Protocol of the Session on January 29, 2015

In der Kraft-Wärme-Kopplung-Studie der Landesregierung fällt auf, dass das Potential sehr sensibel auf die Rahmenbedingungen reagiert. Die Fördersituation spielt also eine zentrale Rolle. Wir brauchen Investitionssicherheit, was die Förderung im KWK-G nach 2016 angeht, denn das hat unmittelbar Einfluss auf die sich über Jahre hinziehende Ausschöpfung von KWK-Potentialen. Die von der Landesregierung angestrebte Verdoppelung der KWKNutzung scheint nach Aussage der Potentialstudie mittelfristig problemlos möglich zu sein, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.

Wichtig ist, dass KWK einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leistet. Das Öko-Institut berechnete im Jahr 2014 die CO2-Einsparungen, indem es die Emissionen der gekoppelten Erzeugung denen einer getrennten Strom- und Wärmeerzeugung gegenüberstellte. Es ergaben sich knapp 40 Millionen t Einsparungen von CO2-Emissionen. Das Erreichen hoher Anschlussgrade ist von essentieller Bedeutung, besonders um vorhandene Wärmesenken anzubinden. Dies erfordert eine entsprechende politische Flankierung.

Deshalb unser Änderungsantrag. In der Begründung des ursprünglichen Antrages werden Wärmespeicher und Verteilnetze erwähnt. In den Forderungen tauchen sie jedoch nicht ausreichend auf.

Die Unterstützung von Nah- und Fernwärmenetzen ist schön und richtig; besser und genauer ist aber die Förderung von Nah- und Fernnetzen für Wärme und Kälte sowie die Förderung von Wärme- und Kältespeichern. Wir möchten das ergänzen, damit das insgesamt eine runde Sache wird. Mit diesem Zusatz ist der Antrag dann auch ohne Vorbehalte zustimmungsfähig. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Rohwedder. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Remmel das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal bin ich sehr dankbar, dass der Landtag Nordrhein-Westfalen fast in seiner vollständigen Breite das für NordrheinWestfalen so wichtige Ziel unterstützt, den KWKAusbau voranzubringen und die notwendigen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Auch die inhaltlichen Aussagen, die Sie zu der Vorzüglichkeit der KWK-Erzeugung getroffen haben, sind durch nichts zu ergänzen.

Mir ist aber wichtig, zu Beginn unserer Argumentation noch einmal zu betonen, dass wir in NordrheinWestfalen schon gute Vorarbeiten beim Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung auf den unterschiedlichen Ebenen geleistet haben, sei es in Konzeption, sei es in Potentialstudien, sei es in Modellprojekten, sei es bei der Förderung von Mikro-KWK und entsprechender Nah- und Fernwärme. Diese Projekte finden schon in Nordrhein-Westfalen statt.

An dieser Stelle möchte ich unterstreichen: Ja, wir haben fehlende Rahmenbedingungen. Trotzdem haben sich Unternehmen in Nordrhein-Westfalen entschlossen, in Kraft-Wärme-Kopplung zu investieren. Die zwei großen Kraftwerke, die derzeit in diesem Rahmen gebaut werden, werden in NordrheinWestfalen gebaut, nämlich in Düsseldorf und in Köln. Das muss man in jeder Diskussion voranstellen, wenn behauptet wird, dass sich in diesem Sektor zurzeit nichts täte. Es gab also den Mut der Investoren, ein Stück voranzugehen.

Wir sind schon in Vorleistung eingetreten. Jetzt muss aber auch die Bundesregierung mit den nötigen Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau sorgen und vor allem die Zurückhaltung bei den Investitionen beseitigen. Das ist der Hauptgrund, warum wir drängen, jetzt eine Entscheidung zu treffen. Es gibt viele Investoren – gerade hier am Industriestandort –, die gerne investieren würden. Sie warten aber ab, wie die Rahmenbedingungen sein werden. Deshalb gilt es, hier schnell Sicherheit für entsprechende Investitionen zu schaffen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Für unser Bundesland, aber auch für die Energiewende und den Klimaschutz schlechthin ist die KWK in der Tat so etwas wie der archimedische Punkt. „Cogito ergo sum“ heißt hier „KWK ergo sum“. Die KWK hat in Bezug auf beides eine Ausgleichswirkung. Sie gleicht zwischen Energieeffizienz, Energienutzung, Stromerzeugung und Wärme aus. Damit also findet sie, was die Ausgleichswirkung angeht, einen fast alchemistischen Punkt. Dabei geht es um die Umwandlung des einen in das andere. Sonst gibt es das nirgendwo. Das ist das entscheidende Argument.

Herr Brockes, ich muss Ihnen widersprechen. Alle sind sich einig, dass Flexibilitätsoptionen im Rahmen des Strommarktdesigns die erste Option sein müssen. Mit KWK haben wir eine Flexibilitätsoption schlechthin. Deshalb ist das auch nicht abgeleitet von einem Strommarktdesign zu diskutieren und umzusetzen, sondern es ist zwingende Voraussetzung, gerade das zu tun.

Ich meine, dass die Bundesregierung hier auch im Wort steht. Die Bundesregierung hat versprochen: Das Nächste, was wir im Rahmen der EEGNovellierung anpacken, ist die KWK-Novellierung. Darauf wartet jetzt die Landschaft. NordrheinWestfalen wartet darauf. Deshalb darf es nicht zurückgestellt werden, und deshalb darf es auch nicht – was meine Befürchtung ist – zur Verhandlungsmasse in Bezug auf andere Fragen gemacht werden. Es gibt ein Recht und eine Notwendigkeit an sich, jetzt zur Novellierung zu kommen. Deshalb hat sich die Landesregierung vorgenommen, auch mit Unterstützung der Fraktionen im Bundesrat dazu eine Initiative mit genau den Inhalten zu ergreifen, die Sie uns heute mit auf den Weg geben.

Ich bitte aber auch Sie, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, auf Ihren Wegen in Berlin dafür zu werben; denn es ist natürlich ein nordrheinwestfälisches Spezifikum. Vielleicht trifft das noch auf Baden-Württemberg und ein paar andere Länder zu, die einen hohen Industriebesatz haben und insofern auch den Ausgleich zwischen den Energieformen zum Vorteil gestalten können.

Also herzlichen Dank für diese Unterstützung. Wir sind aber noch am Anfang eines Weges, den wir gemeinsam – auch in Berlin – erfolgreich bestreiten müssen. Dafür bitte ich herzlich um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Remmel. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar erstens über den Änderungsantrag der Piratenfraktion. Er liegt Ihnen als Drucksache 16/7840 – Neudruck – vor. Wer möchte diesen Änderungsantrag anneh

men? – Das sind die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und die Piratenfraktion. Wer stimmt dagegen? – Kein Abgeordneter. Wer enthält sich der Stimme? – Das ist die FDP-Fraktion. Damit ist der Änderungsantrag 16/7840 – Neudruck – angenommen.

Wir stimmen zweitens ab über den Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/7770. Die antragstellenden Fraktionen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages. Wer möchte dem zustimmen?

(Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

Selbstverständlich, Frau Kollegin – das hatte ich jetzt vorausgesetzt –, in der geänderten Fassung. – Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und die Piratenfraktion. Wer stimmt dagegen? – Das ist die FDP-Fraktion. Enthält sich ein Kollege der Stimme? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 16/7770 in der geänderten Fassung mit großer Mehrheit angenommen.

Ich rufe auf:

5 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches

in Nordrhein-Westfalen (BauGB-AG NRW)

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/7774

Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 16/7841

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Breuer das Wort. Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat im Dezember letzten Jahres in seiner letzten Sitzung …

(Unruhe)

Entschuldigung, Herr Kollege. – Ich darf Sie doch sehr herzlich bitten, meine Kolleginnen und Kollegen, so Sie denn den Saal wirklich verlassen müssen, es doch leise zu tun. – So, Herr Kollege, bitte schön.

Danke schön. – Meine Damen und Herren, der Landtag hat in seiner letzten Sitzung im letzten Jahr einstimmig ein Änderungsgesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches des Bundes beschlossen. Dieses Gesetz ist, um es einmal vorsichtig zu sagen, ein wenig verunglückt. Umso wichtiger ist es, dass der Landtag hier sehr einstimmig eine klare inhaltliche Position bezogen und deutlich gemacht hat, dass er einen kleinen, bescheidenen Beitrag dazu leisten will, den fortschreitenden Strukturwandel in der Landwirtschaft zu unterstützen.

Wir waren uns in der Diskussion ebenso darüber einig, dass wir Landwirten, die im sogenannten privilegierten Außenbereich einen Hof haben und dessen Nutzung dort aufgeben müssen, eine Folgenutzung ermöglichen wollen. Damit möchten wir ihnen auch eine neue Existenzgrundlage sichern.

Wir wollen schließlich auch nicht, dass dort Nutzungen aufgegeben und diese Gebäude dort dann dem Verfall und dem Leerstand ausgesetzt sind. Auf der anderen Seite wollen wir aber auch nicht, dass es zur Zersiedelung der Landschaft im Außenbereich kommt. Das sieht auch der Bundesgesetzgeber genauso. Er hat deswegen im Baugesetzbuch einen Rechtsrahmen beschrieben, unter welchen Voraussetzungen eine Folgenutzung im Außenbereich ermöglicht werden soll – oder auch nicht.

Das Einzige, was wir hier im Landtag zu beschließen und auszufüllen haben, ist die Frage, ob man das innerhalb einer Siebenjahresfrist nach Aufgabe des Hofes erklären muss oder ob man sich dafür mehr Zeit nehmen darf. Um nicht mehr und nicht weniger geht es bei diesem Gesetz. Wir dürfen hier noch einmal feststellen, dass wir seitens der Koalitionsfraktionen dafür sind, dass man die Siebenjahresfrist weiter aussetzt.

Es herrscht darüber „Streit“, für wie lange diese Siebenjahresfrist weiter ausgesetzt werden soll. Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass man das jetzt für weitere vier Jahre – nicht etwa drei Jahre, wie Herr Hausmann in einer Pressemitteilung erklärt hat – macht und dass wir anschließend dieses Gesetz in seinen Wirkungen Ende 2018 noch einmal evaluieren wollen.

Frau Philipp hat in der letzten Plenarrede sehr ausführlich dargestellt, in welchen Punkten dies aus unserer Sicht auch erforderlich erscheint.

CDU und FDP wollen weiterhin ein Gesetz mit Ewigkeitsgarantie und ohne Kontrolle schaffen und wollen das mit ihrem Antrag heute auch noch einmal deutlich machen. Wir lehnen ihn allerdings ab. Denn wir wollen materiell-rechtlich genau das noch einmal durch den Landtag beschließen lassen, was wir hier im Dezember schon einmal einstimmig beschlossen haben, und davon wollen wir auch nicht abweichen.

Wir müssen aber leider feststellen, dass wir es noch einmal beschließen müssen, weil eine Prüfung durch die Landtagsverwaltung und die Landesregierung ergeben hat, dass der Gesetzesbeschluss des letzten Jahres an einem formellen Mangel leidet und seitdem mit diesem behaftet ist. Wir finden das sehr ärgerlich und möchten das hier auch nicht verhehlen. Jedoch muss man auch feststellen, dass hierdurch kein Schaden für die Betroffenen entsteht und wir heute ohne Probleme eine Heilung herbeiführen können. Ich bin auch dankbar dafür, dass alle Fraktionen den Weg hierzu eröffnet haben, dies heute zu tun.

Wir wollen also heute inhaltlich exakt das beschließen, was wir schon einmal einstimmig im Dezember beschlossen haben. Deswegen finde ich es etwas irreführend, dass Herr Hausmann in seiner Pressemitteilung vom 20. Januar hier behauptet hat, dass das nicht der Fall sei. Ich finde es auch irreführend, dass hier behauptet wird – ich zitiere –, dass „klammheimlich und ohne Rückkoppelung mit den übrigen Landtagsfraktionen“ ein neuer Gesetzentwurf auf den Weg gebracht worden sei.

Das ist nicht zutreffend. Das wissen Sie auch. Dieses Verfahren ist mit den Geschäftsführungen der Fraktionen verabredet. Deswegen verstehe ich die Kritik an dieser Stelle auch nicht.

Ich möchte zugleich noch einmal betonen, dass wir inhaltlich exakt das beschließen wollen, was wir bereits im Dezember beschlossen haben. Was sollten wir Ihnen hier denn sonst vorlegen?

Reflexartig nach Skandal zu rufen ist vielleicht die Art von Herrn Hausmann, weil er gerade baupolitischer Sprecher seiner Fraktion geworden ist. Er bedarf vielleicht noch der Profilierung. Wir brauchen das nicht. Wir wollen diesen Sachverhalt ganz sachlich abarbeiten und die Aussetzung der Siebenjahresfrist rechtlich auf sichere Beine stellen. Dafür bitten wir um Ihre Unterstützung. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Breuer. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Hovenjürgen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Breuer, Sie haben hier ein bisschen viel weiße Salbe verteilt. Fakt ist: Ja, es war zwischen den Geschäftsführungen abgesprochen, dass wir hier einen Heilungsprozess herbeiführen wollen. Wir hätten uns aber gewünscht, dass Sie uns an der textlichen Situation ein Stückchen früher beteiligen, als Sie es dann getan haben.

Es ist Folgendes passiert: Sie haben etwas zu lange auf Ihre Meinungsfindung in der Koalition gewartet. Deswegen haben wir erst spät im Dezember die

Entscheidungen treffen können. Der Koalitionsfriede war zu sichern. Insofern haben Sie sehr lange gebraucht, um eine Antwort auf unsere Gesetzesinitiative vom 20. Juni 2014 zu finden.

Herr Breuer, was Sie hier wahrscheinlich schamhaft verschwiegen haben, ist die Anhörung, die wir hatten. In der Anhörung waren alle Experten anwesend. Ich war gerade neu in Ihrem bzw. unserem Ausschuss. Ich habe eine solche Anhörung noch nicht erlebt, in der alle Experten ein positives Votum zu einem Gesetzesentwurf abgeben und sagen: Ja, es ist der richtige Weg, auf eine Siebenjahresfrist zu verzichten, wenn man die positiven Effekte berücksichtigt, die wir damit erzielen können, nämlich einen Substanzerhalt, die Verhinderung weiterer Zersiedelung und gleichzeitig sozusagen die Sicherung von Ortsbildern durch Erhalt von Gebäuden. Das alles war die Substanz in dieser Anhörung, der Sie ebenfalls beigewohnt haben. Insofern waren wir schon in der Debatte nicht glücklich über Ihre neue Befristung dieses Sachverhaltes.