Auf diesen Weg werden wir uns jetzt machen. Ich freue mich auf die Anhörung und die weitere Beratung hier im Haus.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann bei der Frage religiöser Symbolik unzweifelhaft unterschiedlicher Meinung sein. Dennoch: Es geht in diesem Zusammenhang sicher nicht nur um das Tragen religiöser, bisweilen auch politisch motivierter Symbolik bei Personen, die den Staat repräsentieren, sondern es geht hier auch um unsere Kinder, um die Kinder und Jugendlichen in unseren Schulen, für die wir als Gesetzgeber auch die Verantwortung tragen.
Als Gesetzgeber tragen wir unter anderem die Verantwortung für das, was die Schulen zu leisten haben bzw. auch für das, was explizit nicht zu ihrem Portfolio der zu treffenden Entscheidungen gehört.
Es darf nicht sein, dass hier schlimmstenfalls massive Konflikte in die Schulen hineingetragen werden. Schulen brauchen ganz klare Kriterien, wann der Schulfrieden gestört und unter welchen Voraussetzungen die Schulaufsicht einzuschalten ist.
In diesem Zusammenhang finden sich im vorliegenden Entwurf keine Aussagen dazu, dass diese Klärung einer möglichen Gefährdung des Schulfriedens eben nicht den Schulen aufgebürdet wird.
Dazu komme ich gleich. Weil wir die bereits deutlich gemachte Verantwortung tragen, müssen wir also ganz genau hinsehen, was die gemäß Beschluss des Bundesverfassungsgerichts folgerichtige Streichung des Satzes bedeutet. Frau Beer, Sie haben es angesprochen, werte Kollegen von SPD und CDU und auch von den Grünen, es darf nicht bei einer bloßen Streichung dieses Satzes bleiben. Das wäre für uns als Fraktion nicht akzeptabel. Hier hoffen wir auf einen Diskurs und die entsprechende Anhörung, die wir nun schon festgelegt haben.
Lassen Sie mich noch auf einen weiteren Punkt im Rahmen dieses 12. Schulrechtsänderungsgesetzes eingehen: die Neuregelungen für Realschulen, an denen zukünftig Schulwechsler zu den Hauptschulen verbleiben können sollen. Man muss in diesem Zusammenhang annehmen, dass Rot-Grün und die Gesamtschulverbände hier doch offensichtlich eine Zweiteilung des Schulsystems anstreben. Die erste Säule ist demnach das gegliederte Schulsystem, und die zweite Säule bilden die integrierten Schulformen.
Ich sage Ihnen, vor einem solchen schulgesetzlichen Handeln warnen wir als FDP-Fraktion. Denn wer eine hermetisch abgeschlossene Versäulung anstrebt, der führt das Ziel – ich denke, wir haben alle das gemeinsame Ziel – einer bestmöglichen Durchlässigkeit ad absurdum.
Die Bildungskonferenz hat unter anderem auch gezeigt, wie – das muss man leider in diesem Zusammenhang sagen – unehrlich die soziale Rhetorik mancher Verbände ist. Zunächst wurde die Hauptschulgarantie abgeschafft, und jetzt in der Folge weigern sich die Verbände, deren Schulen dieses grundlegende Angebot ersetzen, die entsprechenden Schulwechsler aufzunehmen. Das muss man sich einmal vor Augen führen.
Dass Kinder, die eigentlich an die Hauptschule wechseln müssten, an Realschulen verbleiben, kann an bestimmten Orten sinnvoll sein. Herr Kaiser hatte dazu Entsprechendes ausgeführt.
Es ist unserer Meinung nach aber nicht akzeptabel, dass eine möglichst integrierte Unterrichtung im Klassenverband in diesem Zusammenhang erzwungen werden soll. Und: Für mangelnde Räumlichkeiten haben wir Verständnis, aber für eine ge
Meine Damen und Herren, zusammenfassend kann ich sagen: Ich bin sehr gespannt auf diese Anhörung zu diesem Gesetzentwurf, für die ja sehr schnell ein Termin gefunden wurde. Sie wird sicherlich, auch in Bezug auf die dort anzutreffenden Personen, sehr interessant werden. In diesem Zusammenhang freue ich mich auf den Diskurs. – Danke schön.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne und zu Hause! Drei Regelungen in einen Topf geworfen und kräftig umgerührt – das macht noch lange kein leckeres Gericht.
Wir Piraten begrüßen, dass Sie sich so schnell an die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten Kopftuchverbot machen. Da wird die Gleichheit zwischen den Religionen wieder hergestellt. Das sollte in unserem Land einfach eine Selbstverständlichkeit sein. Wir können Nordrhein-Westfalen nicht allein aus einer christlich-jüdischen Tradition sehen, sondern wir müssen uns mit einer in vielerlei Hinsicht heterogenen und vor allen Dingen auch muslimischen Gegenwart auseinandersetzen.
Wir Piraten begrüßen auch, dass sich die Schulkompromissfraktionen hier im Landtag an das Problem der fehlenden Bildungsabschlüsse im Bereich „Wegfall von Hauptschulen“ gemacht haben und dass sie die Schullaufbahn von Hauptschülern sichern wollen. Die Regelung zum Bildungsgang der Hauptschulen an Realschulen schließt eine Lücke. Allerdings wird uns von Teilnehmern der Bildungskonferenz zugetragen, dass die Regelungen, die hier getroffen werden, hinter den Empfehlungen dieser Bildungskonferenz zurückbleiben. Frau Beer, Sie haben gerade das Zitat gebracht, dass Schule Verantwortung für die Schüler an der Schule übernehmen soll. Da wird durchaus Kritik geäußert, dass der hier vorgelegte Gesetzentwurf diese Kriterien nicht erfüllt.
So sehr wir die Richtung des Antrags als korrekt und als richtig ansehen, können wir nicht vorbehaltlos zustimmen. Wenn es berechtigte Zweifel an Regelungen gibt, dann werden wir sicherlich dazu in der Anhörung etwas hören.
Schulleitern genauso schnell angegangen wären wie die Regelungen beim Kopftuchverbot. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist aus dem Jahre 2008. Warum wird diese Änderung jetzt in diesen Topf geworfen und soll hier jetzt so im Vorbeilaufen mitberaten werden? Allein das muss aufmerksam machen.
Zum anderen werden auch die Mitwirkungsrechte der beteiligten Lehrer, Schüler, Eltern nicht verfassungskonform eingeschränkt, wie das Urteil vermuten ließe, sondern sie werden glatt wegrasiert. Wir fragen uns: Ist es wirklich notwendig, so weit in Mitwirkung hineinzugrätschen und Regelungen, die so weitreichend sind, dass sie die Demokratie einschränken, zu erlassen? Frau Hendricks, ist das wirklich alternativlos?
Ihre Versorgungsfallregelung birgt doch eine reale Gefahr. Wir haben gerade in Nordrhein-Westfalen mehrere Schulen, die wortwörtlich den Bach heruntergehen, weil Schulleiter kurz vor der Pensionierung noch an die Schule versetzt werden und in bisher funktionierende Systeme eindringen. Sie haben keine Lust mehr, sitzen ihre Zeit nur noch ab und wollen sich nicht mehr engagieren. Hier müssen Sie nachbessern. So geht es nicht. Regelungen mit Findungskommissionen wie zum Beispiel in Schleswig-Holstein, Hamburg oder Bremen zeigen auch, wie man Mitwirkung verfassungskonform umsetzen könnte.
Drei Regelungen in einen Topf geworfen und gerührt – das ergibt kein gutes Gericht. So wie wir der schnellen Reaktion auf die Kritik des Bundesverfassungsgerichts zustimmen können, so haben wir an den anderen beiden wesentlichen Änderungen selber Kritik. Unter dem Radar „Änderungen mit beschließen“ – das geht mit uns nicht. Wir freuen uns auf die Anhörung. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Herr Marsching, die Unterstellung – das muss ich direkt zu Beginn loswerden –, die Sie hier geäußert haben, dass Schulleitungen durch eine Versetzung irgendetwas noch absitzen wollten und ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäß und mit Engagement wahrnehmen würden, möchte ich hier sehr deutlich zurückweisen.
Wir müssen als gesamtes Parlament ein Interesse haben, Schulleitungen zu gewinnen, weil wir Vakanzen haben und daran arbeiten müssen. Dazu ist
Meine Damen und Herren, die Landesregierung begrüßt diesen Gesetzentwurf. Es ist schon der zwölfte. Überlegen Sie einmal, in welch kurzer Zeit wir wie viele Schulrechtsänderungen vorgenommen haben. Es ist dann eben manchmal sinnvoll, die Dinge, die entscheidungsreif und beschlussreif sind, dann auch zusammenzuführen und nicht jede Veränderung einzeln vorzunehmen.
Die Kolleginnen und Kollegen haben es angesprochen, dass es im Wesentlichen um drei Dinge in diesem Gesetzentwurf entgeht:
Das Erste ist der Nachvollzug einer mühsam errungenen Empfehlung der Bildungskonferenz, nämlich die Sicherung der Bildungsverläufe aus Sicht der Schülerinnen und Schüler. Ein Grundsatz steht nämlich in diesem Schulkonsens, und der hat uns geeint: Wir stellen die Schülerinnen und Schüler und deren Interesse in den Mittelpunkt. Danach richten wir uns aus, nicht ideologisch, sondern pragmatisch und im Lichte der vorgenommenen Entwicklungen.
Frau Hendricks hat es noch einmal dargelegt: Die Landesregierung hat hierzu einen Bericht vorgelegt. Die Entwicklung ist in der Tat dynamisch. Mich freut es sehr, dass die Schulkonsensfraktionen das weiter mittragen, dass auch – so will ich es einmal sagen – die friedliche Koexistenz, aber auch die Kooperation – es geht nicht um eine Versäulung, Frau Gebauer – zwischen gegliedertem System und integriertem System, die jetzt durch unsere Verfassung gesichert ist, hier tragen und dass die Verbände um Konsense gerungen haben, die jetzt abgebildet und nachvollzogen werden. Das zu sagen, ist mir ganz wichtig. Der Schulkonsens trägt.
Den zweiten Punkt brauche ich nicht näher ausführen. Zur Frage der Schulleitungswahl: Herr Marsching, Sie können nicht wissen, wie intensiv in den letzten Jahren hier darüber diskutiert worden ist.
Es ist meinem Haus gelungen, hier einen Vorschlag zu erarbeiten. Es ist nämlich nicht so ganz einfach gewesen, verschiedene Zielsetzungen unter einen Hut zu bekommen: die beamtenrechtlichen Vorgaben, die Wünsche der Schulen nach Beteiligung, aber auch die hohe Mitwirkung der Kommunen in diesem Bereich.
Das war nicht so ganz einfach. Aber es ist jetzt gelungen. Es wird getragen. Ich hoffe, das wird in der Anhörung deutlich werden. – Das war der zweite Aspekt.
Einen dritten Aspekt will ich ebenfalls ansprechen. Ich bin ausdrücklich Herrn Laschet und Herrn Kaiser
sowie der ganzen CDU-Fraktion für ihre Bereitschaft dankbar, sehr kurzfristig eine sogenannte Verfassungslösung mitzutragen, nachdem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuch so ausgefallen ist, wie es ausgefallen ist. Das wissen Sie. Das muss ich nicht rekapitulieren.
Der nichtige Satz ist ab sofort nicht mehr gültig und wird aktiv vom Gesetzgeber aus dem Schulgesetz gestrichen. Das ist aus meiner Sicht wichtig und richtig. Das haben wir jetzt geklärt. Über alles andere können wir gut im Zusammenhang mit der Anhörung sprechen. Ich habe selbst schon viele, viele Gespräche mit den Lehrerverbänden, mit den Schulleitungsvereinigungen, aber auch mit den Vertretern der Glaubens- und Religionsgemeinschaften geführt. Sie halten es alle für richtig, dass wir diesen Weg heute so gehen, und möchten natürlich im Weiteren beteiligt werden.
Die Grundsätze des Urteils sind: Die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut. Sie gilt für alle Religionsgemeinschaften. Es kann nicht mehr differenziert werden. – Und mir ist noch eines wichtig: Man kann nicht aufgrund eines Bekleidungsstückes mit religiösen Motivationen eine abstrakte Gefährdung durch eine bestimmte Personengruppe – und in diesem Fall nur durch die Frauen, die dieser Religion angehören – unterstellen.
Johannes Rau hat einmal gesagt: Der Missbrauch einer Sache darf den rechtmäßigen Gebrauch nicht mindern. – Das habe ich damals schon immer an dieser Stelle vorgetragen. Das ist ganz, ganz wichtig.
Es ist natürlich richtig, auch über Verfahrensfragen zu sprechen. Ich rate an, in der Anhörung mit Juristen zu diskutieren, ob und wie man klärt, was ganz konkret und massiv den Schulfrieden stört. Auch das ist nicht so einfach. Das ist mir in den Gesprächen deutlich geworden.
Klar ist: Das sogenannte Überwältigungsverbot gilt unabhängig von der Religion. Es gilt aber auch für Männer, die in Schulen arbeiten. Das kann man eben nicht an einem Kleidungsstück festmachen. Das werden wir herausarbeiten. Ich hoffe, dass wir zu einer einvernehmlichen Entscheidung dieses Parlaments kommen. Es wäre auch gut für die Integrationspolitik, bei der wir uns in diesem Landtag in der Regel einig sind. – Herzlichen Dank.