Protocol of the Session on December 2, 2015

Da kann ich, mit Verlaub, Herr Lohn, nur sagen – ich denke, es war Ihre Pressemitteilung, wenn ich es richtig gesehen habe –: Man kann sich zwar mit fremden Federn schmücken, aber man kann nicht mit ihnen fliegen. Das führt zum Absturz.

(Beifall von der SPD)

Gleichzeitig forderte die CDU-Fraktion, ganz Anwalt der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in allen Lebenslagen, natürlich nur zu Oppositionszeiten, die unverzüglich Vorlage des entsprechenden Gesetzes, selbstverständlich mit verfassungsfester Begründung. Wenn man den Maßstab dafür anlegen würde, den seinerzeit, 2007, der damalige CDU-Finanzminister, Helmut Linssen, und mit ihm die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP an den Tag gelegt haben, wäre es in der Tat möglich gewesen, noch vor der Sommerpause ein entsprechendes Gesetz vorzulegen.

Sie begründeten seinerzeit die Amtsangemessenheit gerade mal auf einer halben Seite – und das, nachdem die letzte Besoldungsanpassung schon drei Jahre war her und Ihre erst ein weiteres Jahr später in Kraft treten sollte. Das war und ist nicht unser Maßstab.

In der Zwischenzeit hat das Bundesverfassungsgericht fünf klare Prüfungskriterien benannt, um die amtsangemessene Argumentation entsprechend zu prüfen, nämlich zum einen die deutliche Differenz zwischen der Besoldung und der Tarifentlohnung im öffentlichen Dienst, die deutliche Differenz zwischen der Besoldung und dem Nominallohnindex, eine deutliche Differenz zwischen der Besoldung und dem Verbraucherpreisindex, natürlich immer bezogen auf unser Land, ein systeminterner Besoldungsvergleich und ein Quervergleich mit der Besoldung des Bundes und der anderen Länder.

Diesen Anforderungen ist die Landesregierung akribisch gefolgt. Man kann es an der 42 Seiten umfassenden Begründung ablesen. Eine solch genaue Begründung hat es übrigens auch früher, als die Zuständigkeit noch beim Bund lag, nie gegeben. Dieses setzt hier also Maßstäbe. Gerade deshalb ist es gut, dass Regierung und Parlament sich die Zeit genommen haben, die komplexe Datenerhebung und Auswertung so systematisch vorzunehmen.

Dieser so gesetzte Maßstab gibt damit auch den Beamtinnen und Beamten Sicherheit für transparente und nachvollziehbare zukünftige Besoldungsanpassungen. Und so wunderte es uns nicht, dass im Gegensatz zur Begründung des Gesetzes die Stellungnahmen der Berufsverbände umso kürzer ausgefallen sind.

Wie heißt es in fast allen Stellungnahmen? – Das Gesetz entspricht den Ergebnissen der mit der Landesregierung geführten Gespräche. Da quer über alle Fraktionen hinweg auch zum Ausdruck gebracht wurde, dass diese Eins-zu-Eins-Anpassung richtig ist, das heißt, nicht zu erwarten war, dass eine Fraktion materiell an dem Gesetzentwurf noch etwas ändern wollte, war es unschädlich, sich die notwendige Zeit für die Erstellung einer solch soliden Begründung zu nehmen.

Die Besoldungsanpassung kommt den Beamtinnen und Beamten, da im Sommer bereits Vorsorge getroffen wurde, auch schon seit dem 1. Juni dieses Jahres zugute, sodass niemand bis zum Ende des Gesetzgebungsverfahrens warten musste. Es gilt jetzt, den nunmehr ausführlich und rechtssicher begründeten Gesetzentwurf auch im Parlament zu verabschieden. Ich empfehle allen Kolleginnen und Kollegen die Annahme dieses Gesetzes. – Danke schön.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Gebhard. – Für die CDU-Fraktion

spricht als nächster Redner, er ist auch schon unterwegs, Herr Kollege Lohn.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion begrüßt es, dass unsere Beamtinnen und Beamten sowie auch die Versorgungsempfänger mit zeitlicher Verzögerung eine vertretbare Gehaltsanpassung bekommen. Denn letztendlich, Frau Gebhard – ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass Sie meine Pressemitteilungen lesen –, wurde diese Erhöhung nur möglich, weil die Abgeordneten von CDU, FDP und auch einige Piraten im vergangenen Jahr erfolgreich vor dem Verfassungsgerichtshof gegen die Landesregierung geklagt haben.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)

Es wäre schlicht unverantwortlich gewesen, wenn Frau Kraft ihren gerichtlich gestoppten Wortbruch gegenüber Beamtinnen und Beamten noch einmal wiederholt hätte. Betont werden muss in dem Zusammenhang aber auch, dass es ohne unsere erfolgreiche Klage keine Gespräche mit den Gewerkschaften gegeben hätte und dass es ohne unsere Klage auch keine Eins-zu-Eins-Übernahme gegeben hätte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Beamtinnen und Beamten leisten gute Arbeit. Sie arbeiten, egal ob im Landesdienst oder bei den Kommunen, schon seit ganz langer Zeit an der Grenze ihrer Belastungen – und das vor allen Dingen im Bereich der Flüchtlingsaufgaben, aber auch im Bereich der inneren Sicherheit.

Aus diesem Grund muss eine Besoldungsanpassung nicht nur Kaufkraft ausgleichen, sondern auch Anerkennung für Geleistetes und Ansporn für Zukunftsaufgaben sein. Deswegen an dieser Stelle im Namen der CDU-Fraktion noch einmal ein ganz herzliches Dankeschön an alle in unserem öffentlichen Dienst Beschäftigten.

(Beifall von der CDU)

Herzlichen Dank natürlich auch an die vielen Tausend Ehrenamtler, ohne die bei uns im Land relativ wenig laufen würde.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung wollte bzw. musste in dem Gesetzentwurf insbesondere das für sie vernichtende Urteil des Verfassungsgerichtshofes, aber auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes mit den fünf aufgestellten Parametern einarbeiten.

Wahrscheinlich brauchte die Landesregierung nach der Einigung der Tarifparteien deshalb fast sechs Monate, weil sie krampfhaft versuchte, bis an die Untergrenze des verfassungsmäßig noch Erlaubten zu gehen. – So heißt es nicht in der CDUStellungnahme, sondern in der Stellungnahme des

Bundes Deutscher Kriminalbeamter. Das sollte Ihnen zu denken geben.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit einer eventuell soeben noch verfassungsgemäßen Untergrenze können wir den Kampf um die besten Köpfe für unsere Behörden nicht gewinnen. Für die Nachwuchsgewinnung in unserem Land ist es fatal, dass vergleichbare Beamte in Bayern pro Jahr 3.000 € mehr verdienen als in unserem schönen Land.

Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn es allerdings um die eigenen Gehälter der Landesregierung geht, dann bewegt sich keiner an der Untergrenze.

(Zuruf von der CDU: Obergrenze!)

Da bedient sich die Landesregierung sehr großzügig, ja geradezu kaltschnäuzig. Frau Kraft, die Minister und die Staatssekretäre genehmigen sich ausweislich der Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2016 nicht nur die Gehaltserhöhung für 2016, sondern machen exklusiv und stark verklausuliert auch noch für sich selbst die verordnete Nullrunde aus dem Jahre 2014 wieder rückgängig.

(Beifall von der CDU – Zurufe von der CDU: Hört, hört!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das macht dann für die Landesregierung eine überproportionale Gehaltsanhebung von 5,2 %. Allein diese sogenannte Einbeziehung des Basiswertes der Besoldungsrunde 2013/2014 kostet dem Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2016 70.000 €. Auf Frau Kraft, die Ministerpräsidentin, heruntergerechnet heißt das:

(Stefan Zimkeit [SPD]: Da scheint jemand neidisch zu sein!)

Durch diese Rückgängigmachung der Nullrunde und die Gehaltsanpassung 2015/2016 hat sie im Vergleich zu 2013 jährlich 10.000 € mehr auf der Gehaltsabrechnung stehen.

(Stefan Zimkeit [SPD]: Von Neid zerfressen!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, Sie wurden damals über den Tisch gezogen, als es um die Nullrunde für den Landtag ging. Ich gehe davon aus, dass Sie auch jetzt relativ wenig über diese Erkenntnisse, die sich aus der Ergänzungsvorlage ergeben, begeistert sind. Diese Selbstbedienungsmentalität Ihrer Landesregierung ist auf Deutsch gesagt eine Frechheit,

(Beifall von der CDU)

andere nennen das auch eine Sauerei.

SPD und Grüne hier im Haus sollten ihre Mehrheit dazu nutzen, in den Haushaltsberatungen entsprechend zu korrigieren, denn unsere Unterstützung kann ich Ihnen dafür zusagen. Lassen Sie sich nicht ein erneutes Mal hinter die Fichte führen.

Zurück zur Besoldungsanpassung 2015/2016. Aufgrund der vorgetragenen Kritik können wir Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir werden ihn aber auch nicht ablehnen, weil wir einer Gehaltserhöhung für die Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfänger nicht entgegenstehen wollen, wir werden uns enthalten. Ich hoffe, dass in Bezug auf die Ministergehälter noch Änderungsbedarf erkannt wird. – Danke schön.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Lohn. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Abel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Lohn, ich fühlte mich bei Ihrer Rede an den CDU-Politiker Hans Dichgans erinnert. Er hat einmal gesagt: Ich möchte leidenschaftlich das Recht der Parlamentarier verteidigen, Unsinn zu reden. Das ist eines der Grundrechte der Abgeordneten.

(Beifall von der SPD)

Sorry, aber bei dem Redeverlauf und bei dem, was Sie zum Schluss versucht haben, kann man das nicht anders sagen.

Meine Damen und Herren, heute liegt in zweiter Lesung der Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vor. Das Ihnen vorliegende Gesetz ist ein Ergebnis intensiver und konstruktiver Gespräche mit den Gewerkschaften, die dem Gesetzentwurf vorausgegangen sind.

Meine Damen und Herren, wir wollen, dass unsere Beamtinnen und Beamte attraktive Arbeitsplätze, gute Arbeitsbedingungen und eine gute Bezahlung haben. Wir wissen, dass diese drei Faktoren für die Zukunft und für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes ausschlaggebend sind. Wir sind uns auch bewusst, dass die Bezahlung bei der Frage nach der Attraktivität des Berufes oder nach Aufstiegsmöglichkeiten eine wichtige Rolle spielt. In der Haushaltsberatung sind wir jetzt darauf angewiesen, eine Balance zwischen den Rahmenbedingungen des Haushalts und diesem Anspruch, den wir uns verpflichtet fühlen, zu finden.

Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzeswerk sehen wir eine zeitlich verzögerte, aber vollständige Übertragung vor. Das war auch das erzielte Gesprächsergebnis mit den Verbandsvertreterinnen und mit den Gewerkschaften. Dafür sind wir den Vertreterinnen und Vertretern ausgesprochen dankbar. Wir erkennen an, dass auch sie sich ihrer Verantwortung stellen. Es ist ihre Aufgabe, die Interessen der Landesbediensteten zu vertreten und Forderungen durchzusetzen. Wir müssen einen Kompromiss finden, und das ist uns auf Augenhöhe gelungen und auch

im gegenseitigem Respekt vor den unterschiedlichen Ausgangslagen. Schauen Sie sich das an, was die Kolleginnen und Kollegen in der Anhörung geschrieben und gesagt haben, die das ausdrücklich so anerkennen, es ist anders als Herr Lohn das hier erzählt hat.

Natürlich haben wir bei der Erstellung des Gesetzes die neuen Vorgaben des Verfassungsgerichtes aus seinem Urteil vom 5. Mai geprüft und beachtet. Das Ergebnis ist detailliert in der Gesetzesbegründung und in den dazugehörigen Anlagen dargestellt. Damit wird auch den prozeduralen Anforderungen, die das Verfassungsgericht gestellt hat, Rechnung getragen.

Deswegen komme ich zurück auf das Lob an die Gewerkschaften und an die Landesregierung. Vor einem Jahr und jetzt auch haben Sie den Umgang zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften bemängelt. Die Aussagen zu der Versorgungsrunde wurden ja teilweise von den Vertreterinnen geteilt, nur jetzt müssen Sie sich vor Augen führen, dass alle Gewerkschaftsvertreter – das hatte ich eben schon erwähnt – in der Anhörung gesagt haben, dass der Umgang ausdrücklich gut war und dass das auch gelobt wird.

Für meine Fraktion kann ich sagen, dass wir diesen Gesetzentwurf ausdrücklich loben. Er ist ausgewogen und beinhaltet eine tragfähige Lösung.

Zum Schluss möchte ich noch sagen, dass die meiste Arbeit, die in den nächsten Tagen geleistet werden muss, von den Kolleginnen und Kollegen vom Landesamt für Besoldung und Versorgung geleistet werden muss. Das ist so, dass mehrere Hunderttausend Bescheide jetzt neu ergehen, dass sie geändert werden müssen. Ich möchte den Finanzminister bitten, und ich denke, dass sich da alle anschließen können, unseren Dank an die Kolleginnen und Kollegen, die diese Aufgaben jetzt administrieren müssen, auszurichten. Damit möchte ich enden. – Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Kollege Abel. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Wedel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der jüngeren Vergangenheit haben die Verfassungsgerichte nicht zuletzt aufgrund von Sachverhalten aus Nordrhein-Westfalen grundlegende Entscheidungen zur Beamten- und Richterbesoldung getroffen. Wir erinnern uns alle noch gut an den Sommer 2014. Im von FDP, CDU und zwei Piraten angestrengten Normenkontrollverfahren