So ist das. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und am Stream! Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, die Pläne, die die Deutsche Telekom bezüglich Vectoring vorgelegt hat, weitestgehend zu billigen. Das halte ich für einen gefährlichen Irrweg.
Beim Vectoring geht es darum, aus den Kupferleitungen der letzten Meile einen kleinen Geschwindigkeitszuwachs herauszuquetschen. Dazu werden die Kupferkabel ausgehend von den rund 8.000 Hauptverteilern im Land so gebündelt und so aktiv aufeinander abgestimmt, dass die physikalischen Grenzwerte gewissermaßen ausgetrickst werden und man in der letzten Meile noch einmal etwa eine Verdoppelung der Geschwindigkeit erreichen kann.
Das erkauft man sich allerdings mit gravierenden Nachteilen: Diese Technologie ist aktiv. Das heißt, dass sie mit Rechenleistung und ständig erhöhtem Stromverbrauch erkauft werden muss. Vectoring ist also teurer und ökologisch nachteilig. Der Geschwindigkeitszuwachs steht nicht allen zugleich zur Verfügung. Der vorhandene Draht wird zwar besser ausgenutzt, aber insgesamt gewissermaßen nicht dicker.
Und vor allem: Die Bündelung muss aus technischen Gründen in einer Hand geschehen. Das will die Deutsche Telekom machen. Damit wird sie wieder zum Monopolisten. Dann haben wir wieder eine Bundespost. Das ist schlecht für Markt und Verbraucher. Es führt zu hohen Preisen und zum Innovationsstau.
Vectoring ist ein Irrweg: Er steht dem dringend notwendigen Ausbau durch Glasfaser im Weg; denn er bindet Kapazitäten und Finanzen auf sich. Der Marktdruck entfällt durch den Wegfall von Konkurrenz. Der Geschwindigkeitszuwachs wiederum ist so gering, dass die Kapazität schon bald erneut an ihre Grenzen stoßen wird. Nicht zuletzt ist Glasfaser aufgrund des geringeren Stromverbrauchs langfristig billiger. Durch geringeren Energieverbrauch wird sich das also von selbst bezahlt machen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch an den Klimaschutzplan erinnern. Wollten wir nicht neue stromsparende Technologien fördern und alte Stromfresser abstellen? Meine Damen und Herren, lassen Sie uns der Technologie der 90er-Jahre nicht auch noch gutes Geld in Form von VectoringFörderung hinterherwerfen! Glasfaser muss in jedes Haus. Nur das ist zukunftssicher.
Auf jeden Fall sollten wir den Bemühungen der Telekom, auf diese Weise wieder ein Monopol über die letzte Meile zu erlangen, einen Riegel vorschieben. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Schwerd. – Nun hat die Landesregierung das Wort. Es spricht der für den Breitbandausbau zuständige Minister, Herr Duin.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie die Debatte deutlich gemacht hat, können wir alle die grundsätzlichen Sorgen der Piraten nachvollziehen. Wir sollten uns das, was jetzt auf dem Tisch liegt, aber auch genauer ansehen. Herr Vogt und Herr Bolte haben ja schon darauf hingewiesen. Herr Schick hat es, wenn man die ersten drei und die letzten vier Sätze wegnimmt, im Grunde auch so differenziert betrachtet.
Was ist passiert? Die Telekom hat im Februar 2015 bei der Bundesnetzagentur die Änderung der regulatorischen Rahmenbedingungen für den Zugang zur letzten Meile beantragt, um Vectoring-Technik auch im Nahbereich um die Hauptverteiler einsetzen zu können, also im Umkreis von rund 500 m.
Zeitgleich hat die Telekom eine Investitionszusage gegenüber der Bundesnetzagentur in Aussicht gestellt, um das Breitbandziel zu unterstützen, das ja hier und bei der Bundesregierung gleichlautend ist. Bis Ende 2018 will sie bundesweit alle Hauptverteilernahbereiche mit der Vectoring-Technik erschlossen haben.
Im Gegenzug erwartet sie, dass die aus ihrer Sicht erforderlichen regulatorischen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dazu gehört das exklusive Erschließungsrecht aller Nahbereiche mit Vectoring.
Am 23. November 2015 hat die Bundesnetzagentur ihren Konsultationsentwurf veröffentlicht. Wir müssen uns einfach noch einmal genau anschauen, was die Inhalte dieses Entwurfs sind:
und für die Glasfaser bleiben unverändert. Danach ist die Telekom weiterhin verpflichtet, den Wettbewerbern den Zugriff auf diese Teilnehmeranschlussleitung zu gewähren.
Auch die Regelungen für den Einsatz von Vectoring außerhalb des Nahbereichs werden im Grundsatz beibehalten. Diese Regelungen betreffen immerhin
rund 85 % aller bundesdeutschen Haushalte. Die Erschließung dieser Anschlüsse bleibt sowohl für die Telekom als auch für die Wettbewerber möglich.
Neu ist vor allem der Vorschlag der Bundesnetzagentur zur Erschließung von Vectoring im Nahbereich. Danach kann die Telekom den Wettbewerbern künftig den Zugang am Hauptverteiler verweigern, soweit sie in diesem Bereich mit der VDSL2Vectoring-Technologie erschließt. Man kann leicht ausrechnen, dass diese Regelung rund 15 % aller bundesdeutschen Haushalte betrifft. Von ihnen könnte wiederum gut ein Fünftel erstmalig Anschlüsse mit Bandbreiten von mindestens 50 MBit/s erhalten.
Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass ländliche und mittelstädtische Regionen deutlich mehr von der Vectoring-Erschließung der Nahbereiche profitieren als städtische Bereiche. Das – so habe ich Herrn Bolte, Herrn Vogt und andere auch verstanden – ist vom Grundsatz her erst einmal als Zwischentechnologie zu begrüßen.
28. Oktober einseitig dazu verpflichtet, bundesweit alle Hauptverteilernahbereiche bis Ende 2018 mit der Vectoring-Technik zu erschließen. Die Bundesnetzagentur wiederum hat dieses in ihrer Abwägungsentscheidung berücksichtigt. Sie geht davon aus, dass die Telekom mit Blick auf andernfalls drohende Sanktionen diese Zusagen auch einhält.
Als Kompensation soll den Wettbewerbern der Zugang über ein lokales und virtuelles Vorleistungsprodukt gewährt werden. Auf diese Weise können in den Nahbereichen durch die Wettbewerber auch weiter Glasfasernetze gelegt werden. Eine weitere Kompensation gibt es dann für die gestrandeten Investitionen. Insofern gibt es dort eine ganze Reihe von Elementen, die auch einen Teil der Bedenken mit aufgegriffen haben.
Ich begrüße daher auch die Entscheidung, dass die Wettbewerber, die sich stärker beim Ausbau in der Fläche engagiert haben als die Telekom, diese Nahbereiche selbst mit der neuen Vectoring-Technik erschließen können. Auch da muss dann bis zum Mai 2016 eine verbindliche Ausbauzusage getroffen werden. Ganz wichtig ist, dass die Telekom auch weiterhin verpflichtet bleibt, den Zugang zu ihren Kabelleerrohren und zur unbeschalteten Glasfaser zu gewähren. Damit haben die Wettbewerber die Möglichkeit, ihre Ausbaumaßnahmen zu realisieren, ohne eigene Tiefbaumaßnahmen vornehmen zu müssen.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat den Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur zur Kenntnis genommen und wertet ihn weiter aus. Wir stellen fest, dass der Entwurf einerseits das Eigentumsrecht der Deutschen Telekom berücksichtigt, andererseits den Wettbewerb durch Auflagen für den Vectoring-Ausbau fördert. Alles kann dazu
beitragen, das Breitbandziel der Landesregierung von 50 Mbit/s bis 2018 zu erreichen. Wir sind der Auffassung, dass kurzfristig und technologieneutral alle verfügbaren Technologien zum Einsatz kommen sollten, um diese Ziele bis 2018 zu erreichen.
Wir werden nach Auswertung der Stellungnahmen im Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur und der Anhörung des Bundeskartellamts uns weiter in diese Diskussion einbringen und dann auf den überarbeiteten Entscheidungsentwurf warten.
Wir freuen uns auf die weitere Debatte, die zu dieser sehr wichtigen Frage punktgenau geführt werden muss und uns nicht dazu führen sollte, immer wieder allgemeine Debatten über den Stand des Ausbaus zu führen. Hier geht es um ein konkretes Problem. Wir werden uns an der Lösung dieses Problems intensiv beteiligen. – Herzlichen Dank.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/10299 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk federführend sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Abschließende Abstimmung im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung wie gewohnt. Wer stimmt der Überweisung zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Beides nicht der Fall. Damit ist einstimmig so überwiesen.
Europaeinheitliche Regelung zum Verbot von Bisphenol-A anstreben und vorbeugenden Gesundheitsschutz ernst nehmen
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauer! Ich mache Ihnen jetzt einmal den „Erklärbär“, warum hier zwei Anträge vorliegen mit der gleichen Überschrift, die allerdings inhaltlich nicht mehr viel miteinander zu tun haben.
Es begab sich nämlich im Frühjahr dieses Jahres, dass ein Verbot von Frankreich ausging, dass alle Welt vor Bisphenol zu schützen sei. Und dieses Verbot war das erste in Europa und begab sich zu der Zeit, als just die EU die Grenzwerte gerade wieder drastisch abgesenkt hatte. So machte sich auch die Piratenfraktion aus NRW auf den Weg, dass die Menschheit vor Bisphenol A zu schützen sei.
Nun denn. Daraus entstand im März ein Antrag von uns zur Kennzeichnung von Bisphenol A. Und am Tag, als dieser Antrag im Plenum debattiert werden sollte, trat die SPD auf mich zu und sagte: Frau Brand, wir sind auf Ihrer Seite. Wir möchten das nicht nur kennzeichnen, wir möchten Bisphenol A verbieten. Dann habe ich gesagt: Ist doch super.
Aus den Erfahrungen all dieser letzten Jahre habe ich meinen Antrag nicht direkt zurückgezogen, sondern habe ihn erst einmal ins umgekehrte Verfahren gegeben, um zu schauen, was dann jetzt so passiert. Was dann passierte, war sehr schön. Im Frühsommer des Jahres setzten sich die Referenten von SPD und Grünen und unsere Referentin zusammen und entwickelten einen gemeinsamen Antrag. Es wurden sogar noch Änderungswünsche von uns ohne Diskussion berücksichtigt, sodass ein wunderbarer fertiger Antrag vorlag mit einer europaeinheitlichen Regelung und der Prüfung eines Verbots von Bisphenol A auf Landesebene.