Protocol of the Session on December 2, 2015

Das Erste ist die Begrenzung auf 20 Anbieter. Wir haben – vielleicht erinnern Sie sich noch daran – schon 2012 gesagt: Wie kommt man denn auf die Zahl 20? Die ist einfach aus der Luft gegriffen. Das macht keinen Sinn. Das wird angegriffen werden. – Und siehe da: Wir stehen im Prozess an dem Punkt, dass diese Zahl angegriffen wird.

Das Zweite ist die Aussage der FDP, dass es sich dabei inzwischen um einen Schwarzmarkt mit Milliardenumsatz handelt. Auch das haben wir damals schon befürchtet und gesagt: Wenn diese Regulierungen so kommen, gerade im Onlinebereich, wird sich da ein Schwarzmarkt entwickeln.

Eine Aussage muss ich allerdings richtigstellen. Frau Müller-Witt hat gerade ausgeführt, das Onlinespiel habe das höchste Suchtpotenzial. Dem muss ich leider widersprechen; denn selbst Ihr jetziger Minister hat im Januar dieses Jahres als Chef der Staatskanzlei die Feststellung getroffen, dass 74 % aller Spielsüchtigen automatenspielsüchtig sind. Das höchste Suchtpotenzial haben also nach wie vor die Automaten.

Wir haben damals auch schon gesagt, dass der Spielerschutz im Glücksspieländerungsstaatsvertrag viel, viel, viel zu kurz kommt. Eigentlich geht es dort auch nicht um den Spielerschutz. Damals haben wir eine Anhörung gehabt. Alle Experten, wirklich alle, haben Vorschläge gemacht, wie man Spieler besser schützen könnte, was man tun müsste. Kein einziger dieser Vorschläge wurde aufgegriffen.

Am Ende habe ich hier sogar von der FDP Applaus bekommen – das kommt ja nur ganz selten vor, darum habe ich es gerade noch einmal nachgeschaut – für die Aussage, dass es bei diesem Glücksspieländerungsstaatsvertrag um Geld geht. Sie schreiben in Ihrem Antrag jetzt allerdings auch selbst, dass es um das Geld für die Sportförderung geht, das man sich in diesem Fall aus den allge

meinen Haushalten sparen kann; dann hat der Staat mehr davon.

Deswegen sage ich das heute noch einmal: Es geht in dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag von 2012 nach wie vor nicht darum, die Spieler zu schützen und die Jugend zu schützen, sondern darum, dass der Staat an die Kohle will.

In der Entscheidung von damals steht allerdings noch etwas anderes. An diesem Punkt zucke ich einfach ein bisschen und sage: Mensch, warum reden wir eigentlich heute darüber? – In der Entscheidung von damals steht nämlich auch eine Regelung zur Evaluierung, nämlich dass sie fünf Jahre nach Inkrafttreten des Staatsvertrags erfolgen soll. Jetzt sind dreieinhalb Jahre rum. Man könnte diese Evaluierung abwarten. Denn wir sind nach wie vor an einem Punkt, an dem wir – ich habe es gerade gesagt – auswerten und bewerten müssen.

Wenn wir diesen Staatsvertrag tatsächlich anfassen sollten, dann bitte allumfassend; dann bitte ganz neu mit Blickrichtung auf Jugendschutz und Spielerschutz. Aber bis dahin ist mein Votum: Wir sollten den kompletten EU-Verfahrensweg und den kompletten Rechtsweg abwarten, auf den ich immer noch hoffe.

Mal sehen, ob wir im Zusammenhang mit diesem Antrag der FDP hier wieder eine so große Anhörung machen, die einen ganzen Tag lang dauert, wo 80 Leute zu Wort kommen, und am Ende ist keiner von denen wirklich gehört worden.

Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Wir werden der Überweisung natürlich zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Marsching. – Für die Landesregierung hat jetzt Herr Minister Lersch-Mense das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich bin offen gestanden etwas verwundert darüber, dass die FDP-Fraktion das Thema „Glücksspiel“ heute zur Diskussion im Plenum stellt – nicht, weil es etwa kein wichtiges Thema wäre, sondern weil wir bereits Ende November dieses Jahres im Hauptausschuss aus meiner Sicht sehr konstruktiv über dieses Thema gesprochen haben.

Herr Dr. Kerbein, dabei hatte ich auch einen konkreten Vorschlag zum weiteren Verfahren unterbreitet, gegen den sich damals keine Einwände erhoben haben. In der Sache ist es sicherlich wichtig, den Staatsvertrag differenziert zu betrachten.

Es ist selbstverständlich sehr unbefriedigend – darin stimme ich Ihnen durchaus zu –, dass die Erteilung

von Sportwettenkonzessionen aufgrund der

Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs auf absehbare Zeit nicht möglich sein wird. Ich möchte insoweit allerdings darauf hinweisen, dass das Gericht das Verfahren keineswegs schon endgültig – wie Sie formuliert haben – gestoppt hat, sondern es handelt sich um eine im summarischen vorläufigen Rechtsschutzverfahren ergangene Entscheidung, durch die die Erteilung der Konzession lediglich bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren untersagt wurde.

Gleichwohl ist es richtig, dass es nicht zielführend wäre, eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren jetzt abzuwarten und

nichts zu tun, obwohl wir erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung haben, die außerdem – darauf ist schon hingewiesen worden – im klaren Widerspruch zur sorgfältig begründeten Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 25. September dieses Jahres steht. Diese Entscheidung stellt ausdrücklich fest, dass das Glücksspielkollegium legitimiert ist, die Entscheidungen, die ihm zugewiesen sind, auch zu treffen.

(Zuruf von Dr. Björn Kerbein [FDP])

Vor diesem Hintergrund soll im Länderkreis kurzfristig geprüft werden – auch das hatte ich berichtet –, wie im Sportwettenbereich die Herstellung eines legalen Zustandes und damit auch die Erteilung von Lizenzen beschleunigt werden kann.

Wir haben deshalb auf der CdS-Konferenz am 12. November 2015 vereinbart, die länderoffene CdS-Arbeitsgruppe „Zukunft des Lotteriemonopols“ einzuberufen und sie gebeten, der Ministerpräsidentenkonferenz schnellstmöglich einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die Länder nach der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Hinblick auf den Sportwettenmarkt in Deutschland zukünftig verfahren sollen.

In diesem Zusammenhang werden auch verschiedene Optionen zum weiteren Umgang mit dem Konzessionsmodell zu prüfen sein. Diese Prüfung und die darauf aufbauende Diskussion im Länderkreis bleiben allerdings zunächst abzuwarten. Denn wir brauchen – darauf ist hingewiesen worden – einen Beschluss aller Länder.

Wie ich bereits in der Sitzung des Hauptausschusses am 19. November 2015 zugesagt habe, bin ich, wie auch in der Vergangenheit, gern dazu bereit, die Handlungsoptionen für das weitere Verfahren in der Frage der Glücksspielregulierung mit allen Fraktionen des Landtags zu diskutieren, bevor die Landesregierung ihre Haltung inhaltlich abschließend festlegt. Zeitlich dürfte dies nach meiner Einschätzung dann im ersten Quartal 2016 möglich sein.

Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass es aus Sicht der Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt das vorrangige Ziel sein muss, das Sportwettenverfahren zu beschleunigen und dass deshalb eine Diskussion über eine grundlegende Reform des gesamten Glücksspielstaatsvertrages auch mit Blick auf die bis Mitte 2017 laufende Evaluierung derzeit nicht sinnvoll erscheint.

Über den Sportwettenbereich hinaus gibt der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs auch keinen Anlass, das Konzept des Glücksspielstaatsvertrages grundlegend zu hinterfragen. Insbesondere sieht die Landesregierung bezogen auf das Glücksspielkollegium mit Blick auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs keine Notwendigkeit, etwas an der bestehenden Konstruktion zu ändern.

Das Glücksspielkollegium hat sich als funktionsfähiges Entscheidungsgremium bewährt. Auf diese Weise können notwendige Erlaubnisse einheitlich mit Wirkung für das Gebiet aller Länder erteilt werden. Ich denke, auch aus Sicht der Anbieter dürfte es kaum eine sinnvolle Alternative sein, notwendige Erlaubnisse in allen Ländern jeweils separat beantragen zu müssen.

Anders als in dem Antrag dargestellt, handelt es sich bei dem vorhandenen Rechtskonzept im Übrigen um eine kohärente Gesamtregelung des Glücksspiels. In diesem Sinne haben sich die Länder auch in einem umfangreichen Antwortentwurf zum angesprochenen Pilotverfahren der Europäischen Kommission geäußert.

Die Beantwortung des Informationsersuchens durch die Bundesregierung ist Anfang Oktober 2015 erfolgt. Die Länder sind vor diesem Hintergrund zuversichtlich, dass die Anmerkungen der Kommission damit beantwortet werden konnten und der konstruktive Gesprächsprozess mit der Kommission weiter fortgesetzt werden kann. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit sind wir auch am Ende dieser Aussprache.

Ich komme zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/10294 an den Hauptausschuss. Dieser bekommt die Federführung. Die Mitberatung geht an den Sportausschuss sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Abstimmung soll dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand gegen die Überweisung

stimmen? – Nein. Sich enthalten? – Auch nicht. Dann haben wir so.

Ich rufe auf:

9 Lehrkräfte für die Potentiale von

Open Educational Resources und den verantwortungsvollen Einsatz von freien Lernmaterialien sensibilisieren

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/10298

Alle Fraktionen haben sich inzwischen darauf verständigt, heute keine Aussprache durchzuführen.

Wir kommen damit unmittelbar zur Abstimmung. Es wird empfohlen, den Antrag Drucksache 16/10298 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung – federführend – und zur Mitberatung an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung zu überweisen. Aussprache und Abstimmung sollen dann nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses im Plenum erfolgen. Ist jemand gegen die Überweisung? – Möchte sich jemand enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Damit haben wir so überwiesen.

Ich rufe auf:

10 Ausbildung von Gebärdensprachdolmet

scher(n)/-innen und Gebärdensprachdo

zent(inn)en in Nordrhein-Westfalen sicherstellen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/10304

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/10367

Bevor ich die Debatte eröffne, möchte ich die Kolleginnen und Kollegen gerne darauf aufmerksam machen, dass die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt von zwei Gebärdendolmetscherinnen übersetzt wird. Hierzu heiße ich Frau Alexandra Lorenz und Frau Ingrid Risop herzlich willkommen.

Frau Lorenz wird sich gleich direkt neben dem Redepult – sie steht schon fast an der richtigen Stelle – aufstellen, und Frau Risop wird oben auf der Zuschauertribüne stehen. Auf diese Weise werden wir sicherstellen, dass die Debatte sowohl im Videostream über die Internetseite des Landtags als auch auf der Zuschauertribüne von den Zuschauerinnen und Zuschauern verfolgt werden kann, die auf eine Gebärdendolmetscherin angewiesen sind und die

ich heute ganz herzlich als Zuschauer auf der Tribüne begrüße.

(Beifall von allen Fraktionen – Marc Olejak [PIRATEN] äußert sich in Gebärdensprache.)

Mit diesen Vorbemerkungen eröffne ich die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion hat Herr Kollege Preuß das Wort.