Protocol of the Session on June 24, 2015

Ich versuche einmal, Folgendes noch beizutragen und unsere Position klarzumachen. Ich habe hier in der ersten Lesung gesagt:

„Drei Regelungen in einen Topf geworfen und gerührt – das ergibt kein gutes Gericht.“

Erstens reden wir über die Sicherstellung von individuellen Bildungsgängen, zweitens über die Schulleiterbestellungen, drittens über das Kopftuchverbot. Das alles ist schon angesprochen worden.

Zunächst zu den Regelungen zum Bildungsgang der Hauptschule an Realschulen: Das schließt eine Lücke. Auch das habe ich in der ersten Lesung schon erwähnt. Trotz meiner Ankündigung, dass wir da auf die Kritik reagieren wollen, muss ich sagen: In der Anhörung hat uns das Thema nicht getroffen. Es scheint da tatsächlich eine gute Regelung gefunden worden zu sein. Von daher können wir diesem Teil des Gesetzentwurfs zustimmen.

Beim Thema „Schulleiterbestellungen“ ist es schon ein bisschen kritischer. Wir haben uns gewünscht, dass bei der Bestellung von Schulleitern ein bisschen mehr Demokratie Einzug hält, zum Beispiel durch Regelungen mit Findungskommissionen wie beispielsweise in Schleswig-Holstein,

Hamburg oder Bremen. Wir haben das aufgezeigt und vorgeschlagen, Lösungen zu übernehmen.

Wir mussten allerdings auch erkennen, dass die Umsetzung beamtenrechtlich sehr schwierig wäre. Wir haben bei uns intern sehr lange darum gerungen, wie wir uns verhalten sollten. Am Ende stand das Ergebnis, dass wir auch diesem Teil zustimmen werden. Wir glauben, dass das einfach ein erster Schritt ist. Die Transparenz ist gegeben. Die Beteiligung für Schulträger und Schulkonferenz ist durch das Vorschlagsrecht gegeben. Also: Auch zu diesem Bereich werden wir unsere Zustimmung geben können.

Herr Kollege Marsching, Entschuldigung. Frau Kollegin Beer würde Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen.

Sehr gerne.

Danke schön, Herr Kollege. – Ich freue mich, dass Sie nach der Abwägung – wir haben uns ja auch noch einmal andere Schulgesetze angeschaut; ich habe dazu eine Rückmeldung gegeben – zustimmen können.

Die Kollegin Gebauer konnte ich gerade nicht mehr erreichen. Ich frage jetzt Sie, gerade weil Sie das noch einmal sehr genau hin und her überlegt haben: Sind Sie der Meinung, dass wir in NordrheinWestfalen überzählige Schulleitungen haben?

Ich kann jetzt natürlich nicht für die Kollegin Gebauer antworten. Auch versuchen möchte ich das nicht. Danke.

Ich bin der Meinung, dass wir gerade im Hinblick darauf, dass wir so viele freie Schulleitungsstellen nicht besetzen können, nicht von überzähligen Schulleitern reden können.

Aber natürlich müssen die Schulleitungen, deren Schulen geschlossen wurden, weiterhin versorgt werden. Natürlich müssen die auch weiterhin eingesetzt werden. Die sind nicht überzählig, sondern, glaube ich, im System sogar dringend nötig.

(Beifall von den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von der SPD, den GRÜNEN und der Regie- rungsbank)

Ich komme zum letzten Punkt, zum Thema „Kopftuchverbot“. Ich nehme das einmal als Stichwort. Wir wissen, eigentlich geht es um religiöse Symbole. Aber das Wort „Kopftuchverbot“ hat sich so eingebürgert.

Ich möchte noch kurz die Historie dazu beschreiben. Wir wissen alle, dass das Verfassungsgericht entschieden hat: Der Passus ist nichtig, das Gesetz muss geändert werden. Daraufhin kam hier in den

Landtag ein rot-grün-schwarzer Entwurf, der beinhaltete, diesen Satz zu streichen. Wir hatten eine, wie ich finde, sehr interessante, sehr aufschlussreiche Anhörung und haben uns dann – auch das haben wir schon gehört – mit allen Fraktionen getroffen. Ich meine, dass die Gespräche sehr konstruktiv waren. Wir haben den Text betreffend – am Ende ging es tatsächlich um Passiv- bzw. Aktivformulierungen – wirklich gerungen. Am Ende hatten wir einen Text, dem wir vorbehaltlos zustimmen können.

Warum die FDP bei diesem Text nicht mitmachen konnte und warum dann auch der Prozess von der FDP nicht weiterbegleitet wurde – ich habe gewartet; ich habe auch Ihre Rede abgewartet, Frau Gebauer –, habe ich immer noch nicht verstanden. Ich habe es im Ausschuss nicht verstanden und verstehe es hier nicht. Zumindest zu dem Teil gibt es keine Kritik, die so substanziell wäre, dass man sie nicht in den Prozess hätte einbringen können. Mir fehlt irgendwie das Verständnis. Aber sei es drum.

Eine Kritik muss ich allerdings in dem Bereich loswerden, auch wenn Kollegin Beer gerade gesagt hat, dass die grüne Fraktion mit den muslimischen Verbänden geredet hat. Ich persönlich hätte mir gewünscht, dass die muslimischen Verbände in diesen Prozess eingebunden gewesen wären. Anders herum muss ich diese Kritik auch an die muslimischen Verbände zurückspielen; denn sie waren in der Anhörung vertreten. Das Einzige, was sie gesagt haben, war, dass sie nichts zu sagen haben. Ich wünsche mir tatsächlich ein bisschen mehr Beteiligung von beiden Seiten: sowohl das Angebot zur Teilnahme als auch die Annahme des Teilnahmeangebots.

Wir können also allen drei Teilen des Gesetzentwurfs in der geänderten Fassung zustimmen.

Zu den Entschließungsanträgen, zunächst zu dem Entschließungsantrag von Rot-Grün und von der CDU. – Ich bin ganz ehrlich. Ich habe ihn mir jetzt durchgelesen. Ich wollte es eigentlich gar nicht. Ich wollte es mir nicht mehr durchlesen. Noch einen Tag vor dem Plenarsitzung einen solchen Entschließungsantrag zu einem Thema hineinzuwerfen, welches wir seit Wochen hin- und herwälzen, ist ungefähr genauso schlimm wie Entschließungsanträge, die mich erst hier auf dem Tisch erreichen, liebe FDP. Wobei einige Sachen im Entschließungsantrag der FDP schon so krude sind, dass ich ihn schon inhaltlich ablehnen würde.

Ich empfehle meiner Fraktion, Entschließungsanträge abzulehnen, die in einer solch kurzen Frist tatsächlich elementare Erklärungen oder Änderungen fordern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Marsching.

Bevor ich Frau Ministerin Löhrmann für die Landesregierung das Wort erteile, will ich gerne noch eine kleine Irritation aufklären. Frau Kollegin Beer hatte sich in der Tat noch einmal zu einer Zwischenfrage eingedrückt. Allerdings war die Redezeit von Frau Kollegin Gebauer nicht nur überschritten, sondern sie hatte ihre Rede gerade auch beendet. Von daher habe ich gar nicht mehr versucht, die Zwischenfrage zu platzieren. Deshalb ist alles in Ordnung. Wenn es Kritik gibt, dann höchstens am Verhandlungsgeschick der sitzungsleitenden Präsidentin.

Jetzt hat Frau Ministerin Löhrmann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Manchmal lassen sich Dinge aufklären. Dann entstehen zumindest keine längerfristigen Verhärtungen an Punkten, an denen es nicht erforderlich ist.

Meine Damen und Herren, der Schulkonsens wirkt. Das konnten wir gestern an den veröffentlichten Zahlen erkennen. Er trägt offensichtlich auch. Das betrifft die Fraktionen, die ursprünglich daran mitgewirkt haben, aber auch andere, die sich konstruktiv einbringen. Das sieht man bei der Beratung dieses Gesetzes.

Ich möchte auf zwei Punkte etwas ausführlicher eingehen, weil sie von besonderem politischem Gewicht sind. Das sind die Kopftuchregelungen und die Möglichkeit für betroffene Schülerinnen und Schüler, ihre Bildungsgänge fortzusetzen.

Die Landesregierung begrüßt den breiten Konsens im Landtag zu diesem Gesetz und insbesondere zur künftigen Regelung zum Tragen politischer, religiöser und weltanschaulicher Bekundungen von Lehrkräften in Schulen. Sie dankt auch den Kirchen. Es hat auch andere Gespräche gegeben, in denen es möglich war, diesen Konsens und diesen Weg mitzugehen. Allen, die im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens aktiv beteiligt waren, gilt mein Dank.

Im Gesetzentwurf geht es zwar um politische, religiöse und weltanschauliche Bekundungen aller Art. Aber es war doch immer klar, was damit gemeint war. Nordrhein-Westfalen ist das erste Land, das die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Tragen religiös konnotierter Kleidung umgesetzt hat. Die Debatte im Parlament und in der interessierten Öffentlichkeit hat gezeigt, dass dies mehr als nur ein formaler Akt war.

Frau Gebauer, zu Ihrer Klage und Sorgebekundungen über das, was nun in den Schulen passiert: Hätten wir gar nichts gemacht, wäre der nicht grundrechtskonforme Satz nichtig geworden. Es hätte dann überhaupt keinen Diskurs darüber gegeben. Das möchte ich noch einmal deutlich machen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich frage mich wirklich nach dieser Anhörung, wer die FDP in diesen Fragen juristisch berät.

Ich habe in den letzten Monaten zu dieser Frage eine Reihe von Briefen erhalten. Der Tenor reicht von der Zustimmung zum Beschluss des Verfassungsgerichts über Skepsis bis hin zu entschiedener Ablehnung nach dem Motto „Das Bundesverfassungsgericht hat geirrt“. Von Schulpraktikerinnen und -praktikern ist die Sorge geäußert worden, Schulen würden alleingelassen, wenn es dort zu Auseinandersetzungen über das komme, was das Bundesverfassungsgericht – ich zitiere – „die Frage des richtigen religiösen Verhaltens“ genannt hat.

Denjenigen möchte ich antworten und noch einmal ausdrücklich hervorheben: Die Landesregierung ist sich dieser Sorgen bewusst. Ich versichere Ihnen, sie wird die Schulen nicht alleinlassen.

In der Zwischenzeit habe ich noch einmal eine Reihe von Gesprächen mit den Lehrerverbänden geführt. Ich habe die Gelegenheit genutzt, in einigen Hauptpersonalräten darüber zu sprechen, um das aufzunehmen und klarzustellen. Lehrkräfte mit Zuwanderungsgeschichte und Vertreter der kommunalen Integrationszentren haben sich angeboten, als Brückenbauer mit dabei zu sein, wenn es darum geht, der gewachsenen Vielfalt und religiösen Pluralität in unserem Land zu ihrem Recht zu verhelfen. Um nicht mehr und nicht weniger geht es bei dieser Frage.

Den Erfahrungen, die wir seit vielen Jahren in den Schulen des Landes gesammelt haben, lässt sich auch nicht entnehmen, dass es künftig zu nennenswerten Konflikten in den Schulen kommen wird. Schließlich gab es die auch vor dem sogenannten Kopftuchgesetz nicht.

Zu dieser Einschätzung gehört auch, dass der Schulfrieden nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in keinem Fall gestört ist, wenn Eltern meinen, dafür reiche schon der Anblick einer Lehrerin mit Kopftuch. Es kann nicht richtig sein, dass sich der gestörte Schulfrieden danach bemessen lässt, wieviel Toleranz oder Intoleranz die an den Schulen Lebenden haben.

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist klar: Das Kopftuch ist als Ausdruck der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit geschützt. Dieser Schutz eines Grundrechts bedeutet aber nicht, den ebenfalls durch die Verfassung garantierten staatlichen Erziehungsauftrag aus dem Blick zu verlieren. Letztlich geht es darum, dieses Verhältnis so zu gestalten, dass weder das eine noch das andere gefährdet wird. Das erfordert auf der einen Seite von muslimischen Lehrerinnen genauso wie von allen anderen Lehrerinnen und Lehrern die Einhaltung ihrer Dienstpflichten. Auf der anderen Seite erfordert es Toleranz: einer Tugend, von der Goethe gesagt hat, sie könne nur eine vorübergehende Haltung sein und müsse zur Anerkennung führen.

Unser Auftrag ist es auch, Vorurteilen entgegenzutreten. Das einfache Muster: „Frau + Kopftuch = konservativ = unterdrückt“ trägt so nicht mehr. Wir müssen dafür werben, dass das endlich anerkannt und wahrgenommen wird.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Gehen Sie an die Universitäten! Lernen Sie junge Frauen kennen, die aufgeklärt sind, die arbeiten wollen. Diese bestätigen das Bild einer unterdrückten Frau gerade nicht. Da rate ich zu Gelassenheit in der Auseinandersetzung.

Meine Damen und Herren, „Gesetz zur Sicherung von Schullaufbahnen“ – so lautet der Titel des 12. Schulrechtsänderungsgesetzes. Damit sind die künftigen Bildungsgänge der Hauptschulen an Realschulen gemeint und die rheinische Lösung, bezogen auf die Gymnasien. Das ist keine große Reform, geht es doch um eine kleine, im Gesetz definierte Schülergruppe, nämlich um Kinder, die nach der Erprobungsstufe nicht mehr im Bildungsgang der Realschule gefördert werden können.

Wir wollen einen Weg finden, dass diese Jugendlichen dann an ihrer Schule weiter ihren Weg gehen und auch einen Abschluss machen können. Es wird aber keine neue Schulform installiert. Das stand kurzzeitig zur Debatte. Wir haben uns im Schulkonsens aus guten Gründen aber gegen die Verbundschule entschieden und wollen sie hier nicht durch die Hintertür wieder einführen. Vielmehr geht es darum, dass die Jugendlichen in Zeiten des demografischen Wandels – das haben Frau Hendricks, Herr Kaiser und Frau Beer ausgeführt – an ihren Schulen einen Schulabschluss schaffen und diesen auch erreichen können. Vieles dazu ist in der Begründung und im Entschließungsantrag auch noch einmal formuliert.

Die Regelungen, die hier getroffen und erläutert sind, beweisen, dass der Schulkonsens des Jahres 2011 nicht statisch ist. Im Rahmen des dort vereinbarten Schulangebots sind weiterhin über Verbands-, Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg gemeinsame Wege in der Bildungspolitik hier in Nordrhein-Westfalen möglich. Dafür danke ich insbesondere der CDU, aber auch den Piraten, die sich in diesen Prozess einbringen. Ich danke natürlich auch den Vertreterinnen und Vertretern der Verbände in der Bildungskonferenz.

Ich will noch einmal betonen, dass dort die wesentlichen Kompromisse und die wesentlichen Ziele und Wege über die verschiedenen Verbandsinteressen hinweg aufgezeigt und vorbereitet worden sind. Durch den Schulkonsens, durch das konstruktive Agieren in der Bildungskonferenz, hat sich nicht nur eine Koexistenz verschiedener Systeme, sondern auch eine gute Kooperation zwischen den verschiedenen Verbänden ergeben. Das ist gut für die Kinder und Jugendlichen bei uns in NordrheinWestfalen, und die wollen wir in den Mittelpunkt un

serer Arbeit stellen. Um diesen Konsens und diesen Weg beneiden uns die Akteure in anderen Bundesländern.

Ich möchte noch etwas zum „Thema Schulleiterin/Schulleiter“ sagen. Die Änderung des Verfahrens hierzu ist längst überfällig. Die aktuelle Regelung zur Wahl ist von den Schulkonferenzen, Schulträgern oder der Elternschaft häufig im Sinne einer echten Entscheidungskompetenz verstanden worden. Die so geweckten Erwartungen konnten nicht erfüllt werden. Das hat bei allen Beteiligten – ich sage es einmal salopp – Frust und Unverständnis hervorgerufen.

Ich verstehe da durchaus, wie die Piraten argumentieren. Die Verwaltungsgerichte haben jedoch übereinstimmend festgestellt, dass die Entscheidung über die Stellenbesetzung allein durch den Dienstherrn nach dem Leistungsprinzip getroffen werden muss. Dies ist im Gesetzentwurf berücksichtigt. Schulkonferenz und Schulträger werden aber durch ein Anhörungsrecht umfassend beteiligt und können bei der Stellenbesetzung mitwirken, ohne dass die Entscheidung rechtlich angreifbar wird.