Protocol of the Session on September 13, 2012

Ganz offensichtlich misstrauen Sie aber nicht nur den Tierhaltern. Mit diesem Gesetzentwurf zeigen Sie, dass Sie auch Ihren eigenen Beamten vor Ort nicht trauen. Die Kontrolle der Einhaltung des Tierschutzes findet in den Kommunen statt. Die Veterinärämter üben diese wichtige Kontrollfunktion bereits heute verantwortungsvoll und mit den nötigen Konsequenzen aus. Durch die Einführung eines Verbandsklagerechtes wird die bisher meist kooperative Zusammenarbeit von Tierschutzbehörden und Tierschutzverbänden um eine rein konfrontative Säule ergänzt. Eine solche Säule ist meiner Meinung nach nicht unbedingt im Interesse des Tierschutzes; denn es darf nicht darum gehen, die beteiligten Akteure gegeneinander auszuspielen, indem Säbelrasseln provoziert und dazu ermuntert wird.

Unser Ziel muss es sein, im Zusammenwirken aller beteiligten Akteure einen effektiven und effizienten Tierschutz zu gewährleisten. Man kann sich sicherlich über einzelne Punkte unterhalten wie zum Beispiel darüber, wie Verbände besser einbezogen werden können, ohne gleich diese konfrontative Säule des Klagerechtes einzuführen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Sie spielen aber nicht nur die Akteure gegeneinander aus. Im Bereich der Pharmaforschung spielen Sie durchaus auch ethische Grundsätze gegeneinander aus. Wenn ich richtig informiert bin, ist es bei der Debatte in der letzten Wahlperiode zu diesem Gesetzentwurf schon einmal angeklungen.

Aus der Schöpfungsethik ergibt sich die Selbstverständlichkeit, mit Tieren verantwortungsbewusst umzugehen. Sie vernachlässigen dabei aber in einer zugegebenermaßen sehr schwierigen Abwägung die Ethik des Heilens. Mit einem Verbandsklagerecht werden Forschung und entsprechende Investitionen mindestens unsicherer, wahrscheinlich aber auch verzögert. Im schlechtesten Fall wird Forschung dadurch aus NRW verdrängt. Das ist kein Gespenst. Sprechen Sie einmal mit beteiligten Unternehmen! Das ist Realität.

Im Vergleich zum Gesetzentwurf aus der letzten Legislaturperiode gibt es aber gerade in diesem Bereich neue Einschränkungen über den Weg in der Ethikkommission. Das ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung hin zu einem besseren und überlegteren Ausgleich zwischen der Schöpfungsethik und der Ethik des Heilens. Ich bin aber nicht sicher, ob dieser Schritt groß genug ist. Die Gefahr eines Ungleichgewichtes bleibt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Tierschutz ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das habe ich bereits zu Beginn gesagt. Deshalb plädieren wir vor allem dafür, Standards im Tierschutz nicht als Flickenteppich einzeln anzulegen, sondern bei Verbesserungsbedarf bundes- und europaweite Regelungen zu finden. Ich stelle mir die Frage, ob Ihr Gesetzentwurf den Tierschutz in NordrheinWestfalen wirklich nachhaltig und ohne ungewünschte Nebenbedingungen stärkt. Das wäre die Voraussetzung dafür, ein solches Gesetz zu unterstützen. Ich habe daran aktuell noch einige Zweifel.

Ich freue mich aber auf den weiteren Austausch im Laufe der Beratungen und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Höne. – Für die Piraten spricht Frau Kollegin Brand.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits vor zehn Jahren ist der Schutz der Tiere zum Staatsziel gemacht worden. Demnach gelten Tiere laut Grundgesetz, Landesverfassung und unzähliger weiterer Einzelbestimmungen als besonders schützenswert. Davon ist in der täglichen Praxis allerdings herzlich wenig zu spüren. So mussten bis heute erst diese zehn Jahre verstreichen. Heute gibt es endlich den Gesetzentwurf zum Verbandsklagerecht und die Novelle des Tierschutzgesetzes. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat die Änderungsvorschläge der Landesregierung im Bundesrat weitgehend abgelehnt. Schade.

So wird uns beinahe täglich vor Augen geführt, welche Folgen ein solcher unverantwortlicher Umgang mit dem Schutz der Tiere hat. Einige Beispiele da

zu: Unwürdige Tierhaltung, gerade in der Geflügelhaltung – Herr Rüße sagte es vorhin –, für Verbraucher und Tiere gesundheitsgefährdende Zustände, leichtfertiger Umgang mit Medikamenten in der Tieraufzucht, betäubungsfreie Ferkelkastrationen und Qualzüchtungen. – Alles, was dazu bisher von der Regierung zu hören war, war eine kollektive Bestürzung. Aber genau diese Bestürzung blieb immer wieder ohne Folgen. Sobald der akute Fall aus den Medien verschwunden war, wurde es auch bei der Regierung ruhig. Von konkreten Daten keine Spur.

Was meinen Sie, was wir alles zu hören bekommen würden, wenn die betroffenen Tiere reden könnten? Zum Glück gibt es gute, seriöse Tierschutzverbände, die sich dieser Situation annehmen. Sie setzen sich für die Einhaltung der Schutzbestimmungen ein. Genau das sollten wir auch alle tun, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Jedem sollte klar sein, dass es schlichtweg notwendig ist, diesen Verbänden den Weg der Verbandsklage zu ermöglichen.

Wir befürworten ausdrücklich den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung, auch wenn es sicherlich noch den einen oder anderen Punkt zu verbessern gibt. So steht den Verbänden abweichend von der Grundsatzregelung in Bezug auf Tierversuchsgenehmigungen lediglich die Feststellungsklage zur Verfügung. Hier ist ein präventiver Rechtsbehelf nach Maßgabe der Verwaltungsgerichtsordnung mit Sicherheit zielführender. Denn damit werden nicht nur zukünftige Genehmigungsverfahren vereinfacht. Auch bei einem konkreten Fall kann den betroffenen Tieren schnell geholfen werden.

Im vorliegenden Gesetzentwurf ist die Mitwirkung der Verbände bereits im laufenden Genehmigungsverfahren ausdrücklich vorgesehen. Dies ist allerdings nur dann sinnvoll möglich, wenn alle wichtigen Informationen den Verbänden zur Verfügung stehen. Wir fordern daher ausdrücklich, eine entsprechende Auskunftspflicht in das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände zu integrieren.

Man hörte es gerade schon: Die Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP verfallen in die altbekannte Klage und sagen, durch ein gutes und umfassendes Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände sei der Wirtschafts- und Forschungsstandort Nordrhein-Westfalen ernsthaft gefährdet. Ja,

dadurch würden massenweise Arbeitsplätze verlorengehen. Das haben wir von Ihnen schon oft gehört.

Aber – das möchte ich Ihnen mit auf den Weg geben – erstens gibt es schon seit Jahren ein solches Klagerecht für Umweltverbände. NRW ist dadurch nicht untergegangen. Und zweitens: Kennen Sie die finanzielle Situation von Tierschutzverbänden? Sie ist derart angespannt, dass es sich wohl kaum einer dieser Verbände mehr als einmal im Jahr leisten kann, einen solchen juristischen Weg einzuschlagen.

Sie können sich also ganz entspannt in Ihren neuen Stühlen zurücklehnen. Sie werden feststellen, dass weder die Wirtschaft noch die Forschung und erst recht nicht die Welt untergehen werden, wenn fortan der Bürger auch beim Thema Tierschutz ein Wörtchen mitreden wird. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Brand. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass ich die Beratung an diesem Punkt schließen kann.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 16/177 an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend –, an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung sowie an den Rechtsausschuss. Möchte jemand gegen diese Überweisung stimmen? – Sich enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann sind wir gemeinsam der Überweisungsempfehlung gefolgt. Ich schließe die Beratung über den Tagesordnungspunkt 12.

Ich rufe auf:

13 Gesetz zur Änderung des Ausführungsgeset

zes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/749

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfes spricht Frau Ministerin Schäfer. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Fraktionen vereinbart haben, eine weitere Debatte heute nicht zu führen. Frau Ministerin Schäfer hat jetzt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Das Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz regelt die Förderung von 217 Schwangerschaftsberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen. Zu dieser Förderung sind alle Länder nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz des Bundes verpflichtet. Die Länder müssen mindestens eine Beratungskraft auf 40.000 Einwohner angemessen fördern.

Nach Feststellung des Bundesverwaltungsgerichtes bedeutet dies eine Förderung in Höhe von 80 % der Personal- und Sachkosten. Nordrhein-Westfalen wendet hierfür jährlich 26,7 Millionen € auf. Nach den Erhebungen beim Programmcontrolling sind

2010 in NRW 34.500 Konfliktberatungen durchgeführt worden. In weitaus mehr, und zwar in über 90.000 Fällen wurden 2010 aber auch allgemeine Schwangerschaftsberatungen durchgeführt.

Wir haben also eine Infrastruktur, die sehr viele schwangere Frauen vor allem in sozialen Fragen berät und ihnen ganz konkret hilft, zum Beispiel beim Zugang zu finanziellen Hilfen. Diese wichtige unterstützende Infrastruktur wollen wir sichern.

Das geltende NRW-Ausführungsgesetz zum

Schwangerschaftskonfliktgesetz ist am 1. Juli 2006 in Kraft getreten. Es strebt eine gleichmäßige Verteilung der Förderung unter den Trägergruppen, den Wohlfahrtsverbänden, der evangelischen Kirche, den Kommunen und donum vitae an. 2011 wurde es evaluiert und der Evaluationsbericht dem Landtag vorgelegt.

Bei dieser Evaluation wurde unter anderem festgestellt, dass die Anwendung des Gesetzes die bewährten Beratungsstrukturen schwächen kann. Die angestrebte Gleichverteilung der Förderung unter den Trägergruppen würde dazu führen, dass einige der geförderten Fachkraftstellen zwischen den Trägern umverteilt werden müssten. Eine Reihe von Beratungsstellen müsste dann aus rein formalen Gründen Personal abbauen, obwohl sie ausgelastet sind. Das wäre weder fachlich noch wirtschaftlich noch sozial vertretbar und würde auch die Qualität der Beratung in Nordrhein-Westfalen gefährden.

Daher soll das Ausführungsgesetz in zwei Schritten überarbeitet werden. Künftig soll bei der Verteilung der Förderung auch die Nachfrage der Ratsuchenden nach den Beratungsstellen herangezogen werden. Voraussetzung für eine solche Umsteuerung ist allerdings, dass die Nachfrage objektiv gemessen werden kann. Deshalb soll die Landesregierung im ersten Schritt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Erhebung von validen Daten der Schwangerschaftsberatungsstellen ermächtigt werden. Um diese Datenerhebung mit der gebotenen Sorgfalt durchführen und auswerten zu können, soll die gegenwärtige Verteilung der Förderung um drei auf acht Jahre verlängert werden.

Nach Auswertung dieser Daten soll die Landesregierung in einem zweiten Schritt 2014 einen Vorschlag für die künftige Verteilung der Fördermittel vorlegen. Dies wird durch einen weiteren Gesetzentwurf geschehen, der die neuen Förderkriterien dann auch enthält. Unser Ziel ist es also, ab 2015 die gesetzliche Förderung so auf die Schwangerschaftsberatungsstellen zu verteilen, dass sich die Nachfrage der Ratsuchenden in der Verteilung der Fördermittel widerspiegelt. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Da keine Debatte vorgesehen ist, können wir gleich zur Abstimmung kommen.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 16/749 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend – federführend – sowie an den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Will sich jemand enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann ist so überwiesen.

Ich rufe auf:

14 Gesetz zur Anpassung des Gesetzes über die

NRW.BANK an die Gewährträgerstruktur sowie zum Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs bei der NRW.BANK

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/743

erste Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile Herrn Minister Dr. Walter-Borjans für die Einbringung das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir legen einen Gesetzentwurf vor, mit dem wir zunächst einmal redaktionelle Änderungen vorstellen und umsetzen möchten.

Das eine ist, dass Mitte 2011 die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe im Zuge der Umstrukturierung der ehemaligen WestLB freiwillig aus dem Kreis der Gewährträger der NRW.BANK ausgeschieden sind. Damit ist das Land NordrheinWestfalen jetzt alleiniger Gewährträger der

NRW.BANK.

Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, mich für die engagierte Mitarbeit und die Impulse durch die Vertreterinnen und Vertreter der Landschaftsverbände in den Gremien der NRW.BANK noch einmal herzlich zu bedanken.