Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Menschen mit Behinderung sind wesentlich häufiger Opfer vielfältiger Gewalt als Menschen ohne Beeinträchtigung. Dabei handelt es sich um sexuelle Gewalt, aber auch um Misshandlungen und Vernachlässigung.
Das Gewaltspektrum reicht von der erniedrigenden Behandlung bis hin zu massiver körperlicher und psychischer Gewalt – oft mit erheblichen Folgen für die Gesundheit. Insbesondere Frauen, aber auch Männer sind betroffen. Wir sind uns wohl einig, dass es sich um besonders verwerfliche Angriffe handelt, wenn das Ziel ein Mensch mit besonderem Unterstützungsbedarf ist.
Gewalt und Erniedrigung finden im öffentlichen Raum, aber auch in häuslicher Umgebung statt, wobei auch hier Frauen deutlich und in höherem Maße betroffen sind als Männer. Diese Situation der Menschen mit Behinderung wird in verschiedenen
Die Vereinten Nationen fordern in ihrer Behindertenrechtskonvention zu Recht Maßnahmen zur Vermeidung und Vorbeugung gegen Gewalt und Missbrauch und ebenso zur Unterstützung der Menschen. Auch die Istanbul-Konvention – also das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt – fordert Maßnahmen zum Schutz der Rechte von Opfern sowie Hilfe ohne Diskriminierung. Auch das scheint nicht selbstverständlich zu sein.
Bundesweit gibt es Aktivitäten, die Frauen darin bestärken, für ihre Rechte einzutreten. Auch die haben wir in unserem Antrag benannt. In NRW haben wir bereits vor Jahren begonnen, ein Beratungs- und Unterstützungswerk für Frauen und Mädchen mit Behinderung aufzubauen. So leisten sowohl das NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischen Erkrankungen als auch die Kompetenzzentren für selbstbestimmtes Leben gerade im Rahmen des Peer Counseling wichtige Arbeit.
In Bereichen wie Alter und Pflege, der Jugendhilfe und der Schule wird an der Sensibilisierung der Akteure gearbeitet, und es werden Präventionsmaßnahmen ergriffen. All das geschieht mit dem Ziel, Menschen vor jeder Form von Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch zu schützen. Die beste Hilfe ist allerdings auch hierbei die Hilfe zur Selbsthilfe. So geht es vor allem darum, das Selbstbewusstsein und die Selbstschutzkompetenz der Menschen zu stärken.
Ein wichtiges Ziel ist hier – die Kollegin Kopp-Herr hat das auch schon erwähnt –, ein Bewusstsein und die Sensibilisierung für Übergriffe auf Menschen mit Behinderung zu schaffen. Das muss natürlich bei den Betroffenen selbst geschehen, aber auch bei den Menschen in ihrer Umgebung und in der Gesellschaft allgemein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in unserem Land gibt es Beratungsstellen für die verschiedensten Bedarfe. Leider sind sie für Menschen mit Behinderung nicht uneingeschränkt zu finden und auch nicht uneingeschränkt aufzusuchen. Hier müssen wir besser werden. Das ist deshalb natürlich ein Punkt in unserem umfangreichen Forderungskatalog an die Landesregierung.
Ebenso muss die ambulante Akutversorgung für Menschen, die durch Gewalttaten traumatisiert werden, auch auf die Belange von Menschen mit Behinderung ausgerichtet werden. Der Schutz von Menschen mit Behinderung vor Gewalt und Missbrauch muss weiter verbessert werden, und zwar für Männer und Frauen gleichermaßen.
Daneben ist auch die Bundesregierung gefordert. Ja, sie ist gefordert, das Gewaltschutzgesetz zu überarbeiten, um die Gleichbehandlung von Men
schen mit Behinderung, die in stationären Einrichtungen leben, zu gewährleisten. Denn dieses Gesetz ist in seiner jetzigen Form lediglich für den privaten Raum zuständig. Die Bitte an die Landesregierung, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu ergreifen, rundet daher unseren umfangreichen Forderungskatalog bzw. unseren umfangreichen Antrag ab. Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass wir dieses wichtige Thema heute wieder behandeln und erneut darüber sprechen. Ich will für die regierungstragenden Fraktionen die Erinnerung ein wenig auffrischen – das hat ja schon ein bisschen mit Demenz zu tun –:
Am 14. Mai 2014 hat die Fraktion der CDU den Antrag „Sexuelle Gewalt an Frauen und Männern mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung konsequent bekämpfen!“ eingebracht.
Am 17. September 2014 fand eine öffentliche Anhörung zu diesem Thema statt, die im Schwerpunkt zustimmend war.
Unser Antrag ist nach wirklich langer und intensiver Behandlungsphase am 26. August 2015 im Fachausschuss beraten worden, und es wurde darüber abgestimmt.
Die Aussprache und Abstimmung zu unserem Antrag erfolgten am 3. September 2015; das war erst in der vergangenen Plenarrunde. Frau van Dinther hat hierzu ausführlich Stellung bezogen und die Forderungen unseres Antrags begründet. Dann kommt es mir schon fast pharisäisch vor, wenn Sie jetzt fordern, wir sollten hier zustimmen. Sie hätten diesem guten Antrag, der mit Ihrem identisch ist, schon in der letzten Plenarwoche zustimmen können,
Es erscheint mir angesichts des heute von SPD und Grünen vorgelegten Antrags sowie der dazu geführten Debatte auch erforderlich, die Forderungen unseres Antrags, der mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Grünen abgelehnt wurde, noch einmal in Erinnerung zu rufen. Wir haben konkrete Forderungen gestellt, die Sie offensichtlich nicht umsetzen wollen, und zwar:
men für das Thema ‚sexuelle Gewalt gegen Menschen mit Behinderung‘ in stärkerem Maße zu sensibilisieren,
und Sexualaufklärung darüber zu informieren, wie man auf Versuche von sexuellen Übergriffen reagieren sollte bzw. wie nach einem Übergriff vorgegangen werden kann,
ter Menschen zu schärfen und ihnen in Veranstaltungen, Informationsheften etc. aufzuzeigen, wo sexuelle Übergriffe beginnen und wie mit Gefahren oder den Folgen eines Missbrauchs umzugehen ist,
wie den Einrichtungen zu stärken und gemeinsam Präventions- und Hilfekonzepte bei sexuellem Missbrauch bzw. bei Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen zur Verfügung zu stellen und ggf. weiterzuentwickeln,
der Behindertenhilfe Tätige über Besonderheiten, Erkennung, Prävention und Therapiewege sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen aufklären,
rechter psychotherapeutischer Behandlung für Opfer sexueller Übergriffe gegeben ist und diesen zu erleichtern“
rung insgesamt stärker in den Fokus zu nehmen und in die Arbeit der Landesregierung stets einzubeziehen sowie
In diesem Zusammenhang will ich sagen: Sie stützen sich auf eine Studie der Universität Bielefeld, die damals durch unsere gemeinsame Bundesregierung – Herr Alda! – in Auftrag gegeben worden ist. Hört, hört! Es ist schon ein Stück aus dem Tollhaus, dass man dann nur von einer Bielefelder Studie spricht und hier schlicht verschweigt, dass die Bundesregierung diesen Antrag gestellt hat.