Umstellung auf Bachelor- und Master-Studiengänge, auch für die Sozialberufe und ihre staatliche Anerkennung nachzuvollziehen. Daneben ist das Gesetz aber auch eine Antwort auf die in den vergangenen Jahren stark veränderte Landschaft der frühen Bildung, auf den großen Ausbau der Angebote, auf die gestiegenen Qualitätsanforderungen an die dort tätigen Fachkräfte und auf erheblich erweiterte Forschungstätigkeit in diesem Bereich und ihre Umsetzung in die Praxis.
Das Gesetz wird landesweit vergleichbare Abschlüsse einerseits sichern und andererseits den Absolventinnen und Absolventen in einem wesentlichen Maße den so wichtigen Arbeitsmarkt erschließen können.
Dieser Prozess dieser Vereinbarung über einheitliche Standards und staatliche Anerkennungen dauert seit 2008 an und kann aus unserer Sicht nun zu einem wirklich guten Abschluss geführt werden.
In der Anhörung nach der ersten Lesung, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wurde das Vorhaben einhellig begrüßt. Zusätzlich wurde aber seitens der Sachverständigen die Einbeziehung der Heilpädagoginnen und Heilpädagogen befürwortet. Dies wird nun im Änderungsantrag vorgeschlagen, den meine Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen heute einbringen.
Im Gesetzentwurf konnte dies noch nicht berücksichtigt werden, da seinerzeit noch kein Qualifikationsrahmen für die Studiengänge für die Heilpädagoginnen und Heilpädagogen vorlag. Dies ist seit November 2014 der Fall, sodass die Ergänzung unproblematisch möglich ist. So viel zu diesem Abschnitt unserer anstehenden Abstimmungen.
Den vorgelegten alternativen Gesetzentwurf der CDU-Fraktion lehnten wir bereits mit den regierungstragenden Fraktionen im Ausschuss ab. Ich will hier nur kurz erläutern, warum wir das getan haben.
Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, schlagen vor, die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen auch in diesem Gesetz zu regeln. Aus unserer Sicht ist dies jedoch völlig überflüssig, da diese Fragen grundsätzlich im Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetz geregelt
werden bzw. im Berufeanerkennungsgesetz. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf geht es nun einmal ausschließlich um die staatliche Anerkennung von in NRW erworbenen Abschlüssen.
Mit Ihrem Vorschlag, in § 8 auch die Absolventinnen der staatlich anerkannten Fachschulen für die Sozialberufe zu erwähnen, verkennen Sie außerdem ein weiteres Mal die Aufgabe dieses Gesetzentwurfes. Es geht um Studienabschlüsse.
Sie beabsichtigen – ich zitiere –, die Bedeutung der fachschulischen Ausbildung nicht hinter die hochschulische zurücktreten zu lassen.
Nochmals: Dieses Gesetz zur staatlichen Anerkennung regelt Fragen von Studienabschlüssen und hat keineswegs die Aufgabe, bereits bestehende staatliche Anerkennungen zu bewerten oder – salopp gesagt – für besser oder für schlechter zu erklären. In diesem Sinne werden wir abstimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Hack hat den Knackpunkt schon angesprochen. Es geht um die Anerkennung der im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen. Wir sehen sehr wohl eine Möglichkeit, die hier bestanden hätte, auch in diesem Gesetz für die Absolventen etwas zu tun.
Uns ist nicht nur in persönlichen Gesprächen – wie ich weiß, sind diese Gespräche in allen Fraktionen geführt worden –, sondern auch in der Anhörung dargelegt worden, dass gerade Absolventen der ausländischen Hochschulen zunehmend von
Schwierigkeiten berichten, wenn sie bei uns wegen der Anerkennung ihrer Abschlüsse vorstellig werden. Das heißt, ihnen fehlt irgendwo der Berufszugang hier in Nordrhein-Westfalen.
So werden zum Beispiel Absolventen der Sozialpädagogik von niederländischen Hochschulen durch die Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster besondere Auflagen zur staatlichen Anerkennung ihres Bachelordiploms gemacht, die nicht im Sinne der bestehenden bilateralen Vereinbarungen aus dem Jahre 1983 zwischen den Niederlanden und Deutschland im Hochschul- und Bildungswesen sind. Dort wird zum Beispiel eindeutig beschrieben, dass einschlägige Studien auf Antrag angerechnet und die Prüfungen einschließlich der Zwischenprüfungen anerkannt werden.
Die derzeitige Praxis jedoch ist eine andere. Obwohl Studenten in einem akkreditierten Studiengang in den Niederlanden auch Rechtskenntnisse im deutschen Recht erworben haben, sollen sie nachträglich dem gesamten Rechtsmodul der FH Köln folgen und dürfen erst dann erwarten, ohne Prüfung dieser Rechtskenntnisse, die staatliche Anerkennung in NRW zu erhalten.
Diese staatliche gegenseitige Anerkennung ist nach 1983 auch noch einmal 1993 mit Veröffentlichung von 1996 in einer gemeinsamen Erklärung vom damaligen Minister für Wissenschaft und Forschung NRW bzw. Unterricht und Wissenschaft der Niederlande bekräftigt worden. Dennoch erfahren die Absolventen der niederländischen Hochschulen im Bereich soziale Arbeit keine eindeutige Handhabung ihrer Anträge im Verfahren zur Anerkennung. Sie
haben vielmehr sogar, wie sie uns auch geschildert haben, den Eindruck, dass sie sich einem gewissen Maß an Willkür ausgesetzt sehen.
Dies alles kann mit Blick auf die europäische Perspektive nicht sein. So bleibt mir nur die Hoffnung, dass die konstruktiven Gespräche der niederländischen Hochschulen mit dem NRW-Ministerium und den Bezirksregierungen doch noch zu zufriedenstellenden Lösungen führen. Denn dem Fachkräftemangel in Deutschland kann abgeholfen werden. Man muss nur bereit sein, im Ausland erworbene Kompetenzen und Qualifikationen zu akzeptieren und anzuerkennen.
Weil dies nicht passiert, werden wir heute den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen ablehnen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können es wirklich kurz machen. Wir verabschieden hoffentlich gleich das Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen. Außerdem nehmen wir mit unserem rot-grünen Änderungsantrag auch die Heilpädagoginnen und Heilpädagogen mit auf, weil nun auch der Qualifizierungs- und Orientierungsrahmen für diese Berufsgruppe vorliegt.
Bei der Einbringung erschien er uns eher als ein nur technisches Nachvollziehen der Bachelor- und Masterregelungen für diese Berufsgruppen. Und dann kam noch die andere Berufsgruppe hinzu. Der Gesetzentwurf ist in der Anhörung von allen Sachverständigen gelobt worden.
Deshalb, liebe Frau Milz, vermischen Sie da leider einiges. Das, was Sie beschreiben, liegt eben nicht in unserer Zuständigkeit, sondern wird im Berufsanerkennungsgesetz des Bundes geregelt und nicht in unserem Sozialberufe-Anerkennungsgesetz. Das wissen Sie eigentlich auch, und das haben wir auch mehrfach betont. Frau Hack hat alles, was dazu zu sagen ist, vorgetragen. Dem kann ich mich vollumfänglich anschließen. Wir haben damit eine gute gesetzliche Grundlage, damit auch diese Berufsgruppe Bachelor und Master nachvollziehen kann.
Ich danke allen Beteiligten. Auch wenn sich das Verfahren für so ein kleines Gesetz ein bisschen gezogen hat, haben wir gerade für die Heilpädagoginnen und Heilpädagogen einen guten Erfolg erzielt, die den Prozess von ihrer Seite aus durch die
Vorlage eines Referenzrahmens beschleunigt haben. Dieser wurde im Ministerium, im MFKJKS, sorgfältig geprüft. Das war genau zur rechten Zeit, und deshalb haben wir alle mit im Boot. Ich danke allen Beteiligten für die konstruktiven Beratungen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute debattieren wir über einen Gesetzentwurf, dessen Ursprünge auf den Bologna-Prozess zurückzuführen sind. Es ist schon viel gesagt worden. Wir beschäftigen uns seit über einem Jahr mit dem Thema im Ausschuss.
Wichtig ist, dass wir alle festhalten: Die frühkindliche Bildung ist ein ganz zentraler Punkt des Gesetzentwurfs. Dabei müssen wir natürlich auch in Nordrhein-Westfalen diskutieren: Wie können wir die Qualität in den Kindertageseinrichtungen stärken und verbessern? Insbesondere geht es darum, im Ergebnis den Wissenstransfer zwischen Hochschule und Kitas zu verbessern. Deswegen ist der Gesetzentwurf ein Etappenziel in der gesamten Debatte. Man kann nur von einer Etappe sprechen, weil das Ganze, was heute in Gesetzesform gegossen wird, noch mit Leben gefüllt werden muss.
Beim Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Kindertageseinrichtungen geht es insbesondere darum: Wie kann dieses Gesetz hinterher mit Leben gefüllt werden? Wie erreicht man es, dass die Absolventen den Weg in die Kindertageseinrichtungen finden? Man muss über Folgendes sprechen: Wie steht es mit der Attraktivität dieses Berufs, damit Akademikerinnen und Akademiker auch in die Kitas gehen? Wie sieht die Bezahlung aus? Darüber ist noch verhältnismäßig wenig diskutiert worden. Zum Glück sind in der Sachverständigenanhörung einige Punkte genannt worden. Es wäre Aufgabe der Landesregierung, das Gesetz mit Leben zu füllen.
Weiterhin ist es schade, dass sich der Ausschuss auf keinen gemeinsamen Gesetzestext einigen konnte. Hier hätte meines Erachtens die Landesregierung Größe zeigen und die bessere Struktur, die besseren Formulierungen der Union übernehmen können.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung regelt ausschließlich die staatliche Anerkennung von Bachelorabschlüssen in Nordrhein-Westfalen. Ich stimme aber der CDU zu, von einem Sozialberufe-Anerkennungsgesetz kann man erwarten, dass sich darin alle Regularien zur Anerkennung von Sozialberufen
Im Gesetzentwurf der Koalition findet sich jedoch leider kein Wort zur staatlichen Anerkennung von Sozialberufen bei Fachschulabsolventen. Selbstverständlich schauen auch Hochschulabsolventen aus dem Ausland zunächst in das SobAG, um die staatliche Anerkennung in Nordrhein-Westfalen zu erwerben.
Hier weist allerdings leider auch der CDU-Antrag selbst handwerkliche Mängel auf, beispielsweise wenn fälschlicherweise auf das Anerkennungsgesetz und nicht auf das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz in Nordrhein-Westfalen verwiesen wird.
Die FDP wird sich heute bei der Abstimmung über die Anträge und den Gesetzentwurf enthalten, weil zwar beide Punkte enthalten, die wir begrüßen, aber auch Nuancen dabei sind, die wir nicht so sehen. – Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuschauer sind leider Gottes keine mehr da.
Nach dem kleinen Vorgeplänkel kann ich mich kurz fassen. Ich möchte auf wenige Kernpunkte eingehen. Zunächst möchte ich mich beim Ministerium – Frau Ministerin Schulze in Vertretung – bedanken. Das Beratungsverfahren fand ich persönlich sehr gut. Wir haben im Ausschuss Anregungen geben können und relativ schnell festgestellt, dass die Heilpädagoginnen und Heilpädagogen in den Gesetzentwurf aufgenommen werden können, weil mittlerweile die Voraussetzungen dafür gegeben waren.
Ich finde es schade – Herr Hafke hat es gerade kurz angeschnitten –, dass wir am Ende nicht zu einem gemeinsamen Änderungsvorschlag gekommen