Seien Sie insofern sicher: Es wird bei dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW bleiben. Es wird bei ökologischen und sozialen Zielen bleiben. Gleichzeitig wird es uns gelingen, den Verwaltungsaufwand oder – sagen wir es ruhig! – die bürokratischen Belastungen für die Beteiligten geringer wer
den zu lassen. Das ist zugesagt. Das ist in vielen Dialogen mit dem Handwerk, mit den Vergabestellen, also auch mit den kommunalen Spitzenverbänden, auf den Weg gebracht.
Wir werden uns auch jeweils an die juristischen Erfordernisse – seien sie aus Münster, seien sie vom EuGH – anpassen. Sie können ganz unbesorgt sein. Aber es ist nicht ausreichend zu sagen: Ja, die Ziele finden wir gut; aber konkret etwas zur Erreichung dieser Ziele tun, das wollen wir lieber nicht. – Das ist, wie ich finde, scheinheilig. Deshalb wird es auch in Zukunft ein Tariftreue- und Vergabegesetz in Nordrhein-Westfalen geben. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Duin. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe somit die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wir haben einen Eilantrag debattiert, über den bekanntlich direkt abzustimmen ist. Wir kommen also zur Abstimmung über den vorliegenden Antrag Drucksache 16/9645. Wer für diesen Antrag ist, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Ich stelle fest, der Eilantrag Drucksache 16/9645 ist mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piratenfraktion gegen die Stimmen von CDU-Fraktion und FDP-Fraktion abgelehnt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Drucksache 16/9600 liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 67 bis 70 vor.
Nicht zuletzt mit Blick auf die fortgeschrittene Zeit darf ich vorsorglich daran erinnern, dass die Fragestunde nicht nur Fragestunde heißt, sondern auch laut Geschäftsordnung für einen ebensolchen Zeitraum geplant ist.
„Welche landesplanerische Bedeutung hat das newPark-Areal aus Sicht der Staatskanzlei als Landesplanungsbehörde?“
Ziel 6.4-1 als Standort für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben fest. Dennoch hat das Umweltministerium versucht, den Verkauf der Fläche an den Kreis Recklinghausen und damit eine Realisierung des newPark zu verhindern.
schaftsministerium und Staatskanzlei gegeben, die den Verkauf der Fläche und die Realisierung des Projekts ermöglichen soll. Mehreren Presseberichten zufolge hält das Umweltministerium die Realisierung des newParks jedoch nach wie vor für überflüssig.
Welche landesplanerische Bedeutung hat das newPark-Areal aus Sicht der Staatskanzlei als Landesplanungsbehörde?
Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Duin für die Landesregierung antworten wird. Herr Minister Duin hat das Wort zur Beantwortung der genannten Anfrage. Bitte schön.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Abgeordneter Hovenjürgen, die landesplanerische Bedeutung des von Ihnen auch als newPark-Areal bezeichneten Standorts für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben Datteln/Waltrop ergibt sich aus dem überarbeiteten Entwurf des Landesentwicklungsplans, kurz: LEP. Dort sind nach wie vor insgesamt vier Standorte für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben gesichert. Einer davon ist der Standort Datteln/Waltrop. Ich benutze ebenso den Begriff newPark.
Die zugrunde liegenden Beschlüsse über den überarbeiteten Entwurf des Landesentwicklungsplans hat die Landesregierung am 28. April und am 23. Juni 2015 gefasst, und ich verweise auf die Erläuterung zu dem entsprechenden Ziel 6.4-1 im LEPEntwurf und die Anlage 1 Teil A des dazugehörigen Umweltberichts. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Zu einer ersten Nachfrage erteile ich Herrn Kollegen Hovenjürgen das Wort.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, die Botschaft hören wir wohl, umso mehr sind wir verwundert, dass der Umweltminister trotz dieser Tatsache, die Sie gerade geschildert haben, versucht hat, den Verkauf dieser Flächen an die kreiseigene Grundstücksverwertungsgesellschaft zu verhindern. Der hierdurch ausgelöste Koalitionskrach, der zu einer sechsstün
digen Koalitionsausschusssitzung geführt haben soll, konnte nur mühsam beigelegt werden. Laut Minister Remmel hat die Ministerpräsidentin einen sehr weisen und weitsichtigen Weg gewiesen, wie das gemeinsam hinzubekommen sei.
Meine Frage an Sie: Welchen Anteil hatte die Ministerpräsidentin am Zustandekommen des sogenannten Kompromisses zwischen Umweltministerium und Wirtschaftsministerium?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich sitze nicht an meinem eigenen Platz, das wollte ich nur signalisieren.
Meine Frage: Wurden zwischen der Ministerpräsidentin, dem Umweltminister und dem Wirtschaftsminister nur Eckpunkte oder auch ein konkreter Bescheidtext vereinbart, wenn sie sich im Kabinett so stark engagiert?
Das Kabinett und, soweit ich gelegentlich daran teilnehme, auch Koalitionsrunden, pflegen nicht Bescheide zu formulieren, sondern sich auf politische Dinge zu verständigen.
Das ist natürlich auch in diesem Fall nicht anders gewesen. Der Bescheid war dann eine Aufgabe, welche, wenn ich das richtig sehe, die Landwirtschaftskammer zu übernehmen hatte. Insofern haben wir keine Bescheidformulierung vorgenommen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Frage käme von Herrn Lienenkämper. Der ist gerade auch gekommen. Tatsächlich aber kommt sie von Herrn Kollegen Stein. Dennoch habe ich aber – das erleichtert uns wirklich das Geschäft in der Fragestunde – die herzliche Bitte, sich freundlicherweise, wenn es irgendwie geht, auf Ihre Plätze zu setzen. Ich kann das in diesem Fall identifizieren, manchmal ist es aber auch nicht leicht, weil Ihre namentliche Wortmeldung hier oben aufleuchtet. – Herr Kollege Stein, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Minister Duin, inwieweit wurde der Text des Genehmigungsschreibens – inklusive der dort for
Ich habe Ihnen und auch der Öffentlichkeit das gemeinsam mit dem Kollegen Remmel im Grunde ausführlich geschildert.
Ich habe es nicht verändert! – Ich habe das gemeinsam mit dem Kollegen Remmel der Öffentlichkeit bereits ausführlich dargestellt.
Es hat an jenem Dienstagabend einen Koalitionsausschuss gegeben. Der hat sich mit sehr vielen Themen befasst – und irgendwann auch mit dem Thema „newPark“ und dem in Rede stehenden Genehmigungsverfahren des Ankaufs. Darüber ist dann in dieser Runde ausführlich gesprochen worden, und es ist eine Einigung zwischen den Koalitionspartnern hergestellt worden, die insbesondere dann auch von den beiden wesentlich beteiligten Ministerien – die waren jeweils durch ihre Minister vertreten – geteilt wurde. Es waren auch die Ministerpräsidentin, die stellvertretende Ministerpräsidentin sowie andere Vertreter anwesend. Sie haben diese Einigung gemeinsam herbeigeführt.
Aber ich sage noch einmal: Wir haben da keinen Bescheid formuliert. – Der läge mir jetzt auch gar nicht vor, um zu prüfen, wie er dann sozusagen auch formal auszusehen hat. Das ist sicherlich nicht Angelegenheit einer solchen Runde.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, im deutschen Recht ist es bekanntlich so, dass derjenige, der Flächen in Anspruch nimmt, für Ausgleich oder Ersatz sorgen muss. In der Genehmigung heißt es bei „Auflagen“ unter Punkt 2:
Landwirtschaftliche Flächen sollen nur dann als Ausgleichsflächen in Anspruch genommen werden, wenn die Käuferin nicht in der Lage ist, den Ausgleich auf anderen Flächen unter zumutbaren wirtschaftlichen Bedingungen zu realisieren.
Von Ersatzflächen ist hier explizit nicht die Rede. Das bedeutet, dass die Ankaufsfläche für Ersatzmaßnahmen nicht in Anspruch genommen werden kann. Frage: Weshalb hat die Landesregierung
Wir haben das nicht ausgeschlossen, sondern es ist an die Bedingung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit geknüpft, dass Flächen außerhalb in Anspruch genommen werden sollen. Wenn das nicht der Fall ist, können Ausgleichsflächen eben auch auf der erworbenen oder jetzt zu erwerbenden Fläche ausgewiesen werden.