Protocol of the Session on September 4, 2015

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich betone das aus einem bestimmten Grund. Ich erlaube mir, Sie, die Sie hier im Parlament sitzen, an eine Rede des Vizepräsidenten a. D. Dr. Hans-Ulrich Klose zu erinnern, der bei der Gedenkfeier zu Ehren von Dr. Wilhelm Lenz am vergangenen Mittwoch in seiner Zeitzeugenschilderung die so wichtige Position des Petitionsausschusses als ein besonderes Kontrollorgan erwähnte. Und er schildert die Debatte zur Einfügung des Art. 41a, den ich eben erwähnte, in die Landesverfassung deutlich. Sein letzter Satz – ich zitiere jetzt mit dem Einverständnis der Präsidentin, wenn ich darf – war: „Davon war hier niemand begeistert im Übrigen.“ – Das andere hat er offengelassen.

Das stimmt, man war nicht begeistert, und trotzdem hat man es getan. Man hat den Art. 41a in die Landesverfassung aufgenommen – und somit dem Pe

titionsausschuss eine Stärke gegeben, die er davor niemals hatte. Für dieses Handeln und für diesen Mut, meine Damen und Herren, können wir unseren Vorvätern heute sehr dankbar sein.

Denn die Eingaben, zu denen der Ausschuss ein Verfahren nach Artikel 41a der Landesverfassung einen Erörterungstermin durchführt – Sie müssen sich das so vorstellen: alle an einem Tisch, und wir versuchen eine Kompromisslösung hinzubekommen –, haben eine höhere Erfolgsbilanz. Dort gab es immerhin in 42 % der bisweilen schon abgeschlossenen Fälle einen positiven Ausgang, weil die Menschen aufeinander zugehen, wenn sie nahe zusammen sind.

Die einzelnen Ergebnisse dieser Prüfungen und die ausführliche Statistik möchte ich jetzt nicht vortragen, aber ich möchte sie Ihnen gerne als Anlage des schriftlichen Berichtes an die Hand geben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Nordrhein-Westfalen steht mit seinem Petitionsausschuss richtig gut da.

(Beifall von allen Fraktionen)

Das muss man sagen. Das kann ich belegen. Das ist eine Erkenntnis, die immer mehr zum Tragen kommt.

Hier arbeiten 25 Abgeordnete aller Fraktionen und das Petitionsreferat, die Verwaltung dazu, mit viel Herzblut absolut vertrauensvoll zusammen. Das ist nicht üblich. Für mich ist das etwas absolut Dankenswertes. Jetzt können Sie einmal klatschen.

(Beifall von allen Fraktionen)

Für andere ist es etwas ungewöhnlich, aber für uns ist das eine normale Arbeitsweise. Es ist eine Arbeitsweise, deren Vorteile wir immer erkennen, wenn wir uns in regelmäßiger Folge mit den Ausschüssen des Bundes und der Bundesländer wegen der Handhabung der Petitionen austauschen. Die haben diesen 41a-Erörterungstermin nicht zur Verfügung und können natürlich nicht das bewegen, was wir als Ausschuss des Landes NordrheinWestfalen bewegen können. Die Übereinstimmung in unserem Ausschuss, alles für den Petenten zu tun, was möglich ist – natürlich vor geltendem Recht –, ist die Grundlage unserer guten Zusammenarbeit.

Nun zu den Petitionen: Die meisten Petitionen erreichen uns aus dem Bereich Soziales. Seit langen Jahren erhalten wir beständig viele Eingaben zu Fragen der Sozialhilfe, der Arbeitsförderung, des Gesundheitswesens, der Krankenversicherung und zur Rente und Pflege. Aber genauso gut ist der Bereich Bauen, Wohnen, Verkehr und Umwelt vertreten. Eine sehr hohe Zahl von Petitionen haben wir aus dem Themenfeld Polizei und Ordnungswesen und zu bestimmten Bereichen der Hundesteuer und der Hunderassenliste.

Seit geraumer Zeit können wir aber auch eine deutliche Steigerung der Eingänge zu Fragen des Ausländerrechtes verzeichnen. Diese Tendenz hält weiter an. Der Ausschuss richtet sich darauf ein, angesichts der vielen Menschen, die als Flüchtlinge zu uns kommen, in der nächsten Zeit hier einen wichtigen großen Schwerpunkt in seiner Tätigkeit zu setzen. Auch hierzu wieder der Hinweis auf die statistischen Zahlen in der Anlage.

Verehrte Zuhörer, jeder von uns hat bestimmt schon einmal in irgendeiner Form erlebt, wie es ist, ungerecht behandelt zu werden. Jeder kennt mit Sicherheit auch das befreiende Gefühl, wenn man Menschen findet, die bereit sind, in manchmal verzweifelten Situationen behilflich zu sein. Daher ist es uns im Ausschuss wirklich wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen informiert darüber sind, dass es diese Hilfestellung in diesem Parlament gibt.

An der Stelle bitte ich Sie alle – auch auf den Rängen – herzlich um Ihre Mithilfe. Wenn Sie bei irgendeinem Gesprächspartner, der sich in Not befindet, einmal erkennen, dass eine Petition, ein Schreiben an den Petitionsausschuss helfen könnte, Sie aber nicht ganz sicher sind, trauen Sie sich einfach, sprechen Sie uns an. Wir werden darüber reden.

Die Mitglieder des Petitionsausschusses bemühen sich ständig darum, das persönliche Recht auf Hilfeleistung für den einzelnen Bürger, das hergeleitet wird aus dem Art. 17 des Grundgesetzes, in die Tat umzusetzen.

Wir möchten, dass mehr Menschen das Vertrauen finden, sich mit ihren Sorgen und Nöten unmittelbar an das Parlament, also an die politischen Vertreter, zu wenden. Wir beschränken uns nicht auf reine Prüfverfahren, sondern wir nutzen auch ungewöhnliche Wege. So wie zum Beispiel im Herbst in zwei öffentlichen Sprechstunden am Sitz des Landtages. Hier standen die Mitglieder des Ausschusses den Fragenden als Ansprechpartner über mehrere Stunden zur Verfügung.

Wir nutzen auch die Medien. In der Vergangenheit hatte der Ausschuss – wir haben schon oft darüber berichtet – schon mit vielen Zeitungen per Telefon Aktionen durchgeführt. Dieses Mal hatten wir die Möglichkeit, in Kooperation mit der „Westdeutschen Zeitung“ – der „WZ“ in Düsseldorf – eine Telefonkonferenz durchzuführen. Fünf Mitglieder des Ausschusses waren zu Gast in der Redaktion und standen über mehrere Stunden für telefonische Fragen der Leserinnen und Leser zur Verfügung.

Von dieser Stelle noch einmal unseren herzlichsten Dank an die „WZ“, die diese Aktion frühzeitig in ihrer Zeitung angekündigt hatte und uns auch während der Arbeit an diesem Tag sehr gut begleitete. Noch einmal: Danke schön!

(Beifall von allen Fraktionen)

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Ihnen heute schwerpunktmäßig über einige Themen berichten, die den Petitionsausschuss in verschiedener Hinsicht besonders beschäftigen – nicht nur im Berichtszeitraum, sondern auch schon in den früheren Jahren.

Ganz natürlich nehmen wir es alle entgegen, dass morgens der elektrische Wecker oder das Licht, der Toaster oder die Kaffeemaschine funktionieren. Erst wenn wir einmal vom Strom abgeschnitten wären, würden wir bemerken, wie selbstverständlich das alles für uns geworden ist. Tatsächlich müssen diese Situationen aber immer mehr Menschen in unserem Lande erleben. Man spricht hier von einer Energiearmut.

So war es in dem Fall der alleinerziehenden Mutter Frau H. mit vier teilweise jugendlichen Kindern. Frau H. erhielt Arbeitslosengeld II. Darin sind bekanntlich die Kosten des Stroms und der Heizung als Mietkosten in den Kosten der Unterkunft enthalten.

Bislang waren Zahlungen immer sofort vom Jobcenter an die Stromanbieter von Frau H. geleistet worden. Dann aber blieben aus unerklärlichem Grund die Zahlungen an die Stadtwerke aus, und die offenen Rechnungen türmten sich bei Frau H. Der Stromversorger reagierte daher mit Stromabschaltung.

Frau H. war verzweifelt. Sie gestand dem Petitionsausschuss, dass ihr die Dinge nun langsam über den Kopf gewachsen seien. Sie hat sich dafür geschämt, dass sie sich wieder ans Jobcenter hätte wenden und noch einmal über diese Sache hätte reden müssen. Aber weder beim Jobcenter noch beim Stromversorger war sie gemeldet. Sie hat keine Zeichen mehr gegeben.

Aus diesem Grund kam es zu einer Kettenreaktion. Ihr Lebensgefährte und zwei Kinder waren ausgezogen, Frau H. sollte Unterlagen beim Jobcenter nachreichen. Das war eigentlich ein Glück; denn dieser Forderung war sie zunächst nicht nachgekommen, und das hatte letztendlich dazu geführt, dass das Jobcenter erst einmal die Leistungen eingestellt hat. Aber aufgrund der Petition, im Rahmen derer mit allen gesprochen wurde, wurde dem Stromanbieter die persönliche Situation der Petentin und ihrer Kinder bekannt. Die Stromabschaltung wurde aufgehoben, und das Jobcenter nahm sofort die Bearbeitung der liegen gebliebenen Unterlagen auf. Die Zahlungen wurden ausgeführt, und für die Begleichung der bestehenden Schulden, die sich angehäuft haben, wurde Ratenzahlung vereinbart. Der Fall war gelöst.

In einem Fall wie diesem war der Petitionsausschuss als Mediator tätig. Er konnte die Petenten ins Sachen Jobcenter und Stromversorgung unterstützen. Er redete aber auch Klartext mit den Petenten, sich doch sorgfältiger um die einzelnen Angelegenheiten zu kümmern.

Zum Thema „Strom“ erreichten uns auch Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, die eine falsche Abrechnung ihrer Strom- und Heizkosten beklagten. Man wird sich dessen erst bewusst, wenn man in die Akten schaut. Tatsächlich musste der Petitionsausschuss im Falle eines kommunalen Anbieters tätig werden, da dort aufgrund eines Softwarefehlers hundertfach fehlende und falsche Jahresabrechnungen zu beklagen waren.

Zwei Jahre nach Bekanntwerden waren immer noch nicht alle Fälle gelöst, und Nachfragen wurden auch nicht beantwortet. Infolge der Intervention des Petitionsausschusses entschuldigte sich das Unternehmen bei den Petenten und schuf endlich Abhilfe.

Anmerken möchte ich, dass so manche Kommune und mancher Stromanbieter die Auffassung vertreten, der Petitionsausschuss könne sich nicht mit diesen Themen beschäftigen. Man sei schließlich ein Unternehmen und keine Behörde. Einladungen müsse man nicht folgen, Briefe müsse man nicht beantworten.

Aber ich darf Ihnen versichern: Eine Flucht in das Privatrecht, also eine Flucht vor dem Petitionsausschuss, gelingt nicht.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE] und Nicolaus Kern [PIRATEN])

Wir werden uns im Rahmen unserer Befugnisse immer wieder einmischen. Das kann ich im Namen aller Kolleginnen und Kollegen ohne Weiteres versichern.

Zum Thema „Schule“. Auch dieses Thema beschäftigt den Ausschuss seit Langem. Es geht dabei um viele Dinge, beispielsweise Unterrichtsausfall, Schülerfahrtkosten, Lehrerstellen und Inklusion. Das Themenspektrum reicht vom Umgang mit der Nachmittagsbetreuung bis zur Zusammenlegung von Grundschulen und dergleichen mehr.

Im Oktober erschien in der Bürgersprechstunde im Landtag ein Vater, der Hilfe für seine Tochter suchte. Die Familie stammt aus Afghanistan und lebt bereits seit vielen Jahren hier in Deutschland. Das Anliegen des Herrn F. war denkbar einfach wie ungewöhnlich: Seine zwölfjährige Tochter leidet unter Epilepsie und einer Entwicklungsstörung. Daher war bei ihr ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt worden.

Herr F. hatte aber auch vom Recht auf Inklusion gehört und wollte die Chance nutzen, seine Tochter an einer regulären Schule anzumelden. Da von den Behörden keine passende Schule gefunden wurde, nahm seine Tochter auch nach den Sommerferien an keinerlei Unterricht teil. Ohne Platz an einer Schule musste sie einfach zu Hause bleiben. Undenkbar bei Schulpflicht! Dadurch – ihre Geschwister gingen natürlich zur Schule – hatte sich ihr seelischer Zustand bereits so verschlechtert, dass sie sich ausgegrenzt fühlte.

Die Familie bat den Petitionsausschuss um Unterstützung, da die Angelegenheit trotz Schulpflicht – das betone ich noch einmal – bei den Behörden anscheinend überhaupt keinen Fortgang nahm. Sie befürchteten, dass ihre Tochter den schulischen Anschluss verlieren würde und auch nicht mehr in den Klassenverband einzugliedern sei.

Durch einige wenige Telefonate konnte der Petitionsausschuss die Angelegenheit klären. Eine Schule war nämlich bereits gefunden, aber man hatte versäumt, der Familie dies mitzuteilen – trotz Schulpflicht. Die Nachfragen des Vaters bei verschiedenen Stellen waren auch nicht weitergeleitet worden. Das Ganze war also ein Missverständnis mit schweren Folgen, die wir schnell klären konnten. Darauf sind wir stolz. Wenige Tage später konnte das Mädchen endlich mit seinem neuen Schulranzen zur Schule gehen und stolz den Schulalltag bewältigen.

Ein weiterer Fall aus dem Schulrecht hat uns sehr nachdenklich gestimmt. An uns gewandt hatte sich Herr L., ein Lehrer bosnischer Abstammung. Er war seit annähernd neun Jahren hier in NordrheinWestfalen an verschiedenen Schulen als Vertretungskraft mit insgesamt 23 befristeten Arbeitsverträgen tätig. Nun wünschte er sich eine unbefristete Anstellung an einer Gesamtschule, für die er in den letzten Jahren immer wieder tätig war. Auch die Schule wünschte sich dies, insbesondere weil es in dem schwierigen Stadtteil, in dem sie liegt, einen hohen Migrationsanteil gibt, der Petent ebenfalls Migrationshintergrund hat und von daher hervorragende Arbeit leisten kann; er war überall anerkannt.

Eine unbefristete Beschäftigung schien dann zu scheitern, da Herr L. in den Jahren 2009 und 2010 eine Unterbrechung von anderthalb Jahren vorgenommen hatte, um seine Doktorarbeit zu beginnen. Diese Pause in den vielen Aushilfsverträgen drohte ihm nun zum Verhängnis zu werden.

Der Ausschuss nahm sich der Sache an und führte eine Erörterung mit dem Schulministerium und den Schulaufsichtsbehörden durch. Dort diskutierten wir verschiedene Möglichkeiten, um ihm zu helfen, und fanden tatsächlich Lösungswege.

Zugleich – das ist die Besonderheit – hat der Petitionsausschuss diesen Fall dem Schulausschuss überwiesen. Denn es ist ein gutes Beispiel für eine Petition, die aus Sicht der Mitglieder des Petitionsausschuss weiteren Regelungsbedarf auslöst. Die Landesregierung wurde daher auch aufgefordert, ihre Grundsätze für den Umgang mit diesen Kettenverträgen bei Lehrerinnen und Lehrern zu überprüfen.

Das Baurecht sollte auch nicht fehlen. Mit zwei Fällen aus dem Baurecht möchte ich Ihre Aufmerksamkeit in eine andere Richtung lenken.

Der eine Fall ist exemplarisch für viele Fälle in Nordrhein-Westfalen. Es handelt sich um das Problem

der Wochenendhäuser, die von den Eigentümern zum dauerhaften Wohnen genutzt werden. Dies geschieht gar nicht so selten. Die Petentinnen und Petenten wohnten schon seit langen Jahren dauerhaft in einem solchen Gebiet in der Eifel und baten nun um die Hilfe des Ausschusses.

In den 50er-Jahren waren die Grundstücke als Bauplätze verkauft worden. Man hatte dort insgesamt sieben kleine Häuser errichtet, diese erschlossen, und über Jahrzehnte wurde das dauerhafte Wohnen dort geduldet. Die Anwohner begannen im Laufe der Jahre, die Gebäude instand zu halten, aber auch Änderungen – na ja – entsprechend des allgemeinen Lebensstandards vorzunehmen. Es wurden kleine Anbauten, Terrassen, Wintergärten gebaut und viel Zeit und Mühe, aber auch viel Geld investiert. Umso erschrockener waren und reagierten die Bewohner des Kleingebietes, als sie erfuhren, dass ein dauerhaftes Wohnen dort nicht zulässig sei und die Behörden die zeitnahe Räumung und den Abriss der Gebäude forderten.

Die ganze Situation wurde daher in einem Termin vor Ort untersucht und besprochen. Letztlich konnte der Ausschuss mit allen Beteiligen nur Rahmenbedingungen aushandeln, in denen sich jeder Hauseigentümer um eine eigene, individuelle Lösung mit der Kommune bzw. mit dem Kreis kümmern konnte. Letztlich hat der Petitionsausschuss aber durch dieses gute Gespräch geholfen, gemeinsam eine Lösung zu finden. Alle sind zufrieden und können so, wie sie entschieden haben, leben. Das war ein sehr guter Erfolg, der vielen dort geholfen hat.

In dem zweiten Fall war der Petitionsausschuss fast nur Mediator. Es war ein Fall aus dem Baurecht in einer berühmten Gegend in NRW, am Siegfriedfelsen in Bad Honnef-Rhöndorf, einem Ausläufer des Drachenfelses. Sie haben bestimmt darüber gelesen. Dort am Berg hatten sich Steine bewegt und einen Steinschlag ausgelöst, teilweise mit bis zu 2,5 t schweren Brocken, was die Behörden natürlich veranlasst hat, die dort befindlichen Weinberge zu sperren. Zu gefährlich war der Aufenthalt dort.

Zwei völlig gegenläufige Wünsche in zwei Petitionen erreichten nun den Ausschuss zu diesem Ereignis. Zum einen meldeten sich die Winzer. Denn es gibt in der Steillage des Berges nordrhein-westfälischen Weinanbau. Für die Winzer kam das Betretungsverbot einem Ernteverbot gleich, denn die Weinlese stand kurz bevor. Zum anderen meldete sich der Heimat- und Bürgerverein, da auch der beliebte Wanderweg am Siegfriedfelsen entlang mit einem wunderbaren Ausblick auf das Rheintal der Sperrung zum Opfer gefallen war.

Der Petitionsausschuss hat sehr schnell erkannt, dass eine Lösung nur vor Ort gefunden werden konnte, und führte mehrere Ortstermine durch. Er traf dort die betroffenen Winzer und Mitglieder des Heimatvereins sowie Vertreterinnen und Vertreter zahlreicher Behörden, denn dieser Fall betraf auch

mehrere Rechtsgebiete. Alle saßen an einem Tisch: Arbeitsschützer, Geologen, Bürgermeister der