich bietenden Desinfektionsmittelspender.
Wie die meisten Drogen ist das aber verdammt teuer, und der Kater ist vorprogrammiert. Irgendwann kommt er, und irgendwann kommt dann eben auch die Rechnung.
Da der Bürger diese Rechnung zu bezahlen hat und es dann mit dem zwischenzeitlichen Fame der Krisenmanager, heißen sie Laschet oder Söder, schnell vorbei sein dürfte, haben Sie beschlossen, einfach das Zahlungsziel auszudehnen. Das würde sich so mancher wünschen, der nicht weiß, wie er eine Rechnung bezahlen soll – einfach mal die Fälligkeit verschieben, ohne den Gläubiger zu fragen. Das geht aber natürlich nicht; außer, man ist die Regierung.
Sie verlängern jetzt quasi das Zahlungsziel der Kommunen um 50 Jahre. Das sei eine angemessene Zeit, um eine solche Krise zu verdauen, heißt es.
Was aber ist, wenn noch eine andere Krise dazwischenkommt? Was ist in den letzten 50 Jahren denn an Krisen und Herausforderungen alles passiert? Strukturwandel in der Montanindustrie, Wiedervereinigung – Sie erinnern sich vielleicht: Auch alles das war nicht gerade billig.
Wer sagt uns denn, was in den nächsten 50 Jahren alles kommt? Ich meine, Sie sind ja schon fleißig dabei, mit Ihrer Klimapolitik unsere Industrie kaputt zu machen. Dann haben Sie die nächste Krise. Meinen Sie, die gibt es umsonst?
Dieses Gesetz ist nichts anderes als ein Gesetz zur Verschleierung von Schulden. Es ist so, als dürfte der Bürger nach eigener Wahl eine Zeile aus seiner SCHUFA-Auskunft entfernen – eben eine Luftbuchung.
Unseren Kommunen hilft das nicht. Sie brauchen das Geld und keinen Generalablass für kreative Buchführung. Das haben Ihnen mehrere Gutachter in der Anhörung ins Stammbuch geschrieben. Es passt aber auch ins Gesamtbild: Statt sich den Folgeerscheinungen des Lockdowns offen und ehrlich zu stellen, verlängern Sie wie ein Junkie den Rausch und machen am Ende alles noch sehr viel schlimmer.
Die unvermeidliche Pleitewelle wird hinausgezögert, indem man zahlungsunfähigen Unternehmen erlaubt, einfach keine Insolvenz anzumelden. Die Statistik bleibt schön. Aber mehr und mehr Zombieunternehmen bedrohen am Ende die Stabilität unserer Wirtschaft.
Ein anderes Beispiel: Das Kurzarbeitergeld wird verlängert und damit letztendlich nur reale Arbeitslosigkeit verschleiert.
Nun werden mit diesem Gesetz eben die Finanzen der Kommunen schöngerechnet. Im nächsten Jahr ist ja Bundestagswahl. Bis dahin muss das Kartenhaus halten – koste es, was es wolle.