Protocol of the Session on March 18, 2015

Aber Meldeauflagen sind kein Allheilmittel, sondern können nur ein Baustein sein gegen diejenigen, die den Fußball missbrauchen. Zum Glück ist es nur eine kleine Gruppe von gewalttätigen Personen, die das tut. Aus grüner Sicht muss auch weiterhin der Dialog mit Vereinen, mit Fans und mit Polizei im Vordergrund stehen. Daran werden wir auch in Zukunft arbeiten. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und Falk Heinrichs [SPD])

Vielen Dank, Frau Kollegin Schäffer. – Für die FDP-Fraktion spricht nun Herr Kollege Lürbke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Prinzip können wir es relativ kurz machen. Wir reden heute nicht zum ersten Mal zu diesem Thema. Das Ansinnen der CDU, mit dem Gesetzentwurf die Meldeauflage als Standardmaßnahme in das nordrhein

westfälische Polizeigesetz einzufügen, erscheint auf den ersten Blick durchaus nachvollziehbar. Deswegen war der Antrag auch nicht unberechtigt.

Auch wir sehen in Meldeauflagen ein sinnvolles Instrument in einem Instrumentenkasten der Polizei oder in einem polizeilichen Gesamtkonzept, gerade wenn es um Ausschreitungen durch polizeibekannte Gewalttäter rund um Sportereignisse geht. Ohne Frage – das ist in der Debatte schon mehrfach betont worden – sind Meldeauflagen dabei ein starker Grundrechtseingriff, vor allen Dingen in das Grundrecht der Freizügigkeit, und unterliegen hohen Hürden – das ist auch gut so –, aber sie können bei klar identifizierten Gewalttätern ein sinnvolles Mittel sein, denn es ist den Einsatzkräften nicht vermittelbar, wenn sie jede Woche den gleichen Chaoten gegenüberstehen müssen.

Die Sorge der CDU um bestehende verfassungsrechtliche Bedenken, um der Polizei eine rechtssichere Anwendung dieses Instruments zu ermöglichen, wurde in der Expertenanhörung so nicht geteilt. Das ist auch der Punkt, warum wir dem Antrag nicht zustimmen werden. Die bisherige Rechtslage, die Verhängung einer Meldeauflage auf die Generalklausel des § 8 des Polizeigesetzes zu stützen, wurde als völlig ausreichend angesehen. Wichtig ist vielmehr, dass Meldeauflagen dann auch entsprechend angewandt werden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP und Hans-Willi Körfges [SPD])

Vielen Dank, Herr Kollege Lürbke – Für die Fraktion der Piraten spricht nun der Kollege Schatz.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man muss fairerweise sagen, dass das Ergebnis der Anhörung sehr knapp war. Ich glaube, es lag bei 4:3, was die Sachverständigen betrifft: Vier waren gegen eine Aufnahme in das Gesetz, drei waren dafür.

Das Hauptargument der Gegner war immer – wie es auch hier schon öfter gesagt wurde –: Es wird ja schon gemacht. Es besteht eine Rechtsgrundlage, nämlich die Generalklausel des Polizeigesetzes. – Das ist so weit auch anerkannt.

Interessant ist allerdings, dass ausgerechnet der Vertreter der sogenannten Problemfangruppen, nämlich Herr Dr. Kleier von den Ultras Gelsenkirchen, sich für eine Aufnahme ausgesprochen hat, und zwar mit einer ähnlichen Begründung wie die der Sachverständigen Dr. Schönrock. Beide sagen: Ja, es gibt bereits Meldeauflagen, gestützt auf § 8. Sie werden, wie alle Sachverständigen sagten, auch intensiv angewandt – im Übrigen, zumindest bisher, auch ohne grundsätzliche rechtliche Bedenken der Gerichte.

Allerdings – und deshalb sprechen sich die beiden genannten Sachverständigen für eine Aufnahme aus; das ist ein Punkt, den ich bereits in der ersten Lesung genannt hatte –: Eine Aufnahme ins Gesetz kann von uns als Gesetzgeber auch dazu genutzt werden, der Exekutive verbindliche Rahmenbedingungen für diese Maßnahmen vorzugeben. Die gibt es im Moment nämlich nicht direkt. Die Exekutive kann das mehr oder weniger nach freiem Ermessen machen. Sie muss natürlich darauf achten, dass das Ermessen fehlerfrei ist und die Vorgaben der Rechtsprechung beachtet werden, keine Frage. Das ist immer das Problem, wenn man Maßnahmen, insbesondere schwerwiegende, auf Generalklauseln stützt: Es gibt keine gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Das ist auch der Grund, warum schwerwiegende Maßnahmen eigentlich spezialgesetzlich geregelt werden sollten. Allerdings – das ist der Grund, warum wir diesem Antrag im Speziellen nicht zustimmen können – geht der Entwurf der CDU im Prinzip zu weit, er ist viel zu allgemein gehalten. Ich sagte gerade: Der Gesetzgeber, also wir, können das nutzen, um der Exekutive verbindliche Rahmenbedingungen vorzugeben. – Aber genau das tut dieser Antrag nicht. Er setzt keinen Rahmen, zumindest keinen, der über den Status quo hinausgeht. In dem Fall können wir es auch gleich ganz sein lassen. Von daher werde ich meiner Fraktion empfehlen, diesen Antrag abzulehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schatz. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Jäger.

Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann es relativ kurz machen. Die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken, von denen die CDU in diesem Gesetzentwurf spricht, gibt es nicht. Alle Meldeauflagen in Nordrhein-Westfalen haben sowohl vor höchsten Gerichten als auch vor Verwaltungsgerichten Bestand gehabt.

Im Übrigen hat auch die Expertenanhörung ergeben, dass wir eine Standardmaßnahme Meldeauflage tatsächlich nicht brauchen, weil es immer wieder individuell und umfassend aufzuklären gilt, ob eine solche Meldeauflage ausgesprochen werden kann.

Ich würde dem Parlament daher empfehlen, gegen diesen Gesetzentwurf zu stimmen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen. Mir liegt keine weitere Wortmeldung vor.

Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 16/8073, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 16/5038 abzulehnen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung nicht über die Beschlussempfehlung, sondern über den Gesetzentwurf selbst, also die Drucksache 16/5038. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/5038 abgelehnt mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Fraktion der Piraten bei Zustimmung der CDU-Fraktion.

Ich rufe auf:

18 Gegen einen willkürlichen und parteipolitisch

motivierten Wahlkreiszuschnitt

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/8135

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die FDPFraktion dem Kollegen Abruszat das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Ganz herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Einteilung von Wahlkreisen betrifft das Wahlrecht für dieses Hohe Haus. Und das ist keine Petitesse, sondern das hat, Herr Minister Jäger, unter ganz klaren rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfolgen. Die Wahlkreiseinteilung muss über jeden Zweifel erhaben sein. Es darf nicht auch nur der Hauch von wahlmanipulatorischen Vorgaben in Rede stehen. Das ist klar.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Herr Minister, ich glaube, Sie haben sich bei Ihrer Wahlkreiseinteilungsübersicht ein bisschen angelehnt – es ist ja nur ein Vorschlag, das sei hier zugute gehalten – an die Regelungen, die wir aus den Vereinigten Staaten kennen. Ich weiß nicht, ob Sie das sogenannte Gerrymandering kennen.

(Zurufe von den PIRATEN: Oh!)

(Michele Marsching [PIRATEN]: Das ist mein Text! – Heiterkeit)

Tja! So nennt die Politikwissenschaft die bekanntlich dem Stimmengewinn dienende Manipulation der Grenzen von Wahlkreisen bei einem Mehrheitswahlsystem.

(Michele Marsching [PIRATEN]: Den Satz streiche ich jetzt!)

Nun will ich nicht – weil ansonsten der Kollege Körfges wieder sagt, ich sei hier der Chefhistoriker, oder umgekehrt –

(Zurufe von der SPD: Nein!)

Anleihe nehmen am 19. Jahrhundert, als das Gerrymandering in den Vereinigten Staaten angewandt worden ist. Aber, meine Damen und Herren, Herr Minister, eines ist doch völlig klar: Es gibt in Ihrer Vorlage mindestens drei klare Beispiele,

(Marc Herter [SPD]: In der Vorlage sind es noch vier!)

die deutlich machen, dass es erhebliche Zweifel daran gibt, dass hier Objektivität und Parteineutralität gewahrt worden sind.

Herr Kollege, würden Sie eine Zwischenfrage zulassen?

Herr Präsident, gestatten Sie mir, diese drei Beispiele zu nennen. Danach bin ich gerne bereit, Zwischenfragen zu beantworten.

Erstens. Gehen wir einmal zur Stadt Essen. Ich freue mich, dass der Kollege Mostofizadeh besonders gut zuhört, denn er kommt ja aus Essen. Wenn dort im Wahlkreis Nr. 68 Dinge herausfiletiert werden, sodass man den Eindruck haben kann – vielleicht sogar muss, Herr Minister –, dass dieser Wahlkreis so geschnitten wird, dass demnächst Sozialdemokraten diesen Wahlkreis unbedingt gewinnen sollen und müssen, dann ist das ein Tatbestand, über den wir hier reden müssen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Damit Sie nicht sagen, wir haben nur Beispiele aus dem kreisfreien Raum, nenne ich Ihnen auch Beispiele aus dem ländlichen Raum. Was Ihnen im nördlichen Ostwestfalen an Protest im Hinblick auf Ihren Vorschlag entgegengeschallt ist, spricht Bände. Sie werden es mir nachsehen, wenn ich an dieser Stelle deutlich sage: Die Gemeinde Stemwede im Kreis Minden-Lübbecke dem Kreis Herford zuzuschlagen, ist in der Tat ein Stück aus dem Tollhaus bei der Wahlkreiseinteilung. So geht das nicht!

(Beifall von der FDP und der CDU)

Natürlich werfen wir auch einen Blick auf den Niederrhein.

(Zuruf von der SPD: Viersen!)

Herr Minister, das Problem des Einwohnerschwunds in Ihrer eigenen Stadt Duisburg und in Krefeld soll durch eine Neueinteilung der Wahlkreise zulasten der kreisangehörigen Kommunen Rheinberg, Kempen und Tönisvorst gelöst werden. Es soll Nichtzusammenhängendes zusammenge

passt werden, um – so erscheint es zumindest – eine sozialdemokratische Hochburg zu schmieden.

(Zuruf von der SPD)