Protocol of the Session on March 18, 2015

(Beifall von der CDU)

Die CDU stimmt der Überweisung in den Ausschuss zu. Ich würde mich freuen, wenn wir hier einen sachgerechten Beitrag von Nordrhein-Westfalen leisten könnten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Krückel. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Abel.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die weitreichenden Verschonungsregeln für Betriebsvermögen verstoßen gegen eine gleichmäßige Besteuerung. Sie führen dazu, dass allenfalls ein Bruchteil des Betriebsvermögens besteuert wird, unabhängig davon, ob dies für die Erhaltung von Arbeitsplätzen notwendig ist. Diese Überprivilegierung übersteigt das verfassungsrechtlich zulässige Maß. Deswegen ist diese Regelung der Großen Koalition völlig zu Recht von Karlsruhe gekippt worden.

Jetzt geht es darum, die Erbschaftsteuer verfassungsgerecht auszugestalten. Für uns sind dabei drei Punkte wichtig: Die Steuer muss zielgenau sein, damit sie verfassungsfest ist und es Planungssicherheit gibt, gerade für die kleinen und mittelständischen Unternehmen. Sie muss wirtschaftspolitisch vernünftig sein. Und wir wollen mit den Einnahmen in Bildung und Chancengerechtigkeit investieren und den Kommunen bei der Bewältigung ihrer Altschulden helfen.

Die Erbschaftsteuer ist für uns Grüne deshalb Gerechtigkeitssteuer. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, weil mit Einkommen und Vermögen immer

auch Bildungs- und Verwirklichungschancen verknüpft sind. Das geerbte Vermögen löst die Frage der sozialen Positionierung von der Leistungserbringung. Sie können schon bei Max Weber nachlesen, warum das ein Spannungsfeld ist.

Die „Süddeutsche Zeitung“ hat vor einigen Wochen zu den Plänen der Reform der Erbschaftsteuer geschrieben:

„Während die Einkommensteuer mehr als ein Drittel zum Gesamtsteueraufkommen beiträgt, macht die Erbschaftsteuer nicht einmal ein Hundertstel aus. Bleibt es dabei, wird die soziale Ungleichheit im Lande zwangsläufig immer weiter zunehmen.“

Gerade die Besteuerung von Erbschaften trägt zu einer größeren Chancengerechtigkeit bei, Maßnahmen wie eine Verbesserung des Bildungssystems, durch die dann vor allen Dingen die begünstigt werden, die nicht in den Genuss eines großen Erbes kommen.

Zurück zur Wirtschaftspolitik. Uns ist allen klar, dass es Unternehmen gibt und geben wird, für die wir Stundungsregeln brauchen, Herr Witzel. Das stellt aber auch niemand ernsthaft infrage. Vielleicht gibt es auch Unternehmen, die die Steuer gar nicht aufbringen können, ohne dass Arbeitsplätze oder die Existenz der Unternehmen gefährdet werden. Aber die Ausnahmen dürfen nicht länger über 90 % aller Erbschaften gegossen werden. Das sind die Hausaufgaben, die uns Karlsruhe aufgegeben hat.

Wenn Sie in Ihrem Antrag auch immer von Familienunternehmen sprechen, dann ist das Problem mit diesem Begriff, dass er nichts über die wirtschaftliche Situation, über die Größe des Betriebs und über das Verantwortungsgefühl gegenüber der Mitarbeiterschaft aussagt. Ich nenne Ihnen einmal das Beispiel BMW. Die hatten 2014 wieder ein Rekordjahr. Das sei ihnen auch gegönnt. Auf 80,4 Milliarden € konnte der Konzernumsatz gesteigert werden. Ich glaube nicht, dass Sie ernsthaft der Meinung sind, dass wir diese Betriebe meinen und es diese Betriebe sind, die in Schwierigkeiten kommen könnten.

Aus Wettbewerbsgründen sollte es doch gerade den Liberalen wichtig sein, klare und transparente Regelungen zu schaffen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten, um Bürokratie zu verhindern. Denn nur diejenigen, die die großen finanziellen Möglichkeiten haben, sind auch in der Lage, sich die Schlupflöcher auszusuchen.

Daher ist es gerade im Sinne von kleineren und mittleren Unternehmen, vernünftige Regelungen für alle zu haben. Wir wollen eine wirtschaftspolitisch vernünftige Erbschaftsteuer. Sie darf den Fortbestand kleiner und mittlerer Unternehmen nicht gefährden. Wir müssen die Arbeitsplätze schützen, aber wir dürfen eben die großen Betriebsvermögen nicht überprivilegieren.

Wir wollen die positiven Effekte. Berechnungen gehen davon aus, dass im Land Nordrhein-Westfalen durch diese völlig verfehlte Gesetzgebung der damaligen Großen Koalition etwa 4 Milliarden € Einnahmen jährlich fehlen. Wir wollen dieses Mehraufkommen der Erbschaftsteuer in die Bildung lenken, den Kommunen einen Ausweg aus der finanziellen …

(Ralf Witzel [FDP]: Sagen Sie doch, Sie wol- len die Steuererhöhung!)

Es geht nicht um eine Steuererhöhung, es geht um eine Gleichbehandlung der Betriebe.

(Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD])

Es geht eben nicht so, wie es die Große Koalition gemacht hat, dass man Einzelne herausnimmt, dass ca. 90 % mit Privilegien übergossen werden. Das sind doch die Hausaufgaben, die Karlsruhe uns aufgegeben hat. Da wird es natürlich zwangsläufig eine Verbreiterung derer geben, die davon betroffen sind. Das ist doch das, was wir umsetzen müssen.

Unser Ziel ist es – ich habe die Zahl gerade genannt –, dass wir derzeit mit den Einnahmen, die wir nicht zur Verfügung haben, ganz gezielt in Zukunftsinvestitionen lenken, den Kommunen helfen, Bildung von Startchancen ermöglichen, auch für diejenigen, die nicht von den Erbschaften profitieren. In diesem Sinne freue ich mich auf die weitere Debatte im Ausschuss.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Abel. – Für die Piraten spricht Herr Kollege Schulz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und daheim! Kollege Abel, Sie haben in Ihren Ausführungen schon viel von dem vorweggenommen, was auch ich hier hätte sagen wollen. Ich habe allerdings noch einige Ergänzungen zu machen.

Liebe FDP, der Antrag ist natürlich ein bundespolitischer Antrag, er zielt zumindest in diese Richtung. Wir haben es zu tun mit dem im Jahr 2009 durch den Gesetzgeber verfolgten Ziel, Steuervergünstigungen für den Betriebsübergang zu schaffen, um die Unternehmen im Erbfall zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern. Dazu sind verschiedene Aspekte zu sagen, zu denen wir sicherlich auch in der Ausschussberatung noch kommen werden.

Eines muss man mal festhalten: Das Bundesverfassungsgericht hat sich gegen die Ausnahme- und Verschonungsregelungen in der Erbschaftsbesteuerung ausgesprochen. Das ist der Anlass, jetzt über eine Erbschaftsteuerreform in Deutschland nachzudenken. Seit fast anderthalb Jahrzehnten hat es

nämlich keine gegeben. Eine Debatte über diesen Antrag bedeutet also: Wir reden von Staatseinnahmen.

Der Vorschlag des Bundesfinanzministers, der daraufhin jetzt in der Welt ist, findet nicht generell, aber doch in einzelnen Punkten Kritik, ich glaube, sogar quer durch alle Parteien. Ganz erstaunt bin ich über einen Reformvorschlag, der mir hier unter die Finger gekommen ist. Er stammt von einer Sozialdemokratin, Anke Rehlinger, Wirtschaftsministerin des Saarlandes, die einfach sagt: Weg mit den Verschonungsregelungen im Erbschaftsteuerrecht, alles streichen, dafür den Spitzensteuersatz von 50 auf 15 % senken.

(Christian Lindner [FDP]: Auf wie viel?)

15 %! 15 % – aber alle Ausnahme- und Verschonungsregelungen streichen, und das unabhängig von den Freibeträgen. Die Freibeträge blieben in dem Fall natürlich unangetastet. Man könnte in dem Bereich wahrscheinlich auch mal über Freibetragssituationen im Einzelfall nachdenken. – Das ist ein Vorschlag, den ich persönlich durchaus der näheren Betrachtung wert finde.

Womit haben wir es denn zu tun? – Mit dem Argument, Unternehmen müssten dichtmachen, weil Unternehmensvermögen im Erbgang übertragen würden. Also: Bevor es die Verschonungs- und Ausnahmeregelungen gab, also vor 2009, hatten wir eine ähnliche Situation, die Sie, lieber Kollege Ralf Witzel, ja jetzt auch ein bisschen befürchten. Nur: Damals ist überhaupt kein Unternehmen Pleite gegangen. Entlassungswellen gab es ebenfalls nicht. Diese sind auch jetzt nicht zu befürchten. Das weiß man, wenn man die Zahlenwerke kennt, über die wir uns im Ausschuss noch näher unterhalten müssen. Danach bleiben aufgrund der Verschonungs- und Ausnahmeregelungen im Prinzip über 90 % aller Unternehmensübergänge völlig unbesteuert.

(Ralf Witzel [FDP]: Nur bei der Übertragung! Die haben ihre Gewinne doch vorher jahre- lang versteuert!)

Gewinne versteuern – das ist auch so eine Mär, sage ich jetzt mal, die Mär vom üblen Nachtreten eines raffgierigen Staates, der sich noch ein letztes Mal an schon mehrfach versteuertem Privatbesitz vergreift. Ganz ehrlich: Unter Berücksichtigung der sozialen Aufgaben, die wir in unserem Staat haben, halte ich das für außerordentlich unpassend – in einer Zeit, in der zum Beispiel jemand, der 100.000 € verdient, darauf 30.000 € Steuern zahlen muss, in einer Zeit, in der Milliardenvermögen bekanntlich ohne Leistung an die Nachfolger übertragen werden. Die führen die Unternehmen auch weiter. Die machen sie doch nicht dicht. Ich halte es für ein Gerücht, dass plötzlich alle ihre Unternehmen auf dem Markt verkaufen, nur weil sie mit Erbschaftsteuer belastet werden.

Das würde im Übrigen, Herr Kollege Witzel, auch Ihrem hier zitierten Gutachten widersprechen, in dem es nämlich heißt: Es gibt viel zu wenige Nachfolger für all die Unternehmen, die übertragen werden. – Glauben Sie mal: Die sind nicht alle so attraktiv, dass die auf dem internationalen Markt verkauft werden könnten. Die Unternehmen, von denen Sie reden, interessieren auf dem internationalen Markt wahrscheinlich nur wenige Leute.

Wir reden hier also nach wie vor von Spitzen in der Besteuerungssituation. Bei einem Unternehmen, das beispielsweise 10 Millionen € Wert hat, fällt vielleicht 1 Million € an. Diese Summe kann auch noch über, ich sage mal, 20 Jahre gestundet werden; das sind dann 50.000 € Steuerbelastung für den Unternehmensübergang im Erbfall. 50.000 € bei einem Unternehmen, das einen Wert von 10 Millionen hat und entsprechende Umsätze aufweisen sollte!

(Christian Lindner [FDP]: Wenn das Unter- nehmen 10 Millionen wert ist, wie hoch ist dann der Jahresgewinn?)

Na gut, das muss man dann natürlich gucken!

(Weiterer Zuruf von Christian Lindner [FDP])

Ich sage Ihnen eines, Herr Kollege Lindner: Wenn der Jahresgewinn eines Unternehmens mit einem Wert von 10 Millionen nur 50.000 oder 100.000 € betragen sollte, dann stimmt entweder etwas nicht mit dem Wirtschaftsprüfer, mit dem Steuerberater, dem Unternehmer oder dem Unternehmen.

(Erneut Zuruf von Christian Lindner [FDP])

Es ist doch so! Selbstverständlich wird man bei der Erbschaftsteuerreform nicht Schluss machen können. Auch die Unternehmensbesteuerung wird wie auch andere steuerliche Faktoren innerhalb unseres Staates sicherlich einmal auf den Prüfstand gestellt werden müssen.

Die Redezeit.

Fakt ist jedenfalls: Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Das wird eine muntere, bunte, lustige Geschichte werden. Ich freue mich darauf. – Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. – Für die Landesregierung hat Finanzminister Dr. Walter-Borjans das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Witzel, wenn es Ihnen wirklich um die Sache ginge, dann hätten wir alle hier zusammen wiederholen können, was alle immer sagen, nämlich dass niemand beabsichtigt, mit der Erbschaftsteuer Arbeitsplätze,

mittelständische Unternehmen, familiengeführte Unternehmen in Bedrängnis zu bringen und ihnen ihre Möglichkeiten zu nehmen. Einen anderen Eindruck erwecken zu wollen ist völliger Unsinn. Jeder hat das immer als Maßgabe für sein Verhalten dargestellt. – Warum also diese Debatte?

Der erste Grund für diese Debatte: Sie haben keinen anderen Platz mehr als den Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen, um bundespolitische Themen zu diskutieren.

Zweiter Grund: Sie spielen – es wundert mich, dass die CDU da mitspielt gegen den eigenen Bundesfinanzminister – das perfide Spiel, als wenn es so wäre, dass, wenn eine Erbschaft zu einer Besteuerung herangezogen würde, vom ersten Euro an die Existenz von Betrieben und Arbeitsplätzen in Gefahr gebracht würde. Das ist Unsinn. Das hat Herr Schulz gerade noch einmal belegt anhand unserer Erfahrungen in einer Zeit, in der die Verschonung in dem Umfang, wie es sie jetzt gibt, nicht gegeben war.

Wir reden von Erbschaften in Multimillionenhöhe. Wer solch große Erbschaften macht, gehört unabhängig davon, welcher Art diese Großerbschaft ist, zu denjenigen in unserem Lande, die stärkere Schultern haben und mehr dazu beitragen können, die Aufgaben dieses Staates mit zu finanzieren. Es sind im Übrigen Aufgaben, die dazu beitragen, dass man Vermögen erzielen kann. Dafür benötigen Sie Straßen. Dafür benötigen Sie Bildung. Dafür benötigen Sie ausgebildete Arbeitskräfte, die in Ihrem Betrieb arbeiten. Natürlich wollen wir es so gestalten. Wir haben immer darauf geachtet, nicht die Möglichkeit zu gefährden, einen Betrieb fortzusetzen und seine betriebliche Entwicklungsmöglichkeit und die Arbeitsplätze zu erhalten.

Und dann kommt ein Verfassungsgericht und stellt klug fest: Was ihr in den letzten Jahren gemacht habt, ist aus dem Ruder gelaufen. Ihr habt Lobbypolitik betrieben, um ganz bestimmte Leute von dieser Steuer auszunehmen.