tische Ziel insgesamt infrage stellen kann. Denn wenn nach fünf Jahren Teilstandort und Hauptstandort das gleiche Programm haben müssen – das heißt, beide Standorte arbeiten entweder jahrgangsübergreifend oder jahrgangsbezogen –, dann führt das dazu, dass sich der Hauptstandort schlicht und ergreifend weigern kann, jahrgangsübergreifend zu arbeiten, und damit ist der Teilstandort zu Ende zu führen. Das heißt, wir räumen damit der Bürokratie die Möglichkeit ein, zu entscheiden, dass dieser Standort aufgegeben werden muss. Dann kann man den Teilstandort auf Dauer nicht mehr halten. Das erachten wir als fragwürdig. Das hat mit der Zielsetzung nichts mehr zu tun, aber diese Verfahrensweise ist durchaus denkbar.
In der Gemeinde Eslohe – für diejenigen, die es nicht wissen: diese Gemeinde liegt im Sauerland und ist unbedingt einen Besuch wert – gibt es den Ort Wenholthausen. Dort ist auf Dauer ein Teilstandort mit mindestens 46 Schülerinnen und Schüler gesichert. Die werden jahrgangsübergreifend arbeiten wollen. In Eslohe selber, dem Hauptstandort der Grundschule, hat man nach den Erfahrungen 2005, als man zwangsweise jahrgangsübergreifend arbeiten sollte, gesagt: Dahin wollen wir nicht zurück. Das ist heute absehbar.
Damit ist klar: Wenn es diese Einigung in fünf Jahren nicht gibt, wird der Teilstandort Wenholthausen, obwohl er eigentlich als Dependance bestandsfähig war, keinen Bestand mehr haben.
Das kann nicht unsere Intention sein. Da müssen wir eine neue Lösung finden. Das müssen wir uns im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens sicherlich noch mal im Einzelnen angucken, weil das aus unserer Sicht nicht zielführend ist. Der Städte- und Gemeindebund sieht das ähnlich. Deshalb ist das ein Pferdefuß, der die Gesamtreform, nämlich die Teilstandorte und damit eine wohnortnahe Schulversorgung sicherzustellen, infrage stellt.
Wir als CDU-Fraktion halten das für wichtig, um eine gemeinsame Lösung zu erreichen. Wir sind aber konstruktiv unterwegs, damit wir vielleicht im Rahmen des weiteren Verfahrens eine Lösung finden. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Man merkt bei dem neuen Plenarsaal: Manche Barrieren sind eigentlich nur noch in den Köpfen da. Wir haben uns an die früher vorhandene Stufe offensichtlich so gewöhnt, dass einige noch stolpern. Ich hatte die Vermutung, eine kleine Barriere im Kopf ist noch bei Herrn Lindner
Endlich ist das 8. Schulrechtsänderungsgesetz so weit. Alle – die Eltern, die Schulträger, die Schulen – warten darauf, gesichert zu wissen: Es geht weiter. An diesem Punkt sieht man auch, wie wertvoll der Schulkonsens ist, weil da neue Wege geebnet werden, weil wir uns darauf verständigen konnten, in dieses richtige Unternehmen auch die entsprechende Zahl an Lehrern zu stecken: 1.700 Stellen; das ist schon mehrfach ausgeführt worden.
In der Tat gelingt es durch dieses neue Herangehen und die neue Steuerung, Lehrerstellen gerechter im Land zu verteilen, aber auch qualitätsorientiert. Denn wenn die Qualität am Teilstandort nicht gewährleistet ist, wird man Eltern nicht dafür gewinnen können, ihre Kinder dort anzumelden. Deswegen ist das sehr wichtig.
In der Tat, Herr Kaiser und ich sind zum Teil gemeinsam durch Nordrhein-Westfalen gefahren. Aber auch alle anderen Kolleginnen und Kollegen kennen die Beispiele vor Ort, wo es jetzt gelingt, die Teilstandorte zu halten, und wissen, dass es einige wenige Standorte gibt, wo man auf die Fahrzeiten der Kinder, auf die Zumutbarkeit der Wege schauen muss. Da ist auch in dem veränderten Gesetzentwurf Vorsorge getroffen.
Das heißt, wir nehmen die Eltern und das, was vor Ort ausgeführt wird, ernst. Wir sind im Dialog. Das fließt ein unter den Maßgaben: Qualität muss gewährleistet sein, und der Standort muss auf Dauer nachhaltig gesichert sein.
Ich will gerne auf die Frage eingehen, die Kollege Kaiser gerade zu den fünf Jahren und gemeinsamer pädagogischer Entwicklung gestellt hat. – Zunächst wird es mit dem Gesetzentwurf auch verändert ermöglicht, dass auch bestehende Schulverbünde gemeinsam in diese Entwicklungszeit hineingehen können. Seien wir doch ein bisschen ermutigend, Herr Kaiser, ermutigend, dass die guten Beispiele, die wir schon über Jahre im Land haben, nämlich des altersgemischten Lernens, auch greifen und deutlich wird: „Davor muss niemand Angst haben“! Es sind die neuen Eltern, die in die Schule hineinwachsen und in diesen fünf Jahren die Diskussion mitbestimmen werden.
Das ist genau der Punkt: Beteiligung vor Ort, Konzeptentwicklung. Ich kann allen nur raten: Setzt euch an einen Tisch! Denn es ist natürlich wichtig, dass in einem Schulverbund eine gemeinsame Materialentwicklung da ist und sich Kollegen und Kolleginnen untereinander vertreten können. Deswegen ist ein gemeinsames pädagogisches Konzept sinnvoll. Ich glaube, im Prinzip sind wir uns darüber einig.
Wir sind uns wohl auch einig, dass das altersgemischte Lernen nicht nur der Situation von kleinen Standorten geschuldet ist, sondern auch ein Weg ist, wirklich konsequent individualisiertes Lernen anzulegen. Gerade Grundschulkollegien wissen doch, wie unterschiedlich die Erstklässler und Erstklässlerinnen zu ihnen kommen: ob in der Größe oder im Entwicklungsstand. Man kann nicht alle im Gleichschritt marschieren lassen. Da hilft das altersgemischte Lernen, diese Herausforderung gelingend zu gestalten.
Noch eine kurze Bemerkung zu der Frage der Flexibilisierung gerade für die Gesamtschulstandorte. Es ist wichtig, dass die kommunalen Schulträger auch in speziellen Situationen mit ihren Schulgebäuden entsprechend umgehen können, damit pädagogisch sinnvolle Organisationsformen möglich sind – natürlich auch unter dem Qualitätsgesichtspunkt – und gewährleistet ist, dass Standorte, an denen die letzte weiterführende Schule in der Diskussion ist, sich auch mit einer Gesamtschule zusammenschließen können, wenn keine Sekundarschule in unmittelbarer Nachbarschaft ist. Die Möglichkeit schaffen wir.
Zum Schluss will ich darauf verweisen, es ist auch eine Wertschätzung gegenüber den Kollegen und Kolleginnen, die sich mit diesem Gesetz besonders einbringen, die schon über Jahrzehnte in den Grundschulen, in den Sekundarstufenschulen erfolgreich im gemeinsamen Unterricht tätig sind und wissen, wie es geht, jetzt die Möglichkeit zu bieten, durch eine konzentrierte Fortbildung das Lehramt Sonderpädagogik zu erwerben und neue berufliche Chancen zu erhalten. Das ist eine Wertschätzung für die gelungene Arbeit, die sie geleistet haben. Wir brauchen die Kollegen und Kolleginnen gerade in der Fortentwicklung, um den Bedarf an Sonderpädagoginnen zu decken. Ich glaube, das ist ein gutes Zeichen, wie sehr wir ihre Arbeit anerkennen und wie wichtig uns diese Kollegen und Kolleginnen in der weiteren Zusammenarbeit sind.
Vielen Dank, Frau Kollegin Beer. – Für die FDP-Fraktion spricht Frau Kollegin Gebauer. Frau Gebauer, ist das Ihre erste Rede?
Danke schön. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Wer immer strebend sich bemüht, den können wir erlösen.“ Ich denke, Sie alle wissen, dieses Zitat
stammt aus „Faust“ von Goethe. Frau Ministerin Löhrmann, meine sehr geehrten Damen und Herren von Rot-Grün, strebsam waren Sie bei dem vorliegenden Gesetzentwurf, erlösen im Sinne einer heutigen Zustimmung werden wir Sie aber nicht. Denn Sie haben das Grundschulkonzept leider doch mit rot-grüner Ideologie angereichert.
Frau Ministerin Löhrmann, ich darf Ihnen die Frage stellen, warum Sie es nicht bei den bisherigen Planungen belassen haben. Für ein Konzept – auch das weiß man – erhält man selten umfangreiches Lob von der Opposition. Das war in diesem Fall jedoch gegeben. Nach Vorlage des jetzigen Gesetzentwurfs kann und darf die Kritik seitens der FDPFraktion heute aber nicht ausbleiben.
Das bisherige Konzept sah bereits eine Ausweitung des jahrgangsübergreifenden Unterrichts vor. Dass Sie nun einen jahrgangsübergreifenden Unterricht von Klasse 1 bis 4 flächendeckend herbeiführen wollen, hat mit dem ursprünglichen Gedanken des Grundschulkonzeptes, nämlich der qualitativen Sicherung von Standorten, nichts mehr zu tun. Im Gegenteil, Sie möchten die Dorfschule des
Jahrgangsübergreifender Unterricht kann dann erfolgreich sein, wenn Kinder unterschiedlichen Alters über einen ähnlichen Leistungsstandard verfügen. Viele von uns wissen aber, dass jahrgangsübergreifender Unterricht vor Ort leider nicht gut funktioniert – auch eine Folge unzureichender Fortbildungsmaßnahmen.
Dass in Ihrem heutigen Gesetzentwurf bei der deutlichen Ausweitung jahrgangsübergreifenden Unterrichts keinerlei Anstrengung für eine erweiterte Lehrerfortbildung zur Leistungsdifferenzierung auftaucht, ist ebenfalls ein Punkt, der dringend verbesserungswürdig ist.
Ein weiterer Punkt der Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf ist das Erzwingen – Herr Kaiser hat es schon angesprochen – der Vereinheitlichung der Unterrichtsorganisation an unterschiedlichen Teilstandorten. Es wäre problemlos möglich, an dem größeren Standort jahrgangsbezogen und am kleineren Schulstandort jahrgangsübergreifend zu unterrichten. Sie aber wollen auch gegen den Willen der Eltern oder von Schulträgern durchsetzen, dass der jahrgangsübergreifende Unterricht des kleineren Standorts zwingend zu einem jahrgangsübergreifenden Unterricht am größeren Standort führt. Dazu sagen wir: Eine derartige Bevormundung trägt die FDP so nicht mit.
Frau Löhrmann, ich habe Ihre Einladung zur Mitarbeit zu Beginn der Legislaturperiode ernst genommen. Ich muss mich allerdings fragen, ob die Einla
dung so ernst gemeint gewesen ist. Es ist für meine Fraktion schon schwer verständlich, wenn das Grundschulkonzept mit einem Gesamtschulgründungsprogramm verknüpft werden soll. Sie möchten, dass in Kommunen zukünftig zahlreiche Teilstandorte von Gesamtschulen errichtet werden können. Wir haben es heute Morgen schon angesprochen: Durch die Bevorteilung der Schulform Gesamtschule geht es Ihnen offensichtlich darum, andere Schulformen systematisch nach und nach auslaufen zu lassen.
Meine Damen und Herren der CDU, Sie müssen sich in dem Zusammenhang doch fragen, was Ihre Sekundarschule bzw. Ihr Schulkonsens heute eigentlich noch wert ist, wenn künftig Gesamtschulen mit drei Parallelklassen an einem Teilstandort in Nordrhein-Westfalen gegründet werden können.
Ein dritter Punkt, den wir kritisieren, ist die Möglichkeit der Aufhebung der Fachleistungsdifferenzierung an ebendiesen Gesamtschulen. Dass Rot-Grün an diese letzte Form der Differenzierung nun auch noch die Axt anlegt, ist weder pädagogisch noch organisatorisch zu begründen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf in Gänze lässt vermuten – insbesondere nach den Ausführungen von Frau Beer –, wohin die Reise gehen soll, nämlich: Möglichst viele Kinder unterschiedlichen Alters sollen in der Grundschule vom 1. bis zum 4. Schuljahr in einer Klasse unterrichtet werden, und auch anschließend soll keinerlei Differenzierung mehr bis zur 10. Klasse erfolgen.
Meine Damen und Herren, am Ende des Tages muss man die beiden Schulstufen, wie im Schulversuch PRIMUS, nur noch verbinden, und Schule von 1 bis 10 wird in Nordrhein-Westfalen flächendeckend Einzug halten. Sollte der Weg so beschritten und sollten keine gravierenden Änderungen in den Gesetzentwurf aufgenommen werden, dann sind dies düstere Aussichten, die mir und meiner Fraktion große Sorgen bereiten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Manchmal ist es ein bisschen blöd, das letzte Wort zu haben, weil eigentlich schon alles gesagt ist. Wir alle wissen, dass lange Schulwege für Kinder eine große Belastung sind, dass sie die Lernfreude beeinträchtigen
Aber Bildungspolitik ist auch Standortpolitik, denn die Grundschule spielt eine große Rolle für die örtliche Wirtschaft.
Frau Kraft erklärte gestern – ich zitiere mit Ihrer Genehmigung, Herr Präsident –: Der Stadtteil, das Quartier steht im Mittelpunkt. – Es werden sich aber kaum junge Familien mit Kindern ansiedeln, wenn es keine wohnortnahe Grundschule gibt. Als Folge ist in vielen Stadtteilen auch der Einzelhandel bedroht, Stadtteile überaltern. Ich habe den Eindruck, dass das einigen Kommunen gar nicht bewusst oder, im schlimmsten Fall, sogar egal ist. Im Vordergrund steht in einigen Kommunen einfach nur die Einsparung von Kosten.
In den ländlichen Regionen ist die Lage noch schlimmer. Häufig gibt es nur noch eine Schule. Wenn diese Standorte nicht erhalten werden, verlieren die betroffenen Gemeinden massiv an Lebensqualität. Dann werden junge Familien dort nicht wohnen bleiben.