Protocol of the Session on April 29, 2015

Wenn es um die Gestaltung geht, haben wir in der Tat eine Aufgabe, an der wir gemeinsam arbeiten müssen. Wir haben den Auftrag des Landtags, das 25-%-Ziel bei KWK umzusetzen, im Bundesrat eingebracht, und wir haben dafür eine Mehrheit im Bundesrat. Jetzt ist die Bundesregierung dran. Jetzt erwarte ich dazu eine Aussage der CDU/CSUBundestagsfraktion. Bisher jedoch null Erklärung aus diesem Bereich.

(Beifall von Minister Michael Groschek)

Es besteht vielleicht ein zaghaftes Interesse, aber Herr Kauder hat sich bisher nicht dahin gehend geäußert, dass er das unterstützen wird, was von uns im Bundesrat beantragt worden ist.

(Zuruf von Armin Laschet [CDU])

Dann die Frage nach der Gestaltung des zukünftigen Strommarkts. Auch hier könnten wir miteinander arbeiten und gemeinsame Wege finden. Es ist doch – wie in jedem anderen Technologiebereich auch – selbstverständlich, dass es so etwas wie einen Stand der Technik gibt. Das ist die Anforderung, die wir im Übrigen an jedes technische Bauwerk, an jede technische Einrichtung stellen. Im Übrigen: E.ON musste sich dieser Frage auch stellen. Datteln 1 – 3 ist abgeschaltet worden, weil E.ON nicht in eine Renovierung der Kraftwerke investiert hat.

Deshalb ist jenseits der Frage nach dem Klimaschutz die Frage nach dem Stand der Technik und der Effizienz zu stellen, wenn wir unseren Kraftwerkspark erneuern müssen, und genau das wollen wir. Deshalb brauchen wir hier Wege des Übergangs von einem Strommarktdesign, das auf zentrale Strukturen organisiert ist, hin zu einem Strommarktdesign der Dezentralität und der neuen Kraftwerke.

Welche Rolle spielen da die alten Kraftwerke in Nordrhein-Westfalen? Wir als Landesregierung haben dazu jedenfalls eine Stellungnahme abgegeben. Wir haben gesagt: Ja, die können in eine Kapazitätsreserve überführt werden.

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich dieser Stellungnahme anschließen könnten – da ist noch viel Arbeit in Berlin zu tun –, um es nicht zu Strukturbrüchen kommen zu lassen, sondern um hier die Zukunft gemeinsam zu gestalten.

Also: Die Landesregierung ist bei der Unterstützung der Bundesregierung, bei der Diskussion des 22Millionen-€-Konzepts gemeinsam unterwegs. Man kann bestimmte Annahmen hinterfragen und muss die Annahmen diskutieren. Dann kann man das Konzept entsprechend aufsetzen. Aber wir sind hier gemeinsam unterwegs. Bei Ihnen habe ich den Eindruck, Sie ziehen mit uns nicht an einem gemeinsamen Strang. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Remmel. – Die Landesregierung hat ihre Redezeit etwas überzogen, um exakt 5 Minuten 37 Sekunden. Möglicherweise gibt es Wortmeldungen? - Es gab eine Wortmeldung von Frau Beer.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Kollegin Brems spricht!)

Frau Brems hat sich damit zu Wort gemeldet. Weitere Anmeldungen können vorgenommen werden. Die Debatte kann für alle Fraktionen entsprechend der Zeitüberziehung noch einmal ergänzt werden, wobei ich den wesentlichen Eindruck habe, dass schon sehr viel Kluges gesagt worden ist.

(Heiterkeit)

Frau Brems, bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte eben das Gefühl, dass die Atompartei FDP wieder auferstanden ist. Wir hören hier Märchen von der Brückentechnologie; Sie beziehen das sowohl auf die Atomkraft wie auf die Braunkohle.

Ich erkläre Ihnen das gerne noch einmal technisch: Die erneuerbaren Energien, die wir alle – das haben wir hier von allen Seiten gehört – ausbauen wollen, sind fluktuierend. Wenn wir sie in Zukunft immer mehr brauchen, dann benötigen wir als technische Ergänzung flexibel regelbare Kraftwerke. Das jedoch können weder Atomkraftwerke noch uralte riesige Braunkohlekraftwerke leisten, denn sie sind technisch dafür nicht gebaut.

Wer so etwas vor Jahren über die Atomkraft behauptet hat – und auch jetzt wieder –, der hat genauso gelogen, wie diejenigen, die das jetzt über die unflexiblen Braunkohlekraftwerke behaupten. Diese beiden Technologien sind keine Brücke, sie sind vielmehr eine Umleitung in eine Sackgasse. Wir aber wollen den Weg für die erneuerbaren Energien frei machen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Zu guter Letzt möchte ich noch auf einen Aspekt zu sprechen kommen, den wir uns meines Erachtens einmal ansehen sollten. Während beispielsweise die Steinkohle seit dem Jahr 2000 den Beitrag zu den CO2-Emissionen in Deutschland um 20 % reduziert hat, hat im gleichen Zeitraum die Braunkohle ihren Beitrag um 3 % erhöht. Es wird also Zeit, dass auch die Braunkohle einen Beitrag zum Klimaschutz leistet.

Die Klimaschutzabgabe ist hierzu – das hat mein Kollege eben auch schon gesagt – ein interessanter Vorschlag. Deutschland und Nordrhein-Westfalen müssen Verantwortung für den Klimaschutz übernehmen, und zwar nicht mit einer vergangenheitsverliebten Verweigerungshaltung, wie die Opposition sie an den Tag legt, sondern mit einem politisch gesteuerten Strukturwandel sowie klaren Maßnahmen und Zielen für den Klimaschutz. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Brems. – Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir haben drei Abstimmungen vorzunehmen, da es drei Anträge gibt:

Erstens stimmen wir ab über den Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/8455. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die CDU-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – SPD, Grüne und die Piratenfraktion. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der FDP ist dieser Antrag der CDU-Fraktion mit großer Mehrheit abgelehnt.

Zweitens stimmen wir ab über den Antrag der FDPFraktion Drucksache 16/8456. Wer stimmt dem zu? – Das ist die FDP-Fraktion, was zu erwarten war. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne, Piraten und CDU-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? – Enthaltungen sehe ich nicht. Damit ist dieser Antrag der FDP mit breiter Mehrheit im Hohen Haus abgelehnt worden.

Drittens entscheiden wir über den Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/8559. Wer stimmt dieser Entschließung zu? – Das sind SPD und Grüne. Wer stimmt gegen diese Entschließung? – Das sind CDU und FDP sowie die Piratenfraktion. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Die rot-grüne Mehrheit reicht rechnerisch allemal. Der Antrag ist daher mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen nun zu:

4 Zweites Gesetz zur Änderung des Landespla

nungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG)

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 16/8458

erste Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für diesen Tagesordnungspunkt Herrn Witzel für die FDPFraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Unruhe – Glocke)

Anlass dieses Gesetzentwurfs ist die Forderung von Ruhrgebietsoberbürgermeistern – ausdrücklich

auch von denen der SPD –, dass aufgrund des bevorstehenden Außerkrafttretens von § 39 Abs. 4 Landesplanungsgesetz dringender Handlungsbedarf für den Gesetzgeber besteht.

Nach deren und unserer gemeinsamen Auffassung muss verhindert werden, dass die Befugnis der Planungsgemeinschaft zur Änderung, Ergänzung und Aufhebung des regionalen Flächennutzungsplans erlischt, bevor die Verbandsversammlung des RVR den Regionalplan Ruhr überhaupt beschließen kann. Das kann sinnvollerweise nämlich erst nach der Beschlussfassung über den endgültigen Landesentwicklungsplan, den LEP, geschehen. Handlungsunfähigkeit sollte im Hinblick auf den gesetzlichen Planungsauftrag vermieden werden.

Die FDP-Landtagsfraktion hat bereits vor über einem Monat den Chef der Staatskanzlei angeschrieben, da diese federführend für Landesplanung ist. Eine Antwort ist bis heute leider ausgeblieben. In der Staatskanzlei wird aber derzeit bekanntlich an

der Novelle des Landesentwicklungsplans gearbeitet. Wie man hört, sind offenbar über 10.000 überwiegend kritische Stellungnahmen sorgsam auszuwerten und zu bewerten.

Die FDP-Landtagsfraktion hat stets betont, dass die Landesplanungsbehörde bei der Überarbeitung des LEP-Entwurfs im Interesse des Investitionsstandortes Nordrhein-Westfalen diese Zeit auch erhalten muss. Daher ist es nur folgerichtig, dass Verzögerungen bei der LEP-Novelle nicht zulasten der Planungsgemeinschaft bzw. des RVR gehen. Bis ein Aufstellungsbeschluss für den Regionalplan erfolgt, müssen Änderungen des regionalen Flächennutzungsplans möglich bleiben. Unsere Ansicht ist klar: Das Motto der bevorstehenden Planung sollte stets lauten: „Qualität vor Schnelligkeit“; denn zu folgenreich sind falsche Weichenstellungen.

Die LEP-Novelle kommt langsam in Bewegung. Als Landesregierung haben Sie der Presse dazu gestern und heute erste Ansätze vorgestellt. Gleichwohl ist dieser Gesetzentwurf nicht obsolet. Die Landesregierung hat Änderungen in der Landesplanung angekündigt. Diese ziehen zwingend auch ein neues Beteiligungsverfahren bei wesentlichen Punkten nach sich. All das nimmt weiter Zeit in Anspruch. Außerdem ist keineswegs gesagt, dass die bislang kommunizierten Änderungen in diesem Prozess die letzten bleiben werden.

Uns ist es wichtig, dass wir uns auch anschauen, was inhaltlich passiert, wenn wir hier den formalen Rahmen dafür schaffen, Beratungszeit für qualitätsorientierte Beratungen zu bekommen. Das, was Sie als Landesregierung gestern und heute ein bisschen wie das Kaninchen aus dem Hut gelassen haben, stimmt nicht besonders hoffnungsvoll.

Sie halten bei ganz wenigen Ausnahmen im Prinzip an Ihrem 5-Hektar-Grundsatz fest für das, was Sie „Flächenverbrauch“ nennen.

Für uns als FDP-Landtagsfraktion gilt: Revitalisierung von Brachflächen ist natürlich besser als der Gebrauch neuer Flächen. Aber genauso richtig ist: Es darf kein Flächensparen um jeden Preis geben, wie von Umweltminister Remmel stets gefordert. Bürger, Kommunen und Wirtschaft benötigen auch Freiräume für ihre Entwicklung. Und die Beschränkungen, die Sie jetzt für die ländliche Fläche oder für Betriebserweiterungen vornehmen wollen, sind gefährliche Entscheidungen für die weitere Entwicklung unseres Landes – bei auch teilweise völlig absurden Berechnungsgrundlagen.

Wenn jemand ein Grundstück erwirbt und das mit einem Einfamilienhaus bebaut wird und auf einem Viertel der Grundstücksfläche das Haus steht und drei Viertel als Gartenland angelegt werden, dann ist das für Sie ein Flächenverbrauch zu 100 %.

Das Anlegen eines naturnahen Gartens ist für uns nicht zu 100 % Flächenverbrauch. Da müssen wir

uns noch über viele definitorische Punkte Gedanken machen.

Es lässt auch wenig Gutes vermuten, was Sie hier für einen wichtigen Wirtschaftszweig vorsehen. Jedenfalls tragen wir deutschlandweit überproportional zum Abbau von Kies und Sand bei. Auch das ist für bestimmte Regionen Nordrhein-Westfalens wichtig. Das wollen Sie jetzt aus dem LEP ausklammern, damit diesen Industriezweigen, Herr Minister Remmel, umso mehr die Daumenschrauben über das Landeswassergesetz angelegt und angezogen werden können. Das kann nicht sinnvoll sein.

Deshalb gibt es viele inhaltliche Fragen, die sehr gründlich zu erörtern sind. Wir haben in NordrheinWestfalen seit Jahren und Jahrzehnten eine Wachstumsschwäche. Wir hinken der wirtschaftlichen Dynamik der bundesweiten Entwicklung hinterher.

Von daher, meine Damen und Herren, sollten wir – das ist mein und unser Appell – alles dafür tun, dass wir mehr Dynamik am Standort Nordrhein

Westfalen ermöglichen, Arbeitsplätze sichern, Ausbildungsplätze schaffen und uns Perspektiven für die Landesentwicklung erschließen.