Die Bekenntnisschulen sind Schulen, an denen – so heißt es in Artikel 12 – nach Grundsätzen des Bekenntnisses unterrichtet und erzogen wird. Sind diese Bekenntnisschulen von Wichtigkeit? Schließlich gilt für alle Schulen: Sie leisten Bildungs- und Erziehungsarbeit, und sie haben sich in der Werteorientierung einzufinden.
Bekenntnisschulen haben ein ausgeprägtes Profil. Dieses ausgeprägte Profil trägt dazu bei, dass ein Bekenntnis nicht nur erkennbar, sondern auch erfahrbar wird. Dieses Profil zeigt sich im Unterricht sowohl darin, dass man sagt, es ist eine Perspektive, die ich einnehmen kann, und ist zum anderen die Grundlage der Orientierung. Denken Sie nicht, es gibt einen bekenntnisorientierten Mathematikunterricht. Aber im Sachunterricht wird diese Frage schon ganz anders deutlich und im Deutschunterricht sicherlich allemal.
Ein besonderes Profil zeigt sich auch im Schulalltag, im Umgang miteinander, in der Problemlösung, in dem Austragen von Konflikten, in der Wertschätzung des anderen. Das sind Bereiche, die mit be
sonderer Intensität in so einer Schule gelebt werden. Und letztlich hat eine Bekenntnisschule auch eine besondere Feierkultur.
Ich denke, ich habe aufzeigen können, dass christliche Traditionen dort erfahrbar werden und dass diese Traditionen zu einer Werteorientierung hinführen, die heute das Fundament unserer Gesellschaft bildet. Kirchen und Religion prägten und prägen diese Werteorientierung. Und diese Werteorientierung ist auch für unser staatliches Gemeinwesen unverzichtbar. Deswegen hat der Staat ein besonderes Interesse daran, Bekenntnisschulen auch weiterhin gemäß der Verfassung zu fördern.
Ein zweiter Hinweis! Sehr oft wird gefragt: Sind Bekenntnisschulen noch zeitgemäß? Schließlich gibt es in unserer säkularisierten Welt eine sehr geringe Zugehörigkeit zu Religionsgemeinschaften. Und diese Zugehörigkeit geht immer weiter zurück.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Gläubigkeit ist ein Wesensmerkmal des Menschen. Und deswegen unterliegt dieses Wesensmerkmal, diese Gläubigkeit, nicht dem Zeitgeist. Von daher kann man übertragen, dass Bekenntnisschulen Ausdruck einer lebendigen Glaubenseinstellung von Menschen in unserer Gesellschaft sind. In der säkularisierten Gesellschaft bieten Bekenntnisschulen die Chance zur religiösen Sozialisation, die sonst so nicht erfolgen könnte – aus Unkenntnis, aus mangelnder Verwurzelung. Sie bieten die Chance zur Erfahrung von Traditionen und zum Erleben von Orientierung.
Der Wunsch der Eltern nach christlicher Erziehung ist ungebrochen. Selbst bekenntnislose und muslimische Schülerinnen und Schüler besuchen Bekenntnisschulen. Es sind mindestens ein Fünftel der Schülerinnen und Schüler an katholischen Bekenntnisschulen, 27 % waren es an evangelischen. Wir können also ganz deutlich sagen: Eine Segregation durch diese Schulen findet nicht statt. Und wir können auch sagen: Bekenntnisschulen trennen die Gesellschaft nicht.
Bekenntnisschulen sind drittens ein Beleg für ein vielfältiges Bildungsangebot. Unsere Fraktion ist der Meinung, wir Christdemokraten sind der Meinung, dass die Menschen nach unserem christlichen Menschenbild verschieden sind, verschiedene Fähigkeiten und verschiedene Fertigkeiten haben und auch verschiedene Chancen brauchen. Deswegen, meine Damen und Herren, verlangen sie auch nach unterschiedlichen, vielfältigen Bildungsmöglichkeiten.
Zum Leitbild einer bunten, vielfältigen, pluralen Gesellschaft gehört eine farbige Bildungslandschaft. Wir brauchen keine Uniformität, sondern akzentuierte Profilbildung, Differenzierung, eben Vielfalt.
Der zweite Bereich, dem wir uns heute zuwenden, der Elternwille, ist ebenfalls in der Verfassung verankert. Elternwille kann sich nur manifestieren, wenn er Wahlmöglichkeiten hat. In diesem Schul
rechtsänderungsgesetz wird der Elternwille gestärkt. Er bleibt oberste Maxime, und das ist gut so. Das ist positiv auch an diesem Gesetzentwurf.
Es wird darüber hinaus eine Wahlmöglichkeit geschaffen, wo es keine gab. Hier wird die Umwandlung ermöglicht – und das ist positiv, damit man aus einer einseitigen Bildungslandschaft wirklich auch eine schaffen kann, in der es Wahlmöglichkeiten gibt. Wir vertrauen auf das Interesse an der Bildungsvielfalt. Wir vertrauen auf die Ausübung des Wahlrechts der Eltern. Das ist etwas, was wir positiv begleiten können.
Deswegen möchten wir hinzufügen: Elternwahlrecht bedeutet auch, dass die letzte Bekenntnisschule erhalten bleiben muss; denn sonst ist dieses Elternwahlrecht wieder karikiert.
Meine Damen und Herren, das Gesetz – wir haben es gehört – ist ein Kompromiss nach zähen Verhandlungen, nach vielfältigen Gesprächen, nach zahlreichen Mühen der Ebene. Wir würdigen diesen Weg und nehmen dieses einvernehmlich gefundene Ergebnis zur Kenntnis.
Für meine Fraktion frage ich aber: Ist dieser Entwurf wirklich rundum gelungen? War es wirklich klug, das Quorum zur Einleitung des Verfahrens zu halbieren? War es wirklich wohlüberlegt – diese Frage stelle ich auch nach der Anhörung, an der ich teilgenommen habe –, die Kommunen als neue Impulsgeber in diesem Verfahren zu etablieren?
Liebe Kollegen und Kolleginnen, wir werden die weitere Entwicklung notwendigerweise zu beobachten haben. Noch gibt es Chancen zu Wahlmöglichkeiten. Noch gibt es Chancen zu profilierten Bildungsangeboten. Werden diese Chancen genutzt? Wie wird sich die Ersatzschullandschaft in Zukunft entwickeln?
Meine Damen und Herren, für die CDU-Fraktion steht fest: Wir können nicht in den Jubelchor einstimmen. Für uns bleiben Fragen offen. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Birkhahn. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Beer.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe einmal in meinen Kalender geguckt und dabei festgestellt, dass Norbert Römer und ich ein erstes Gespräch über dieses Thema noch mit Rolf Krebs und Prälat Hülskamp zusammen im Oktober 2012 geführt haben. Nach der Staffelübergabe an Herrn
Dr. Weckelmann waren wir mit dem Gespann Dr. Weckelmann/Prälat Hülskamp vor zwei Jahren zu einem ersten gemeinsamen konzeptionellen Gespräch am 11. März 2013 verabredet.
Heute, am 18. März 2015, sind wir hier, um einen Gesetzentwurf zu verabschieden. Das ist fast genau zwei Jahre später – eine lange Zeit, aber eine Zeit, die sich gelohnt hat. Auf dieser Zeitstrecke ist es gemeinsam gelungen, ein komplexes Thema im Dialog zu bearbeiten, das ständig in der Gefahr stand, ideologisch und emotional aufgeladen zu werden, und das auch ein dankbares Wahlkampfthema hätte abgeben können. Alle Beteiligten haben dafür gesorgt, dass genau das nicht passiert ist. Das hätte nämlich den Schulen nicht genutzt; es hätte den beteiligten Kirchen nicht genutzt; es hätte auch dem Parlament nicht genutzt.
Deswegen sage ich zuerst einmal Danke, weil alle in genau diesem Sinne in einem gemeinsamen Prozess an sachorientierten Lösungen zusammengearbeitet haben. Dabei gab es auch immer wieder mal den Wunsch, eine Runde zu drehen. Das haben wir dann getan – bis zum letzten Meter. Es braucht seine Zeit, gemeinsame Wege und Regelungen zu finden; denn das Gesetz, das wir heute verabschieden, soll auch in Zukunft ein Fundament sein, das sicherstellt, dass sachorientierte Diskussionen in den Kommunen stattfinden. Ich glaube, dass das gelungen ist.
Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass in der Anhörung diese Absicht von den Experten und Expertinnen gewürdigt worden ist, indem sie den Gesetzentwurf als zielführend, ausgewogen und verfassungsrechtlich einwandfrei charakterisiert haben. Das trifft auf die wesentlichen Elemente auch wirklich zu.
So werden die Hürden beim Quorum – die Kollegin hat es gesagt – deutlich abgesenkt. Es bleibt gewährleistet, dass die Eltern am Ende mit einer qualifizierten Mehrheit über die Umwandlung entscheiden. Anders bekenntnisorientierter Unterricht kann jetzt bei Bedarf und entsprechender Lehrerausstattung auch gewährleistet sein. Das ist ein Impuls, der mich in der Anhörung sehr gefreut hat.
Ich erinnere daran, dass die Eltern das Recht haben, jeweils für ihr Kind ein Votum abgeben zu können. Wir müssen aber auch sicherstellen, dass alle Eltern über die Bedeutung dieser Abstimmung informiert sind und auch das verstehen, was in der Schule vor sich geht. Der hohe Stellenwert des Elternrechts im NRW-Schulgesetz wird auch im vorliegenden Entwurf beibehalten.
Ja, es gibt Eltern – da hat die Kollegin Birkhahn recht –, die ohne Bekenntniszugehörigkeit oder mit einer anderen Bekenntniszugehörigkeit gerade eine Bekenntnisschule für ihre Kinder bevorzugen und sie dort anmelden, weil sie die Erziehungsgrundsät
Genauso zutreffend ist aber auch, dass nicht immer und überall das Gesangbuch der ausschlaggebende Faktor ist. Es gibt Segregationseffekte, die man nicht leugnen kann – gerade dann nicht, wenn in der unmittelbaren Nachbarschaft von Bekenntnis- und Gemeinschaftsgrundschulen Eltern sehr offen sagen, dass für sie die Schülerzusammensetzung entscheidend ist, wenn es darum geht, an welcher Schule sie ihre Kinder anmelden.
Wir geben dem Schulträger das Initiativrecht, im Rahmen der Schulentwicklungsplanung eine Elternbefragung zu initiieren.
Wir bleiben dabei, dass die Bekenntnisgebundenheit eine Vorgabe für die Schulleitung ist. Eine Öffnung gibt es bei den stellvertretenden Schulleitungen sowie den Kolleginnen und Kollegen, die dann natürlich auch nach dem Schulprofil unterrichten und sich diesem Schulprofil verpflichten müssen. Bei dem Stellenwert des Schulprofils und der Verantwortung für das Schulprofil kann man viel theoretisieren. Im Konkreten sind wir aber gesetzlich, rechtlich und schulentwicklungsmäßig auf der eindeutigen und sicheren Seite, an der Bekenntnisgebundenheit der Schulleitung – des Schulleiters, der Schulleiterin – nichts zu verändern.
Im Schulausschuss und im Hauptausschuss hat sich abgezeichnet, dass die Oppositionsfraktionen sich enthalten. Ich wäre froh, wenn zumindest eine Enthaltung auch das heutige Ergebnis wäre, weil wir dann einen einstimmigen Beschluss des Parlamentes hätten, der ein sehr deutliches Signal wäre. Sie können aber natürlich auch gerne zustimmen. Das würde mich noch mehr freuen.
Als wir auf der Strecke einmal informell zusammengesessen haben, wurde gerade von CDU und FDP signalisiert, dass die Debatte in ihren Fraktionen hoch kontrovers verlaufe. Das war das Signal: Legt ihr einmal einen Entwurf vor; dann können wir uns dazu verhalten. – Das haben wir getan. Deswegen bin ich froh, dass auf der Strecke dieses Ergebnis dabei herausgekommen ist.
Mit dem Entschließungsantrag wollen wir auch noch einer anderen Konfliktlage entgegentreten. Das haben die Kirchen auch in der Anhörung sehr deutlich gemacht.
Zum Gottesdienstbesuch kann man nicht zwangsweise verpflichtet werden. Die Kirchen sagen aus pädagogischen und theologischen Gründen Nein, auch wenn sich Eltern bei der Anmeldung an die Schule bewusst für das Bekenntnisprofil entscheiden. Auch die Entwicklung können wir nur begrüßen und unterstützen; wir sind uns da sehr einig.
Um perspektivisch als Angebot für die Schülerinnen bzw. Eltern, die das für ihre Kinder wollen, ein bekenntnisungebundenes Fach zu entwickeln, haben
wir das noch einmal aufgeschrieben. Das soll an den Gemeinschaftsgrundschulen passieren. Auch das ist wichtig, wenn man die negative Religionsfreiheit ernst nimmt.
Ich hoffe nun auf eine breite Zustimmung und bedanke mich bei allen, die über die Strecke immer konstruktiv, nach vorne und vertrauensvoll zusammengearbeitet haben. Es lohnt sich, miteinander einen Weg zu gehen. Gemeinsam zu gehen, dadurch entstehen der Weg und das Ziel. Genau das war auch das Motto der Woche der Brüderlichkeit, die am Sonntag abgeschlossen wurde. Die zwei Jahre haben sich wirklich gelohnt. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich mit ein wenig Lokalpatriotismus beginnen: Bekenntnisschulen gehören zu Nordrhein-Westfalen wie der Dom zu Köln.
Sie sind Bestandteil unserer vielfältigen Schullandschaft und werden seit Jahren und Jahrzehnten rege nachgefragt.
Warum ist die Frage der Bekenntnisschulen darüber hinaus im gesamtgesellschaftlichen Kontext so bedeutsam? – Die Gesellschaft hat sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten stark verändert. Der Anteil der Menschen ohne eine konfessionelle Bindung ist merklich angestiegen. Gleichzeitig hat sich auch die religiöse Landschaft deutlich ausdifferenziert. Gerade im Zusammenhang mit dem Wandel zum Einwanderungsland ist die religiöse Vielfalt gestiegen.
Gleichzeitig – Frau Beer und Frau Birkhahn haben es schon dargelegt – bestehen aber auch vielfältige Wünsche von Eltern nach einem konfessionellen Schulangebot. Man muss dazu sagen: Nicht nur konfessionsgebundene Eltern wünschen dieses Schulangebot für ihre Kinder, um sie dort erziehen und unterrichten zu lassen.
Für uns als FDP ist es daher unverzichtbar, dass die Wünsche der Eltern nach Bekenntnisschulen in der vielfältigen Schullandschaft, wie wir sie in Nordrhein-Westfalen haben, auch weiter Berücksichtigung finden.
Das heißt, es geht konkret um den Fortbestand und somit die Zukunft der Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen.
Meine Damen und Herren, es gibt viele Aspekte in dem Gesetzentwurf, die bereits genannt worden sind, über die man aus FDP-Sicht nicht diskutieren muss. Wir alle sind uns der Probleme bei der Besetzung von Lehrerstellen gerade an Bekenntnisgrundschulen bewusst. Es kann nicht zielführend sein, dass Stellen nicht von bekenntnisfremden Lehrerinnen und Lehrern besetzt werden können, weil das im Umkehrschluss schlicht und ergreifend Unterrichtsausfall bedeutet. Die diesbezüglichen Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßen meine Fraktion und ich daher ausdrücklich.