Protocol of the Session on March 18, 2015

Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gerne hinzufügen, dass diese Vereinbarung gemeinsam mit den Piraten getroffen worden ist.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ich finde, das ist nach Ihrem Beitrag, lieber Herr Schulz, wichtig, damit auch diejenigen, die die Sitzung außerhalb dieses Plenarsaales verfolgen, mitbekommen, dass Sie damit einverstanden waren, dass ein solches Vorgehen gewählt wird.

Ehrlich gesagt, wollte ich eigentlich nur kurz ans Rednerpult gehen und sagen, dass ich mich darüber freue, dass wir große Unterstützung für das, was wir seitens der Landesregierung hier vorgeschlagen haben, erwarten dürfen.

Wir haben eine veränderte Sicherheitslage. Ich glaube, die kennen wir alle. Wir wissen alle, was passiert ist. Es ist unsere Aufgabe, die Sicherheitsstrukturen noch weiter zu verbessern.

Lieber Herr Schulz, ich würde gerne jetzt zusätzliche Polizistinnen und Polizisten einstellen. Aber die

müssen wir in der Tat erst einmal ausbilden. Deshalb weise ich einmal darauf hin – damit komme ich zu Herrn Kollegen Lürbke; Sie waren damals noch nicht Mitglied des Parlamentes –: Wir könnten heute 2.700 Polizistinnen und Polizisten mehr im Land Nordrhein-Westfalen haben, wenn nicht die

schwarz-gelbe Vorgängerregierung die Einstellungen heruntergefahren hätte.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Widerspruch von der CDU und der FDP)

Auch das gehört zur Wahrheit einer solchen Diskussion.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zu- rufe von der FDP)

Entschuldigung, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, wenn Herr Lürbke sich nicht hierhin gestellt und gesagt hätte, es ist alles schön und gut, aber es reicht nicht, dann hätte ich diese Intervention an dieser Stelle nicht gemacht. Aber das gehört zur Klarheit und Wahrheit dazu. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin. Die zusätzliche Redezeit beträgt für jede Fraktion eine Minute und zwanzig Sekunden. Möchte jemand die Redezeit nutzen? – Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich an dieser Stelle die Aussprache.

Wir kommen nun zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/7990 an den Haushalts- und Finanzausschuss. Dieser Ausschuss bekommt die Federführung. Die Mitberatungen gehen an den Innenausschuss sowie an den Unterausschuss „Personal“ des Haushalts- und Finanzausschusses. Möchte jemand gegen die Überweisungen stimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Auch nicht. Damit haben wir einstimmig so überwiesen.

Ich rufe auf:

2 Elftes Gesetz zur Änderung des Schulgeset

zes für das Land Nordrhein-Westfalen

(11. Schulrechtsänderungsgesetz)

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/7544

Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/8199

Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/8205 – Neudruck

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Drucksache 16/8142

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/8200 – Neudruck

zweite Lesung

Ich bitte Sie, das, was bilateral zu klären ist, nicht im Plenarsaal zu besprechen, sondern, wenn es geht, vor der Tür, sonst können zu viele Kolleginnen und Kollegen mithören.

Ich eröffne nun die Aussprache. Als erste Rednerin hat für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Hendricks das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte die zweite Lesung des 11. Schulrechtsänderungsgesetzes zunächst einmal mit einem Dank verbinden, nämlich einem Dank an die beiden großen Landeskirchen, mit denen wir über anderthalb Jahre in einem konstruktiven Dialog gewesen sind und die es ermöglichen, dass wir dieses Gesetz in dieser Weise auf den Weg bringen. Ich möchte auch daran erinnern, dass Norbert Römer das bereits in der Einbringung sehr deutlich gesagt hat; denn ohne den konstruktiven Dialog mit den Kirchen wäre die Änderung auf dem schulgesetzlichen Weg nicht möglich gewesen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Die positiven Einstellungen der Kirchen zum 11. Schulrechtsänderungsgesetz waren auch bei der Anhörung von Bedeutung. In der Anhörung ist unisono festgestellt worden, dass der schmale Gesetzentwurf in seinen Regelungen von den kommunalen Spitzen, von den Kirchen, von den Verfassungsrechtlern als sinnvoll erachtet wird.

Ich erlaube mir, an dieser Stelle Herrn Prof. Ansgar Hense zu zitieren, der sagt: Der Entwurf sei eine moderate und wohlverstandene Lösung zwischen Kontinuität und Flexibilität unter Berücksichtigung des elterlichen Wahlrechts.

Die aus der Anhörung neu gewonnenen Erkenntnisse haben wir in einem Entschließungsantrag und einem Änderungsantrag zum Gesetz aufgenommen. Der Entschließungsantrag enthält Klarstellungen hinsichtlich einzelner Fragen, die in der Anhörung thematisiert wurden. Die Regelungen können über Verwaltungsvorschriften und Verordnungen verändert werden. Insofern sind sie nicht in den Gesetzestext aufgenommen worden.

Wir haben in Nordrhein-Westfalen zurzeit insgesamt 2.891 Grundschulen, davon sind 876 katholische

und 73 evangelische Bekenntnisschulen, 1.942 sind Gemeinschaftsschulen. Es gibt in 81 Kommunen nur Bekenntnisschulen.

Lassen Sie mich kurz die wesentlichen Änderungen des 11. Schulrechtsänderungsgesetzes skizzieren. Zukünftig können 10 % der Eltern ein geheimes Abstimmungsverfahren initiieren. Mehr als die Hälfte der Eltern, nämlich die einfache Mehrheit, kann die Umwandlung einer Bekenntnisschule in eine Gemeinschaftsschule beschließen. Mit der Absenkung des Quorums von derzeit zwei Dritteln wird damit der Umwandlungsprozess vor Ort erleichtert.

Neu ist auch, dass die Schulträger ein Initiativrecht erhalten, welches ihnen ermöglicht, einen Elternentscheid im Rahmen der Schulentwicklung anstoßen zu können. Das ist aus unserer Sicht insbesondere da geboten, wo es bisher nur Bekenntnisschulen vor Ort gibt und damit nur eine weltanschaulich gebundene Schule an diesem Ort existiert.

Meine Damen und Herren, mit dem Entschließungsantrag nehmen wir rechtliche Klarstellungen vor, die mit den Kirchen ebenfalls abgestimmt sind.

Erstens. Auch wenn die Eltern bei der Anmeldung ausdrücklich und übereinstimmend wünschen, ihre Kinder nach den Grundsätzen der Schule des vermittelten Bekenntnisses unterrichtet zu wissen, darf der Besuch von Gottesdiensten an Bekenntnisschulen von Schülerinnen und Schülern nicht erzwungen werden.

Dazu äußerte sich Herr Claasen vom Katholischen Büro in der Anhörung sehr deutlich. Ich zitiere ihn:

„Es gibt keine Schule in Nordrhein-Westfalen – ganz egal, ob öffentliche Schule oder Ersatzschule –, in der nicht das Überwältigungsverbot gilt. … Insofern gibt es selbstverständlich an keiner Schule im Lande Nordrhein-Westfalen einen Zwang zum Schulgottesdienst.“

Zweitens nehmen wir die Anregungen des Katholischen Büros auf, das in seiner Stellungnahme deutlich gemacht hat, dass fremdkonfessioneller Religionsunterricht an einer Bekenntnisschule angeboten werden kann, wie es auch an Ersatzschulen der Fall ist. Das widerspricht aus der Sicht der katholischen Kirche den Bekenntnisschulen nicht.

Wir wollen es ermöglichen, wenn ein Bedarf besteht und die Lehrerversorgung gewährleistet ist, dass an Bekenntnisschulen auch fremdkonfessioneller Religionsunterricht stattfinden kann.

Deutlich wurde in der Anhörung, dass der Bekenntnisunterricht alleine nicht zum besonderen Merkmal einer Bekenntnisschule zählt, was auch Sinn macht, weil nämlich Religionsunterricht an allen Schulen in Nordrhein-Westfalen angeboten wird.

Leider, meine Damen und Herren, haben sich die Oppositionsparteien im Schulausschuss bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf enthalten. Wir

würden es sehr begrüßen, wenn wir heute mit einer breiten Mehrheit dieses Gesetz verabschieden können, mit dem wir auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren. Auch die Kirchen haben uns gesagt, dass wir als Politik am Zuge sind, um diese gesellschaftlichen Veränderungen durch eine Gesetzesänderung aufzunehmen.

Nicht zuletzt ist durch das Verfassungsgerichtsurteil am Freitag letzter Woche noch einmal deutlich geworden, dass es ein besonderes Toleranzgebot gibt und keine einseitigen Privilegierungen von Glaubenseinrichtungen vorgenommen werden dürfen.

Ich wünsche mir – ich denke, das wünscht sich auch die SPD-Fraktion –, dass mit dem 11. Schulrechtsänderungsgesetz die Schulentwicklung vor Ort dem Elternwillen entsprechend einvernehmlich möglich wird. Ausdrücklich möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal herzlich für die sehr offenen Worte der Vertreter der Kirche in der Anhörung bedanken. – Ich bedanke mich.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hendricks. – Für die CDU-Fraktion spricht Frau Kollegin Birkhahn.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! In dieser zweiten Lesung des 11. Schulrechtsänderungsgesetzes befassen wir uns mit zwei Gegenständen, die in der Verfassung besonders erwähnt, besonders hervorgehoben werden und dadurch auch besondere Bedeutung bekommen haben. Es geht zum einen um die Bekenntnisgrundschulen und zum anderen um den Elternwillen.

Die Bekenntnisschulen sind Schulen, an denen – so heißt es in Artikel 12 – nach Grundsätzen des Bekenntnisses unterrichtet und erzogen wird. Sind diese Bekenntnisschulen von Wichtigkeit? Schließlich gilt für alle Schulen: Sie leisten Bildungs- und Erziehungsarbeit, und sie haben sich in der Werteorientierung einzufinden.