Protocol of the Session on September 3, 2015

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Finanzminister, wir haben uns jetzt – beide Seiten, Regierung und Opposition – Irreführung vorgeworfen. Ich wollte die von Ihnen in den Raum gestellten Fragen an dieser Stelle selbstverständlich auch für unsere Fraktion beantworten.

Es gibt zwei Punkte, die man sehen muss. Der eine ist die Frage: Erreicht man gegebenenfalls das Ziel der Schuldenbremse 2020, und wenn ja, mit welchen Mitteln? Wie viel Sicherheitsabstand hat man da? Und der zweite Punkt ist der Abbaupfad. Wie verläuft er auch über das Jahr 2017 hinaus?

Wenn man sich diesem Thema zuwendet, einen ausgeglichenen Haushalt 2020 zu erreichen – Sie haben ja selber vor nicht allzu langer Zeit einen so

genannten Nachhaltigkeitsbericht vorgelegt, in dem Sie auf Risikofaktoren ausdrücklich hingewiesen haben, und die Bundesbank hat das auch getan –, muss man sich ja dieser Fragestellung widmen, weil Sie nämlich bislang von Bestbedingungen leben.

Ihr Bericht sagt: Wenn alles gut läuft, dann kann das bis 2020 funktionieren. Aber in dem Augenblick, wo sich vielleicht Konjunkturindikatoren eintrüben, oder aufgrund von anderen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt ist das automatisch nicht mehr der Fall. Deshalb werfen wir Ihnen klar vor – das ist auch unsere Hauptkritik –, dass Sie die ganzen Jahre Ihrer Regierungszeit das strukturelle Sparen im Landeshaushalt ganz ausdrücklich unterlassen haben.

Wenn Sie eine fallende Linie der Verschuldung bis zur nächsten Landtagswahl 2017 zeichnen, ist insofern natürlich die Frage wichtig, was das in den Folgejahren bedeutet, oder ob Sie einen fallenden Verlauf der Neuverschuldung – das Land hat ja trotzdem jedes Jahr mehr Schulden – oder zumindest die Rückführung in der Höhe der Neuverschuldung hinbekommen. Sind das strukturelle Effekte, die dann auf Dauer immer so wirken, oder werden bestimmte Sondereffekte zum Einsatz gebracht, die es Ihnen erlauben, die Linie so zu zeichnen?

Wir haben nicht gesagt: „Sie plündern die Pensionskassen“, sondern wir haben rein sachlogisch gesagt: Wenn Sie bislang eingegangene Verpflichtungen, dort jährlich Geld einzulegen, in diesem Umfang auch nicht mehr ansatzweise erfüllen, dann bedeutet das zunächst einmal eine Verminderung von Ausgaben aus dem Landeshaushalt.

Und wenn Darlehen, die Sie bekommen, früher zurückgezahlt werden, dann hilft Ihnen das bis zum Termin 2017, die Grafik so zu zeichnen, wie Sie sie zeichnen. Sie haben aber strukturelle Einsparungen entsprechend unterlassen. Bei Ihrem sogenannten Effizienzteam ist fast nichts herausgekommen. Es ist die große Sünde dieser Landesregierung, dass sie hektisch Einzelmaßnahmen bemüht, aber nichts unternimmt, was auf Dauer planbar und kontinuierlich Jahr für Jahr diesen Effekt ermöglicht.

Sie setzen auf Rekordsteuereinnahmen. Sie haben Rekordsteuererhöhungen durchgeführt mit nahezu einer Verdopplung der Grunderwerbsteuer. Sie machen das in einer Niedrig- bis Nullzinsphase. Wenn sich da die Stellschrauben in diesem Umfeld ändern, sieht es für den Haushalt anders aus.

Eine letzte Bemerkung zu dem Punkt, der allgemeinpolitische Fragen in der Haushaltsberatung betrifft. Das Thema „Innere Sicherheit“ ist schon angesprochen worden. Wir teilen ausdrücklich – das muss man als Opposition auch sagen dürfen – die Haltung des Innenministers, der sagt, es sei Aufgabe von Polizei und Rechtsstaat, für Ordnung zu sorgen und einzugreifen, wenn Leute Straftaten begehen. Wir erwarten es ausdrücklich, dass diejenigen,

die hier gegen Recht und Gesetz verstoßen, es mit der Polizei zu tun bekommen.

Ihre Redezeit!

Deshalb unterstützen wir auch Ihre späte Einsicht, dass wir eine personelle Verstärkung an der Stelle brauchen. Das darf man so differenziert als Opposition durchaus einmal sagen, sowohl mit Kritikpunkten als auch an den Stellen, wo man sich in der Haushaltsdebatte einig ist. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wenn das so bleibt, was ich hiermit feststelle, dann sind wir am Ende der Aussprache zum Haushaltsgesetz 2016 und der mittelfristigen Finanzplanung.

Wir kommen zum

Gemeindefinanzierungsgesetz 2016

Zur Einbringung hat jetzt Herr Minister Jäger das Wort.

Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur ein Satz vorweg: Herr Marsching, Hausfriedensbruch ist immer ein Problem.

(Michele Marsching [PIRATEN]: Ja, auch wenn Sie zu Herrn Schulz gehen und ein Bier trinken? – Weitere Zurufe von den PIRATEN)

Mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2016 setzen wir auf ein bestehendes, bewährtes System. Die Verbundgrundlagen und der Verbundsatz bleiben so, wie es im Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 der Fall war. Es bleibt im Übrigen auch dabei, dass wir keine Befrachtung zulasten der Kommunen in diesem Haushalt vornehmen. Außerdem bleibt es bei der Beteiligung der Kommunen an den Einnahmen der Grunderwerbsteuer.

Wir halten damit an der Gesamtsystematik fest. Diese Gesamtsystematik beruht auf Empfehlungen verschiedener finanzwissenschaftlicher Gutachten der letzten Jahre. Das ist das ifo-Gutachten 1995 und 2008. Ich bitte das nicht zu verwechseln mit dem FiFo-Gutachten des Jahres 2013.

Diese Systematik ist im letzten Jahr durch den Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein

Westfalen noch einmal ausdrücklich bestätigt worden. Deshalb machen wir Änderungen nur mit Be

dacht, und wenn, dann sind es nur sehr übersichtliche Änderungen.

Dazu zählt die Erhöhung des Vorwegabzugs in Höhe von 70 Millionen € für die Laufzeit des Stärkungspaktes. Der Grund ist ganz klar: Das liegt an der Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 5 % auf 6,5 %. Die Mehreinnahmen ab 2016, von denen über den Steuerverbund auch unsere Gemeinden und Gemeindeverbände profitieren, nutzen wir zur Ausfinanzierung der zweiten Stufe des Stärkungspaktes. Dadurch halten wir die Solidaritätsumlage bei besonders steuerstarken Gemeinden begrenzt.

Meine Damen und Herren, im kommenden Jahr steigt die verteilbare Gesamtsumme im Gemeindefinanzierungsgesetz erneut an; diesmal voraussichtlich um 313 Millionen €; das ergibt eine Rekordverbundmasse von nahezu 10 Milliarden €, um genau zu sein: 9,98 Milliarden € – so viel wie noch nie zuvor.

Was sind die Rahmenbedingungen? Das bringt mich jetzt, Herr Nückel, direkt zum Antrag der FDP, für den ich Ihnen sehr, sehr dankbar bin.

(Christof Rasche [FDP]: Na!)

Ja, ohne Ironie; denn dieser Antrag stellt, wie ich finde, eine Sache klar: Wenn ich ihn richtig verstehe, stellt die FDP das System der Gemeindefinanzierung in Nordrhein-Westfalen infrage, und zwar das komplette System: die fiktiven Hebesätze, den Verbundsatz und eigentlich so ziemlich alles.

Das ist in der Tat eine Kehrtwende, denn damit verabschieden Sie sich, Herr Nückel, endgültig von der Systematik, die vom Verfassungsgerichtshof und den eben genannten Institutionen der Wirtschaftswissenschaften ausdrücklich empfohlen worden ist.

Wenn ich mich richtig erinnere, hat allerdings auch Ihre Fraktion im letzten Jahr gefordert, das FiFoGutachten komplett umzusetzen. Das ist ein gewisser Widerspruch in sich. Denn – ich komme noch einmal darauf zurück – dieses FiFo-Gutachten stellt sehr deutlich klar, warum es gerade notwendig ist, fiktive Bedarfe der Kommunen abzustellen. Sie können das auf Seite 44 des FiFo-Gutachtens nachlesen. Da ist sehr ausführlich und sehr nachvollziehbar beschrieben, warum es gerade fiktive Bedarfe sein müssen.

Der Aufwand für unsere Kommunen, einzeln zu erheben, zu definieren, zu beziffern, ist schlichtweg eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die kommunalen Beamtinnen und Beamten. Das ist ein Bürokratiemonster, und das in Zeiten, in denen unsere Kommunen unter anderem alle Hände voll damit zu tun haben, ankommenden Flüchtlingen ein Dach über dem Kopf zu organisieren.

Ich habe den FDP-Antrag wirklich eingehend gelesen, und ich bin Ihnen sehr dankbar für den Hinweis auf das Gutachten der Bertelsmann Stiftung, das nämlich einige höchst interessante Zahlen enthält.

In Bayern und Baden-Württemberg liegt der Anteil der kommunalen Haushalte für Sozialausgaben bei etwa 30 %, in Nordrhein-Westfalen dagegen bei etwa 43 %. Das heißt: 43 % der kommunalen Haushaltsmittel in Nordrhein-Westfalen werden für Sozialausgaben aufgewandt, die die Kommunen aufgrund verschiedener Sozialgesetzbücher, die in Berlin beschlossen worden sind, erbringen müssen.

Das führt ein bisschen Ursache und Wirkung zusammen. Ich sage ganz ehrlich: Ich lese den FDPAntrag und erinnere mich daran, dass Sie vier Jahre lang an der Bundesregierung beteiligt waren und dass Sie vier Jahre lang erfolgreich blockiert haben, dass es für die Kommunen – auch in NordrheinWestfalen – an irgendeiner Stelle eine Entlastung gibt.

Nach dem Ausscheiden der FDP aus der Bundesregierung ist dies dann gelungen durch die komplette Übernahme der Grundsicherung durch den Bund, über den erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer sowie über den erhöhten Anteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft.

Um es deutlich zu sagen: Wir in NordrheinWestfalen haben auch daran mitgewirkt, dass dies geschieht.

(Christof Rasche [FDP]: War es nicht Rot- Grün, die die ganzen Belastungen eingeführt haben? – Gegenruf von den GRÜNEN: Mi- nister Jäger hat das richtig dargestellt!)

Diesen Druck werden wir in Berlin zugunsten unserer Kommunen aufrechterhalten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Ich eröffne die Aussprache zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2016. Herr Kollege Nettelstroth von der CDU-Fraktion steigt als erster Redner in die Debatte ein.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie jedes Jahr wird nunmehr gemeinsam mit dem soeben eingebrachten Haushalt 2016 auch das Gemeindefinanzierungsgesetz für das kommende Jahr eingebracht.

Ich möchte mich heute drei konkreten Fragen zuwenden.

Erstens. Können insgesamt mehr Verbundsteuern vereinnahmt werden als die derzeit angegebenen rund 43,6 Milliarden €?

Zweitens. Ist die Höhe des Verbundsatzes von 23 % noch angemessen?

Und drittens. Basiert die konkrete Verteilung der Finanzausgleichsmasse von rund 10 Milliarden € auf

nachvollziehbaren und fairen Verteilungsmaßstäben?

Jedes Jahr aufs Neue erklärt der Innenminister bei der Einbringung des GFG: Rekordsumme,

(Minister Ralf Jäger: Das mache ich immer so!)

Rekordzuweisungen, verlässlicher Partner für die Kommunen