Protocol of the Session on September 13, 2012

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vor. Ich schließe hiermit die Aussprache. Der Tagesordnungspunkt 1 ist damit erledigt.

Wir steigen ein in Tagesordnungspunkt

2 Gesetz über die Genehmigung der Kreisumla

ge und anderer Umlagen (Umlagengenehmi- gungsgesetz – UmlGenehmG)

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 16/46 – Neudruck

Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 16/868

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik Drucksache 16/825

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 16/869

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die SPDFraktion dem Kollegen Hübner das Wort.

Danke schön, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Präsident hat gerade eingeleitet, dass es sich um die zweite Lesung handele. Es handelt sich in Wahrheit um die vierte Lesung dieses Entwurfs für ein Umlagegenehmigungsgesetz. Sie alle wissen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass das auch am 14. März auf der Tagesordnung gestanden hat, wir uns am 14. März – ich mache das mal ein bisschen plastisch-sympathisch – aber andere Entscheidungszusammenhänge gesucht haben, sodass wir in den Abendstunden nicht mehr dazu gekommen sind, das Umlagengenehmigungsgesetz zu verabreden.

Weil es die vierte Lesung ist, will ich auf wesentliche Inhalte, die ich schon mehrfach vorgetragen habe, verzichten.

Kollege Lindner sagte vorhin, es gebe auch Gemeinsamkeiten. In der Tat gibt es Gemeinsamkeiten. Das ist eine der Gemeinsamkeiten, bei der wir die Diskontinuität überwunden haben. Wir haben diesen Gesetzentwurf in der vergangenen Legislaturperiode mit der FDP gemacht, und wir werden dieses Gesetz jetzt auch mit der FDP verabschieden.

Aber der Gesetzentwurf ist natürlich besser geworden, erstens weil wir eine Benehmensregelung eingebaut haben, um den kreisangehörigen und den kreisfreien Raum trotz aller Haushaltssanierungsbestrebungen auf Augenhöhe zu setzen. Ich denke, dass dieser Änderungsantrag, der absolut vernünftig ist, große Zustimmung in diesem Hause verdient.

Zweitens ist er auch deshalb besser geworden, weil wir jetzt zumindest in einem Entschließungsantrag deutlich gemacht haben – wir haben trotz Anregungen, die wir im schriftlichen Verfahren bekommen haben, nicht alles gesetzestechnisch abbilden können –, was wir uns dabei gedacht haben, nämlich dass das auch in Begleitung des Stärkungspaktgesetzes zu sehen ist und dass es auch um die Entlastungen geht.

Ich bin allerdings nicht Ihrer Meinung, lieber Kollege Lindner, dass die FDP das aus freien Stücken gemacht hat. Vielmehr haben wir uns das abgepresst von der Bundesregierung bei dem Beschluss zur SGB-XII-Grundsicherung. Ich empfehle jedem, in diesen Beschluss hineinzuschauen. Darin steht,

dass die Bundesregierung nur ausnahmsweise mal etwas dazugeben möchte und eine Grundsicherung übernimmt. Aber das ist etwas, was wir und die Landesregierung im Bundesrat abgepresst haben, und nicht etwas, bei dem man sagen könnte, dass uns die FDP oder die CDU auf Bundesebene etwas Gutes getan hätten.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Also, der Entschließungsantrag ist sinnvoll.

(Vorsitz: Präsidentin Carina Gödecke)

Ich erinnere aber noch einmal daran, dass wir am 29. Oktober 2010 hier im Hause große Einmütigkeit hatten, die Kommunalfinanzen auf der Agenda oben anzusiedeln. Ich denke, dass wir alles in allem ein ordentliches Paket vorgelegt haben. Denn es geht um die gesamten Kommunalfinanzen – sowohl auf Kreisebene als auch auf kommunaler Ebene. Wir wollen alle Probleme in den Griff bekommen, und das hier gehört sicher dazu. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Hübner. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Frau Kollegin Fasse.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Besucher! Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: durch Nachdenken – das ist der edelste –, durch Nachahmen – das ist der einfachste – oder durch Erfahrung – das ist der bitterste.

Die Landesregierung wählt die bittere Variante und wird vermutlich aus Erfahrung klug werden, aber eben erst dann, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Dabei stünde Ihnen, meine Damen und Herren von der Landesregierung, Edelmut viel besser zu Gesicht, und den Kommunen in NRW ginge es dann auch besser.

An der Ausgangslage, die dem Entwurf des Umlagengenehmigungsgesetzes zugrunde liegt, hat sich nichts geändert:

Das strukturelle Defizit der Kommunen in NRW liegt bei 2,25 Milliarden €. Bundesweit hingegen wird mit einem Überschuss der kommunalen Haushalte in Höhe von 2 Milliarden € gerechnet.

Die jährliche Zinslast der überschuldeten, sich in Haushaltsnotlage oder -sanierung befindenden Kommunen beläuft sich auf 350 Millionen €.

Die Liquiditätskredite lagen Ende 2011 bei über 22 Milliarden € und werden weiter rasant steigen, wenn die Landesregierung an ihrer Politik festhält.

Nur noch 35 Städte und Gemeinden schaffen einen strukturellen Haushaltsausgleich.

Diese zunehmende Finanznot der Gemeinden hat dazu geführt, dass aus Rücksichtnahme auf die Mitgliedskörperschaften die Kommunalverbände die Umlage nicht mehr flächendeckend erheben.

Tatsache, meine Damen und Herren, also ist, dass die gesamte kommunale Familie, bestehend aus Gemeinden, Städten, Kreisen, Landschaftsverbänden und dem Regionalverband Ruhr, strukturell unterfinanziert ist. Deshalb wird um die Umlagesätze immer heftiger gestritten. Deshalb droht auch eine dauerhafte Belastung des Verhältnisses zwischen den Gebietskörperschaften. Und daran ändert auch Ihr geplantes Umlagengenehmigungsgesetz nichts.

Da ist zum Beispiel die Tatsache, dass die Konsolidierungsanstrengungen, die Sie den Städten und Gemeinden abverlangen, nicht wirksam unterstützt werden. Da ist zum Beispiel die Tatsache, dass die Umlageverbände nicht wirksam in die Haushaltssanierung einbezogen werden. Da ist zum Beispiel die Tatsache, dass die Umlageverbände nicht verpflichtet sind, ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen.

Statt sparen also weiter Geld ausgeben, das man sich immer bei dem nicht nur vermeintlich, sondern tatsächlich Schwächeren holt.

Frau Kollegin Fasse, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Möchten Sie die zulassen?

Ich bin ja gleich fertig.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Das macht doch nichts!)

Wenn die Landesregierung keine Sparanstrengungen unternimmt, ist es nur logisch, dass sich andere dazu auch nicht verpflichtet sehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben es gerade gehört: Dieser Gesetzentwurf geht jetzt in die vierte Runde. Besser geworden ist er nicht, aber leider auch nicht k. o.

Eine Mehrheit hier im Hause wird das Gesetz beschließen, das steht außer Zweifel. Die CDU wird nicht zustimmen, auch das steht zweifelsohne fest.

Doch bevor Sie abstimmen, möchte ich Ihnen eine Weisheit mit auf den Weg geben:

„Eine als falsch erkannte Meinung ohne falsche Scham aufzugeben, das ist vielleicht die wunderbarste Kraftersparnis, die unserem Geist gegönnt ist; und zugleich die, von der wir am seltensten Gebrauch machen.“

Das wusste Arthur Schnitzler schon vor über hundert Jahren.

Vielleicht kommt doch noch bei Ihnen die Erkenntnis. Das wäre schön und ehrenvoll. Gönnen Sie Ih

rem Geist eine wunderbare Kraftersparnis! Sonst nämlich steht es schlecht um die kommunale Familie und deren Finanzsituation. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Fasse. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Krüger.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Einschätzung der Ausgangslage, die Sie, Frau Fasse, genannt haben, nämlich der unzureichenden finanziellen Finanzausstattung der Gebietskörperschaften, sind wir uns einig. Aber Sie sollten auch zur Kenntnis nehmen, dass wir uns sehr wohl der Situation annehmen und beispielsweise mit dem Stärkungspakt und weiteren erheblichen Finanzmitteln der Lage gestellt haben.

Sie haben als frühere Landesregierung dazu beigetragen, dass es den Gebietskörperschaften so schlecht geht. Und Sie sollten in Ihrem Verantwortungsbereich jetzt dafür sorgen, dass beispielsweise das Thema „Soziallasten“ endlich dort gelöst wird, wo es hingehört, und zwar auf die Bundesebene.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Zum Zweiten: Wir nehmen wahr, dass es erhebliche Verteilungsauseinandersetzungen bezogen auf die Frage, wie man mit Geld umgeht, gibt. Wir erleben auch, dass in der Regel diejenigen verlieren, die an der untersten Stelle stehen. Das sind im kreisangehörigen Raum in der Regel die kreisangehörigen Kommunen und nicht unbedingt die Landkreise.