Protocol of the Session on June 24, 2015

Aber es gibt auch eine nicht geringfügige Anzahl von Eltern, die keinen Ganztag möchten. Da Ganztag als Zwang nicht das Ziel sein darf, müssen entsprechende Flexibilisierungsmöglichkeiten ausgebaut werden.

Ich komme auf den Anfang zurück, nämlich auf die Aufhebung des Kooperationsverbotes und damit natürlich auch zu der wichtigen Frage der Finanzierung des Ganztagsausbaus. Wenn man – das ist hier jetzt als Fingerzeig gemeint – die Zahlen von Prof. Klemm, seines Zeichens allseits respektierter Bildungsökonom, zugrunde legt, dann reden wir über die nächsten Jahre jeweils von Milliardenbeträgen beim Ganztagsausbau – Milliarden, die weder Kommunen noch Länder alleine stemmen können. Deshalb muss der Bund hier mit ins Boot geholt werden.

Uns als FDP-Fraktion ist völlig klar, dass dieses Vorhaben, dass unser Vorhaben zeitlich und finanziell auch für den Bund ein sehr ehrgeiziges ist. Wenn Deutschland aber bis zum Jahre 2030 sage und schreibe 230 Milliarden zusätzlich für die Rente hier in Deutschland ausgibt, dann sollten uns unsere Kinder und Jugendlichen diese Kraftanstrengung allemal wert sein. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Gebauer. – Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Kollegin Preuß-Buchholz das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Forderung, das Kooperationsverbot im Bildungsbereich zwischen dem Bund und den Ländern aufzuheben, ist nicht neu. Auch die Verknüpfung einer Aufhebung des Kooperationsverbotes im Bildungsbereich mit der Finanzierung des Ausbaus des Ganztages im Schulbereich ist nicht neu.

Ich denke, dass eine große Mehrheit in diesem Hause das starre Kooperationsverbot im Bildungsbereich – so wie es in der Föderalismuskommission im Jahre 2006 vonseiten der damals CDU-regierten Länder durchgesetzt wurde – gerne differenzierter handhaben würde. Leider war das bei den vergangenen Koalitionsverhandlungen im Bund nicht möglich, weil die Verhandlungsführung für den Bildungsbereich aufseiten der Union ausgerechnet beim bayerischen Kultusminister lag.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, man muss kein Hellseher sein, um vorauszusehen, dass beim Thema „Kooperationsverbot“ noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Die von der Bundeskanzlerin vor Jahren ausgerufene Bildungsrepublik schreit geradezu danach, mit Leben gefüllt zu werden.

Ich möchte feststellen, dass Nordrhein-Westfalen seiner Verantwortung hierbei in beispielhafter Weise nachkommt. Leider reichen die finanziellen Mittel unseres Landes zurzeit nicht aus, um in diesen wichtigen Bereich noch mehr Geld zu investieren, um unserer im Grundgesetz verankerten Verantwortung für den Bildungsbereich, und zwar von der Kita bis zur Hochschule, so nachkommen zu können, wie es wünschenswert wäre.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Forderung, dass auch der Bund finanzielle Verantwortung für den Bildungsbereich übernehmen muss, wird mit Ausnahme der CSU von keinem Akteur ernsthaft bestritten. Die Rufe hierzu werden seit Jahren lauter, und zwar aus den Bereichen der Wissenschaft, der Politik und der Wirtschaft.

Mit dem vorliegenden Antrag begeht die antragstellende Fraktion eine Wende, die wir interessiert zur Kenntnis genommen haben. Allerdings – das möchte ich deutlich sagen – gibt es keinen Applaus für diesen Sinneswandel, denn es wäre schön gewesen, wenn Ihnen diese Einsicht auch früher während Ihrer Regierungszeit schon gekommen wäre.

Ich hätte auch gerne etwas zu den inhaltlichen Komponenten des Antrages, dem Ausbau des Ganztages und der Forderung nach einem Rechtsanspruch auf einen Ganztagsschulplatz ab 2020, gesagt. Allerdings habe ich auch nach mehrmaliger Lektüre dieser vier Seiten keine Anstöße gefunden, die für uns, die wir hier seit Jahren in diesem Bereich arbeiten, wirklich neu sind.

Dass die Mehrheit der Eltern Ganztagsangebote für ihre Kinder wünscht, ist alles andere als neu. Des

halb haben wir, SPD und Grüne, uns vor über zehn Jahren auf den Weg gemacht, Angebote wie den offenen Ganztag im Grundschulbereich und Betreuungsangebote im Bereich der Sekundarstufe I auszubauen. 28 % der Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen besuchen heute Schulen im gebundenen Ganztag, und weitere 15 % – im Grundschulbereich sind es sogar 40 % – nutzen Angebote des offenen Ganztages. Das ist eine Leistung, auf die wir stolz sind.

Die im vorliegenden Antrag konstatierte Stagnation des Ausbaus kann ich beim besten Willen nicht erkennen, auch wenn wir sicherlich noch nicht am Ziel angekommen sind. Nach einer langen Phase des quantitativen Ausbaus haben wir den qualitativen Ausbau nun vorangetrieben. Das Land und die Kommunen haben hier in den vergangenen Jahren Großartiges geleistet, und aus zunächst improvisierten Zwischenlösungen sind vielfach attraktive Einrichtungen geworden.

Hieran hat die Kooperation von Schule mit Trägern der Jugendhilfe, mit den Kirchen, mit Wohlfahrtsverbänden sowie Akteuren aus den Bereichen Musik, Sport und Wirtschaft einen entscheidenden Anteil.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Antrag bietet wenig Neues. Er stellt vielmehr den Versuch dar, der antragstellenden Fraktion einen neuen, bildungspolitisch progressiveren Anstrich zu geben. Bei genauerem Hinsehen stellt sich jedoch heraus, dass der neue Anstrich mit Wasserfarbe aufgetragen wurde, die schon beim nächsten Regenschauer wieder verläuft.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Trotz alledem: Der Überweisung des Antrages stimmen wir gerne zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die CDU-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Birkhahn.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Meine Herren, meine Damen! Ganztagsschulen sind hoch angesehen und ein Modell, von dem Schüler profitieren können, weil es Raum für Förderung gibt, bei dem Eltern profitieren, weil die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sehr deutlich erleichtert wird, und bei dem auch Pädagogen in fröhliches Nachdenken kommen, weil durch die andere Rhythmisierung des Schulalltags neue Lernerfahrungen möglich sind. Ganztagsschulen sind eigentlich wirklich ein Idealfall.

Wir haben in der letzten Dekade – von 2003 bis 2009 – ein Investitionsprogramm gehabt, mit dem

neue Ganztagsplätze geschaffen worden sind. Als die Bertelsmann Stiftung 2012 eine Studie machte, auf der der FDP-Antrag in wesentlichen Teilen fußt, stellte man fest: Die Ausbaudynamik ist erlahmt. – Klar, wenn ich erst mal 175.000 Plätze schaffe, kann das nicht in diesem Tempo weitergehen, bundesweit betrachtet. Aber wenn wir auf NordrheinWestfalen schauen, kann man deutlich sagen: Wir haben ein relativ ausreichendes Angebot. Denn bei uns sind 70 % der Schulen Ganztagsschulen, während der Durchschnitt bundesweit bei 56 % liegt.

Sich mit der Frage zu beschäftigen – das ist ein positiver Vorstoß der FDP-Fraktion –: „Wie kann ich dieses Angebot sichern, und wie kann ich damit weiter umgehen?“, ist das große Positivum dieses Antrags. Ob jedoch der Weg über einen Rechtsanspruch sachgerecht, zielführend und bedarfsgerecht ist, bleibt im Arbeitsprozess noch zu klären.

Meine verehrten Kollegen und Kolleginnen, die CDU ist verlässlich. Von daher werden Sie sicherlich nachvollziehen können, dass es für uns äußerst fragwürdig ist, ob der Finanzierungsweg über die Abschaffung des Kooperationsverbotes ein sinnvoller ist.

Noch einmal in Erinnerung gerufen: Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben nicht ohne Grund die hoheitliche Aufgabe zur Gestaltung von Bildungspolitik auf die Länder übertragen. Seit der Reichsgründung 1871 bis 1933 war Schule, war Bildungspolitik ein Herzstück der Länderstaatlichkeit, und dies äußerst erfolgreich.

1949, als das neue Grundgesetz konzipiert wurde, war es vollkommen klar, dass in Art. 30 dieser Bildungsföderalismus fest verankert wird. Nach den Erfahrungen des Dritten Reiches wollte man keine zentralistisch gelenkte Bildungspolitik mehr ermöglichen, und deswegen wurde Bildungspolitik auf die Länder diversifiziert.

Wenn wir das Kooperationsverbot abschaffen, würde es zu einer bundeseinheitlichen Bildungspolitik kommen. Berlin soll bezahlen, selbstverständlich will Berlin dann auch mitbestimmen. Können wir als Landespolitiker das ernsthaft wollen?

(Beifall von der CDU und Sigrid Beer [GRÜNE])

Wollen wir auf die Freiheit der Gestaltung verzichten und die damit verbundene Verantwortung abgeben? Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen bei Bildungsfragen in den Ländern weiterhin passgenaue Lösungen, die nicht von Berlin aus gefunden werden können.

(Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Ich fühle mich von dem französischen Philosophen Alexis de Tocqueville verstanden, der gesagt hat: Durch hemmungsloses Gleichheitsstreben setzt man die Errungenschaften der Freiheit aufs Spiel.

(Beifall von der CDU – Zuruf von Christian Lindner [FDP] – Gegenruf von der SPD)

Deswegen, meine Damen und Herren, leuchtet es nicht ein, dass an den Grundpfeilern des historisch bewährten Bildungsföderalismus aufgrund einer Elternbefragung von 2012 gerüttelt wird.

Ohne Zweifel ist der Elternwille für uns ein wichtiges Entscheidungskriterium. Genau deshalb sind die Vielfalt des Schulsystems und die Berücksichtigung der Individualität von Kindern und Jugendlichen im Blick zu behalten.

Wir brauchen – das hat Frau Gebauer schon ausgeführt – neben Ganztagsschulen auch eine gewisse Anzahl von Schulen, die bewusst auf den Ganztag verzichten oder, wie Sie gesagt haben, ihn flexibel gestalten. Kinder und Jugendliche und Familien brauchen neben der Zeit in der Schule auch Zeit, gemeinsam aktiv zu sein.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Das Rüstzeug fürs Leben erlernt man nicht nur in der Schule und bei der Ganztagsbetreuung. Wir haben darüber nachzudenken, welche Schulform jeweils die beste ist. Deshalb ist es unsere Aufgabe, passgenaue und bedarfsgerechte Angebote zu ermöglichen.

Ich erwarte, dass die Diskussion im Ausschuss lebendig werden wird. Darauf freue ich mich sehr. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Frau Kollegin Beer das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beginne mit einem Zitat aus einer Stellungnahme des Hannoveraner Kreises der FDP aus dem Jahr 2011. Die Kollegin Pieper-von Heiden hat es damals mit unterschrieben.

„Wir FDP-Bildungspolitiker werden mit aller Leidenschaft dagegen kämpfen, dass uns irgendjemand in der Bildungspolitik zur fünften sozialdemokratischen Partei machen will. Wenn wir die gleichen Lösungen anbieten, wie alle anderen, wofür braucht es uns dann noch?“

(Christian Lindner [FDP]: Damit meinte sie mich! Das war gegen mich gerichtet!)

Ja, das war gegen Herrn Lindner gerichtet, der sich all das jetzt zu Herzen genommen hat. – Aber es stimmt: Wofür braucht es die FDP? Auf jeden Fall nicht zur Einreichung von Bundesratsinitiativen. Das hat nämlich diese Landesregierung schon

mehrfach gemacht, zuletzt im Jahr 2014. Leider ist die Bundesregierung dem nicht gefolgt.

(Zuruf von der FDP)

Sie haben auch die Unterstützung mit Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen nicht aufgenommen. Da sind wir als Land mit eingestiegen. Deswegen finde ich es schon amüsant, dass uns die FDP auffordert, endlich mal eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen.

(Beifall von den GRÜNEN – Christof Rasche [FDP]: Macht das doch!)

Ja, das finde ich ganz toll.