Protocol of the Session on September 17, 2020

Nun werden mit diesem Gesetz eben die Finanzen der Kommunen schöngerechnet. Im nächsten Jahr ist ja Bundestagswahl. Bis dahin muss das Kartenhaus halten – koste es, was es wolle.

Meine Damen und Herren, meine Fraktion steht ehrlichen Ansätzen, diese Krise zu bewältigen, nicht im Wege.

(Henning Höne [FDP]: Ich dachte, die Krise sei schon vorbei! Das haben Sie eben gesagt!)

Wir beteiligen uns da gerne konstruktiv, wie wir es in der Krise von Anfang an gemacht haben. Bei Wirecard’scher Buchführung zur Verlängerung des schönen Scheins gehen wir aber nicht mit. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Tritschler. – Jetzt hat die Landesregierung das Wort. Es spricht Frau Ministerin Scharrenbach.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Erst einmal vielen Dank für die breite Zustimmung, die der Gesetzentwurf der Landesregierung heute erfahren wird. Das ist ein gutes und richtiges Signal; denn wir gehen für unsere Städte in Nordrhein-Westfalen und im Besonderen auch für die Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit Mut in die Zukunft – und das mit breiter Unterstützung hier aus dem Parlament. Das ist ein gutes Signal für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Herzlichen Dank dafür vorab.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat bereits am 31. März 2020 ein acht Punkte umfassendes Kommunalschutzpaket beschlossen. Das arbeiten wir

jetzt nach und nach ab. Insofern ist der Gesetzentwurf, der Ihnen heute zur Beschlussfassung vorliegt, Teil dieses Acht-Punkte-Plans.

Wir haben sehr deutlich formuliert, dass wir die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen darin unterstützen wollen, dass Haushalte genehmigungsfähig bleiben.

Wir haben die mutige Entscheidung getroffen, zu sagen, dass wir die coronabedingten Schäden in den Haushalten isolieren. Damit schützen wir die Bürgerinnen und Bürger sowie die kommunale Selbstverwaltung im weiteren Verlauf des Jahres 2021 vor einschneidenden Maßnahmen – Stichworte: Steuererhöhungen, Grundsteuer B, Gewerbesteuer sowie weitere Einsparungen bei freiwilligen Aufgaben; ob es Bibliotheken, Schwimmbäder oder andere schwierige Entscheidungen wären, die anstehen würden. Wir wollen die kommunale Selbstverwaltung erhalten und stärken. Das wird mit diesem Gesetzentwurf gelingen.

Die Zukunft kann man nur voraussehen, wenn man sie selbst gestaltet; so formuliere ich es einmal. Das tun wir hier. Wir warten nicht auf Ergebnisse eines weiteren Planungsverlaufs, der Haushaltssituation, der Isteinnahmen oder Vergleichbarem. Vielmehr handelt diese Regierung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Städte und Gemeinden, wenn es um die Gestaltung der Zukunft geht.

Ein weiterer Bestandteil dieses Gesetzentwurfs ist eine Sonderzahlung an die über 60 Städte im „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ in Höhe von 342 Millionen Euro noch in diesem Jahr.

Sie werden noch weitere Gesetzentwürfe bekommen. Eben schon angeklungen ist ein Gesetzentwurf zur Ausführung der Gewerbesteuerkompensation. Mit der Entscheidung des Bundestages, über die heute ab 19:20 Uhr beraten wird, wird klar sein, dass die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden von Land und Bund eine Kompensation in Höhe von 2,72 Milliarden Euro für die Gewerbesteuermindereinnahmen erhalten.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hovenjürgen.

(Beifall von Christian Dahm [SPD])

Der Kreis Recklinghausen wird ja wahrscheinlich im Besonderen davon profitieren, wie viele andere aber auch. Das darf man so formulieren.

Damit ist auch klar: Das Land Nordrhein-Westfalen wird sich mit 1,339 Milliarden Euro an dieser Gewerbesteuerkompensation beteiligen. Mit allen Beschlüssen, die schon gefasst wurden und die im weiteren Verlauf dieses Jahres noch folgen, heißt das, dass die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen mit – so hoffe ich – breiter Unterstützung aus dem Landtag den Städten und Gemeinden bis zum Ende

dieses Jahres über 4 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung stellt.

Dazu gehören anteilige Übernahmen von Ausfällen im öffentlichen Personennahverkehr genauso wie die von Ihnen bereits beschlossene Beteiligung an den ausgefallenen Elternbeiträgen im Zusammenhang mit den Schließungen von Kindertageseinrichtungen und Offenen Grundschulen – bis hin zu Gewerbesteuerkompensationen, Sonderzahlungen an Stärkungspaktkommunen und Vergleichbarem. Es ist also ein riesengroßes Paket.

Heute gibt es mit dem Isolierungsgesetz einen Teilabschluss. Es wird insbesondere für die Jahre 2020, 2021 und fortfolgende wirken und dazu beitragen, dass Haushalte genehmigungsfähig und tragfähig bleiben und dass die kommunale Selbstverwaltung, die wir alle in Nordrhein-Westfalen so schätzen, erhalten bleibt.

Gestatten Sie mir noch, auf eines hinzuweisen. Auch Sie, Herr Abgeordneter von der SPD, haben es gerade in Ihrer Rede angesprochen. Natürlich gibt es immer wieder Sachverständige, die formulieren, es handele sich um Luftbuchungen, oder es mit anderen Titulierungen belegen. Das ist nicht so; das sage ich in aller Ausdrücklichkeit.

Diejenigen, die es so formulieren, haben mir übrigens bis heute keinen alternativen Vorschlag vorgelegt. Die Alternative, die von solchen Sachverständigen vorgetragen wird, ist die unausgesprochene: lieber ein Nothaushalt, lieber ein Haushaltsicherungskonzept, lieber Steuererhöhungen, lieber Einsparungen bei Bibliotheken, Schulen, Kindergärten,

Schwimmbädern oder Angeboten im öffentlichen Personennahverkehr. Das ist die Alternative dieser Sachverständigen, die sie komischerweise nie aussprechen.

Daran beteilige ich mich nicht. Für uns ist es wichtig und richtig, dass die Kommunen handlungsfähig bleiben und die Angebote für Bürgerinnen und Bürger nicht durch so eine außergewöhnliche Lage wie in diesem Jahr außergewöhnlich beschnitten werden müssen.

Nein. Wir tragen heute gemeinsam Sorge dafür – noch einmal: mit breiter Mehrheit; herzlichen Dank dafür –, dass wir mit Mut in die Zukunft gehen und in diesem Gesetzgebungsverfahren mutige Entscheidungen treffen. Ich bin mir sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie die Städte und Gemeinden uns diesen Beschluss heute insgesamt danken werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Danke schön, Frau Ministerin Scharrenbach. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Daher kommen wir zur Abstimmung. Der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen empfiehlt in Drucksache 17/10912 – Neudruck –, den Gesetzentwurf Drucksache 17/9829 mit den in seiner Beschlussempfehlung näher bezeichneten Änderungen anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung in Drucksache 17/10912 – Neudruck – und nicht über den Gesetzentwurf selbst.

Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – CDU, FDP und Grüne stimmen zu. Wer stimmt dagegen? – Die AfD-Fraktion stimmt dagegen. Wer enthält sich? – Es enthält sich, wie angekündigt, die SPDFraktion. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/9829 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses mit breiter Mehrheit im Hohen Hause gegen die Stimmen der AfD angenommen und verabschiedet.

Ich rufe auf:

12 Der Wolf stellt eine Gefahr für Menschen und

Tiere dar – Landesregierung muss endlich handeln und das Wolfsmanagement revidieren

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/10855

Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass eine weitere Aussprache hierzu nicht erfolgen soll.

Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/10855 an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass die abschließende Beratung und Abstimmung nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen soll. Wer hat etwas dagegen? –

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Niemand!)

Niemand. Enthält sich jemand zu dieser wichtigen Entscheidung? – Nein. Also ist sie einstimmig so beschlossen, und der Antrag ist überwiesen.

Ich rufe auf:

13 Nein! Zum Sexkaufverbot des Nordischen Mo

dells – Betroffenen helfen und nicht in die Illegalität abschieben

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/10851

Dieser Antrag wird nun debattiert. Zunächst spricht dazu Frau Kollegin Wendland für die CDU-Fraktion. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der letzten Plenarwoche haben meine Fraktionskolleginnen und ich mit Demonstranten vor dem Landtag gesprochen. Es waren Frauen und Männer, die dafür demonstriert haben, dass sie ihre Arbeit behalten können. Es waren Menschen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten.

Am 8. September 2020 – kurz nachdem unser Antrag eingereicht war – hat das OVG Münster das Verbot der Berufsausübung für diese Menschen in der bis dahin geltenden Coronaschutzverordnung gekippt. Das OVG hat damit sexuelle Dienstleistungen wie jede andere legale, auf wirtschaftlichen Gewinn ausgerichtete Tätigkeit bewertet.

Damit folgt das Gericht dem Duktus des Prostituiertenschutzgesetzes. In diesem Gesetz ist von dem Prostitutionsgewerbe die Rede. Es enthält viele Regelungen zur Kontrolle dieses Bereichs, aber auch zum Schutz der dort tätigen Menschen.

Gleichwohl gibt es derzeit nahezu in allen Fraktionen Bestrebungen, hier einen Paradigmenwechsel einzuleiten. Es steht die Forderung nach einem Sexkaufverbot im Raume. Feministinnen fordern dies, weil der Körper einer Frau keine Ware ist. Das steht wohl außer Frage.

Mit dem Sexkaufverbot soll nun der Kauf sexueller Dienstleistungen unter Strafe gestellt werden, nicht aber ihr Angebot: Freier machen sich strafbar, Prostituierte nicht. Da eine solche gesetzliche Konstruktion erstmals in Schweden eingeführt wurde, heißt das Ganze „Nordisches Modell“.

Wie weit dieser Paradigmenwechsel geht, wird deutlich, wenn man die strafrechtliche Konstruktion mit anderen Tatbeständen des Strafgesetzbuches vergleicht. Normalerweise würde sich eine Prostituierte nämlich der Beihilfe oder der Anstiftung zu einer solchen Straftat „Sexkauf“ schuldig machen, weil sie ihre Dienstleistung ja anbietet. Das kann man konsequent nur dadurch verhindern, dass man dieselben Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, die seit 2017 per Gesetz dazu verpflichtet sind, sich medizinisch untersuchen zu lassen und sich anzumelden, zu Opfern einer Straftat erklärt.