Protocol of the Session on June 24, 2015

Herr Kruse – da bin ich wieder nah bei Ihnen –, wir haben natürlich ein gewisses Problem damit, dass es in anderen Bundesländern – offensichtlich der jeweiligen Mehrheits- und Machtkonstellation geschuldet – ein überraschendes Zusammenwirken von Kräften in dieser Frage gibt, das ich bis vor einigen Monaten für schier undenkbar gehalten hätte. Dass dieses Thema bei den Grünen in Hessen – ich habe eine Pressemitteilung und einen Redeausschnitt des innenpolitischen Sprechers der Grünen vorliegen – tatsächlich zu einer solchen Überhöhung der Strafverschärfung führt, hätte ich eigentlich für undenkbar gehalten. Ich glaube aber, da sind eher Sie aufgefordert, etwas dazu zu sagen, statt dass ich mir hintergründige Gedanken dazu mache.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage zu, dass wir – das ist im Koalitionsvertrag auch so angelegt; Sie haben das, was wir darin festgehalten haben, gerade schon zitiert – Ihren Antrag ernsthaft zum Anlass nehmen, darüber zu diskutieren. Wir werden uns im Ausschuss auch darüber unterhalten, was wir im Hinblick auf eine generelle Gewaltneigung machen können.

Wir werden wieder die Sachverständigen befragen, die uns empirisch belegen werden – da bin ich mir einigermaßen sicher –, dass höhere Strafandrohungen gerade bei körperlichen Übergriffen und bei Gewaltübergriffen, die oft situativ bedingt sind, leider nicht das Mittel der Wahl sind. Ich gehe ansonsten davon aus, dass auch generalpräventive Aspekte sinnvoll sein können; in diesem Fall aber sicherlich nicht.

Das hohe Strafmaß, das der hessische Entwurf vorsieht, muss auch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit gestatten, vor allem, wenn man mit einem halben Jahr Freiheitsstrafe als unterem Strafrahmen einem Vorgang begegnen will, den ich nicht bagatellisieren will. Aber es ist immerhin etwas anderes, wenn man ein Ei in Richtung eines Beamten wirft, als wenn man sie körperlich unmittelbar attackiert. Da muss man doch die Betrachtung anstellen, wie sich dieser Strafrahmen zu dem aus anderen Körperverletzungsdelikten verhält. Man muss sich deshalb die Frage gefallen lassen, ob die Verhältnismäßigkeit noch gewahrt ist.

Zu all den Bedenken im Hinblick auf den generalpräventiven Aspekt kommt bei mir noch ein systematisches Bedenken hinzu. Das kann ich Ihnen als Jurist nicht ersparen. Wer versucht, sozusagen stand alone die Systematik der Körperverletzungsdelikte im Strafgesetzbuch neu aufzuarbeiten, fängt am verkehrten Ende an.

Ich freue mich auf spannende Diskussionen, die sicherlich auch einen gewissen belehrenden Aspekt haben können. Ich bin da allerdings nicht sehr zuversichtlich; denn Sie sind im Laufe von vier oder fünf Anhörungen, an die ich mich erinnere, in der

Sache auch nicht schlauer geworden. Wir werden aber gern unseren Teil dazu beitragen, …

Denken Sie an die Redezeit!

… dass die Polizistinnen und Polizisten in Nordrhein-Westfalen wissen:

Der Landtag in Nordrhein-Westfalen will sich mit dem Problem der zunehmenden Gewalt gegen unsere Beamtinnen und Beamte auseinandersetzen. Dabei haben Sie uns an ihrer Seite. Allerdings ist das Mittel, das Sie gewählt haben, aus meiner Sicht nicht richtig. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Körfges. – Für die Grünen spricht jetzt Frau Kollegin Schäffer.

Frau Präsidentin! Lieber Hans-Willi, die Spitze möchte ich gerne aufgreifen. Es gibt Regierungskonstellationen – momentan auf Bundesebene –, wo wir uns manchmal auch fragen, warum das dazu führt, dass bestimmte Beschlüsse, die viele Landesverbände Ihrer Partei gefasst haben, einfach über Bord geworfen werden.

(Dirk Schatz [PIRATEN]: Das kennen wir aus NRW auch!)

Darüber tauschen wir uns aber vielleicht ein anderes Mal und auch morgen aus.

(Beifall und Heiterkeit von den GRÜNEN)

Bei einem Punkt sind der Kollege Hans-Willi Körfges und ich uns aber einig, nämlich dass Gewalt gegen Personen niemals hinnehmbar ist. Gerade für Polizeibeamtinnen und -beamte, für Feuerwehrleute und Rettungskräfte, die im Auftrag des Staates handeln, tragen wir als Abgeordnete eine besondere Verantwortung.

Die CDU hat in ihrem Antrag die Demonstrationen in Frankfurt vom März 2015 angesprochen. Hierzu will ich noch einmal sagen, dass Gewalt niemals ein legitimes Mittel politischer Auseinandersetzungen sein kann und sein darf.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Eines ist mir besonders wichtig: Polizeibeamtinnen und -beamte schützen bei Demonstrationen ein hohes Gut unserer Demokratie, und zwar die Versammlungsfreiheit. Polizeibeamtinnen und -beamte, aber natürlich auch Feuerwehrleute und Rettungskräfte schützen Menschen und retten Leben. Deshalb ist Gewalt gegen sie überhaupt nicht nachvollziehbar und niemals akzeptabel.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Ja, die Anerkennung und den Respekt vor deren Arbeit gilt es zu stärken. Das gilt es auch immer wieder von politischer Seite aus deutlich zu machen. Ich glaube jedoch nicht, dass Strafrechtsverschärfungen oder die Einführung neuer Straftatbestände dazu führen, dass solche gesellschaftlichen Werte gestärkt werden. Ich meine, dass man über das Strafmaß keinen Respekt schafft und schon gar nicht Straftaten verhindert.

Gerade in diesem Bereich – da muss man vielleicht noch einmal genau hinsehen – der Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte kommt es zur Gewalt im Affekt und unter Alkoholeinfluss. Insofern ist es Symbolpolitik, die Sie hier betreiben. Denn der Straftäter oder die Straftäterin interessiert sich bei der Tat doch nicht für das Strafmaß – wahrscheinlich kennt diese Person das Strafmaß noch nicht einmal –, sondern die Tat geschieht im Affekt.

Im Übrigen will ich noch einmal darauf hinweisen, dass Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte, gegen Feuerwehrleute und Rettungskräfte wie die Gewalt gegen jede andere Person auch heute schon unter Strafe steht. Ich erinnere an die Straftatbestände der Körperverletzung, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte oder der Beleidigung.

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen – das Innenministerium – hat im Jahr 2010 eine eigene Studie zum Thema „Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte“ in Auftrag gegeben. Diese Studie liegt mittlerweile vor. Wir haben darüber schon in den verschiedenen Gremien diskutiert.

Wir haben auch über die Handlungsempfehlungen diskutiert. Davon ist bereits einiges vom Innenministerium umgesetzt worden. Zum Beispiel gibt es mehr Informationen über Hilfs- und Beratungsangebote, wenn Polizeieinsatzkräfte nach einem gewalttätigen Übergriff traumatisiert sind. Das, finde ich, ist auch eine ganz wichtige Maßnahme: dass der Staat denjenigen Hilfe anbietet, die für den Staat tätig sind und in dieser Funktion auch zur Zielscheibe von Gewalt werden.

Eine andere Handlungsempfehlung, an der wir arbeiten müssen und die umzusetzen ist, ist zum Beispiel die stärkere Verankerung des Themas „Umgang mit Gewalt“ in der Aus- und Fortbildung.

Was ich insgesamt sagen will, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ist Folgendes: Es gibt durchaus Möglichkeiten, an diesem Thema zu arbeiten, damit umzugehen und auch Antworten zu finden, die möglicherweise ein bisschen langfristiger sind, dafür vielleicht aber auch nachhaltiger. Es gibt andere Möglichkeiten, als immer nur nach Strafverschärfungen oder neuen Straftatbeständen zu rufen. Der Kollege Hans-Willi Körfges hat es ja schon gesagt: Genau das tun Sie hier jedes Jahr erneut.

Worauf ich noch hinweisen möchte – das ist vielleicht noch ein neuer Aspekt in der Diskussion –: Ich meine, dass wir uns diese Polizeistudie auch im Hinblick darauf anschauen sollten, inwiefern wir Handlungsempfehlungen auch auf andere Bereiche – also auf Rettungskräfte und auf Feuerwehrleute – übertragen können. Das wäre mal ein neuer Aspekt in der Debatte. Da schließen wir uns gerne an, weil wir diese Diskussion führen müssen. Das werden wir dann noch im Ausschuss tun. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schäffer. – Für die FDP-Fraktion hat Herr Kollege Wedel das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Polizeibeamte werden immer häufiger beleidigt, bespuckt, bedroht, angegriffen, verletzt. Respekt und Hemmschwellen sind gesunken. Gewaltsame Übergriffe auf sie – ob bei Demonstrationen, bei Fußballspielen oder im alltäglichen Polizeidienst – werden brutaler, heftiger und gezielt lebensgefährlicher. Das können wir als Demokraten nicht dulden.

Auch die FDP-Fraktion will diejenigen bestmöglich schützen, die uns beschützen: unsere Polizeibeamten. Das Ziel des Gesetzesantrags teilen wir ausdrücklich. Aber wir halten andere Wege für richtiger und zielführender als einen neuen Straftatbestand, und zwar aus folgenden Erwägungen:

Erstens. Der Gesetzesantrag gesteht in der Begründung zu, dass eine Strafbarkeitslücke für tätliche Angriffe auf Polizei- und Rettungskräfte nicht besteht. Praktisch immer vollzieht sich der tätliche Angriff in Form einer versuchten oder vollendeten Körperverletzung, kann aber zugleich Elemente des Widerstandleistens enthalten. Von den Straftatbeständen der Beleidigung über die ausdifferenzierten Tatbestände bei Körperverletzungsdelikten bis hin zu den Regelungen in Fällen versuchten Totschlags oder Mordes bietet das StGB eine erhebliche Bandbreite für eine Bestrafung, mit der nahezu jeder diskutierte Übergriff einer tat- und schuldangemessenen rechtsstaatlichen Reaktion zugeführt werden kann.

Zweitens. Der Glaube der CDU an die generalpräventive Wirkung der Erhöhung von Strafrahmen ist unerschütterlich, wird aber gerade im Falle der Gewalt gegen Polizeibeamte empirisch widerlegt. Dies belegen die ernüchternden Fakten nach der zuletzt 2011 auf Betreiben der Union erfolgten Verschärfung des § 113 StGB.

Die Zahl der Gewaltdelikte gegen Polizeivollzugsbeamte ist in Nordrhein-Westfalen von 2011 bis 2014 von ca. 6.000 auf knapp 8.000 angestiegen, also um 25 %. Die Zahl der Widerstandshandlungen

gegen Polizeivollzugsbeamte ist in den letzten vier Jahren kontinuierlich von 4.645 auf 6.046 angestiegen. Die Zahl der gefährlichen Körperverletzungen gegen Polizeivollzugsbeamte betrug im Jahr 2014 ganze 540 Fälle; von 2013 auf 2014 bedeutete das einen Anstieg um gut 50 %. Auch die vorsätzliche einfache Körperverletzung gegen Polizeivollzugsbeamte ist um über 100 Fälle weiter angestiegen auf nun 587 Fälle.

Die Gleichung „härtere Strafe für tätlichen Angriff gleich weniger Gewalt gegen Polizeibeamte“ wird ebenso nicht aufgehen.

Drittens. Die in dem Entwurf des § 112 bereits im Grundtatbestand vorgesehene Mindeststrafe von sechs Monaten ist unverhältnismäßig. Herr Körfges, ich bin Ihnen dankbar dafür, dass Sie die Rede des Kollegen Greilich im Hessischen Landtag nachgelesen haben, der dort das Beispiel des Eierwurfs aufgebracht hat.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Das ist Allgemein- gut!)

Unter einem tätlichen Angriff ist eine auf den Körper zielende gewaltsame Einwirkung zu verstehen. Eine Körperverletzung muss weder eintreten noch gewollt sein. Der tätliche Angriff auf Polizeibeamte und andere Rettungskräfte, der nicht zu einer Körperverletzung führt, soll also mit einer höheren Mindeststrafe belegt sein als die vollendete Körperverletzung und selbst als die gefährliche Körperverletzung des § 224 StGB, der im Gegensatz zu dem Entwurf des § 112 einen minderschweren Fall mit geringerem Strafrahmen vorsieht. Alles nur um eine Geldstrafe vollständig auszuschließen. Diesem Ziel wird alles untergeordnet, und dafür werden rechtssystematische Brüche in Kauf genommen.

In keinem Verhältnis steht der Entwurf des § 112 schließlich zum Straftatbestand der Gefangenenmeuterei in § 121 StGB, der den tätlichen Angriff von mehreren Gefangenen mit vereinten Kräften auf Anstaltsbedienstete mit einer geringeren Mindeststrafe belegt als der vorgeschlagene § 112.

Nur am Rande sei bemerkt, dass bei diesem Gesetzesantrag wohl übersehen wurde, in § 113 StGB den Abs. 2 Nr. 2 zu ändern, da es denklogisch dann dort keinen „Angegriffenen“ mehr geben kann.

Meine Damen und Herren, wir haben kein Defizit im Strafgesetzbuch, sondern in der Strafverfolgung. Beleidigungen gegen Beamte werden zu wenig verfolgt, ebenso Schadenersatzansprüche wegen zerstörter Einsatzmittel. Oft können Täter mangels ausreichender Kräfte nicht identifiziert und bestraft werden. Oft lässt der Staat dank einer überlasteten Justiz mit seiner Antwort zu lange auf sich warten, müssen aufgrund zu langer Verfahrensdauer gar geringere Strafen ausgesprochen werden. Hier muss die Politik ansetzen, anstatt neue Straftatbestände zu schaffen. Das schützt unsere Einsatzkräfte effektiver. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Für die Piraten spricht Herr Kollege Schatz.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne und zu Hause! Herr Körfges, Herr Wedel, wenn man als Letzter oder fast Letzter spricht, hat man das Problem, dass sich Reden eventuell überschneiden. Bei uns wird es fast so klingen, als hätten wir uns abgesprochen. Haben wir aber nicht.

Es ist ein wichtiges Thema, das die CDU in ihrem Antrag anspricht, keine Frage. Ich persönlich halte es – das betone ich ausdrücklich – für genauso wichtig wie den umgekehrten Fall, nämlich rechtswidrige Übergriffe von Polizeibeamten. Das ist für mich kein Unterschied. Deshalb ist es aus meiner Sicht gut und wichtig, darüber zu reden und die Debatte aufrechtzuerhalten.

Schlecht ist allerdings, wie es die CDU wieder mal versucht. Wie lange ist es her, dass Sie das das letzte Mal versucht haben, bei diesem wichtigen Thema mit purer Effekthascherei einen großen öffentlichen Aufschrei zu erregen? Wir hatten das Thema erst vor Kurzem. Die Anhörung dazu ist nicht einmal ein Dreivierteljahr her, bei der Ihnen die Experten eindeutig gesagt haben, dass höhere Strafen bei diesem Thema absolut gar nichts bringen. Okay, zugegeben, Sie haben das Thema ein klein wenig abgeändert und andere Nuancen hineingebracht. Das macht es in der Sache aber nicht richtiger.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Im Gegenteil!)

Eine Sache muss ich Ihnen aber zugestehen; da hatten Sie mir bei meiner damaligen Rede zu Ihrem Antrag „Gewalt gegen Polizeibeamte ist kein Kavaliersdelikt“ anscheinend zugehört. Denn da habe ich gesagt: Ich bekomme langsam das Gefühl, dass Sie eine Art Sonderstrafrecht für Gewalt gegen Polizeibeamte wollen, weil ein Angriff gegen Polizisten Ihrer Meinung nach ein höheres Unrecht darstellt, als wenn derselbe Angriff auf einen normalen Menschen erfolgen würde. Darüber kann man sicherlich diskutieren, auch wenn man im Ergebnis anderer Meinung ist. Aber dann seien Sie wenigstens ehrlich und sprechen es offen aus!