Viele der darin beschriebenen Maßnahmen werden bereits umgesetzt: Beteiligung, Beratung und Unterstützung sind unter anderem durch den Inklusionsbeirat, durch das Lotsensystem und auch durch die Kompetenzzentren für selbstbestimmtes Leben gewährleistet, die wir bereits im Lande haben. Ich er
Als Teil der Kampagne zur Bewusstseinsbildung ist gerade erst vor wenigen Wochen der erste Inklusionspreis NRW verliehen worden. In unterschiedlichen Kategorien wie Arbeit, Freizeit, Kultur wurden herausragende Initiativen für ihren Beitrag zur gesellschaftlichen Inklusion ausgezeichnet. Dabei wurden in der Tat tolle Aktivitäten bekannt, die auch zur Nachahmung inspirieren. Das ist für die Kampagne zur Bewusstseinsbildung wichtig.
Denn an solchen Beispielen wird deutlich, wie viel Spaß Inklusion macht und wie Inklusion unserer Gemeinschaft guttut. Sie ist nicht nur ein Thema für einige wenige, sondern ein Thema für uns alle. Denn wir alle haben daran teil.
Als weitere Maßnahme im Katalog des Aktionsplans werden Normprüfung und Normprüfungsverfahren genannt. Dass die Landesregierung nun das Erste allgemeine Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen, also das Inklusionsstärkungsgesetz, einbringt, ist ein Teil hiervon.
und Wahlrecht zeitgemäß formuliert. An dieses Gesetz – da können wir uns alle ganz sicher sein – knüpfen die Menschen mit Behinderung, deren Angehörige, aber auch ihre Interessenvertretung, die Verbändevertretung, hohe Erwartungen. Menschen mit Behinderung soll die gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen ermöglicht werden. Dazu gehören einfaches Wählen trotz Sehbehinderung, Unterstützung bei Elterngesprächen für Hörbeeinträchtigte sowie selbstbestimmtes Wohnen trotz Beeinträchtigung.
Dieses Inklusionsstärkungsgesetz – das ist wichtig – beschreibt keine neuen Aufgaben, sondern es konkretisiert Maßnahmen, die die Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen. Das Gesetz richtet sich insbesondere an die Träger der öffentlichen Belange im Land und an die Kommunen. Es sind nicht nur die Kommunen genannt, sondern auch das Land, Herr Preuß. Sie haben das eben ein bisschen eingeschränkt vorgetragen. Diese tragen also in mehrfacher Hinsicht auch Verantwortung. Denn vor Ort werden die Barrieren abgebaut und dort wird gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht.
Natürlich haben öffentliche Einrichtungen auch eine Vorbildfunktion zu erfüllen. Selbstständigkeit und Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderung fördern und unterstützen ist das Ziel. Ein gutes Beispiel – das ist vorhin schon erwähnt worden – hierfür ist das, was wir in NRW vorangebracht haben. Das sind die Angebote für selbstbestimmtes Wohnen und Leben. Bereits seit 2003 haben die beiden Landschaftsverbände die Zuständigkeit für die Leistungsgewährung beim Wohnen erhalten. Seitdem
konnte in NRW das Angebot an betreutem und selbstständigem Wohnen deutlich erweitert werden. Der weitere Zubau an Heimplätzen konnte gestoppt werden.
Heute leben in NRW bereits mehr Menschen im ambulant betreuten Wohnen und im selbstständigen Wohnen mit Assistenz als in Wohnheimen. Damit ist NRW ganz klar Vorreiter in der Bundesrepublik.
Die in den letzten Jahren bereits vollzogene Verlagerung der Organisation von ambulanten Wohnformen für Menschen mit Beeinträchtigung auf die Landschaftsverbände erhält nun die gesetzliche Grundlage.
Wir begrüßen, dass im Gesetzentwurf nun auch die Unterstützung von Eltern mit Hör- und Sprachbehinderungen mit geeigneten Kommunikationshilfen über das Verwaltungsverfahren hinaus gewährleistet wird. Das bedeutet, dass für gehörlose Eltern Kommunikationshilfen wie zum Beispiel Gebärdensprachdolmetscher zur Verfügung gestellt werden, wenn sie an Elterngesprächen in der Kita oder in der Schule teilnehmen wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Inklusion ist ein Querschnittsthema durch alle politischen und gesellschaftlichen Bereiche. Es ist aber auch ein Querschnittsthema über alle Ebenen. Hier sind Bund, Land und Kommune gefordert, ihre Verantwortung anzuerkennen und entsprechend zu handeln.
Wir geben in unserem Land viel Geld für Infrastruktur und Bau von Immobilien aus. Der Standard, den unsere öffentlichen Verkehrsflächen und auch Gebäude – egal, ob öffentlich oder privat – erreichen, sucht seinesgleichen in Europa. Bedauerlich ist nur, dass bei den hohen Investitionen nicht immer darauf geachtet wird, Barrieren zu vermeiden, die die Zugänglichkeit, das Auffinden und die Nutzung erschweren oder gar verhindern. Da steht Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern eher schlecht da.
Ich komme zu meiner letzten Bemerkung: Manchmal ist weniger doch mehr. Verstehen Sie mich aber nicht falsch: Ich meine damit, weniger investieren in Hochglanz für einige, dafür mehr investieren in Teilhabe für alle.
Im weiteren Beratungsverfahren kommt sicher noch der eine oder andere Änderungs- oder Ergänzungsvorschlag zur Sprache. In diesem Sinne freue ich mich auf die Diskussion zu diesem Gesetzentwurf.
Mir seien jetzt noch einige Worte zu unserem Herrn Minister gestattet, dessen Verdienste und Wirken schon mehrfach erwähnt worden sind. Sehr geehrter Herr Minister Schneider, lieber Guntram, ganz besonders und häufig habe ich dein phänomenales
Gedächtnis bewundert. Ich hoffe, dass dich das auch in Zukunft nicht im Stich lässt. Denn du sollst ja uns alle in hoffentlich guter Erinnerung behalten. Dass wir dich in Erinnerung behalten, ich denke, dafür sorgst du quasi mit deinem Abschiedsgeschenk, das du uns heute mit dem Inklusionsstärkungsgesetz hinterlässt. Vielen Dank dafür und alles Gute für die weitere Zeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, auf Sie komme ich gleich noch.
Wir Freien Demokraten stehen dafür, dass Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben und für das gesellschaftliche Leben die Teilhabe in allen Lebensbereichen bekommen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Dafür stehen wir.
Darüber hinaus hat sich die Bundesrepublik 2009 mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung ihre Rechte in Deutschland in vollem Umfang wahrnehmen können. In diesem Sinne ist Inklusion für uns Menschen- und Bürgerrecht.
Insofern greift der vorliegende Gesetzentwurf zur Stärkung der Sozialen Inklusion Forderungen auf, die von einer breiten Mehrheit in unserem Ausschuss getragen werden. Ich glaube, davon können wir tatsächlich ausgehen.
Ein wesentlicher Aspekt des Gesetzentwurfs ist die Kostenübernahme für Kommunikationshilfen wie Gebärdendolmetscher für gehörlose Eltern. Nach der bisherigen Rechtslage besteht nur ein Rechtsanspruch in Verwaltungsverfahren. Minister Schneider ließ sich noch letzte Woche dafür in den Medien feiern, diesen Anspruch auch auf Elterngespräche in Schule und Kita auszuweiten.
Ich möchte aber die Vorgeschichte in Erinnerung rufen. Hintergrund sind Petitionen aus dem Jahr 2011. Maßgebend haben Martina Maaßen und Ulli Alda das in den Ausschuss gebracht, weil das Petitionen von besonderer Bedeutung waren. Bereits 2012 haben wir im AGS die Problematik erörtert. Die Landesregierung hat dabei auf Möglichkeiten einer Kostenübernahme auf freiwilliger Basis verwiesen.
Wir haben hingegen deutlich gemacht, dass wir einen Rechtsanspruch brauchen. Andere Bundesländer sind uns in dieser Frage auf Jahre voraus. Ich nenne Bayern, Berlin, Hessen und Niedersachsen,
die schon lange entsprechende Regelungen in ihren Gleichstellungsgesetzen bzw. Verordnungen zu Kommunikationshilfen haben, die eine Kostenübernahme auch für Elterngespräche vorsehen. In Niedersachsen hatte das zum Beispiel noch die CDU/FDP-Landesregierung umgesetzt, also schon vor langer Zeit.
Anstatt 2012 schnell praktische Verbesserungen für die betroffenen Menschen zu erreichen, wurde vielmehr von Rot-Grün der große Wurf mit hehren politischen Zielen in diesem Inklusionsstärkungsgesetz angestrebt.
Ähnlich war die Situation bei den Stimmzettelschablonen für blinde und sehbehinderte Menschen. Auch hier waren uns viele andere Bundesländer voraus. In NRW hingegen gibt es dabei bisher keinen Rechtsanspruch für Landtags- und Kommunalwahlen. Erst mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Änderung von Landes- und Kommunalwahlgesetz eingebracht.
Hinsichtlich der Zusammensetzung des vorgesehenen Inklusionsbeirates – Kollege Peter Preuß sprach das Thema gerade auch schon an – werden wir aufpassen, dass nicht im Inklusionsbeirat die bekannten Rot-Grün nahestehenden Wohlfahrtsverbände gegenüber den Behinderten zur Vermeidung der unbedingt nötigen Selbsthilfe eingestilt werden und dort die Überhand gewinnen.
Weiterhin im Fokus haben wir die Konnexität. Es kann nicht sein, dass Rot-Grün etwa bei Gebärdendolmetschern die Hälfte der Kosten bei den Kommunen ansiedelt, nur weil die Wesentlichkeitsgrenze nach ihrer Definition nicht erreicht ist.
Sie sehen, es ist noch eine ganze Menge an Diskussionspunkten gegeben. Auch der Kollege Peter Preuß hat noch ein paar genannt. Ich will das nicht alles wiederholen. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss.
Lieber Herr Minister Schneider, jetzt noch ein Wort zu Ihnen: Ich habe das den Medien entnommen – Sie haben das dort einmal persönlich gesagt –, dass Sie gar nicht amtsmüde sind, dass Sie nicht krank sind, sondern dass es nur das berühmte Knie ist.
Ich kann Ihnen bestätigen: Sie sind in meinen Augen nicht amtsmüde und auch nicht krank. Das mit dem Knie müssen Sie selbst beurteilen. Ich habe selten einen so vitalen Minister erlebt, der derart bodenständig war und solch schlagfertige Antworten geben konnte. Ich liebe solche Menschen und muss ganz ehrlich sagen: Die Zusammenarbeit war klasse!
Noch ein Wort zum Abschluss. Da wir in einer Altersklasse sind, erlaube ich es mir einmal, „du“ zu sagen – von Uli Alda zu Guntram Schneider: Dir würde ich als Mensch jeden Gebrauchtwagen abkaufen. – Danke. Tschüs!
Vielen Dank, Herr Kollege Alda. – Ich glaube, wir können inzwischen sagen: Das ist das berühmteste Knie Nordrhein-Westfalens. – Für die Fraktion der Piraten spricht jetzt der Kollege Wegner.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen im Stream und auf der Tribüne! Wir Piraten begrüßen den Versuch der Landesregierung, die UN-Behindertenrechtskonvention in geltendes
Recht umzusetzen, so wie wir jeden staatlichen Versuch begrüßen, die Menschenrechte einzuhalten. – Aber das war es dann auch schon. Denn mehr als einen Versuch – bestenfalls ein unverbindliches, wohlwollendes Bemühen – kann ich in Ihrem Gesetzentwurf, liebe Landesregierung, nicht erkennen.
An kaum einer Stelle in dem Gesetzentwurf steht, was zur Inklusion und Teilhabe von behinderten Menschen getan werden wird bzw. getan werden muss, sondern fast immer nur, was getan werden soll. Zum Teil sollen zum Beispiel die Träger öffentlicher Belange nicht einmal handeln, sondern werden in dem Gesetzentwurf nur gehalten, zu handeln.
Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Die Träger öffentlicher Belange werden in dem Gesetzentwurf gebeten, die Menschenrechte, zu denen die UN-Behindertenrechtskonvention unzweifelhaft gehört, einzuhalten. – Sie werden gebeten, die Menschenrechte einzuhalten!
Menschenrechte sind aber nicht etwas, was man einhalten kann oder soll. Nein, Menschenrechte müssen eingehalten werden! – Punkt und aus.
Die UN-Behindertenrechtskonvention – und somit auch die Inklusion – ist in den Augen der Piraten kein Ideal, das irgendwann einmal wohlwollend verwirklicht werden soll. Nein, die UN