Protocol of the Session on June 24, 2015

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Durch die Diskussionen und Entscheidungen in einigen Bundesländern ist die Debatte neu auf die Tagesordnung gekommen. Deswegen hat es im vergangenen Jahr den runden Tisch gegeben, inklusive Unterarbeitsgruppen, an dem es eine breite Beteiligung der Fraktionen, der Gewerkschaften und Verbände, der Eltern- und Schülervertretungen und der Bürgerinitiativen gab.

In insgesamt sieben mehrstündigen Sitzungen mit Unterarbeitsgruppen des runden Tisches konnte die Initiative ihr Anliegen und ihre Argumente vortragen und diskutieren. Am Ende des langen und intensiven Arbeitsprozesses fand das Anliegen jedoch keine Mehrheit. Stattdessen hat sich die breite

Mehrheit der Beteiligten dafür ausgesprochen, den achtjährigen Bildungsgang am Gymnasium so weiter zu entwickeln, dass Belastungen für Schülerinnen und Schüler ohne Niveauverlust reduziert werden.

Strukturelle Änderungen zum jetzigen Zeitpunkt wurden abgelehnt und stattdessen zehn Empfehlungen formuliert, die von der Landesregierung bereits in rechtliche Vorgaben umgesetzt wurden. Ich habe den Landtag darüber unterrichtet. Grundsatzbeschlüsse dazu sind im Dezember letzten Jahres gefasst worden.

In allen fünf Regierungsbezirken haben wir bereits im März gemeinsam mit der jeweiligen Schulaufsicht in Schulleiterdienstbesprechungen die geplanten Änderungen vorgestellt und mit den Schulleitungen erörtert.

Dabei hat es weitere sinnvolle, der Schulpraxis angemessene Anregungen gegeben, die noch einmal zu Veränderungen geführt haben und mit den beteiligten Verbänden rückgekoppelt worden sind.

Damit will ich sagen, dass unsere Gymnasien hier auf dem Weg sind, den Bildungsgang weiterzuentwickeln. Ich möchte noch einmal betonen, was ich heute Morgen auch im Schulausschuss gesagt habe: Unsere Gymnasien sind dabei unterschiedlich weit. Manche sagen jetzt schon: Das ist für uns nichts Neues. Das machen wir. Die Eltern sind zufrieden. Die Schülerinnen und Schüler sind zufrieden. Andere sagen: Das schaffen wir ja alles gar nicht so schnell. Also müssen wir auch differenziert bei der Schulentwicklung und Begleitung der Gymnasien vorgehen.

Von wegen: wir machten es uns einfach. Die Sache ist nicht einfach. Aber wie Sie es machen würden, lieber Herr Kaiser, die Antwort sind Sie hier schuldig geblieben. Wollen Sie in jedes Gymnasium jemanden hineinsetzen, der das beobachtet?

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Sie versuchen, sich hier einen schlanken Fuß zu machen.

Die Schulkonferenzen prüfen, ob und wo sie ihren vorrangigen Entwicklungsbedarf sehen. Den werden sie im nächsten Schuljahr dann auch pädagogisch vernünftig umsetzen, und wir begleiten diesen Prozess.

Der Wunsch nach einer einfachen Lösung greift zu kurz – „Zurück zu G9 und alles wird wieder gut!“ –: Schauen Sie nach Niedersachsen! Es ist schon genannt worden. In kürzester Zeit hat sich dort große Ernüchterung breitgemacht. 15.000 Unterschriften sind dem Landtag oder dem Ministerpräsidenten übergeben worden, innerhalb von wenigen Wochen gesammelt, weil etwa Musikunterricht gekürzt wird und jetzt nicht mehr in Doppelstunden stattfinden

kann. Da wächst jetzt die Unzufriedenheit mit einer vermeintlich einfachen Rolle rückwärts.

Insofern bin auch ich der Auffassung, dass es jetzt falsch wäre, hier einmal eben den Schalter wieder zurückzulegen und einen innovativen intensiven Arbeitsprozess in unseren Gymnasien zu unterbrechen. Dabei sehe auch ich mich bestätigt durch Schulen, die erfolgreich arbeiten. Im Ratsgymnasium waren wir letzte Woche, Frau Korte, Frau Howe. Der Schulleiter hat inständig an uns appelliert, bitte jetzt bei dem Weg der Optimierung zu bleiben und nicht zurückzukehren, weil es schlecht für die Schulleitung und die Schülerinnen und Schüler wäre. Und um die geht es, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt in Drucksache 16/9011: „1. Dem Anliegen der Volksinitiative mit der Kurzbezeichnung ‚G9 – jetzt!‘ wird nicht gefolgt. 2. Der Landtag hat das Anliegen der Volksinitiative damit abschließend behandelt.“

Meine Kolleginnen und Kollegen, die Fraktion der Piraten hat gemäß § 44 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung zu der von mir soeben vorgetragenen Beschlussempfehlung

Drucksache 16/9011 beantragt. Nach Abs. 2 dieses Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben, wie Sie wissen, bei Namensaufruf mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten. Ich darf die Schriftführer bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Der Namensaufruf erfolgt. [Abstimmungsliste siehe Anlage 1])

Wer möchte bei der namentlichen Abstimmung noch seine Stimme abgeben? – Ich sehe niemanden mehr.

Dann schließe ich die Abstimmung, und wir kommen zur Auszählung.

(Die Auszählung erfolgt.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem die 360Grad-Kamera nun einen der vermutlich entspanntesten Momente im Parlament zehn Minuten lang hat aufnehmen können, haben wir jetzt ein Ergebnis: Ihre Stimme haben abgegeben 214 Abgeordnete. Mit Ja haben gestimmt 141 Abgeordnete. Mit Nein stimmten 15 Abgeordnete. 58 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit ist die Beschussempfehlung Drucksache 16/9011 ange

nommen. Ich stelle weiterhin fest, dass der Landtag die Volksinitiative Drucksache 16/8659 abschließend behandelt hat.

Nun kommen wir zur Abstimmung erstens über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 16/9081. Wer stimmt dem Entschließungsantrag der CDU zu? – Die CDU. Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne sowie die Fraktion der Piraten. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der FDP ist dieser Entschließungsantrag mit breiter Mehrheit abgelehnt.

Zweitens stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/9091. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – SPD und Grüne. Wer stimmt dagegen? – Die Piratenfraktion. Wer enthält sich? – Dieser Antrag ist bei Enthaltung von CDU und FDP gegen die Stimmen der Piraten mit großer Mehrheit angenommen. Damit sind wir am Ende dieses Tagesordnungspunktes.

Ich rufe auf:

11 Fragestunde

Drucksache 16/9015

Mit der Drucksache 16/9015 liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 65 und 66 vor.

Ich rufe nun die

Mündliche Anfrage 65

der Frau Abgeordneten Ingola Schmitz von der FDP-Fraktion auf:

„Orchesterförderung in Nordrhein-West

falen – Weshalb wird der Kammerphilharmonie Amadé eine ihrem Rang angemessene institutionelle sowie projektbezogene Förderung verweigert und der mögliche Konkurs eines Spitzenorchesters damit billigend in Kauf genommen?“

Laut dem jüngsten Kulturförderbericht gehört die Förderung von Musikerinnen und Musikern, Musikensembles und Institutionen zu den wichtigsten kulturpolitischen Aufgaben des Landes. Von dieser Förderung sollen demnach neben den Landesorchestern auch kommunale, freie, Nachwuchs- und Spitzenorchester profitieren, um die reichhaltige und vielfältige Orchesterlandschaft Nordrhein-Westfalens zu erhalten und zu stärken.

Vor diesem Hintergrund wirft die Förderpraxis bezüglich der Kammerphilharmonie (KP) Amadé Fragen auf. Die KP Amadé ist ein Orchester in Trägerschaft eines Vereins mit dem Status der Gemeinnützigkeit. Wesentlicher Satzungszweck

ist die Förderung junger Musiker. Seit August 2013 besteht auch ein Förderverein mit Sitz in Münster, der sich unter anderem zum Ziel gesetzt hat, öffentlich geförderte Projekte durchzuführen und abzuwickeln. Die Bezirksregierung Köln bescheinigt, dass die KP Amadé die gleichen Aufgaben erfüllt wie die Orchester in öffentlicher Trägerschaft.

Wie einschlägigen Rezensionen (Übersicht:

http://www.kp-amade.eu) zu entnehmen ist, handelt es sich bei dem 1997 in Münster gegründeten freien Orchester unter dem Dirigenten Frieder Obstfeld um ein „Ausnahmeorchester“ („Neue Musikzeitung“ 19.06.2011, „Das Orchester“

10/12) von europäischem Format und einer hohen künstlerischen Güte.

Dies belegt auch die regelmäßige Partnerschaft mit einigen der weltweit führenden Künstlerpersönlichkeiten sowie die starke Präsenz auf vielen der bedeutendsten Podien innerhalb und außerhalb Nordrhein-Westfalens; beispielhaft seien hier Auftritte bei Veranstaltern wie dem Festival Mecklenburg-Vorpommern, dem Rheingau Musik Festival, dem Schleswig-Holstein Musik Festival, im Berliner Konzerthaus, in der Berliner Philharmonie, der Kölner Philharmonie, dem Konzerthaus Dortmund, der Philharmonie Essen und bei Bayer Kultur erwähnt sowie das Weihnachtskonzert des Bundespräsidenten, mehrere Sommer- und Weihnachtskonzerte der ehemaligen Ministerpräsidenten Clement und Rüttgers sowie das NRW-Wirtschaftsforum 2005 in Tokio. Hinzu kommen Eigenveranstaltungen wie die Sommerlichen Musiktage Soest, die das Orchester jährlich veranstaltet.

Trotz seines Renommees wird die Kammerphilharmonie Amadé vom zuständigen Ministerium nicht institutionell gefördert, sondern nur projektbezogen und mit vergleichsweise bescheidenen Summen: Seit 2004 betrug die Förderhöhe jährlich rund 60.000 € und war damit deutlich geringer bemessen als die Förderung für vergleichbare Ensembles, deren Förderung zwischen 2009 und 2012 circa dreimal höher als die der KPA bemessen war und die darüber hinaus von einer institutionellen Förderung profitieren. Im Jahr 2012 erhielt die KPA sogar nur 22.500 € an Fördermitteln, 2013 wurde die Förderung gänzlich eingestellt.

Das Ministerium begründete dies mit Beanstandungen bei Verwendungsnachweisen. Laut dem Orchester handelt es sich jedoch um einen Formfehler, der der Tatsache geschuldet ist, dass die KP Amadé nicht institutionell gefördert wird, sondern ausschließlich projektbezogen. Daher kann sich das Orchester keine professionelle Geschäftsführung leisten, weshalb diese Aufgaben ehrenamtlich von einem der Orchestermusiker übernommen wurden.

Statt dies als Fehlerursache anzuerkennen und mit dem Orchester guten Willens tragfähige Lösungen zu installieren, wurde der KP Amadé vorgeworfen, dass sie „keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung“ biete (Schrei- ben des MFKJKS an den DLF vom 16. Dezem- ber 2013). Gleichzeitig wurde die KPA selbst bei Versuchen behindert, sich durch die Zusammenarbeit mit Kommunen in Westfalen eine solide, berechenbare finanzielle Basis zu schaffen.

Um den auf Missverständnissen beruhenden Eindruck zu revidieren und zu einer konstruktiven Zusammenarbeit zurückzukehren, wurde im August 2013 der Förderverein „Verein der Freunde und Förderer der Kammerphilharmonie Amadé“ gegründet, der neben dem Trägerverein „Kammerphilharmonie Amadé e.V.“ besteht und dessen Vorstand unter anderem der ehemalige Innenstaatssekretär von Sachsen-Anhalt, Dr. Rainer Holtschneider, angehört. Auch dieser Verein ist berechtigt, öffentlich geförderte Projekte durchzuführen und garantiert die ordnungsgemäße Verwendung von Fördergeldern.

Jedoch scheiterten alle Versuche, die Diskussion mit dem Ministerium auf eine konstruktive Ebene zurückzuführen, sodass sich im Dezember 2013 der Deutschlandfunk an das Ministerium wandte und in „Kultur heute“ einen Beitrag über den „kulturpolitischen Skandal“ brachte, in dem die „zynische Kommunikationslosigkeit“ der Regierung als „Demokratieskandal in diesem Kulturskandal“ gegeißelt wurde. Erst danach kam es zu einem Telefonat zwischen Verein und Staatssekretär Bernd Neuendorf. Der Förderantrag des Vereins vom 21. August 2013 wurde dennoch am 14. Januar 2014 abgelehnt, also fast fünf Monate nach Antragsstellung.

Weshalb wird der Kammerphilharmonie Amadé eine ihrem Rang angemessene institutionelle sowie projektbezogene Förderung verweigert und der mögliche Konkurs eines Spitzenorchesters damit billigend in Kauf genommen?

Die Frage richtet sich an die Kulturministerin, Frau Schäfer. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.