Ich will zusammenfassen: Es ist ein guter Kompromiss erzielt worden. Die Ministerpräsidentin ist standhaft geblieben. Jetzt ist es unsere Aufgabe – aller, die hier Verantwortung tragen, gerade auch der Kolleginnen und Kollegen der CDU –, auf Bundesebene für diesen Kompromiss zu werben. Es muss schnell ein Reformkonzept auf den Tisch gelegt werden. Dabei sollten wir alle mithelfen.
Wir machen das ja nicht aus Chuzpe oder einfach nur, weil es uns gefällt, sondern wir müssen die Basis dafür legen, dass Hochschulen und Schulen in diesem Land finanziert werden können, dass wir mehr Kitaplätze schaffen und dass wir die schwere Aufgabe und große Herausforderung der Unterbringung von Flüchtlingen meistern können. Deswegen müssen wir uns den wichtigen Dingen zuwenden und dieses Reformpaket abschließen. Ich glaube, dafür ist ein guter Ansatzpunkt gesetzt worden. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und daheim! Ich weiß gar nicht, wo ich angesichts des Abfeierns seitens Rot-Grün zuerst anfangen soll.
Beginnen wir einmal mit den rudimentären Dingen, dem Verständnis dessen, worum es uns – dem Land Nordrhein-Westfalen, den anderen Bundesländern – hier und heute in Anbetracht der Unterrichtung von Frau Ministerpräsidentin Kraft geht.
Der Länderfinanzausgleich ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, das den angemessenen Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft der Bundesländer untereinander regelt. Stark vereinfacht gesagt: Reichere Länder zahlen an ärmere Länder – so viel zur Solidarität –, ein Verfahren, das aber an Komplexität kaum zu überbieten ist. Umso begrüßenswerter ist es, dass sich die Bundesländer jetzt auf ein vereinfachtes Verfahren geeinigt haben, so wie Sie es heute in Ihrer Unterrichtung skizziert haben, Frau Kraft. Sie hatten ausgeführt: Es ist einfacher, es ist fairer, es ist transparenter. – Insoweit stimme ich Ihnen zu, und zwar vollumfänglich.
Was den Verhandlungserfolg und auch die Beendigung des Streits zwischen den Bundesländern über den Länderfinanzausgleich angeht, verdienen Sie durchaus – das sage ich hier mit allem Respekt – Anerkennung. – Und ich wünsche Ihnen Glück für die Zukunft.
Denn eins steht fest: Die Einigung ist zwar da, aber sie greift noch nicht, weil der Bundesfinanzminister, weil die Bundesregierung, die Große Koalition in Berlin, dem erst noch zustimmen muss. Dieses Glück werden Sie brauchen.
Dann würde ich natürlich gerne wissen, Frau Ministerpräsidentin und Herr Finanzminister, was der Preis dafür sein wird, dass die Bundesregierung, dass Schäuble dieser Einigung der Länder zustimmt, wo er doch unter dem Strich in seiner eigenen Kasse am Ende 9,7 Milliarden € weniger haben wird. Dafür muss ja nun irgendetwas her. In vergangener Zeit war einmal die Rede davon, der Preis könnte sein, dass der ebenfalls 2019 auslaufende Solidaritätszuschlag mit Zustimmung aller Bundesländer erhalten bleibt. Das könnte also der Preis sein; ich weiß es nicht. Vielleicht können Sie uns das sagen, Frau Ministerpräsidentin.
Wie auch immer: Ein allein über die Umsatzsteuer geregeltes Ausgleichsverfahren erscheint im Geiste länderübergreifender Solidarität gerecht. Dreh- und Angelpunkt ist allerdings, dass – ich sagte es bereits – Finanzminister Schäuble zustimmt.
Natürlich braucht Nordrhein-Westfalen zusätzliche Einnahmen bzw. Geld für Schulen, Polizisten, Zukunftsinvestitionen. Es mag sein, dass es NRW über die neue Umsatzsteuerverteilung ein Stück besser geht, dass etwas mehr von dem, was in un
serem Lande erwirtschaftet wird, erhalten bleibt. Jedes Bundesland bekommt ja entsprechend seiner Einwohnerzahl einen Anteil am Umsatzsteueraufkommen. Zu- und Abschläge gleichen besondere Bedarfe aus. Außerdem soll es Extrahilfen geben.
Vorteil dieser Einigung – so wird es in verschiedenen Veröffentlichungen jetzt dargestellt – ist erstens: Die bisherigen Zahlerländer Bayern, BadenWürttemberg, Hessen und Hamburg werden entlastet.
Gehen wir mal von 2014 aus. Eingezahlt hat NRW 2014 in den Verbund über den Umsatzsteuervorwegausgleich 2,27 Milliarden €. Erhalten aus dem dann folgenden Länderfinanzausgleich hat NRW rund 900 Millionen €. Es ist richtig, wenn immer wieder gesagt wurde, dass aufgrund dieses Umstands NRW nicht als Geberland dasteht, sondern als Nehmerland. Und das ist in der Tat nicht gut.
Essenziell ist also, dass NRW wieder dem ZahlerClub angehört, und zwar erkennbar, und auch, dass die Beschwerden von Bayern beispielsweise wegfallen werden. Die Einnahmen werden allerdings nicht so hoch ausfallen, wie es hier skizziert worden ist. Da folge ich durchaus der Darstellung sowohl vom Herrn Kollegen Lindner als teilweise auch derjenigen vom Herrn Kollegen Laschet. 1,5 Milliarden €, von denen hier die Rede ist, sind natürlich weiß Gott nicht nach dem Königsteiner Schlüssel über 20 % von 9,7 Milliarden €. Das muss man einfach mal sehen.
Wenn man noch berücksichtigt, dass – wie Herr Kollege Laschet eben ausführte – die 547 Millionen € demnächst wegfallen, die dann nämlich nicht mehr gezahlt werden, liegen wir in etwa bei demselben Ergebnis wie jetzt. Es wird also keine wesentliche Verbesserung eintreten.
Dann kommt noch etwas ganz Wichtiges hinzu. Herr Kollege Mostofizadeh hat sich ja dazu hinreißen lassen, hier auch gewisse Haushaltsaspekte und diejenigen Aspekte der Planungen der Landesregierung für NRW anzusprechen. Dazu haben wir in den Haushaltsdebatten bereits vieles gehört, sowohl in erster Lesung als auch in zweiter Lesung wie aber auch in den Haushalten der Vorjahre. Angesichts der Visionslosigkeit der Landesregierung in Bezug auf die Anforderungen der insbesondere digitalen Zukunft des Landes stellt sich die Frage, wie mit einem wie auch immer gestalteten und der Höhe nach bemessenen Mehrbehalt Nordrhein-Westfalens künftig umgegangen wird.
Angesichts der laufenden Beratung zum Haushalt haben wir vonseiten der Opposition insgesamt in diesem Hause die allergrößten Bedenken. Das gilt insbesondere hinsichtlich der mangelnden Umset
zung Ihrer, Frau Ministerpräsidentin, Agenda „NRW 4.0“ wie auch hinsichtlich des Füllhorns an vorgezogenen Wahlgeschenken an Ihre Klientel, wie wir sie jetzt im Haushalt 2016 gemäß Plan, aber auch bezüglich der Änderungsanträge von Rot-Grün feststellen müssen.
Hierhinter steht aus unserer Sicht kein Masterplan, außer dass Sie Ihre Ausgabenpolitik als planvolles Handeln mit der Entschuldigung „Flüchtlinge“ zu apostrophieren wissen. Hierhinter – auch das hat die bisherige Debatte um den Landeshaushalt ergeben – steht des Weiteren der Versuch, den Menschen in diesem Lande zu verkaufen, Sie hätten diesen einen Plan, und der sei nicht auf Treibsand, sondern auf weitsichtige Planung hinsichtlich der gesellschaftlichen Anforderungen im Zeitalter des digitalen Wandels bzw. der digitalen Revolution gebaut.
Wenn Sie also jetzt hier diese Einigung zwischen den Bundesländern als die Zukunftsinitiative ansehen, könnten wir vonseiten der Piratenfraktion dem nicht folgen. Selbst wenn sich am Ende ein Mehrbehalt Nordrhein-Westfalens aus dieser Einigung ergeben sollte, machen Sie bitte – das ist nur eine Bitte – nicht den Fehler und verplanen bereits jetzt angesichts des hier und heute debattierten angeblichen Segens für NRW die Zukunft. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wissen Sie, was sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit ist?
Ich weiß das. Das ist Christian Lindner, der sich hier in der Großmannspose hinstellt und keine Ahnung hat, was der Umsatzsteuervorwegausgleich ist.
Im Grundgesetz steht, was Sie sozusagen als sozialdemokratische Errungenschaft beschreiben, in Art. 107:
„Der Länderanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer steht den einzelnen Ländern nach Maßgabe ihrer Einwohnerzahl zu;“
Wenn das so wäre und dabei bliebe, wäre das hervorragend. Das hat nur mit dem Umsatzsteuervorwegausgleich überhaupt nichts zu tun.
„für einen Teil, höchstens jedoch für ein Viertel dieses Länderanteils, können durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Ergänzungsanteile für die Länder vorgesehen werden, deren Einnahmen aus den Landessteuern … unter dem Durchschnitt der Länder liegen;“
Schon der pro Kopf gleiche Anteil ist eine Umverteilung, weil natürlich die Kaufkraft in NordrheinWestfalen höher ist als etwa in Ostdeutschland. Aber die Umverteilung steht im Grundgesetz, und die wollen wir, die wollten wir immer, die haben wir auch nie infrage gestellt. Nur, davon wird ein großer Teil weggenommen, der dann umverteilt wird. Das ist diese Umverteilung, und die kostet 2,5 Milliarden € gemessen an dem, was das Land bekäme, wenn der Einwohneranteil gleich wäre, den Sie für die Umverteilung halten.
Das ist der Punkt. Sie sind von völlig falschen Voraussetzungen ausgegangen. Ich kann Ihnen auch sagen, warum. Denn das Erste, was Sie sich überlegt haben – das war bei Ihnen beiden erkennbar, bei Herrn Laschet und bei Ihnen –, war: Sie haben zwei etwas kompliziert formulierende finanzpolitische Sprecher, die Ihnen offenbar etwas aufgeschrieben haben,
was bei Herrn Laschet beim Vorlesen sogar erhebliche Probleme gemacht hat. Es ist nicht ganz so einfach.